Verwertung von Müllverbrennungsschlacken im Straßenund Wegebau als Reststoff

Das Dachauer Schlacken-Urteil hat der Verwertung von Müllverbrennungsschlacken im Straßen- und Wegebau als Reststoff eine klare Absage erteilt.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wieviel Tonnen Schlacken fielen seit Inbetriebnahme der MVA Schwandorf insgesamt an und wie verteilt sich die Schlacke auf die einzelnen Öfen?

a) Wieviel Tonnen Schlacken wurden seit Inbetriebnahme der MVA Schwandorf wohin deponiert bzw. wo verwertet und zu welchen Kosten?

b) Ab wann wurde ein Verzeichnis über die Abgabe und Verwendung von Schlacken geführt?

2. Wird die Schlacke vor der Verwertung bzw. Deponierung gelagert? Wenn ja:

a) Wie ist der Untergrund der Lagerfläche gestaltet?

b) Wie wird das anfallende Sickerwasser gesammelt und wohin wird es entsorgt?

c) Wie lange lagert die Schlacke vor einer Verwertung bzw. Deponierung?

3. Seit wann und wie oft im Jahr wird die Schlacke aus der MVA Schwandorf analysiert?

a) Nach welchen Richtlinien wird die Probenahme der Schlacke und deren Analyse durchgeführt?

b) Welches Institut nahm die Probenahmen und die Analysen vor?

c) Welche Analysewerte liegen im einzelnen vor?

4. Ab wann wurden Messungen im Abwasser des Naßentschlackers vorgenommen?

a) Nach welchen Vorschriften wird die Probenahme und Analyse durchgeführt?

b) Wer nahm die Probenahme und die Analysen vor?

c) Welche Analysenwerte liegen im einzelnen vor?

5. Welche Auswirkungen hat das Dachauer Urteil auf die zukünftige Verwertung von Müllverbrennungsschlacke aus der MVA Schwandorf?

a) Ist zukünftig eine Verwendung als Schuttmaterial im Straßen- und Wegebau, oder als Baumaterial für Lärmschutzwälle nicht zulässig?

b) Darf Schlacke zum Verfüllen und Abdecken von Deponien verwendet werden, wenn nachweislich, wie bei der Deponie Kalkhäusel im Lkr. Neustadt/WN, der Untergrund undicht ist?

Antwort des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen

Seit Inbetriebnahme des Müllkraftwerkes Schwandorf bestand mit der Vereinigten Aluminiumwerke AG (VAW) bis 30.06.94 ein Betriebsüberlassungsvertrag.

Danach war u.a. geregelt, dass VAW die Schlacke zur Reststoffverwertung zur Verfügung steht. Bezüglich der Reststoffablagerung galt, dass VAW diese auf eigene Kosten auf die Deponie Mathiasgrube verbringt. Zur Beantwortung der Anfrage war es deshalb erforderlich, die ehemalige Betreiberin VAW einzuschalten.

Zu 1.: Auf Tabelle 1 und 2 wird verwiesen. Eine Aufteilung der Schlackemengen auf einzelne Ofenlinien ist aufgrund technischer Gegebenheiten nicht möglich.

Zu 1. a) und 1. b):

Auf Tabelle 1 und 2 wird verwiesen.

Nicht verwertbare Schlacke wurde auf der Reststoffdeponie Mathiasgrube abgelagert. Insgesamt wurden bislang nur vergleichsweise geringe Schlackemengen der Verwertung zugeführt.

Die Verwertung erfolgte bis 1990 im Auftrag der VAW durch eine Privatfirma, die ihrerseits die Schlacke an interessierte Abnehmer abgab. Die VAW hat sich zu den Kosten nicht geäußert.

1993 wurden Schlacken an verschiedene Verwerter zu Probezwecken abgegeben. Eine Teilmenge wurde zum Deponiestraßenbau auf der Deponie Außernzell verwendet. 1994 wurde Schlacke für Deponiebaumaßnahmen an den Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab abgegeben.

Zu 2., 2. a) bis 2. c):

Seit Inkrafttreten des Betriebsführungsvertrages 1994 strebt der Zweckverband Müllverwertungsanlage Schwandorf (ZMS) selbst die Verwertung von Schlacke an. Die zur Verwertung bestimmte Schlacke wird auf der Mathiasgrube aufgemietet.

Das anfallende Sickerwasser wird gesammelt, in der neugebauten Deponiekläranlage gereinigt und über den Vorfluter Haselbach bzw. künftig direkt der Naab zugeleitet.

Zur Verwertung vorgesehene Schlacke lagert mindestens 3 Monate, zur Deponierung vorgesehene Schlacke wird auf der Deponie eingebaut.

Zu 3., 3. a) bis 3. c): Art und Häufigkeit der Probenahmen, zu untersuchende Parameter, Analytik und Berichtspflicht gegenüber der Regierung der Oberpfalz und dem Bayer. Landesamt für Umweltschutz sind in den Planfeststellungsbeschlüssen von 1982 und 1992 geregelt.

Probenahme bzw. Analytik haben u.a. die Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA), Dr. Blasy - Dr. Busse Dorfner Analysenzentrum und Anlagenplanungsgesellschaft Labor für Umweltberatung Analytik und Geologie (LUBAG) und die Ökometric durchgeführt.

Aus arbeitstechnischen Gründen wird von der Beifügung der umfangreichen Analysen abgesehen. Diese können von der Fragestellerin oder von einem Beauftragten im Ministerium eingesehen werden.

Zu 4., 4. a) bis 4. c): Abwasser aus den Naßentschlackern fällt nicht an.

Zu 5. und 5. a): Keine bzw. ja, sofern die Vorgaben des LAGA Merkblattes Entsorgung von Abfällen aus Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle, Stand März 94, eingehalten werden.

Zu 5. b):

Die Deponie Weiherhammer/Kalkhäusel wurde erstmals mit Bescheid vom 12.04.1978 planfestgestellt. Seit ihrer Inbetriebnahme werden dort Hausmüll und hausmüllähnliche Abfälle aus Gewerbe und Industrie abgelagert. Weitere Ablagerungskriterien, wie sie beispielsweise in Anhang B zur TA Siedlungsabfall (TASi) für die Deponieklasse II festgelegt wurden, existierten damals noch nicht.

In der Folgezeit hat die Regierung der Oberpfalz mehrere Bescheide zu Planergänzungen, -anpassung und -änderung erlassen. Mit Plangenehmigungsbescheid vom 26.07.93 zur Deponiesanierung wurde der Einbau von Schlacke aus dem Müllkraftwerk Schwandorf genehmigt.

Diese Ablagerung wurde unter abfallrechtlichen Gesichtspunkten behandelt. Im Hinblick auf die Sanierungsbedürftigkeit des zur Restverfüllung vorgesehenen Bauabschnitt I wurden zwar die gegenüber den ursprünglich zugelassenen Abfällen eingrenzenden Ablagerungskriterien der Deponieklasse II der TASi für verbindlich erklärt, jedoch eine Vorbehandlung verlangt, wie sie für die Verwertung der Schlacke im Straßenbau gemäß dem LAGA-Merkblatt vorgesehen ist. Ziel dieser im Bescheid von 1993 enthaltenen Auflagen ist es, die Ablagerungssituation gegenüber dem ursprünglich genehmigten Zustand zu verbessern und diesen Deponieabschnitt dem schnellstmöglichen Abschluß und einer baldigen Sanierung zuzuführen.