Fortbildung

So verfügt das Land Bremen offiziell über das Amt des Landesbeauftragten für Frauen. Gegen diese Amtsbezeichnungen gab es Proteste von Mitarbeiterinnen des öffentlichen Dienstes bei der Zentralstelle. Auf die Bitte der Zentralstelle, in das Verzeichnis auch die Amtsbezeichnungen in weiblicher Form aufzunehmen, stellte der Finanzsenator ein weiteres Rundschreiben ins Intranet, in dem er lediglich darauf hinwies, dass Beamtinnen die Amtsbezeichnungen soweit möglich in weiblicher Form führen. Auch eine nochmalige Intervention in dieser Sache durch die Landesbeauftragte persönlich führte zu keinem anderen Ergebnis.

Neuwahlen und Freistellung der Frauenbeauftragten

Im März 2000 fanden Neuwahlen der Frauenbeauftragten statt. Gewählt wurden 75 Frauenbeauftragte im öffentlichen Dienst (incl. Eigenbetriebe) und neun Frauenbeauftragte bei den Körperschaften. Am 30. März 2000 wurden die neu gewählten Frauenbeauftragten Bremens von der Frauensenatorin ins Rathaus eingeladen.

Nach der Wahl wurde eine Umfrage zur Freistellung mit folgendem Ergebnis gemacht (64 Antworten sind eingegangen): sieben Frauenbeauftragte sind mit voller Arbeitszeit freigestellt; davon eine Frauenbeauftragte einer Körperschaft.

elf Frauenbeauftragte haben eine 50 %-ige Freistellung.

acht Frauenbeauftragte sind stundenweise freigestellt; davon eine Frauenbeauftragte einer Körperschaft.

Frauenbeauftragte sind ohne Freistellung; davon fünf einer Körperschaft.

In Bremerhaven wurden 15 Frauenbeauftragte im öffentlichen Dienst (incl. Eigenbetriebe) und drei Frauenbeauftragte in Körperschaften gewählt. Davon befinden sich fünf Frauenbeauftragte in Freistellung mit voller Arbeitszeit (Vollzeit/Teilzeit).

Im Bereich des Magistrats in Bremerhaven kam es zu einer Neuorganisation; es gibt jetzt acht Bereiche neben den beiden Eigenbetrieben Entsorgungsbetriebe Bremerhaven EBB und Zentralkrankenhaus ZKH Reinkenheide. In einem Bereich (Kultur) konnte mangels Kandidatinnen keine Frauenbeauftragte gewählt werden. Mit der Neuwahl der Frauenbeauftragten wurden auch im Deutschen Schifffahrtsmuseum die Frauenbeauftragte und ihre Stellvertreterin gewählt.

Unterstützung der Arbeit der Frauenbeauftragten

Die Zentralstelle unterstützte die Frauenbeauftragten wie bisher mit folgenden Dienstleistungen:

- Rechtsberatung

- hinsichtlich ihrer mit dem Amt der Frauenbeauftragten verbundenen persönlichen Rechtsstellung,

- zum Beteiligungsrecht nach dem LGG und zur Begründung von Widersprüchen,

- zur Vereinbarung von Freistellungsregelungen,

- zu Fragen des öffentlichen Dienstrechts.

- Hilfestellung bei der Prüfung bzw. Ergänzung von Frauenförderplänen

- in Zusammenarbeit mit der ehemaligen SKP bzw. dem Senator für Finanzen und dem Gesamtpersonalrat die Erstellung und Umsetzung eines Konzepts zur Fortbildung der Frauenbeauftragten in Kleingruppen (s. 3.4).

Durch die während des Berichtszeitraums laufenden Widerspruchsverfahren nach LGG wurden der Zentralstelle folgende Probleme bekannt bzw. konnte sie nachstehende positive Veränderungen erreichen:

In einigen Dienststellen und Kammern wurde das nach § 13 LGG vorgesehene Verfahren, wonach die Beteiligung der Frauenbeauftragten und ggf. das Widerspruchsverfahren dem Mitbestimmungsverfahren nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz aus gutem Grunde vorgeschaltet ist, immer noch nicht eingehalten. Auch bei der Feststellung der Unterrepräsentanz wird in den Dienststellen zum Teil immer noch eine falsche Zählweise angewandt. So wurden z. B. verschiedene Funktionsstellen zusammengefasst. Bei differenzierter Betrachtungsweise wären in den verschiedenen Funktionen Unterrepräsentanzen feststellbar gewesen.

