Pflege

Die Befürworter dieser Maßnahme argumentieren mit der Verbesserung der Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft und damit, daß mit den Maßnahmen der Flurbereinigung die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege unterstützt werden. Die Gegner des Flurbereinigungsverfahrens (Schutzgemeinschaft Kleinziegenfelder Tal e.V., Bund Naturschutz in Bayern) berufen sich auf namhafte Experten (z.B. Prof. Dr. Ulrich Treter, Inhaber des Lehrstuhls für Physische Geographie an der Universität Erlangen/Nürnberg) und befürchten, dass die Flurbereinigung im Kleinziegenfelder Tal Streuobstwiesen, Kleingehölze, Hecken, Raine, Lesesteinwälle und Holwege beseitigen würde und damit zahlreiche stark gefährdete und vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten verschwänden. Sie fordern die Überführung der Landschaftsschutzgebiete Kleinziegenfelder Tal, Bärental und Görauer Anger als ausgesprochene Seltenheiten und Kostbarkeiten in ein Naturschutzgebiet.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:

1. Was soll mit dem angeordneten Flurbereinigungsverfahren in der Gemarkung Kleinziegenfeld erreicht werden, und wie ist der derzeitige Stand des Verfahrens?

a) Wie viele Vollerwerbslandwirte nehmen an dem Verfahren teil?

b) Wie hoch werden die Gesamtkosten der Maßnahme geschätzt?

2. Wann fand die Anhörung nach § 5 bzw. der Termin nach § 38 Flurbereinigungsgesetz statt, und wie waren die Ergebnisse?

3. Steht die Flurbereinigung Kleinziegenfeld mit dem geplanten Neubau der Staatsstraße 2191 im Zusammenhang und dient die Maßnahme u.a. der Beschaffung benötigter Flächen?

Wer führt die Kleinstrukturkartierung durch und wie sind die Ergebnisse im Detail?

a) Fand ein Grüntermin statt?

b) Wenn ja, welche anerkannten Naturschutzverbände wurden daran beteiligt?

c) Wie waren die Ergebnisse?

5. Wie beurteilt die Staatsregierung die Auswirkungen der Flurbereinigung Kleinziegenfeld im Talraum und der umgebenden Hochfläche auf

a) die Lebensräume von Fauna und Flora

b) das Landschaftsbild

c) die Erholungsfunktion?

6. Wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5

UVP-Gesetz durchgeführt?

Wenn nein, wie wird dies begründet?

7. Welche weiteren Flurbereinigungsverfahren sind in den Landschaftsschutzgebieten Kleinziegenfelder Tal, Bärental und Görauer Anger geplant oder stehen vor der Anordnung?

8. Hält die Staatsregierung lediglich den Schutz einzelner Biotope und Landschaftsbestandteile für ausreichend, oder wird die Erhaltung und Sicherung des Kleinziegenfelder Tales und der Nördlichsten Frankenalb ­ als äußerst wertvoller Natur- und Erholungsraum ­ in seiner Gesamtheit für erforderlich erachtet?

a) Wird die Einleitung eines Verfahrens nach § 7 zur Aufstufung der Landschaftsschutzgebiete Kleinziegenfelder Tal, Bärental und Görauer Anger zum Naturschutzgebiet Nördlichste Frankenalp angestrebt?

b) Wenn nein, wie wird dies begründet?

Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Zu 1.: Ziel des Neuordnungsverfahrens Kleinziegenfelder Tal ist es, durch maßvollen, landschaftsgerechten Wegebau und Zusammenlegung ­ insbesondere in den Ackerlagen auf der Jurahochfläche ­ der Landwirtschaft die Möglichkeit zu geben, weiter unter akzeptablen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Kulturlandschaft des Kleinziegenfelder Tales zu erhalten.

Zu 1. a):

Die am Verfahren beteiligten 16 Landwirte bewirtschaften ihre Betriebe im Nebenerwerb.

Zu 1. b):

Die Ausführungskosten für das Verfahren werden mit rund 1,5 Mio. DM veranschlagt.

Zu 2.: Die beteiligten Behörden und Organisationen wurden im Jahr 1991 nach § 5 angehört. Gegen das Neuordnungsverfahren hat sich dabei allein der Bund Naturschutz ausgesprochen.

Die allgemeinen Grundsätze für die zweckmäßige Neugestaltung des Verfahrensgebietes nach § 38 werden derzeit formuliert. Die Erörterung mit den zu beteiligenden Behörden und Organisationen steht bevor.

Zu 3.: Es ist nicht Ziel des Verfahrens Kleinziegenfeld, einen Neubau der Staatsstraße 2191 zu ermöglichen oder die hierfür benötigten Flächen zu beschaffen.

Zu 4.: Im Rahmen der Landschaftsplanung Stufe 1 ­ Entwicklung im Neuordnungsverfahren Kleinziegenfeld wurde das Büro Flurwerkstatt Auweck und Koetter mit einer flächendekkenden Grundlagenerhebung beauftragt. Bestandserfassung und Bewertung erfolgten mittels der Struktur- und Nutzungskartierung, ergänzt durch ausgewählte floristische und faunistische Kurzanalysen. Methodik der Bearbeitung und Vorgaben für ein landschaftsplanerisches Leitbild können dem anliegenden Auszug aus der Landschaftsplanung Stufe 1-Entwicklung entnommen werden. Die Stufen 2 ­ Gestaltung und 3 ­ Sicherung sind im weiteren Verfahrensablauf noch zu erarbeiten.

Zu 4. a), b) und c):

Der Grüntermin kann erst durchgeführt werden, wenn entsprechend den allgemeinen Grundsätzen für die zweckmäßige Neugestaltung des Verfahrensgebietes (siehe Nr. 2) der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen aufgestellt ist.

Zu 5.: Das in die Neugestaltungsgrundsätze aufzunehmende vorliegende landschaftsplanerische Leitbild und die daraus entwickelten Leitziele (siehe Anlage II Leitbild)lassen in ihrer Auswirkung erkennen, daß

a) die Lebensräume von Fauna und Flora bereichert werden,

b) das Landschaftsbild erhalten und weiterentwickelt wird,

c) die Erholungsfunktion des Kleinziegenfelder Tales gestärkt wird.

Zu 6.: Für die geplanten Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft findet eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gem. § 3 Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) statt.

Zu 7.: Die Einleitung weiterer Neuordnungsverfahren in den genannten Landschaftsschutzgebieten ist nicht vorgesehen.

Zu 8.: Der ökologische Wert der Landschaftsschutzgebiete Kleinziegenfelder Tal, Bärental und Görauer Anger ist unstrittig.

Diese bedeutenden Landschaftsteile zu erhalten bzw. deren positive Entwicklung durch geeignete Ergänzungsmaßnahmen und Rahmenbedingungen zu fördern, sind wichtige Ziele der Staatsregierung. Mit dem Neuordnungsverfahren Kleinziegenfelder Tal werden diese Ziele unterstützt. Soweit in unserem Hause bekannt, wird von den Naturschutzbehörden in Abstimmung mit anderen Prioritäten geprüft, ob das Kleinziegenfelder Tal in seiner Gesamtheit als Naturschutzgebiet festgesetzt werden kann.

Von einem Abdruck wurde Abstand genommen.