Situation der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in Bayern

Schulpsychologinnen/Schulpsychologen unterstützen das Zusammenleben und die Zusammenarbeit in den Schulen durch ihre psychologischen Kenntnisse und Methoden. Dies umfaßt u.a. Beratung und Hilfe bei Lehr- und Lernproblemen, die Fortbildung und die Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der Schule. Ihre Tätigkeit ist umso wichtiger in Zeiten zunehmender Gewaltbereitschaft von Kindern und Jugendlichen. Die Bedeutung der Schulpsychologie für die Schule und die Kinder wird auch amtlicherseits immer wieder betont.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:

1. Gem. KMK-Vereinbarung von 1973 soll auf 5000

Schüler und Schülerinnen ein/e Schulpsychologin/Schulpsychologe kommen. Wie bewertet die Staatsregierung die gegenwärtige, davon weit entfernte Situation? Welche Maßnahmen ergreift sie, um dieses von ihr anerkannte Ziel in angemessener Zeit zu erreichen und insbesondere die Lage an den Berufsschulen zu verbessern?

2. Wie bewertet die Staatsregierung die höchst unterschiedliche regionale Versorgung mit Schulpsychologinnen/ Schulpsychologen in den bayerischen Bezirken? Welche Maßnahmen ergreift sie, um diese Ungleichgewichte zu korrigieren?

3. Wie begründet und bewertet die Staatsregierung die Leitung und Beurteilung der Tätigkeit von Schulpsychologinnen/Schulpsychologen durch Nicht-Psychologen, die auch für die fachliche Betreuung zuständig sind? Warum werden die Fachbeurteilung und die fachliche Leitung von Fortbildungsveranstaltungen nicht in die Hände erfahrener Schulpsychologinnen/Schulpsychologen gelegt, warum gibt es keine Fachbetreuung, wie sie z B. für sämtliche Fächer an den Gymnasien ja besteht?

4. Womit begründet sich die starre Festschreibung auf ein schulpsychologisches Deputat von 20-33 % der Gesamtarbeitszeit des/der jeweiligen Schulpsychologinnen/ Schulpsychologen, die in vielen Fällen dazu führt, daß aufgrund dieser hohen Unterrichtsverpflichtung Zusatzqualifikationen und langjährige Erfahrung nicht in vollem Umfang in die Schulpraxis einfließen können?

5. Wie beurteilt die Staatsregierung den verstärkten Einsatz von Schulpsychologinnen/Schulpsychologen unter dem Aspekt der Prävention angesichts der steigenden Gewaltbereitschaft von Kindern und Jugendlichen an den bayerischen Schulen? Von besonderem Interesse sind dabei die Aspekte verstärkten Einsatzes in Referendarausbildung, Begleitung von Kollegien (schulinterne Fortbildung), Supervisionsgruppen, Team- und Leitungssupervision.

6. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung zur Verbesserung der zum äußerst problematischen Arbeitsbedingungen der sog. 6-Std.-Psychologen, die keinerlei Aussicht auf Beförderung zu Beratungsrektoren haben?

7. Wie bewertet die Staatsregierung die Tatsache, daß Schulpsychologinnen/Schulpsychologen mit grundständigem Studium und folgender zweijähriger Einführung in die praktische Tätigkeit im Volksschulbereich nur mit max. sechs von 28 Unterrichtsstunden für schulpsychologische Tätigkeit eingesetzt werden können, wohingegen solche Schulpsychologinnen/Schulpsychologen, die über ein Zusatzstudium die Tätigkeit ohne praktische Einführung (Referendarzeit) begonnen haben, 18-20 Std.

Anrechnung erhalten und zudem auf ein Beförderungsamt (Beratungsrektorin/Beratungsrektor) in Aussicht haben ­ was bedeutet, dass die inhaltlich fundiertere Ausbildung de facto abgewertet wird?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst

Zu 1.: Die Planungswerte des Bildungsgesamtplanes von 1973, die auch für den Vollzug des KMK-Beschlusses vom 14. September 1973 empfohlen wurden, stellten langfristig realisierbare Zielvorstellungen dar. Bayern hat bei der Neuordnung der Lehrerbildung eigene Studiengänge geschaffen, um Beratungslehrer und Schulpsychologen für alle Schularten auszubilden. Dadurch ist der Ausbau der Schulberatung in Bayern ­ im Unterschied zu anderen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland ­ trotz der Anspannung der öffentlichen Haushalte über die Jahre hinweg kontinuierlich fortgesetzt worden und hat so einen weithin anerkannten Stand erreicht.

Dies gilt gerade auch für die Bestellung von Schulpsychologen.

Derzeit sind an den staatlichen Schulen 280 Lehrer als Schulpsychologen tätig, und zwar (in Klammern die Vergleichszahlen des Schuljahres 1986/87 nach der Landtagsdrucksache Nr. 11/2274) an Volksschulen 171 (25), Förderschulen 11 (5), Realschulen 20 (5), Gymnasien 70 (34) und beruflichen Schulen 8 (6).