Die Arbeiterkammer Bremen hatte der Frauenbeauftragten ­ anders als die Angestelltenkammer ­ das Recht auf Teilnahme und Rede bei der Vollversammlung verwehrt. Auf Anregung der Landesbeauftragten erklärte sich die Kammer bereit, bei der nächsten Satzungsänderung diese Rechte für die Frauenbeauftragte festzulegen (s. a. 12. Bericht der Zentralstelle). Nachdem die Kammern zur Arbeitnehmerkammer zusammengefasst wurden, wurde die Anregung der Landesbeauftragten in die neue Satzung der Arbeitnehmerkammer aufgenommen. Obwohl hier ein Fortschritt zu verzeichnen ist, mussten die Frauenbeauftragten jedoch ihre gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung insbesondere bei organisatorischen Maßnahmen häufig einfordern, ebenso die Erwiderungen der Geschäftsführung auf die Anregungen oder Widersprüche der Frauenbeauftragten.

Die Frauenbeauftragten-Schulen beim Senator für Bildung und Wissenschaft hatten in Widersprüchen wiederholt kritisiert, dass die Teilnahme an der Fortbildung Frauen gestalten Schule bei Auswahlentscheidungen bezüglich Schulleitungsstellen nicht mit der Ausübung einer Funktion im Sinne § 68 gleichgesetzt und deshalb nicht als Qualifikation bei der Bewerbung um eine Schulleitungsstelle berücksichtigt wurde. Bei einem männlichen Bewerber wurde dann aber die Anmeldung zu einer entsprechenden Fortbildung bereits als Erfüllung der Qualifikationserfordernisse angesehen. Auf Intervention der Landesbeauftragten und laut Mitteilung vom 5. Oktober 2000 des Senators für Bildung und Wissenschaft wird die Teilnahme an der Fortbildung Frauen gestalten Schule zukünftig mit der Ausübung einer Funktion im Sinne § 68 gleichgesetzt und deshalb als Qualifikation bei der Bewerbung um eine Schulleitungsstelle berücksichtigt.

Für den Bereich Schulen gilt, dass ­ trotz entsprechender Zusage des Senators ­ die Frauenförderung in höhere Positionen noch verbesserungswürdig ist. Die Frauenbeauftragten-Schulen und der Senator haben deshalb verabredet, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Auch beim Senator für Bau und Umwelt ist die Frauenförderung in höhere Positionen verbesserungswürdig. Diverse Anregungen der Frauenbeauftragten und der Zentralstelle konnten die Entscheidungsstellen nicht dazu bewegen, Maßnahmen zu ergreifen, um zu erreichen, dass sich der Anteil der Frauen auf den Beförderungslisten bzw. in der Beförderungspraxis erhöht. Möglicherweise ist dies auch auf den immer noch fehlenden Frauenförderplan zurückzuführen.

Der Senator für Justiz hat in seiner Eigenschaft als Senatskommissar für den Datenschutz den verabredeten und schon lange üblichen Frauenförderungszusatz bei der Stellenausschreibung für den Landesdatenschutzbeauftragten nicht aufgenommen. Nach Intervention der Zentralstelle wurde bei künftigen Stellenausschreibungen ein entsprechender Zusatz zugesagt.

Es gab aber auch einen Fall, in dem sich der Personalrat der Frauenförderung widersetzt hat. Beim Eichamt, eine Männerdomäne, war der Personalrat gegen die Einstellung einer Frau, obwohl diese aus Sicht der Leitung und der Zentralstelle besser qualifiziert war.

In der Bremischen Bürgerschaftsverwaltung musste die Frauenbeauftragte zu Beginn des Berichtszeitraumes ihre wiederholte Nichtbeteiligung und Nichtbeachtung der Verfahrensvorschriften rügen. Die Landesbeauftragte hat deshalb den Bürgerschaftspräsidenten und den Direktor über LGG-Vorschriften informiert, die daraufhin die bessere Beachtung der Vorschriften zugesagt haben.

