Kinderbetreuung

Bau- und Gartenmärkte Gebrauch. Die Freigabe dieser 4 Sonntage erfolgt zum überwiegenden Teil anlassbezogen. Es handelt sich dabei mehrheitlich um wiederkehrende Anlässe. In der Frage der Freigaberegelung gibt es keine eindeutige Tendenz der Institutionen. Mehrheitlich wird die Position vertreten, die Sonntagsöffnungen stadtteilbezogen oder stadtbezirksbezogen zuzulassen. Daneben gibt es auch die Position, die erlaubten Sonntagsöffnungen auf die gesamte Kommune zu beziehen.

Besondere Regelungen für Kurorte/ Erholungsorte/ Ausflugsorte/ Wallfahrtsorte

In etwa der Hälfte aller Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorte werden die erlaubten 40 Sonn- und Feiertagsöffnungen voll ausgenutzt, in einem Viertel der Orte an weniger als 40 Sonn- und Feiertagen. Die erlaubten 8 Stunden pro Öffnungstag werden von knapp einem Viertel der Orte voll, von der Hälfte nur teilweise (4-6 Stunden) genutzt. Probleme mit benachbarten Städten bzw. mit dem dortigen Einzelhandel werden nicht angeführt. Auch Schwierigkeiten im Vollzug, der Überwachung bzw. Auslegung der Rechtslage werden nur von wenigen Orten (8%) gesehen.

Sonntagsöffnung bestimmter Verkaufsstellen

In nahezu allen Kommunen wird von der Möglichkeit der Sonntagsöffnung nach § 5 Abs. 1 LÖG NRW für bestimmte Verkaufsstellen (Floristen, Bäcker, Hofläden) Gebrauch gemacht. Überwiegend (85%) werden keine Probleme im Vollzug der Überwachung bzw. Auslegung der gesehen. Genannte Probleme betreffen die fehlende Akzeptanz und die Kontrolle des Öffnungsverbotes am 1. Weihnachtstag, Pfingst- und Ostersonntag, die Abgrenzung des erlaubten Warensortiments und den Verkauf von nicht erlaubten Warengruppen und die Einhaltung der 5 Stunden-Regelung vor allem durch Bäckereien mit integrierten Cafes.

Auswirkungen der erweiterten Ladenöffnungszeiten Auswirkungen auf die Strukturen im Einzelhandel:

In den meisten Kommunen (61 %) gibt es unterschiedliche Ladenöffnungszeiten in Innenstädten, Stadtteilen und Fachmarktzentren. Ein geringer Teil der Kommunen (10%) sieht Strukturveränderungen, die überwiegend eine Kaufkraftverlagerung vom ländlichen Raum in die Stadt und von der Innenstadt auf die grüne Wiese betreffen.

Auswirkungen der verlängerten Ladenöffnungszeiten auf die wohnortnahe Versorgung werden nur von wenigen Kommunen (4%) geäußert.

Auswirkungen auf die Beschäftigung:

Die Aussagen zu den Auswirkungen auf die Beschäftigung sind unterschiedlich.

Während ein Teil der Institutionen einen generellen Mehrbedarf an Arbeitskräften in allen Beschäftigungskategorien feststellt, führt die Gewerkschaft Verdi eine deutliche Zunahme geringfügig Beschäftigter mit untertariflicher Bezahlung an. Zur Deckung des zusätzlichen Personalbedarfs kombinieren die Unternehmen nach eigenen Angaben mehrere Strategien, wobei die Umschichtung von vorhandenem Personal und die in noch vor der geringfügig Beschäftigter genannt werden. Probleme bei der Personalgewinnung für die Randzeiten werden von Unternehmensseite nicht gesehen.

Auswirkungen auf den Bedarf an Kinderbetreuung: Auswirkungen der verlängerten Ladenöffnungszeiten auf den Bedarf an Kinderbetreuung sind zum größten Teil nicht bekannt. Nur wenige Kommunen (2%) und

Institutionen (20%) sehen einen Mehrbedarf an Kinderbetreuung in den Abend- und Morgenstunden.

Auswirkungen auf das Ehrenamt: Auswirkungen der verlängerten Ladenöffnungszeiten auf das Ehrenamt werden überwiegend nicht gesehen. Nur wenige Kommunen (2%) melden Einschränkungen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten.

Auswirkungen auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV):

Die Aussagen der Kommunen bezüglich der Auswirkungen der erweiterten Ladenöffnungszeiten auf die Nutzung des OPNV stehen konträr zu den Ausführungen der Gewerkschaft Verdi. Während der überwiegende Teil der Kommunen (92%) von keinem veränderten Bedarf ausgeht, sieht Verdi Probleme für Beschäftigte, die Spätund Nachtdienst in Nebenzentren leisten.

Verwaltungsaufwand:

Der Aufwand für die Bearbeitung von Genehmigungsverfahren und die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des LÖG NRW ist für den überwiegenden Teil der Kommunen (87%) seit Einführung des Gesetzes gleich geblieben.

