Wie groß ist der Anteil an sortiertem DSDMaterial a aus dem ZAW Oberfranken b aus anderen bayerischen Kommunen

In welcher Höhe wurde der Bau und die Erweiterung der Sortieranlage in Blumenrad mit öffentlichen Geldern bezuschußt?

2. Welche Müllfraktionen werden dort in welcher Menge sortiert?

3. Wie groß ist der Anteil an sortiertem DSD-Material

a) aus dem ZAW Oberfranken

b) aus anderen bayerischen Kommunen bzw. Zweckverbänden

c) aus Thüringen?

4. Warum kam der Mittelständische Entsorgerbetrieb der Fa. Wagner, trotz freier Sortierkapazitäten, nicht zum Zug?

a) Warum wurde stattdessen die Sortieranlage in Blumenrod erweitert?

b) Wurden für die Erweiterung Fördergelder bewilligt?

Wenn ja, warum?

5. Wie kann sichergestellt werden, dass die zurückgeforderten Gelder nicht auf die Abfallgebühren umgelegt, sondern von der im Auftrag der Fa. DSD arbeitenden Fa. VENO anteilig entrichtet werden?

6. Welche anderen Sortieranlagen in Bayern wurden in welcher Höhe ebenfalls mit öffentlichen Geldern subventioniert und heute ganz oder teilweise von DSD genutzt?

Wurden die Subventionszahlungen mit DSD verrechnet?

7. Welche Recyclinghöfe in Bayern wurden in welcher Höhe mit öffentlichen Geldern errichtet und heute von DSD ganz bzw. zum Teil genutzt. Wurden die Subventionen mit DSD verrechnet?

Antwort des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen Vorbemerkung:

Nicht der Bundesrechnungshof, sondern der Bayerische Oberste Rechnungshof hat im vergangenen Jahr die Forderung der Wertstoffsortieranlage Blumenrad überprüft. Der abschließende Prüfungsbericht ist dem Ministerium bislang nicht zugegangen. Die Auffassung des ORH zu einer etwaigen Rückforderung ist daher nicht bekannt.

Die Firma VENO ist nicht nur im Auftrag der DSD sondern auch für den Zweckverband für Abfallwirtschaft in Nordwest-Oberfranken (Zweckverband) tätig, etwa für die Sortierung der grünen Altpapiertonne (75 % Druckerzeugnisse) und von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, die nicht unter die Verpackungsverordnung fallen.

Zu den Fragen im einzelnen:

Zu 1.: Für die Errichtung der Wertstoffsortieranlage in Blumenrod wurde zu Gesamtkosten von 7.110.327,00 DM eine staatliche Zuweisung in Höhe von 3.377.248,00 DM gewährt und aus dem Bayerischen Darlehensprogramm ein zinsverbilligtes Darlehen in Höhe von 2.240.000,00 DM ausgereicht.

Die Anschaffung der Wertstoffsammelbehälter mit Kosten in Höhe von 1.656.283,00 DM wurde mit einer staatlichen Zuweisung von 825.600,00 DM gefördert.

Für die wissenschaftliche Begleitung des Versuchsvorhabens wurden 238.136,00 DM aufgewendet, die mit einer staatlichen Zuweisung von 109.969,00 DM gefördert wurden.

Über eine Förderung der Erweiterung der Wertstoffsortieranlage ist noch nicht entschieden.

Zu 2.: Die Wertstoffsortieranlage wurde im Jahr 1986 anlagentechnisch so ausgelegt, das dort Wertstoffe aus der damaligen Mehrkomponententonne (Mischfraktion) sortiert werden konnten. Derzeit sortiert die Firma VENO neben dem Material aus der grünen Altpapiertonne (Druckerzeugnisse, Verpackungspapiere und -pappen) auch Leichtverpackungen, wie sie gemäß Abstimmungsvereinbarung mit der DSD anfallen, und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle.

Insgesamt wurden im Jahr 1994 30.102,28 t Material in der Anlage sortiert. 22.046,50 t waren Papier und Pappe aus der grünen Altpapiertonne (davon 16.534,87 t Druckerzeugnisse), sowie 3.869,02 t Leichtverpackungen. Neben diesen Fraktionen aus Haushaltssammlungen wurden noch 4.186,76 t hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sortiert.

