Dauer der Untersuchungshaft

Die Verweildauer eines jugendlichen Gefangenen in der Untersuchungshaft hängt vom Verlauf des Strafverfahrens ab. Sie betrug im Jahr 2010 landesweit in rund 1/3 der Fälle weniger als 1 Monat, in einem weiteren rund 1/3 der Fälle bis zu 3 Monaten und bei rund X der Fälle bis zu 6 Monaten. Lediglich in den verbleibenden Fällen dauerte die Untersuchungshaft länger als 6 Monate an. Eine anstaltsspezifische Statistik wird nicht geführt.

Frage 8:

Welche schulischen, beruflichen, therapeutischen oder sonstigen Bildungsangebote und erzieherisch ausgestalteten Angebote es für Jugendliche und Heranwachsende dort gibt.

Antwort:

Das Behandlungsangebot an schulischen, beruflichen, therapeutischen oder sonstigen Maßnahmen in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel hat sich im Laufe des letzten Jahres - auch im Hinblick auf die anstehende Schließung des Jugendhauses und der damit verbundenen geringeren Belegung - verändert. Der Vollzugskommission wurde anlässlich ihres Besuchs am 05.11.2008 in der Anstalt eine Übersicht übergeben, in der auf Seite 2 die damals vorhandenen Behandlungsangebote aufgeführt wurden (Anlage zu Frage 13). Von diesen Behandlungsangeboten finden für die jungen Untersuchungsgefangenen derzeit folgende Maßnahmen statt:

- Berufsfindungskurs Holz/Metall

- Deutsch als Fremdsprache

- Schreibhilfe

- Textgruppe / Auseinandersetzung mit sozialem Verhalten

- Soziales Training / Anti-Gewalttraining

- Gesprächsgruppen

- Gitarrenkurs

- Kontaktgruppe der Anonymen Alkoholiker

- Spiele- und Kochgruppe

- Literaturkurs

- Verschiedene Sportkurse

- Rechnen

- Geleitete Abteilungsfreizeiten (z.B. Kicker, Tischtennis)

Frage 9:

Welche einzelnen Projekte derzeit in der JVA Wupperta/-Vohwinkel für Jugendliche und Heranwachsende durchgeführt werden und welche aus welchen Gründen - etwa Personalmangel - seit wann nicht mehr oder eingeschränkt durchgeführt werden können.

Antwort:

Hinsichtlich der Maßnahmen, die zur Zeit in der Justizvollzugsanstalt angeboten werden, darf ich auf die Antwort zu Frage 8 verweisen.

Folgende Maßnahmen, die vor 3 Jahren für die jungen Untersuchungsgefangenen angeboten wurden (vgl. Seite 2 der Übersicht anlässlich des Besuchs der Vollzugskommission am 05.11.2008), werden nicht mehr durchgeführt:

- Der die beiden Berufsfindungskurse Holz und Metall begleitende Berufsschulunterricht der berufsbildenden Schulen der Stadt Wuppertal wurde mit Ablauf des letzten Schuljahres im Hinblick auf die bevorstehende Schließung des Jugendhauses der Anstalt eingestellt.

Der allgemeinbildende Unterricht, bei dem es sich um zusätzliches und von Lehrplänen und der Schulpflicht unabhängiges Angebot für die jungen Gefangenen handelte, findet seit dem 01.08.2010 nicht mehr statt, da der hierfür verantwortliche Pädagoge3 die Dienststelle gewechselt hat.

Der Englischunterricht wurde von einem ehrenamtlichen Mitarbeiter durchgeführt, der sein Engagement kürzlich krankheitsbedingt aufgegeben hat.

Die Leiterin der Kunstgruppen sowie der Zeichnen- und Malgruppe, die vom katholischen Bildungswerk der Stadt Wuppertal finanziert und durchgeführt wurden, befindet sich derzeit in einer halbjährigen Auszeit, so dass diese Maßnahmen nicht durchgeführt werden.

Die von einem Sozialarbeiter der Anstalt angebotene Filmgruppe wurde bereits im Dezember 2008 eingestellt, weil die jungen Gefangenen zunehmend desinteressiert waren.

Die Bastelgruppe musste eingestellt werden, weil sich die ehrenamtliche Betreuerin im April 2011 aus Altersgründen zurückgezogen hat.

3 Lehrer Offergeid:

- Die Schachgruppe existiert nicht mehr, da der Pädagoge die Dienststelle gewechselt hat (s.o.) und der ihm assistierende Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes in den Ruhestand getreten ist.

- Chor und Glaubenskunde wurden von einem evangelischen Anstaltsgeistlichen angeboten. Seide Maßnahmen sind bereits vor gut zwei Jahren eingestellt worden, weil das Interesse der Gefangenen an einer Teilnahme stark rückläufig war.

Frage 10:

Ob Vorwürfe zutreffen, dass in der JVA Wuppertal-Vohwinkel derzeit für die dort untergebrachten jungen Gefangenen ein reiner Verwahrvollzug stattfindet.

Antwort: Nein.

Frage 11:

In welchem Umfang die Jugendlichen und Heranwachsenden dort Sport machen und Freizeitangebote besuchen können und inwieweit dort die klaren Vorgaben des § 53

Untersuchungshaftvollzugsgesetz i. V. m. § 3 Absatz 4, des § 11 Abs. 2, der §§ 54, 55,59, 60, 70 Abs. 1, der §§ 80, 92 Absatz 1, des § 93 Absatz 1 und 3, des § 94 Absatz 4 Satz 2 und des § 119 des Jugendstrafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen eingehalten werden.

Antwort:

Die Vorgaben des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes NRW werden in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel beachtet.

Der Umfang des Sportangebots hat sich nicht verändert, so dass jeder junge Gefangene die Möglichkeit hat, 3 Stunden wöchentlich Sport zu treiben. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt seit Anfang Oktober montags bis freitags. Zum Umfang des Freizeitangebots wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.