Den meisten Kommunen sind keine Verstöße nach dem LÖG NRW bekannt. 24% der Kommunen geben Verstöße an, deren Anzahl tendenziell mit der Stadtgröße zunimmt.

Sonstige Erfahrungen (z.B. mit Kriminalität. Gesundheits- und Arbeitsschutz):

Während von Verbände- und Unternehmensseite keine negativen Auswirkungen gesehen werden, meldet die Gewerkschaft Verdi und die Kirchen angesichts der verlängerten Öffnungszeiten Bedenken bezüglich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes an.

Weitere Erfahrungen und Anregungen zum LÖG NRW Kommunen:

Die Einschätzungen der einzelnen Kommunen zu den derzeitigen Regelungen des LÖG umfassen eine große Bandbreite. Sie reichen von einer breiten Zustimmung, über die Einbringung von punktuellen Verbesserungsvorschlägen bis vereinzelt hin zu einer Ablehnung von Ladenöffnungszeiten nach 20.00 Uhr an Werktagen.

Verbände I Institutionen:

Die Positionen der einzelnen Institutionen bezüglich der erweiterten Ladenöffnungszeiten, insbesondere der Sonntagsöffnungen, gehen weit auseinander. Während die handelsnahen und verbraucherorientierteninstitutionen die liberalisierten Ladenöffnungszeiten befürworten und die Ansicht vertreten, dass sich die gegenwärtigen Regelungen des LÖG NRW bewährt haben, sind arbeitnehmernahe und kirchliche Institutionen grundsätzlich gegen die verlängerten Ladenöffnungszeiten an Werktagen, insbesondere einer übermäßigen Inanspruchnahme der Sonn- und Feiertagsöffnungen. Neben diesen konträren Positionen werden auch punktuelle Änderungsvorschläge und Empfehlungen geäu Bert.

Unternehmen:

Die Unternehmen des filialisierten Lebensmitteleinzelhandels plädieren für eine unveränderte Beibehaltung des LÖG NRW.

Bezirksregierungen:

Die Bezirksregierungen sind überwiegend der Auffassung, dass sich das Gesetz in der Praxis im Wesentlichen bewährt hat. Es werden Empfehlungen zur punktuellen Nachbesserung des Gesetzes ausgesprochen.

Kritische Punkte und punktuelle Verbesserungsvorschläge:

Den unterschiedlichen Positionen der einzelnen Befragungsgruppen lassen sich einzelne Themen/Punkte entnehmen, die häufiger und auch von verschiedenen Akteuren als problematisch gewertet werden. Bezüglich dieser Punkte werden zum Teil übereinstimmende, zum Teil aber auch unterschiedliche bzw. konträre Verbesserungsvorschläge unterbreitet, die folgendermaßen zusammengefasst werden können: Problem I Kritik: Verbesserungsvorschlag: Uberschreitung der 5-Stunden-Offnung genaue Festlegung der Öffnungszeit am Sonntag (Kontrollproblem) contra Freigabe derÖffnungszeit Verkauf unerlaubter Waren aufgrund un- genaue Definition der Warensortimente klarer Rechtsbegriffe (überwiegend) für Gartencenter, Tankstellen, Bahnhöfe, Kurorte Kumulierung verkaufsoffener Sonntage Prüfung Freigaberegelung (stadtteilbein größeren Städten zogen, stadtbezirksbezogen bzw. bezogen auf die gesamte Kommune); Wiedereinführung des Erfordernisses eines Sachgrundes zur Sonn- und Feiertagsöffnung Unerlaubt~r Verkauf von Waren am 1. Rückkehr zur vorherigen Regelung der Weihnachtstag, Oster- und Pfingstsonn- Freigabe der jeweils ersten Feiertage tag oder Freigabe beider Feiertage Ausnahmen von der Sonntagsöffnung Ergänzung der Liste der Stillen Feiertage (bspw. Palmsonntag) bzw. Ausnahmen vom Öffnungsverbot (bspw. Volkstrauertag) Ordnungswidrigkeiten Erhöhung des Bußgeldbetrages Alkoholmissbrauch (durch Jugendliche) Abgabeverbot von Alkohol am Abend Sonntagsverkauf in Kurorten, Ausflugs-, Erweiterung des Warensortiments Erholungs- und Wallfahrtsorten aus Sicht der Kurorte/Heilbäder Sonntagsverkauf landwirtschaftlicher Ausweitung der Produktpalette (Freigabe Produkte aus Sicht der Betriebe des Ergänzungssortiments) und Ausdehnung der verkaufsoffenen Stunden Befürchtung negativer Auswirkungen der Forderung nach Reduzierung 9.er werkerweiterten Ladenöffnungszeiten.auf Be- täglichen und sonntäglichen Offnungsschäftigte, Annahme von Wettbewerbs- zeiten nachteilen für Mittelstand und Kleinstädte