Darlehen

Mai 1993 das Sonderprogramm Schweinfurt mit einem Volumen von 100 Mio. DM in Kraft getreten. Der Programmzweck ist danach insbesondere die Erhaltung und Sicherung bestehender Arbeitsplätze und betrieblicher Ausbildungsplätze.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wie hoch ist bis dato die Anzahl der Zusagen und der entsprechende Bewilligungsbetrag für unternehmerische Investitionen in der Arbeitsmarktregion Schweinfurt, aufgeschlüsselt nach Darlehen und Zuschüssen?

2. Wie hoch sind die bis dato ausgereichten Beträge, aufgeteilt nach Darlehen und Zuschüssen?

3. Wie hoch sind dafür die aus dem Staatshaushalt (Kapitel 0704 und 1303) abgeflossenen Mittel für die Zinsverbilligung der Darlehen und für die Zuschüsse, und wie hoch sind die noch verbliebenen Haushaltsreste für das Sonderprogramm Schweinfurt?

4. Wie viele Arbeitsplätze sind durch die bisherige Förderung aus dem Sonderprogramm in der Arbeitsmarktregion Schweinfurt geschaffen worden?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie Vorbemerkung:

Das Sonderprogramm Schweinfurt wurde vom Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie für die Region Schweinfurt Anfang 1993 aufgelegt. Das Sonderprogramm sollte als Soforthilfe insbesondere den Zeitraum bis Anfang 1994 überbrücken, da erst zu diesem Zeitpunkt die Aufnahme der Region in die Regionalfördergebiete, insbesondere das Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, möglich war.

Die Aufnahme Schweinfurts in das Gemeinschaftsaufgabe-Fördergebiet ist zum 1.1.1994 ebenso erfolgt wie die Aufnahme in die Ziel-2-Gebiete der EU-Strukturfonds, so daß die hauptsächliche Funktion des Sonderprogramms Schweinfurt somit als erfüllt angesehen werden kann.

Zur Finanzierung des Sonderprogramms wurde im Rahmen des Sonderfonds zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Bayern ­ Bayernfonds ­ ein Darlehenskontingent von 100 Mio. DM bereitgestellt. Die Mittel sollten vor allem der Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen außerhalb der Kugel- und Wälzlagerindustrie in mittelständischen Betrieben dienen. Der Entwurf der Richtlinie wurde bei der Europäischen Kommission am 11. März 1993 notifiziert. Die Genehmigung durch die Europäische Kommission erfolgte am 11. Mai 1993.

Insbesondere aufgrund von Konditionenverbesserungen für die Letztempfänger ist die Höhe des ursprünglichen Darlehenskontingents ­ bei insgesamt unverändertem Zinszuschuß ­ auf 66,5 Mio. DM zurückgegangen. Da inzwischen aufgrund der Aufnahme der Region in die Gemeinschaftsaufgabe teilweise bessere Förderkonditionen für Unternehmen in anderen Programmen zur Verfügung stehen, wurde ein Teil der Mittel des Sonderprogramms für Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Maintal der Stadt Schweinfurt) und für Liquiditäts- und Konsolidierungsdarlehen umgewidmet.

Außerhalb des Sonderprogramms Schweinfurt wurden weitere knapp 13 Mio. DM Darlehen aus dem Bayernfonds der Stadt Schweinfurt für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Maintal zur Verfügung gestellt. Weitere 30 Mio. DM Liquiditäts- und Konsolidierungsdarlehen außerhalb des Sonderprogramms Schweinfurt wurden aus Schweinfurt beantragt und inzwischen vom Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie bei der EU notifiziert.

Zusammengenommen umfassen die Hilfsmaßnahmen aus dem Bayernfonds für Schweinfurt ­ bestehend aus Hilfen aus dem Sonderprogramm Schweinfurt, Infrastrukturdarlehen sowie Liquiditäts- und Konsolidierungsdarlehen ­ damit mehr als die ursprünglich angekündigten 100 Mio. DM Darlehen. Da Schweinfurt inzwischen in weitere Programme mit einbezogen ist, sind die Hilfen für Schweinfurt in keiner Weise auf diese Mittel begrenzt.

Zu den einzelnen Fragen:

Zu 1.: Im Sonderprogramm Schweinfurt wurden bislang 22 Investitionsmaßnahmen gewerblicher Unternehmen mit einem Investitionsvolumen von 38,5 Mio. DM gefördert.

Zu 2.: Für die geförderten 22 Investitionsmaßnahmen wurden insgesamt zinsverbilligte Darlehen in Höhe von ca. 21,6 Mio. DM zur Verfügung gestellt. Weitere 20 Mio. DM wurden für Liquiditäts- und Konsolidierungsdarlehen bereitgestellt. Weitere 23,9 Mio. DM Darlehen werden für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Maintal der Stadt Schweinfurt eingesetzt. Zuschüsse sind im Sonderprogramm Schweinfurt nicht vorgesehen.

Zu 3.: Von dem o.g. Darlehenskontingent von 66,5 Mio. DM sind bislang 65,5 Mio. DM gebunden worden. Damit stehen noch 1,0 Mio. DM zinsverbilligte Darlehen für die Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft in den Jahren 1995/96 aus dem Sonderprogramm Schweinfurt zur Verfügung.

Zu 4.: Durch die bisherige Förderung wurden 110 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen und 5.290 Arbeitsplätze gesichert.