In Bremerhaven setzt sich der öffentliche Dienst aus dem Magistrat der Seestadt Bremerhaven sowie Außenstellen und einzelnen Dienststellen des Landes Bremen sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts zusammen. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Frauenbeauftragten werden auch die Dienststellen auf Bundesebene (z. B. Wasser- und Schiffahrtsamt) beraten und deren Frauenbeauftragte unterstützt. Für den Bereich des Magistrats gibt es einen Gesamtfrauenförderplan (ohne die Eigenbetriebe EBB und ZKH Reinkenheide). Der im ZKH Reinkenheide existierende Frauenförderplan ist nach wie vor ohne Zeit- und Zielvorgaben, der EBB-Frauenförderplan wurde im Jahr 2001 fortgeschrieben. In acht Landeseinrichtungen bzw. Außenstellen des Landes Bremen sowie in zwei Körperschaften des öffentlichen Rechts gibt es nach wie vor keine Frauenbeauftragte und keine Frauenförderpläne.

Im Bereich des Magistrats wird der Frauenförderplan durch eine Kommission, an der die Zentralstelle mit dem Büro Bremerhaven beteiligt ist, jährlich fortgeschrieben. Im Berichtszeitraum waren wesentliche Diskussionspunkte das Thema Teilzeitarbeit und Rückkehr aus der Elternzeit, Teilnahme von Frauen an Fortbildungsveranstaltungen, die auf die Übernahme von Leitungsfunktionen vorbereiten und familiengerechte Arbeitsplatzgestaltung. Die Probleme bezüglich Teilzeitarbeit und Rückkehr aus der Elternzeit mit dem Wunsch nach Teilzeitarbeit haben sich durch die Gesetzeslage seit dem 1. Januar 2001 weitestgehend erledigt. Durch eine neue Dienstvereinbarung zu flexiblen Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodellen hat der Magistrat eine wesentliche Grundlage dafür geschaffen, dass familiengerechte Arbeitsplatzgestaltung nach LGG möglich ist.

Im Bereich Schulen des Magistrats Bremerhaven wurde die Frauenbeauftragte über mehrere Monate durch die Zentralstelle unterstützt, als es um die Neubesetzung von Hausmeister/-innenstellen ging und die Besetzung mit Frauen zunächst verweigert wurde. Im Dezember 2001 ging die Frauenbeauftragte in das Widerspruchsverfahren, dem Anfang 2002 abgeholfen wurde. Die von der Frauenbeauftragten gewünschten drei Frauen wurden aufgrund ihrer vorherigen guten kommissarischen Arbeit und Qualifikationen und auf Wunsch der Schulen als Hausmeisterinnen eingestellt.

Bei der Besetzung der Leitung des Lehrerfortbildungsinstituts Bremerhaven ging die zuständige Frauenbeauftragte ins Widerspruchsverfahren, nachdem der Magistrat sich für einen Mann und gegen eine Frau mit gleicher Qualifikation entschieden hatte. Die Zentralstelle vertrat die Ansicht der Frauenbeauftragten.

Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, da die Mitbewerberin den Klageweg beschritten hat. Der Mann wurde zunächst kommissarisch als Leiter eingesetzt.

Zusammenarbeit und Fortbildung der Frauenbeauftragten

Die Zentralstelle hat in Zusammenarbeit mit dem Senator für Finanzen, dem Gesamtpersonalrat und den Sprecherinnen der Frauenbeauftragten die Fortbildung der Frauenbeauftragten weiterentwickelt. Ziel ist weiterhin die Verbesserung der kollegialen Fachberatung und Strategieentwicklung. Nach der Neuwahl im Jahr 2000 wurden deshalb Grundlagenseminare für neue Frauenbeauftragte durchgeführt.

Die dezentralen Kleingruppen für die Bereiche

- Betriebe, Körperschaften,

- Bau/Umwelt, Inneres, Bildung, Wirtschaft und Querschnittressorts,

- Finanz- und Steuerverwaltung,

- Gesundheit (einschl. Zentralkrankenhäuser) bestehen weiter. Sie ermöglichen einen intensiven Informations- und Erfahrungsaustausch und sind besonders für neu gewählte Frauenbeauftragte eine wichtige Unterstützung ihrer Arbeit. Die Kleingruppen wurden von zwei Mitarbeiterinnen des BWL-Teams des AFZ moderiert. Die Zentralstelle wird immer wieder zu einzelnen Problemkomplexen eingebunden.