Dienstliche Beurteilung von Lehrerinnen und Lehrern
Bekanntlich werden Lehrer- und Lehrerinnen an Gymnasien in regelmäßigen Abständen dienstlich beurteilt. Dies geschieht durch die Leitung der jeweiligen Schule, an welcher der/die Lehrer/in beschäftigt ist, unter Beachtung der Kriterien des Kultusministeriums (z.B. KMBl. Nr. 8/1994). Diese Beurteilungen werden vom Kultusministerium überprüft, wobei es auch zu Weisungen aus München kommt, das getroffene Urteil abzuändern.
Ich frage die Staatsregierung:
1. Wie viele Herabstufungen (abolut und in Prozent) wurden bei der letzten Beurteilungsrunde ausgesprochen? Inwieweit sind dabei jeweils Männer und Frauen betroffen (absolut und in Prozent)?
2. Besteht ein Zusammenhang zwischen der zugrundeliegenden Arbeitszeit und der Würdigung des Engagements für die Schule?
3. Inwieweit spielen Beurlaubungen nach Art. 80 a bei Beurteilungen eine Rolle?
4. Welches Gewicht in der Gesamtbeurteilung kommt den einzelnen Kriterien zu? Inwieweit und mit welcher Gewichtung wird die pädagogische Arbeit in der Beurteilung gewürdigt?
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Die Dienstlichen Beurteilungen von Gymnasiallehrern werden durch den Schulleiter erstellt. Sie sind nach § 53 Abs. 2 Laufbahnverordnung vom Ministerium als vorgesetzter Dienstbehörde zu überprüfen. Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
Zu 1.: Im Jahr 1993 wurden insgesamt 9.224 Gymnasiallehrer periodisch beurteilt, davon 6.200 männlich, 3.024 weiblich.
Hierbei konnten sich insgesamt 1.898 Lehrer (hiervon 1. männlich, 548 weiblich) = 20,58% im Prädikat verbessern.
Im Prädikat verschlechtert haben sich insgesamt 424 Lehrer (hiervon 290 männlich, 134 weiblich) = 4,60 %. Von diesen Herabstufungen erfolgten 92 (hiervon 69 männlich, 23 weiblich) = 1 % der Beurteilungen im Rahmen der Überprüfung durch das Ministerium.
Zu 2.: Bei der Beurteilung von Eignung, Leistung und Befähigung muß stets von der individuellen Arbeitszeit des zu beurteilenden Lehrers ausgegangen werden. Das Ministerium ist davon überzeugt, dass es auch teilzeitbeschäftigten Lehrern und Lehrerinnen möglich und zumutbar ist, das Schulleben verantwortungsbewußt mitzugestalten wie es beispielsweise das Prädikat übertrifft erheblich die Anforderungen nach den Beurteilungsrichtlinien verlangt. Der Beurteiler hat hierbei die geringere Quantität der Arbeit angemessen zu berücksichtigen.
Zu 3.: Bei der Dienstlichen Beurteilung können immer nur Beschäftigungszeiten, nicht aber Zeiten einer Beurlaubung gewürdigt werden.
Zu 4.: Die Beurteilungsmerkmale, die bei Erteilung eines bestimmten Beurteilungsprädikats erfüllt sein müssen, sind in Nr. 2.2 der Richtlinien für die Dienstliche Beurteilung der Lehrer an den staatlichen Gymnasien, Realschulen und beruflichen Schulen in Bayern vom 23. Marz 1984 (KMBl I S. 113 ff.) umschrieben. Danach kommt der Unterrichtsgestaltung, dem erzieherischen Wirken und dem Unterrichtserfolg zentrale Bedeutung zu; daneben sind auch sonstige dienstliche Tätigkeiten zu bewerten, die ein Lehrer außerhalb des eigentlichen Unterrichts wahrnimmt.