Bau der Sporthalle in der Justizvollzugsanstalt Butzbach

Die JVA Butzbach benötigt für die über 500 Gefangenen schon seit Langem eine funktionsfähige Sporthalle. Der ehemalige Staatssekretär des Justizministeriums, Landau, sagte daher auch zu, dass die notwendigen Arbeiten zeitnah, bis spätestens Ende 2004 durchgeführt werden sollten. Seitdem ist nichts geschehen. Nun ist nach unserer Kenntnis geplant, dass mit dem Bau 2008 begonnen werden solle.

Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Warum wurde die Zusage des ehemaligen Justizstaatssekretärs Landau, die Baumaßnahmen bis spätestens 2004 durchzuführen, nicht eingehalten?

Die vom Staatsbauamt Friedberg vorgelegte erste Kostenschätzung schloss mit einem Finanzierungsbedarf in Höhe von 8 900 000 zuzüglich der Kosten für eine Geräteerstausstattung. Da diese Kosten für die Errichtung einer Sporthalle nicht akzeptabel waren, wurden die Planungsunterlagen zur Überarbeitung zurückgegeben. Die Kosten wurden zunächst auf 6 400 000 für die Baumaßnahme reduziert, zu denen rund 500 000 für die Erstausstattung hinzuzurechnen waren. Auch die Gesamtkosten von rund 6 900 000 waren im Vergleich zu entsprechenden Baumaßnahmen in anderen Bereichen (Sportvereinen, Schulen pp.) auch unter Berücksichtigung der Sicherheitsbelange des Justizvollzuges weiterhin nicht akzeptabel, sodass am 24. Juli 2003 die Bauunterlagen erneut zur Überarbeitung zurückgegeben werden mussten. Danach wurde die Maßnahme an die Bedürfnisse der JVA Butzbach und unter Einbeziehung der Denkmalpflege baulich an die Altbausubstanz der denkmalgeschützten Unterkunftsbereiche angepasst. Auch die damalige Haushaltsunterlage Gerät wurde zur Überarbeitung zurückgegeben. Es gelang die kalkulatorischen Baukosten zunächst auf 3 880 000 und die Kosten für die Erstausstattung mit Geräten auf 120 000 zu reduzieren. Mit Schreiben des HMdF vom 13. Oktober 2005 wurde in der Folge dem HBM-Mitte (Hessisches BauManagement) Planungsauftrag zur Erarbeitung der EW-Bau (Entwurfsunterlage-Bau) erteilt. Die EW-Bau des HBM-Mitte wurde am 3. Juli 2007 vom Minister der Finanzen mit Gesamtkosten von nunmehr 3 930 000 haushaltsrechtlich anerkannt.

Frage 2. Wie hoch wären die Kosten für die erforderlichen Baumaßnahmen gewesen, wenn diese vor drei Jahren abgeschlossen worden wären, und mit welchem Kostenvolumen ist bei einer Durchführung der Gewerke 2008 zu rechnen?

Wäre die Maßnahme vor drei Jahren abgeschlossen worden, so hätten die damaligen Kalkulationen zugrunde gelegt werden müssen. Die Maßna hme hätte somit Gesamtkosten von rund 6 900 000 verursacht (6 400 000 Baukosten und 501 000 Ausstattungskosten). Die nunmehr haushaltsrechtlich anerkannte EW-Bau geht von Baukosten in Höhe von 3 930 000 im Jahr 2008 aus; für die Geräteerstausstattung werden rund 120 000 veranschlagt. Die Gesamtkosten bei der Bauausführung im Jahr 2008 beziffern sich voraussichtlich auf 4 050 000.

Frage 3. Wann wird nach der derzeitigen Planung des Justizministeriums mit den notwendigen Arbeiten in der JVA Butzbach begonnen und für welchen Zeitpunkt ist der Abschluss der Baumaßnahme geplant?

Mit Schreiben vom 13. Juli 2007 habe ich dem HBM Bauauftrag zum Bau der Sporthalle in der Justizvollzugsanstalt Butzbach erteilt. Ich gehe davon aus, dass noch im laufenden Jahr mit den Erschließungsmaßnahmen und der Baufeldfreimachung begonnen werden kann und dem gemäß der erste Spatenstich ebenfalls im Jahr 2007 erfolgen kann. Ein Bauzeitenplan des HBM liegt mir noch nicht vor, sodass konkrete Angaben zum Abschluss der Maßnahme nicht möglich sind. Ich gehe aber davon aus, dass die Inbetriebnahme der Sporthalle Anfang 2009 erfolgen kann.