Die B 221 stellt eine wichtige NordSüdVerbindung entlang der deutschniederländischen Grenze dar

TOP 12: Neubau der Bundesstraße B 221n, Teilabschnitt Ortsumgehung Wassenberg Sachstandsbericht Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, mit Bezug auf den O.g. Tagesordnungspunkt des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr am 22.09.2011 kann ich Ihnen folgenden Sachstand mitteilen.

Die B 221 stellt eine wichtige Nord-Süd-Verbindung entlang der deutsch-niederländischen Grenze dar. Für einen verkehrsgerechten Ausbau sowie die Entlastung einzelner Ortsdurchfahrten sieht der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen den Neubau der Ortsumgehungen Wegberg-Arsbeck, Wegberg-Wildenrath, Wassenberg und Heinsberg-Unterbruch vor.

Die Ortsumgehung Wegberg-Arsbeck ist bereits 2010 fertig gestellt worden, die Ortsumgehung Wegberg-Wildenrath im Juni 2011, jeweils nach 2-jähriger Bauzeit. Die Ortsumgehungen Wassenberg und Heinsberg-Unterbruch befinden sich im Planfeststellungsverfahren.07.2009 durch die Bezirksregierung Köln eingeleitet. Die Offenlage der Planfeststellungsunterlagen hat vom 17.09.2009 bis zum 16.10.2009 stattgefunden. Im Anhörungsverfahren wurden zahlreiche Bedenken von Trägern öffentlicher Belange geäußert sowie Einwendungen von privaten Betroffenen und von den anerkannten Naturschutzverbänden gegen die Planung erhoben. Aufgrund dieser Bedenken und Einwendungen ist eine umfangreiche Überarbeitung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich geworden.

Die Änderungen betreffen u. a. zusätzliche Schutzmaßnahmen aufgrund ergänzender faunistischer Gutachten sowie eine Verschiebung der Trasse im Bereich des Siemens-Testringes. Die daraus resultierende Kostenfortschreibung wurde im August 2011 durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung genehmigt.

Das Deckblatt zu den Planfeststellungsunterlagen mit den eingearbeiteten Änderungen wird derzeit durch den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen geprüft. Mit einer Fortführung des Verfahrens durch die Bezirksregierung Köln wird Ende 2011 gerechnet.

Für die bauliche Umsetzung ist vorgesehen, zunächst nur einen Anschluss an die vorhandene L 117 herzustellen. Die Ausbildung der Kreuzung wird erst im Rahmen der Entscheidung über den Folgeabschnitt der B 221 n, Ortsumgehung Unterbruch festgelegt.