Davon waren

a) aus dem Zweckverbandsgebiet 6.521,19 t oder 21,66 %,

b) aus anderen bayerischen Kommunen und Zweckverbänden (nur Landkreis Kulmbach) 414,88 t oder 1,38 % und

c) aus Thüringen 2.444,58 t oder 8,12 %.

Zu 4.: Die Firma Wagner ist Mitgesellschafterin der Firma VENO Die Firma Wagner hatte geplant, eine eigene Sortieranlage in Kronach/Neuses zu errichten, hat diese Pläne dann aber wegen der Sperrklausel im Gesellschaftervertrag der VENO die es den Gesellschaftern untersagt, in Konkurrenz zur VENO zu treten, wieder fallen gelassen. Die Anlage wurde somit aus eigener Entscheidung der Firma Wagner wegen des sonst drohenden Ausschlusses aus der VENO nicht gebaut. Öffentlich-rechtliche Gesichtspunkte haben dabei keine Rolle gespielt.

a) Der Zweckverband hat in der Abstimmungsvereinbarung mit der DSD von der Firma VENO die Mitbenutzung der Wertstoffsortieranlage Blumenrad zu zumutbaren Bedingungen verlangt. Der wesentliche Grund für die geplante Erweiterung der Anlage liegt darin, das die bestehende Sortieranlage aufgrund ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung bislang über kein ausreichend dimensioniertes, überdachtes Input- und Outputlager verfügt. Die angelieferte Sammelware wie auch das verkaufsfähig aufbereitete Sortiermaterial müssen größtenteils im Freien gelagert werden mit entsprechend negativen Auswirkungen auf Materialqualität und erzielbare Erlöse. Mit der Schaffung zusätzlichen Lagerraums im Zug der Erweiterung der Sortierhalle wird vor allem diesem Problem abgeholfen.

Weiterhin soll auf Wunsch der Firma VENO zur Erhöhung der Sortierkapazität und zum besseren Materialhandling eine zusätzliche Einfachsortierstrecke nachgerüstet werden. Die Sortierstrecke sowie der dazugehörige Gebäudeteil wird vom Zweckverband errichtet, wobei der dafür entstehende Kapitaldienst über den von VENO zu entrichtenden Pachtzins erwirtschaftet wird.

Eine Belastung der Gebührenzahler im Zweckverbandsgebiet durch diese Maßnahme ist damit nicht gegeben.

Insgesamt sollen durch die Erweiterung der Sortieranlage neben qualitativen Verbesserungen beim Materialumschlag vor allem eine Optimierung des Betriebsablaufs erreicht sowie die Durchsatzmengen erhöht werden. Die Erweiterung und Optimierung der Wertstoffsortieranlage Blumenrad steht damit im Einklang mit den Zielen der Abfallwirtschaft, weil dadurch ein längerfristiger Weiterbetrieb der Anlage gewährleistet ist und künftig Wertstoffe in noch größerem Umfang der Verwertung zugeführt werden können.

b) Für die Erweiterung sind noch keine Zuwendungen bewilligt worden (s. zu Nr. 1).

Zu 5.: Über diese Frage wird zu entscheiden sein, falls der ORH die Rückforderung verlangt (vgl. Vorbemerkung).

Zu 6. und 7.: Wegen des unvertretbaren hohen Verwaltungsaufwandes ist eine detaillierte Beantwortung der Fragen, welche Sortieranlagen und Recyclinghöfe in welcher Hohe mit welchen öffentlichen Geldern errichtet worden sind, nicht möglich. In den letzten Jahren wurden mehr als 1.700 Anlagen zur Erfassung und Sortierung von Wertstoffen errichtet, die in der Regel mit staatlichen Geldern gefördert wurden. Die Fragen werden deshalb zusammengefaßt und vom Gesamtergebnis her beantwortet.

Bayernweit wurden bisher für diese Anlagen zu Gesamtkosten von ca. 715 Mio DM Zuwendungen von rund 126 Mio DM bewilligt und rund 30 Mio DM an zinsverbilligten Darlehen nach dem Bayerischen Darlehensprogramm ausgereicht.

Die Anlagen werden von der DSD im Rahmen der mit den Maßnahmeträgern abgeschlossenen Verträge teilweise gegen Entrichtung einer Pauschalerstattung mitbenutzt. Die der staatlichen Zuwendung zugrundeliegenden förderfähigen Kosten wurden daher anteilig um die in den Pauschalerstattungen enthaltenen Investitionsanteile in Höhe von insgesamt rund 253 Mio DM gekürzt.