Neukonzeption der Erweiterung des Katastrophenschutzes

Das Staatsministerium des Innern hat dem Ausschuß für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit des Landtags am 13.12.1994 auf Grundlage eines Konzeptentwurfes von Bundesinnenminister Kanther die Neukonzeption der Erweiterung des Katastrophenschutzes vorgestellt und erläutert.

Durch den Rückzug des Bundes aus der Finanzierung des Katastrophenschutzes ist die Lage für die Feuerwehren unübersichtlich geworden.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Welche der im Stimmkreis Kitzingen/Ochsenfurt stationierten Löschgruppenfahrzeuge LF 16-TS bleiben in den jeweiligen Orten erhalten und wo werden die abgezogenen Fahrzeuge stationiert?

2. Ist die Übernahme der Unterhaltskosten der Löschgruppenfahrzeuge durch die Gemeinden Voraussetzung für den Verbleib der Fahrzeuge am Ort?

3. Für welche Standorte der Löschgruppenfahrzeuge im Landkreis Kitzingen und in der Region Ochsenfurt können Ersatzbeschaffungen nicht mehr durchgeführt werden?

4. In welchen Orten ist beabsichtigt, die Fahrzeuge LF 16 TS aufgrund ihres Alters und Zustandes den Gemeinden kostenfrei zur Verfügung zu stellen?

5. Wer übernimmt die Kosten für den Unterhalt der Fahrzeuge, die in den Orten verbleiben?

6. Ist der Katastrophenschutz auch nach dem Rückzug des Bundes aus der Finanzierung in der bisher bewährten Art und Weise garantiert?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Im Rahmen der Neukonzeption des Bundes zur Erweiterung des Katastrophenschutzes wird daran gedacht, die künftig noch vom Bund finanzierte Ausstattung nach gleichmäßigen Kriterien bedarfsgerecht zu verteilen.

Grundlage eines vom Staatsministerium des Innern hierzu erarbeiteten Entwurfs eines Verteilungskonzepts ist neben einer einheitlichen Grundversorgung für jede Kreisverwaltungsbehörde auch die Berücksichtigung von bestimmten Gefahrenpotentialen, der Einwohnerzahl und besonderen Härtefällen. Das Konzept wurde von den um Stellungnahme gebetenen kommunalen Spitzenverbänden und Hilfsorganisationen sowie vom Ausschuß für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit des Bayer. Landtags am 13.12.1994 grundsätzlich begrüßt.

Der erstellte Entwurf eines Verteilungskonzepts wird derzeit aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen in Einzelpunkten überarbeitet. Das endgültige Verteilungskonzept soll noch vor der Sommerpause im Landtag vorgestellt werden.

Zu 1.: Der Landkreis Kitzingen gehört zu den 46 Kreisverwaltungsbehörden, die nach der bisherigen Verteilung in Bayern über kein einziges Bundeslöschfahrzeug verfügen.

Im Landkreis Würzburg sind derzeit vier bundeseigene Löschfahrzeuge stationiert. Nach dem derzeitigen Entwurf für ein Verteilungskonzept ist für den Landkreis nach der Neuverteilung die Grundversorgung, d.h. ein Löschfahrzeug LF 16-TS sowie ein Schlauchwagen SW 2000 vorgesehen.

Das in der Stadt Ochsenfurt stationierte Löschfahrzeug ist eines von zwei Platzhaltern im Landkreis, d.h. es wird bis zur Auslieferung der erst noch vom Bund zu beschaffenden Schlauchwagen weiterfinanziert und danach der Stadt als bisheriger Standortgemeinde unentgeltlich zur Verfügung gestellt, wenn die Stadt für den Betrieb und die Instandsetzung aufkommen will. Das Löschfahrzeug in der Stadt Ochsenfurt (und auch der Gemeinde Aub im Landkreis Würzburg) wird demnach nicht abgezogen; der Zeitpunkt der Einstellung der Finanzierung durch den Bund bzw. des Übernahmeangebots steht noch nicht fest.

Die abzuziehenden Fahrzeuge aus den Landkreisen und den kreisfreien Städten, die bisher überdurchschnittlich gut mit Bundesfahrzeugen ausgestattet sind, werden nach dem Entwurf für eine Neuverteilung in den bisher unterversorgten Kreisverwaltungsbehörden wie etwa dem Landkreis Kitzingen stationiert.

Zu 2.: Ja, vergleiche Ausführungen zu 1.

Zu 3.: Ersatzbeschaffungen durch den Bund werden nur noch für die Löschfahrzeuge durchgeführt, die der Neukonzeption entsprechen und damit künftig noch vom Bund finanziert werden (insgesamt 126 LF 16-TS und 126 SW 2000 in Bayern für den Aufgabenbereich Brandschutz). Für die 75

Platzhalter-Löschfahrzeuge, die den bisherigen Trägern zur Übernahme angeboten werden, entfällt eine Ersatzbeschaffung durch den Bund.

Zu 4. und 5.: Den bisherigen Standortgemeinden Ochsenfurt und Aub werden die dort stationierten Bundeslöschfahrzeuge nach Einstellung der Finanzierung durch den Bund unentgeltlich zur Übernahme angeboten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Kommunen die laufenden Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb der Fahrzeuge übernehmen.

Zu 6.: Die Neukonzeption des Bundes in der Erweiterung des Katastrophenschutzes paßt sich der veränderten Sicherheitslage sowie dem begrenzten Finanzrahmen an.

Die Staatsregierung ist der Auffassung, dass die Neukonzeption des Bundes dazu beitragen wird, ein einheitliches Hilfeleistungssystem beim friedensmäßigen und verteidigungsfallbezogenen Katastrophenschutz zu schaffen.

Die Neukonzeption der Erweiterung des Katastrophenschutzes wird daher zum Anlaß genommen, die Ausstattung des Bundes nach allgemein geltenden Kriterien bedarfsgerecht zu verteilen. Dies entspricht auch der Zielsetzung des Bundes, der für die von ihm zur Verfügung gestellten Fahrzeuge eine flächendeckende und damit gleichmäßige Verteilung voraussetzt. Durch die vorgesehene Umverteilung sollen Defizite und Gefälle des Schutzpotentials abgebaut werden.