Der Ausbau der schulpsychologischen Beratung ist vom Angebot der entsprechend ausgebildeten Lehrkräfte abhängig.

Soweit regional insbesondere für einzelne Schularten (wie die beruflichen Schulen) ein Mangel besteht, ist das Staatsministerium bestrebt, Lehrkräfte zu gewinnen, die bereit sind, mit amtlicher Förderung ihr Lehramt durch ein Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt zu erweitern. Außerdem erhalten die Universitäten, an denen Schulpsychologen ausgebildet werden, regelmäßig Hinweise auf die Verteilung der Studierenden auf die einzelnen Lehrämter, aus denen sich für die Studienberatung klar ergibt, dass beim Lehramt an beruflichen Schulen auf diesem Gebiet günstigere Einstellungsaussichten bestehen.

Im übrigen sind Schulpsychologen nicht nur für eine Schule bestellt, sie können bei Bedarf auch über ihre Schulart hinaus tätig werden. Dies gilt vor allem für die in der schriftlichen Anfrage zu Recht herausgehobene Aufgabe der Unterstützung und Beratung der Lehrerkollegien.

Zu 2.: Die unterschiedliche Versorgung betrifft die Volksschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen und hat ihren Grund darin, dass regional Bewerber fehlen oder Lehrkräfte bisher keine Zusatzausbildung abgeschlossen haben.

Hinsichtlich der Abhilfemaßnahmen darf in der Ergänzung der Antwort zu Nr. 1 exemplarisch zu den Volksschulen Stellung genommen werden:

In den Regierungsbezirken, wo der Bedarf an ausgebildeten Schulpsychologen mittelfristig nicht gedeckt werden kann, gewährt das Staatsministerium Lehrerinnen und Lehrern aus diesen Regionen, die ein Zweitstudium der Psychologie bzw. ein Erweiterungsstudium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt beginnen, Stundenermäßigung (d.

h. Teilbeurlaubung unter Belassung der vollen Bezüge). Das Staatsministerium ist seit längerer Zeit dazu übergegangen, auch in den Regierungsbezirken, in denen sich keine Universität befindet, an der die Ausbildung zum Schulpsychologen möglich ist, Seminare für Lehramtsanwärter, die in ihrem Studium Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt als Fach gewählt haben, einzurichten und diesen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern ein Bleiberecht nach Ablegen der Zweiten Staatsprüfung in diesem Regierungsbezirk einzuräumen. Dies ist in Niederbayern, in Schwaben und in der Oberpfalz geschehen. Entsprechende Aufklärungsmaßnahmen bei den Studierenden an den Universitäten in München, Eichstätt und Bamberg sind angelaufen. Ferner wird geprüft, ob Versetzungsanträge von Lehrerinnen und Lehrern mit einer Ausbildung in Psychologie in einen der weniger gut versorgten Regierungsbezirk bevorzugt behandelt werden können.

Zu 3.: Nach Art. 111 unterliegt die Schulberatung der staatlichen Schulaufsicht.

Schulpsychologen gehören der Laufbahn ihres Lehramts an.

An Volksschulen, Sonderschulen und Realschulen sind für Lehrer mit voller Lehrbefähigung und einem zusätzlichen Studium der Psychologie eigene Ämter als Beratungsrektoren in A 13 und A 14 geschaffen worden. Mit dem Amt in A 14 wird ausdrücklich die Koordination fachlicher Angelegenheiten verbunden. An beruflichen Schulen und an Gymnasien bestehen Funktionsämter für die Beförderung nach A 15, die sich ebenfalls auf Koordinierungsaufgaben beziehen.

Daneben hat dieser Kreis innerhalb der Lehrerschaft natürlich Zugang auch zu den weiteren Funktionen in der Schule, sei es in der Ausbildung und Fortbildung der Lehrer oder wie ebenfalls Beispiele belegen ­ in der Schulverwaltung.

Insgesamt stehen damit den Dienstvorgesetzten und den Schulaufsichtsbehörden sachkundige Mitarbeiter in ausreichender Zahl zur Verfügung, die sie zur Beurteilung einschlägiger Sachverhalte und zur fachlichen Betreuung heranziehen konnen.

Die Organisation der regionalen Lehrerfortbildung für Schulpsychologen wurde den Leitern der staatlichen Schulberatungsstellen übertragen, weil sie schulartübergreifend für die regionale Fortbildung der Beratungslehrer (d. h. für ein verwandtes Gebiet) zuständig sind und an der Schulberatungsstelle Schulpsychologen verschiedener Schularten zur Verfügung stehen, die Vorschläge einbringen und bei der Erstellung der Tagesordnung mitwirken können. Der Leiter der Schulberatungsstelle stellt das erforderliche Einvernehmen mit der zuständigen Regierung und den zuständigen Ministerialbeauftragten her; dabei wird auch sichergestellt, dass die Veranstaltungen innerhalb der Schulberatung mit dem Verfahren der übrigen regionalen Lehrerfortbildung im Bezirk und den Leitlinien für die gesamte staatliche Lehrerfortbildung in Bayern abgestimmt werden.

