Der Landesrechnungshof LRH hat beanstandet dass die Überschüsse nicht zuwendungsmindernd eingesetzt worden sind

Ein mit Mitteln des Landes und des Bundes institutionell geförderter Verein hat in den Jahren 2003 bis 2007 Überschüsse aus Drittmittelvorhaben in Höhe von insgesamt rund 4,2 Mio. erwirtschaftet. Aus diesen Überschüssen hat der Verein in den Jahren 2005 und 2007 insgesamt rund 3,6 Mio. an eine privatrechtliche Stiftung transferiert, die vom Geschäftsführenden Direktor des vom Verein getragenen Forschungsinstituts gegründet worden war.

Der Landesrechnungshof (LRH) hat beanstandet, dass die Überschüsse nicht zuwendungsmindernd eingesetzt worden sind. Er hat gebeten, Zuwendungen in Höhe von rund 3,6 Mio. von dem Verein zurückzufordern. Er hat weiterhin das Verhalten von Bediensteten des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie (MIWFT) in den Vereinsorganen kritisiert.

Das Ministerium hat dazu mitgeteilt, es habe im Oktober 2008 das Rückforderungsverfahren gegen den Verein über einen Betrag von rund 3,6 Mio. eingeleitet. Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten von derzeitigen oder früheren Bediensteten des Ministeriums hätten sich nicht ergeben.

Der Ausschuss für Haushaltskontrolle (HKA) hat sich der Auffassung des LRH und des MIWFT angeschlossen, dass die Überschüsse des Vereins aus Drittmitteivorhaben in Höhe von 3,6 Mio. nicht an die Stiftung hätten übertragen werden dürfen. Vielmehr hätten sie zuwendungsmindernd eingesetzt werden müssen.

Weitere Entwicklung

Der Ausschuss hat zum Ausdruck gebracht, dass er im vorliegenden Fall die Aufgabenwahrnehmung durch die Vertreter des damaligen MIWFT in den Organen des Vereins kritisch sehe. Er hat seiner Erwartung Ausdruck verliehen, dass die Vergleichsverhandlungen zur Rückzahlung der an die Stiftung übertragenen Mittel unter Wahrung der Interessen des Landes und des Vereins fortgeführt werden.

Der Ausschuss hat begrüßt, dass das Ministerium die Prüfung der Verwendungsnachweise neu organisieren will. Er erwarte, dass dadurch eine zeitnahe Prüfung der Verwendungsnachweise erreicht wird. Er erwarte darüber hinaus eine aktualisierte Berichterstattung durch das Ministerium bis zum Ende des dritten Quartals 2010.

Ein im Vergleichswege vereinbarter Betrag in Höhe von 2,4 Mio. wurde Mitte 2010 von der Stiftung gezahlt und dem Landeshaushalt als Einnahme zugeführt. Das Ministerium hat den erbetenen Bericht an den HKA unter dem 12.10.2010 vorgelegt und darin auch mitgeteilt, es werde künftig dafür Sorge tragen, dass ein Vertreter des Ministeriums an den Sitzungen der Gremien des Vereins teilnehme und dabei auch auf die sparsame und wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel achte.

Wissenschaftliche Weiterbildung an den Hochschulen

Die Angebote der Universitäten im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung sind insgesamt nicht ausreichend und werden der Bedeutung dieser Kernaufgabe der Hochschulen nicht gerecht. Der Landesrechnungshof (LRH) hat eine Ausweitung des Angebots gefordert.

Der LRH hat bei der wissenschaftlichen Weiterbildung Einnahmemöglichkeiten gesehen, die noch weiter ausgebaut werden könnten. Die Kalkulation der Weiterbildungsmaßnahmen müsse verbessert werden mit dem Ziel, die Kosten der weiterbildenden Studiengänge vollständig zu erfassen.

In den Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen den Hochschulen und dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie findet die wissenschaftliche Weiterbildung zu wenig Berücksichtigung. Weiterhin fehlen umfassende, an der Gesamtstrategie der jeweiligen Hochschule ausgerichtete Weiterbildungskonzepte.

Die Universitäten haben den Bewertungen des LRH überwiegend zugestimmt und angekündigt, seine Empfehlungen zu berücksichtigen. Das Ministerium hat mitgeteilt, derzeit werde geprüft, die wissenschaftliche Weiterbildung durchgängig zum Bestandteil der Ziel- und Leistungsvereinbarungen zu machen.

Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hat sich die Auffassung des LRH, dass die Weiterbildungsangebote der Universitäten ausgeweitet und in ein ganzheitliches Konzept des Iebenslangen Lernens eingebunden werden müssten, zu eigen gemacht.