Handelsgesetzbuch

Auf den Jahresabschluss 2010 werden nach § 12 der Betriebssatzung die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften angewendet. Darüber hinaus werden die ergänzenden Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung und der Betriebssatzung beachtet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. Der Landesbetrieb erfüllt zum 31.12.2010 die Merkmale einer großen Kapitalgesellschaft analog § 267 Abs. 3 HGB. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Der Landesbetrieb hat gem. Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB auf die Anpassung der Vorjahreszahlen aufgrund der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes verzichtet.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten erfasst und werden ihrer voraussichtlichen entsprechend linear abgeschrieben. Sachanlagen werden auf der Grundlage der Anschaffungskosten bewertet. Der Umfang der entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Leistungsbedingter Werteverzehr wird durch planmäßige Abschreibungen erfasst, die auf der Grundlage voraussichtlicher Nutzungsdauern bemessen werden. Die Abschreibung erfolgt linear. Entsprechend der bisher geltenden Regelung gem. § 7 Abs. 1 Satz 4 mindert sich im Jahr der Anschaffung der jeweils um 1/12 für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung vorangeht.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (von 60 bis 410 Euro brutto) werden weiterhin sofort abgeschrieben.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit Anschaffungskosten aktiviert. Soweit in Einzelfällen niedrigere Wiederbeschaffungspreise vorlagen, wurden diese angesetzt. Dem allgemeinen Lagerhaltungsrisiko, insbesondere dem wird bei der Vorratsbewertung durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Im Berichtsjahr wurde unverändert gegenüber den Vorjahren ein Bewertungsabschlag von 10 % vorgenommen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Die unfertigen Leistungen betreffen zum größten Teil Verwaltungskosten für Bauplanung und Baudurchführung. Die Bewertung erfolgt differenziert nach dem Leistungsgrad der einzelnen Projekte.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener pauschalierter Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Pauschalwertberichtigung ist wie im Vorjahr mit 2 %in Ansatz gebracht worden.

Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen ist in Höhe der Zuführungsbeträge abzüglich der kumulierten Auflösungen angesetzt.

Die Wertansätze der sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Gelsenkirchen Verpflichtungen aus Altersteilzeit sind unter Anwendung finanzmathematischer Grundsätze passiviert.

Zum Bilanzstichtag sind keine Neuverträge mit bewilligter Altersteilzeit zu verzeichnen. Am 31.12.2010 liegen 218 Altersteilzeitverträge vor.

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Gelsenkirchen Rechnungsabgren:zungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten T 3.926 (Vorjahr T 3.404) enthält im Wesentlichen für das Jahr 2011 vorausbezahlte Mieten und Versicherungsprämien sowie abgegrenzte Aufwendungen für Ablösevereinbarungen.

Eigenkapital

Das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Datum vom 30. Juni 2010 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 festgestellt.

Der Jahresüberschuss 2009 in Höhe von T 10 wurde auf neue Rechnung vorgetragen. In 2010 wird daher ein Verlustvortrag in Höhe von T 3.569 ausgewiesen. Mit Datum vom 23. Dezember 2010 hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen eine Zuführung zu den Rücklagen für Investitionen in Höhe von T 4. veranlasst und diese zur Verstärkung des Eigenkapitals dem Landesbetrieb zugeführt.

Zum 01. Januar 2010 waren Rückstellungen i. R. der Anwendung des in Höhe von T 1.181 abzuwerten. In entsprechender Höhe sind die Gewinnrücklagen zum 01. Januar 2010 zu erhöhen gewesen.

Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wird entsprechend dem jeweiligen Abschreibungsverlauf der betroffenen Anlagegegenstände aufgelöst. Dieses erfolgt in gleich bleibenden Beträgen der Nutzungsdauer entsprechend.

Rückstellungen Pensionsrückstellungen und Beihilfen

Für künftige Pensionsverpflichtungen gegenüber den Beamtinnen und Beamten hat das Land NRW gegenüber dem Landesbetrieb Straßenbau NRW eine Freistellungserklärung abgegeben, wonach das Land NRW den Landesbetrieb Straßenbau NRW gegen Zahlung von 30 % der laufenden Bezüge freistellt. Bei der Bemessung einer nach § 249 HGB anzusetzenden Pensionsrückstellung wurde die Freistellungserklärung in selber Höhe mindernd berücksichtigt, so dass kein Ausweis einer Pensionsrückstellung erfolgt. Die Befreiung gilt auch für die laufenden Beihilfeverpflichtungen der Pensionäre.

Gern. Pensionsgutachten von MERCER HR vom 28. Februar 2011 bestehen zum Bilanzstichtag Verpflichtungen des Landes gegenüber den Leistungsberechtigten in Höhe von T 319.

(Vorjahr: T 235.002). Hiervon sind T 211.094 seit Gründung des Landesbetriebes Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ist der Wertansatz zum 31. Dezember 2009 auf den 01. Januar 2010 von T 235.002 auf T 304.578 anzupassen gewesen.