Umsetzung des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes

Der Landtag wolle beschließen:

In Hessen werden bis heute den pflegebedürftigen Menschen mit erhöhtem allgemeinem Betreuungsaufwand Verbesserungen ihrer Lebenssituation, die seit dem In-Kraft-Treten des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes zum 1. Januar 2002 möglich sind, verweigert. Der Landtag bewertet dies als sozialpolitischen Skandal.

Die Landesregierung wird aufgefordert, die nach § 45c SGB IX zur Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungsangebote und Versorgungskonzepte notwendige Landesverordnung unverzüglich vorzulegen.

Die Landesregierung wird weiterhin aufgefordert, umgehend mit den kommunalen Spitzenverbänden verbindliche Finanzierungsregelungen zu vereinbaren, um die im Gesetz vorgesehene paritätische Finanzierung der niedrigschwelligen Betreuungsangebote zu gewährleisten.

Begründung:

Seit Januar 2002 ist das Pflegeleistungsergänzungsgesetz in Kraft, das unter anderem vorsieht, durch eine paritätische Finanzierung von Pflegekassen einerseits und Ländern und/oder Kommunen andererseits niedrigschwellige Betreuungsangebote und neue Versorgungskonzepte zur Verbesserung der Lebenssituation Pflegebedürftiger mit erhöhtem allgemeinem Betreuungsaufwand zu schaffen.

Für Hessen stehen nach dem Königsteiner Schlüssel aus Mitteln der Pflegekassen 726.000 zur Verfügung. Die Mittel können allerdings nur abgerufen werden, wenn das Land und die Kommunen in gleicher Höhe kofinanzieren. Im Landeshaushalt sind bislang nur die Mittel der Pflegekassen etatisiert. Das Land will sich in Form von Deckungsvorschlägen aus anderen Haushaltstiteln beteiligen, von den Kommunen wird eine fünfzigprozentige Ergänzungsfinanzierung erwartet. Damit die Betreuungsangebote entstehen können, muss eine verbindliche Finanzierung sichergestellt werden.

Zur Anerkennung der Finanzierung der niedrigschwelligen Betreuungsangebote müssen die Länder Rechtsverordnungen erlassen. Bis heute liegt in Hessen keine Verordnung vor. Den Pflegebedürftigen mit erhöhtem allgemeinem Betreuungswand und ihren Angehörigen wird durch das Nichtstun der Landesregierung ihr gesetzlicher Anspruch auf Verbesserung der Lebenssituation vorenthalten. Dieser sozialpolitische Skandal muss unverzüglich beendet werden.