Umwelt

B800 Tonnen verstrahltes Molkepulver aus der Zeit unmittelbar nach der Reaktorkatastrophe.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wie hoch ist die Molke heute noch radioaktiv belastet (detaillierte Angaben)?

2. Welche Grenzwerte für Milchprodukte sind in Bayern maßgeblich?

a) Wann wurden diese Grenzwerte festgelegt?

b) Welche Studien liegen diesen zugrunde?

3. Gab es außer den o.g. 1.800 t noch weitere verstrahlte Molke in Bayern?

Wenn ja, wie wurde sie verwendet?

4. In welcher Form liegen Entsorgungsnachweise für

a) verstrahlte Molke,

b) verstrahlte Nahrungsmittel allgemein,

c) verstrahltes Tierfutter vor?

5. Welcher Entsorgungsweg wird für die verstrahlte Molke in Forsting vom Umweltministerium favorisiert?

Antwort des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen

Zu 1.: Die Molke weist im Mittel folgende Aktivität auf: 1.

Becquerel pro Kilogramm (Bq/kg) Cäsium 137, 38 Bq/kg Cäsium 134 und 1.612 Bq/kg Kalium 40 (Bezugszeitpunkt: 01.07.95).

Zu 2.: 1. Nach Art. 4 der EG-Grundnormen existiert ein Freigrenzwert für den Umgang mit radioaktiven Stoffen von 100.000 Bq/kg. Dieser Freigrenzwert wurde national in die Strahlenschutzverordnung übernommen.

2. Für in der Bundesrepublik Deutschland erzeugten Milchprodukte existiert kein Grenzwert.

3. Die Europäische Gemeinschaft hat die Verordnung (EWG) Nr. 737/90 über die Einfuhrbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Drittländern nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl bis zum 31.03.2000 verlängert. Danach gilt ein Grenzwert von 370 Bq/kg für Milch und Milcherzeugnisse, die zum unmittelbaren Verzehr dienen (Molke wird im allgemeinen Lebensmitteln nur zu einem geringen Prozentsatz zugefügt.)

Zu 3.: In den Sommermonaten 1986 fielen in Bayern noch zirka 5.000 t verstrahltes Molkepulver an. Dieses wurde von der Bundesregierung übernommen und in Lingen dekontaminiert.

Zu 4.: Entsorgungsnachweise sind nicht notwendig.

Zu 5.: Da der Aktivitätsgehalt der Molke unter dem Entschädigungs-Grenzwert von 1.850 Bq/kg liegt, den die Bundesregierung 1986 von dem Milchwert von 370 Bq/kg unter der Annahme abgeleitet hat, dass Molkepulver nur zu einem Anteil von maximal 20 % Lebensmitteln zugesetzt wird, muß die Molke nicht beseitigt werden. Es liegt in der Verantwortung der Eigentümerin der Molke (Fa. Meggle) zu prüfen, ob die Molke als Wertstoff weiterverwendet werden kann oder als Abfall zu entsorgen ist und entsprechend zu entscheiden.

Gegen eine Weiterverwertung der Molke bestehen strahlenschutzrechtlich keine Einwände.