Immobilie

Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags NRW am 01.12. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags NRW am 01.12.2011, TOP 6

I. Ausgangslage im Jahre 2010: Neuausrichtungsbedarf

Die im Jahre 2010 bekannt gewordenen einzelnen Projekte des BLB NRW, die auch zu der Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses durch den Landtag geführt haben, zeigen deutlich die Notwendigkeit einer Neuausrichtung des BLB NRW auf.

Ziel ist es, den BLB NRW so aufzustellen, dass er seinen gesetzlichen Auftrag einer zentralen Immobilienbewirtschaftung nach kaufmännischen Grundsätzen für das Land NRW zukünftig erfüllen kann.

Dabei wird eine stärkere Anbindung des BLB NRW an den Landeshaushalt unter Berücksichtigung der eingeschränkten Haushaltsmittel unerlässlich sein.

Diese Neuausrichtung wird in zwei Stufen erfolgen.nrw.de Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beim BLB NRW in Auftrag gegeben. Öffentliche Verkehrsmittel: U74 bis U79

Haltestelle Heinrich Heine Allee

Im Anschluss an die im Frühjahr 2011 vorgelegten Sonderprüfungsberichte hat das Finanzministerium auf der Grundlage eigener Erkenntnisse und der Erkenntnisse aus den Sonderprüfungsberichten sowie der vom Landesrechnungshof zu einzelnen Projekten erstellten Berichte die Anweisungen über die Verwaltung und Organisation des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW) - - überarbeitet.

Gleichzeitig wurde auch die Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat des Bau- und Liegenschaftsbetriebs Nordrhein-Westfalen an die Ergebnisse der Prüfungen angepasst.

Die Entwürfe mit den Änderungen liegen dem Verwaltungsrat des BLB NRW zur Beratung vor.

In einer zweiten Stufe wird die Weiterentwicklung des BLB NRW im Mittelpunkt stehen, damit der BLB NRW auch in einem schwierigen Haushaltsumfeld seinem gesetzlichen Auftrag nachkommen kann.

11. lösungsansatz: 2-Stufen-Konzept NRW

1. Stufe: Sofortmaßnahmen NRW

Die in der ersten Stufe als Sofortmaßnahme erfolgte Überarbeitung der Regelwerke des BLB NRW (Anweisungen über Verwaltung und Organisation des BLB NRW und Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat des BLB NRW) auf der Grundlage der Sonderprüfungsberichte der Wirtschaftprüfungsgesellschaften, der Berichte des Landesrechnungshofs sowie eigener Erkenntnisse machen klare Vorgaben mit dem Ziel der zukünftigen Vermeidung der bekannt gewordenen Fehlentwicklungen.

Sie dienen der zeitnahen Beseitigung der akuten Mängel.

Vorgesehen sind bezogen auf den Geschäftsbetrieb des BLB NRW unter anderem: eine Verbesserung der Dokumentation der Bauprojekte des BLB NRW und der diesen zu Grunde liegenden Entscheidungen,

Entscheidungen der Betriebsleitung sollen durch BLB-interne Gremien und Prozesse vorbereitet und nachvollziehbar dokumentiert werden,

Alternativüberlegungen sind anzustellen,