Zu 4.: Das Staatsministerium hat von Anfang an größten Wert auf die Einbindung der Schulpsychologen in die Schule gelegt.

Grundlage ihrer Tätigkeit ist auch eine umfassende Erfahrung als Lehrer und eine gründliche Kenntnis der Verhältnisse vor Ort. Bei der Bemessung der Arbeitszeit in der schulpsychologischen Beratung wurde berücksichtigt, daß die Schulpsychologen (Absolventen der neuen Lehrerbildung mit grundständiger Erweiterung in Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt gibt es seit 1986) primär Kompetenz als Lehrer erwerben sollten.

Derzeit erhalten im Bereich der Grund- und Hauptschulen Lehrerinnen und Lehrer mit Aufgaben eines Schulpsychologen sechs Anrechnungsstunden, mit den übrigen Stunden sind sie im Unterricht eingesetzt. Diese Anrechnungsstunden geben den Lehrerinnen und Lehrern unter Berücksichtigung und im Verhältnis zu anderen Aufgaben Zeit für die notwendige schulpsychologische Beratung. Da diese sechs Anrechnungsstunden als Unterrichtsstunden knapp neun Vollzeitberatungsstunden entsprechen, ergibt sich bei 46 Jahreswochen bezogen auf 40 Schulwochen ein wöchentliches Beratungsvolumen von über 10 Vollstunden. Damit können die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ihnen gestellte Aufgaben qualifiziert erfüllen. Auf die ganz erhebliche Ausweitung der schulpsychologischen Beratung in den vergangenen Jahren wurde oben bereits hingewiesen.

Zu 5.: Das Staatsministerium teilt die Auffassung, dass es gerade angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen eine wesentliche Aufgabe der Schulpsychologen ist, die Schulen insgesamt und alle Lehrer bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages zu unterstützen. Dieser Einsatz der Schulpsychologen ist in den einschlägigen Richtlinien klar verankert. Dem entsprechen auch die Arbeitsmöglichkeiten, die erfahrenen Schulpsychologen geboten sind. Sie werden auf allen Ebenen in ganz erheblichem zeitlichen Ausmaß zur Mitwirkung in der staatlichen Lehrerfortbildung sowie in der Seminarausbildung herangezogen. Zur Unterstützung des Staatsministeriums bei der Weiterentwicklung des bayerischen Schulwesens wurde das Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung errichtet; es hat unter anderem die Aufgabe, die pädagogische Arbeit der Schule zu fördern.

Auch in den Arbeitskreisen des Staatsinstituts bringen Schulpsychologen ihre Erkenntnisse und Erfahrungen ein.

Zu 6.: Das Konzept für den weiteren Ausbau der schulpsychologischen Beratung an Volksschulen sah eine schrittweise Erhöhung der für die Beratung zu verwendenden Arbeitszeit vor. Aufgrund des enormen Lehrerbedarfs wegen steigender Schülerzahlen lässt sich dies leider in absehbarer Zeit nicht verwirklichen. Vorrang hat die Unterrichtsversorgung. Denn jede Wochenstunde mehr, die auf die Beratung angerechnet wird, geht der Schule für den Unterricht verloren. Das Konzept für den weiteren Ausbau wird jedoch wieder aufgegriffen werden, wenn sich die Unterrichtsversorgung der Schulen verbessert hat.

Zu 7.: Schulpsychologen mit der Befähigung für das Lehramt an Volksschulen, Grundschulen, Hauptschulen oder Realschulen und einem abgeschlossenen Zweitstudium der Psychologie von mindestens vier Semestern erfüllen die Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Beratungsrektor in Ämtern der Besoldungsgruppen A 13 und A 14. Der Einsatz in der Beratung umfaßt bis zu 20 Wochenstunden ihrer Unterrichtspflichtzeit.

Schulpsychologen mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen oder Hauptschulen, die im Rahmen einer grundständigen Erweiterung das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt an Stelle eines Unterrichtsfaches absolviert haben, verbleiben in ihrem Amt als Lehrer. Eine Ernennung zur Beratungsrektorin oder zum Beratungsrektor ist nach der Bayerischen Besoldungsordnung nicht möglich. Dahinter steht die Auffassung, dass Lehrerinnen und Lehrer mit einem grundständigen Erweiterungsstudium generell besoldungmäßig nicht herausgehoben werden sollten, weil das Erweiterungsstudium nicht zusätzlich erfolgt (wie bei den Beratungsrektoren), sondern an die Stelle des Studiums eines Faches tritt.