Die GMK ist wie die Justizministerkonferenz der Auffassung dass eine Verbesserung der ärztlichen Leichenschau anzustreben

2. Die GMK ist wie die Justizministerkonferenz der Auffassung, dass eine Verbesserung der ärztlichen Leichenschau anzustreben ist.

3. Die GMK empfiehlt den Ländern, den Landesärztekammern sowie den Krankenhäusern und den Kassenärztlichen Vereinigungen, die sie betreffenden Prüfergebnisse umzusetzen.

4. Die GMK bittet das Bundesministerium für Gesundheit zu prüfen, ob bei einer Novellierung der GOÄ die Gebühr für die Leichenschau angemessen erhöht werden sollte.

5. Die GMK bittet die Justizministerkonferenz, die Innenministerkonferenz sowie die Kul.tusministerkonferenz, diesen Beschluss zur Kenntnis zu nehmen.

BegrÜndung:

Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder hat auf der Grundlage eines Beschlusses aus dem Jahr 2007 zum Thema Verbesserung der Qualität der äußeren Leichenschau eine interministerielle Projektgruppe

(IMK, KMK, GMK, initiiert, deren Projektbericht mit Reformvorschlägen 2009 vorlag.

Die 83. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat 2010 den Projektbericht zur Kenntnis genommen und die AOLG beauftragt, für diese Prüfung eine länderoffene Arbeitsgruppe einzusetzen und ihr über das Ergebnis zur 84. GMK zu berichten.

Der Bericht der Arbeitsgruppe kommt zu dem Ergebnis, dass es eine Reihe von Maßnahmen gibt, welche die Qualität der äußeren Leichenschau verbessern können.

Die Einführung und flächendeckende Sicherstellung eines eigenen speziellen Leichenschaudienstes (Reformvorschlag 1 der Projektgruppe unter Leitung der wird für nicht umsetzbar gehalten. Alle anderen Reformvorschläge werden aufgegrif, fen und finden sich in vier wesentlichen Verbesserungsvorschlägen wieder:

1. Verbesserung der ärztlichen Aus-, Weiter-und Fortbildung

2. Adäquate der Dokumentation

3. Einführung von Meldepflichten bei bestimmten Auffindesituationen

4. Einführung einer Leichennachschau durch rechtsmedizinische Institute in noch zu definierenden Fällen

Aufgrund der Vielzahl der Zuständigkeiten und Akteure (insbesondere Länder, Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenhäuser) und der unterschiedlichen gesetzlichen Ausgangssituationen in den Bestattungsgesetzen der Länder ist eine einheitliche bundesweite Vorgehensweise derzeit nicht zu erreichen. Es obliegt den Ländern, im eigenen Ermessen die Verbesserungspotenziale zu prüfen und die Prüfergebnisse des Berichtes umzusetzen. Das Bundesministerium für Gesundheit wird hinsichtlich der Erhöhung der Gebühr in der GOÄ um Unterstützung gebeten. Die Krankenhäuser in den hauptsächlich betroffenen Regionen, z. B. Hamburg und Schleswig-Holstein, haben äußerst engagiert und flexibel auf die Herausforderungen, die die EHEC-Infektionswelle mit sich gebracht hat, reagiert.

Die Krankenhäuser wurden dabei u.a. unterstützt durch Dialysepraxen mit Geräten für die und mit geschultem Fachpersonal, von anderen Krankenhäusern durch Gestellung von Personal und Übernahme der Notfallversorgung. Auch die überregionale Kooperation, z. B. bei der Verlegung von Patientinnen und Patienten, funktionierte reibungslos.

3. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) erkennt diese außerordentlichen Leistungen und das besondere Engagement Ärzte und aller anderen Mitarbeiter dieser Krankenhäuser ausdrücklich an. In diesem Zusammenhang ist es von großer Wiohtigkeit, den Krankenhäusern ausreichende finanzielle Sicherheit zuzugestehen, damit sie sich weiterhin in solchen Situationen auf die akut erforderlichen medizinischen Maßnahmen konzentrieren können.