Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage

922 Minisicrialblatt für das Land Nordrhcin-Westfalen - Nr. 41 vom 30. Dezember 2010

Auf das Prüfungsreeht des Landesrechnungshofes nach § 16 Absatz 7 ÖPNVG NRW wird hingewiesen. Bei der Weiterleitung der Mittel aus dieser Pauschale ist das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes bei den Empfangern zu gewährleisten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben.

Die Klage ist zu richten gegen.Sie ist schriftlich beim Verwaitungsgericht einzulegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes zu erklären. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.

Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

Bestellungen, Anfragen usw. sind an den A. Bagel Verlag zu nchten. Anschrift und Telefonnummer wie folgt für Bezugspreis halbjährlich 57,50 Euro (Ka1cnderhalbjahr). Jahresbezug 115,- Euro (Kalenderjahr), zahlbar im Voraus. Abbestellungen für Kalenderhalbjahresbezug müssen bis zum 30. 4. bzw. 31. 10., für Kalenderjahresbezug bis zum 31. 10. eines jeden Jahres beim A. Bagel Verlag vorliegen.

Reklamationen über nicht erfolgte Lieferungen aus dem Abonnement werden nur innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erscheinen anerkannt.

In den Bezugs- und Einzelpreisen ist keine Umsatzsteuer i. S. d. § 14 enthalten.

Von Vorabeinsendungen des Rechnungsbetrages - in welcher Form auch immer - bitten wir abzusehen. Die Lieferungen erfolgen nur aufgrund schriftlicher Bestellung gegen Rechnung. Es wird dringend empfohlen, Nachbestellungen des Ministcrialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen möglichst innerhalb eines Vierteljahres nach Erscheinen der jeweiligen Nummer beim A. Bagel Verlag vorzunehmen, um späteren Lieferschwierigkeiten vorzubeugen. Wenn nicht innerhalb von vier Wochen eine Lieferung erfolgt, gilt die Nummer als vergriffen. Eine besondere Benachrichtigung ergeht nicht.

Herausgeber; Landesregierung Nordrbein-Westfalen, Haroldstraße 5, 40213 Herstellung und Vertrieb im Namen und für Rechnung des Herausgebers; A.