Grundschule

Landegebühren als Benutzervorteil für lärmarme Flugzeuge, um die Fluggesellschaften im Eigeninteresse zum Kauf von geräuscharmen Flugzeugen zu bewegen

Weitere Maßnahmen sind jedoch dringend notwendig, um den erforderlichen Schutz der Bevölkerung herstellen zu können. Hierfür können Maßnahmen ergriffen werden, die sich in ihrer Wirkung und der zeitlichen Umsetzung zum Teil erheblich unterscheiden.

In der nachfolgenden Auflistung sind Möglichkeiten zur weiteren Reduzierung des Fluglärms, aber auch zur besseren Einschätzung des Lärmaufkommens aufgeführt.

Möglichkeiten zur weiteren Reduktion des Fluglärms Beratungskommission nach § 32 LVG

Obwohl die Einflussmöglichkeiten der Stadt Siegburg bei der aktiven Fluglärmminderung durch flugbetriebliche Maßnahmen begrenzt sind, hat sie als Mitglied in der gesetzlich vorgeschriebenen Beratungskommission zumindest theoretisch die Möglichkeit, ihre Belange einzubringen.

Die Beratungskommission hat die Aufgabe, die Genehmigungsbehörde und die für die Flugsicherung zuständige Stelle (Deutsche Flugsicherung - DFS) bei Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge zu beraten. Die Kommission hat auch ein Vorschlagsrecht für entsprechende Schutzmaßnahmen.

Sie wirkt z. B. an der Festlegung von Abflugstrecken mit, die auf Vorschlag der DFS nach Anhörung der Beratungskommission vom Luftfahrtbundesamt als Verordnung erlassen werden. Falls, Genehmigungsbehörde bzw. DFS den Vorschlägen nicht folge, müssen sie dies der Kommission unter Angabe von Gründen mitteilen.

Leider hat die Beratungskommission keine Entscheidungs-, sondern nur eine beratende Funktion. Die Vorschläge müssen von der Genehmigungsbehörde nicht übernommen werden, so dass auch Entscheidungen zum Nachteil der Anwohner getroffenen werden können.

Dies wurde besonders deutlich, als der Landesverkehrsminister vor einem Jahr trotz des gegenteiligen Votums der Kommission die Betriebsgenehmigung für den Flughafen bis 2030 verlängerte Resolutionen des Rates

Der Rat der Stadt Siegburg hat häufig seine Meinung durch die Verabschiedung von verschiedenen Resolutionen gegenüber dem Flughafen Köln/Bonn wie auch der Landesregierung kund getan. Es ist ein zulässiges Mittel, um die aktuelle Stir;nmungund Meinung der Bevölkerung gegenüber den Verantwortlichen zu dokumentieren.

Lärm-Messung

Durch die Messstation der Stadt Siegburg im Stadtteil Stallberg werden die Lärmwerte erfasst und innerhalb kurzer Zeit (max. 60 Minu~en) der Öffentlichkeit präsentiert. Dadurch ist es möglich, den Lärm zeitnah zu dokumentieren. Die mit der Anlage auf dem Stallberg erreichte hohe Präzision ermöglicht eine detailgetreue Darstellung des realen Lärmaufkommens. Zudem ist der Vergleich mit der Messstelle der Flughafen Köln/Bonn möglich, da beide Messstellen nur 10 Meter voneinander entfernt aufgebaut wurden.

Zur Feststellung des Fluglärms betreibt der Flughafen Köln/Bonn eine Messstelle in der Einflugschneise. Sie steht auf der Grundschule Stallberg und ist seit Juni 1988 in Betrieb.

Die Qualität der berechneten Dauerschallpegel ist wesentlich von der Messeinrichtung und der Betriebsdauer abhängig. Die Messanlage Stallberg (M08) war in den vergangenen sechs Jahren durchschnittlich zu 93,7 % oder an 342 Tagen in Betrieb. Im Durchschnitt wurden an 23 Tagen im Jahr keine Überflüge gemessen.

Tabelle 2: Statistik Verfügbarkeit der Messanlage: Gibt die zeitliche Messbereitschaft der Einrichtung in Prozenten an.

Quelle: Flughafen

In der Tabelle wurden Werte grün unterlegt, die 2 % über diesem Durchschnitt liegen, orange sind die Werte, die 2 % schlechter als der Durchschnitt sirid. Die letzten vier Jahre lagen unter dem Durchschnitt der letzten sechs Jahre.

Berechnung der realen Lärm-Isophonenlinien

Die Stadt Siegburg beabsichtigt, gemeinsam mit dem Deutschen Fluglärmdienst e.v.

(DFLD), aus den real geflogenen Flugspuren und den dadurch gemessenen Lärmwerte echte Lärm-Isophone zu berechnen.

Die bisherige Fluglärmberechnungsmethodik scheint nur bedingt tauglich für eine reale Darstellung der Schallausbreitung zu sein. Die mathematischen Modelle, die die Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen vorschreibt, berücksichtigen zum Beispiel keine Reflektionen durch die Bebauung.

Dem wollen die Stadt Siegburg und der DFLD ein praxisnäheres Modell entgegensetzen, indem die realen Flugparameter mit einer Software ausgewertet werden. Der DFLD prüft zurzeit die Realisierungsmöglichkeit der technischen Details des Projektes.