Sicherheitsmängel am Frankfurter Flughafen

Am 6. November 2006 berichtete das Nachrichtenmagazin Report Mainz über Sicherheitsmängel am Flughafen Frankfurt bei Körperkontrollen der Passagiere und bei Kontrollen des Handgepäcks. Es wurde berichtet, dass bei sogenannten Realtests nur 63 v.H. der Gegenstände gefunden wurden, die vorher im Handgepäck oder am Körper von Testpersonen versteckt wurden. Bei den Gegenständen, die nicht entdeckt wurden, handelte es sich unter anderem um Schusswaffen, Messer und versteckte Sprengsätze.

Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung:

Die Kontrolle der Passagiere nach § 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) erfolgt auf dem Flughafen Frankfurt am Main nach § 16 Abs. 3 LuftSiG in der Zuständigkeit des Bundes. Zuständige Luftsicherheitsbehörde ist das Bundespolizeiamt Flughafen Frankfurt am Main. Die Luftsicherheitsbehörde kann nach § 5 Abs. 5 LuftSiG geeigneten Personen als Beliehenen die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben bei der Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen übertragen.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Ist der Bericht im Nachrichtenmagazin Report Mainz zutreffend, dass es bei Realtests bei Sicherheitskontrollen am Flughafen Frankfurt nur zu einer Erfolgsquote von 63 v.H. kam?

Frage 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass vier von zehn versteckten Gegenständen (Schusswaffen, Messer) bei den Realtests nicht gefunden wurden?

Frage 3. Wie oft werden diese Realtests durchgeführt und wie sahen die Ergebnisse seit 2002 aus?

Die Ergebnisse von Qualitätssicherungsmaßnahmen am Flughafen Frankfurt am Main (dazu zählen auch Sicherheitstests bei Passagierkontrollen) werden nicht veröffentlicht und sind in ihrer Gesamtheit bundesweit als geheimhaltungsbedürftiger Gegenstand im Sinne der Verschlusssachenanweisung eingestuft. Daher können zu den Fragen 1 bis 3 keine weiteren Aussagen gemacht werden.

Frage 4. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung nach dem oben genannten Bericht im Bereich Sicherheitskontrollen am Flughafen Frankfurt?

Das Land Hessen ist für die Durchführung der Passagierkontrollen am Flughafen Frankfurt am Main nicht zuständig.

Frage 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage, dass es für das Sicherheitspersonal am Flughafen Frankfurt zu wenige Schulungen zur Erkennung von Sprengsätzen gibt?

Für Luftsicherheitsassistenten ist ein vierwöchiges, bundesweit gültiges Ausbildungsprogramm verbindlich, das mit einer behördlichen Prüfung endet.

Erst nach bestandener Prüfung wird der Luftsicherheitsassistent zur Wahrnehmung der Kontrolltätigkeit beliehen und kann am Flughafen eingesetzt werden.

Frage 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage, dass Fraport Druck auf das Sicherheitspersonal ausübt, damit Passagiere schneller abgefertigt werden?

Frage 7. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage, dass es zu wenig Sicherheitspersonal am Flughafen Frankfurt gibt und dass dies unter anderem ein Grund für die schlechten Ergebnisse bei den angesprochenen Realtests ist?

Die Aufgabenwahrnehmung der Passagierkontrollen durch Luftsicherheitsassistenten richtet sich jeweils nach konkret angeordneten einzelnen Überprüfungsverfahren von Personen, Reise- und Handgepäck.

Diese Verfahren werden den jeweiligen Gefährdungslagen angepasst und können auch zeitintensiver sein.

Am Flughafen Frankfurt am Main waren bisher grundsätzlich keine Passagierstaus erkennbar, die auf zu wenig Sicherheitspersonal zurückzuführen wären.

Frage 8. Wie schneiden die anderen großen Flughäfen in Deutschland (München, Stuttgart, Düsseldorf, Köln-Bonn, Hamburg, Berlin-Tegel) bei Realtests ab?

Hierzu verweise ich auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3.

Frage 9. Wie beurteilt die Landesregierung den Vorwurf, dass die schlechte Bezahlung der Sicherheitskräfte sich negativ auf die Sicherheitsqualität auswirkt, da - um gutes Personal zu erhalten - auch eine entsprechende Entlohnung notwendig wäre?

Ein Zusammenhang zwischen der Entlohnung und der Realtestergebnisse ist nach Aussage des Bundesinnenministeriums und der für die Passagierkontrolle zuständigen Fachabteilung der Fraport AG nicht erkennbar.

Frage 10. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage, dass es angesichts solcher Realtestergebnisse, bei denen Waffen oder Bombenattrappen durch Kontrollen geschmuggelt werden, absurd sei, Parfum, Zahnpasta und Cremes in durchsichtigen Plastikbeuteln zu transportieren?

Einzelne konkrete Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen von Personen und Gepäck sind Regelungen aus EU-Verordnungen und damit verbindlich.