Verbraucherschutz

Mit dem beiliegenden Schreiben möchte ich Sie und die Mitglieder des Landtags über den Stand der Luftreinhalteplanung für das Ruhrgebiet, über die wesentlichen Minderungsmaßnahmen und über die Gespräche und Vereinbarungen mit den Umwelt-, Industrie- und Verkehrsverbänden, den Gewerkschaften, Medizinern und den Vertretern der Städte informieren. In der Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG sind gesundheitsbezogene Grenzwerte für die Feinstaub (PM 10)- und Stickstoffdioxid (N02)Konzentration in der Umgebungsluft festgelegt. Für Gebiete, in denen diese Werte nicht eingehalten werden, müssen Luftreinhaltepläne mit Minderungsmaßnahmen in Kraft gesetzt werden. Jede Verringerung der Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid ist eindeutig mit einem Gesundheitsgewinn für die Bevölkerung verbunden, das zeigen die diesbezüglichen umweltmedizinischen Studien.

Luftreinhaltung für das Ruhrgebiet

Im Ruhrgebiet, einem der größten Ballungsräume Europas mit Industrie- und Logistikstandorten von internationalem Rang haben Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität von jeher eine große Rolle gespielt. Seit 2004 wurden für besonders belastete Gebiete in einzelnen Städten Luftreinhaltepläne in Kraft gesetzt, die erstmalig auch Minderungsmaßnahmen im Verkehrsbereich beinhalteten. Jedoch reichten die Einzelrnaßnahmen in dem eng vernetzten Ballungsraum nicht aus, daher wurde - nachdem in einer Machbarkeitsstudie die Potenziale ausgelotet worden waren - erstmals ein regionaler Luftreinhalteplan Ruhrgebiet aufgestellt. Beteiligt waren unter Federführung der drei zuständigen Bezirksregierungen Arnberg, Düsseldorf und Münster 13 Kommunen, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz und das MWEBWV. Erster regionaler Luftreinhalteplan im Ruhrgebiet

Am 01.04.2008 wurde der regionale Luftreinhalteplan Ruhrgebiet in Kraft gesetzt. Er enthielt über 80 Minderungsmaßnahmen auf regionaler und lokaler Ebene in den relevanten Verursacherbereichen Verkehr,

Industrie und Hausbrand. In den Kernbereichen des Ruhrgebiets wurden neun Umweltzonen eingeführt.

Angesichts der herausragenden Bedeutung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet wurde die Wirkung der Maßnahmen evaluiert, um den weiteren Handlungsbedarf zu prüfen und über das weitere Vorgehen bei den Umweltzonen zu entscheiden.

Evaluation der Wirksamkeit der Maßnahmen und weiterer Handlungsbedarf

Von 2007 bis 2009 (vor und nach Inkrafttreten des ersten regionalen Luftreinhalteplans Ruhrgebiet) hat die Feinstaub (PM 10)-Belastung im Luftreinhalteplangebiet abgenommen, sowohl großräumig im Hintergrund als auch an innerstädtischen Verkehrsschwerpunkten. Dies wurdeim Wesentlichen auf die Modernisierung der Fahrzeugflotte einschließlich der Einführung von Dieselpartikelfiltern zurückgeführt. Die Umweltzonen im Ruhrgebiet haben dazu beigetragen. In diesen besonders belasteten Bereichen wurden im Mittel 19 PM 10 Überschreitungstage jährlich abgebaut, an Verkehrsstationen außerhalb von Umweltzonen im Mittel nur 3 Tage.

Die N02-Belastung ist an verkehrsreichen, eng bebauten Innenstadtstraßen nach wie vor hoch. Das unterstreichen auch die Immissionsmessungen des Jahres 2010: an 25 von 35 N02-Messstationen im Ruhrgebiet ist der Grenzwert noch immer teils deutlich überschritten.

Hauptverursacher der hohen Konzentrationen ist der motorisierte Straßenverkehr. Während des Evaluationszeitraums war die Verkehrsleistung im Ruhrgebiet unverändert hoch: sie betrug ca. 18 Milliarden Kilometer/Jahr. Da selbst moderne Diesel-Fahrzeuge im Vergleich zu Otto-Fahrzeugen noch immer vergleichsweise viele Stickstoffoxide (NOx) freisetzen und deutlich NOx-ärmere Fahrzeuge bislang kaum angeboten werden, hat die Modernisierung der Fahrzeugflotten bisher noch zu keiner deutlichen N02-Minderung an den besonders belasteten Straßen geführt. Innerhalb der Umweltzonen stieg die N02 Belastung dennoch nicht an, sondern sank um 2 ~g/m3.