Wo hoch ist die tägliche Trinkwasserförderung der Mühldorfer

Treffen Meldungen zu, wonach die Chrombelastung des Brunnens III aus dem Mettenheimer Hart bis zu 100 Mikrogramm pro Liter beträgt?

2. Was ist die Ursache für diese Belastungen?

3. Wie kann diese Belastung abgestellt werden?

4. Wie hoch ist der tägliche Trinkwasserverbrauch der Stadt Mühldorf?

5. Wo hoch ist die tägliche Trinkwasserförderung der Mühldorfer Wasserversorgung?

6. Ist hinsichtlich der Trinkwasserversorgung der Mühldorfer Bevölkerung ein Engpaß zu befürchten?

7. Wie kann eine ausreichende Trinkwasserversorgung der Mühldorfer Bevölkerung sichergestellt werden?

Antwort des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen

Zu 1.: Die Stadt Mühldorf bezieht derzeit ihr gesamtes Trinkwasser vom Zweckverband Mettenheimer Gruppe. Im Jahr 1994 wurde beim Brunnen III, der aber für die Wasserversorgung nicht genutzt wird, ein einzelner Chrom-Wert von über 0,1 mg/l gemessen. In der Regel liegen aber die Meß-Werte weit darunter (Grenzwert nach 0,05 mg/l). Bisher wurde nur Trinkwasser an die Bevölkerung abgegeben, das die Grenzwerte der Trinkwasserversorgung nicht überschritten hat.

Zu 2.: Als mögliche Ursachen der Chrombelastung werden u.a. Einflüsse aus einem Galvanik-Betrieb im Norden der Stadt Waldkraiburg diskutiert. Dieser Betrieb hat in den 60er Jahren chromhaltiges Abwasser zum Teil im Rahmen einer wasserrechtlichen Erlaubnis in den Untergrund eingeleitet. Ob die noch laufenden Untersuchungen eindeutige Ergebnisse bezüglich des Verursachers bringen werden, bleibt abzuwarten.

Zu 3.: Seit 1989 wurden in Zusammenarbeit zwischen Landratsamt, Gesundheitsamt, Wasserwirtschaftsamt und einer Arbeitsgemeinschaft der berührten Wasserversorgungsunternehmen umfangreiche Untersuchungen des Schadensfalles, insbesondere wegen der Ausbreitung der Schadstoff-Fahnen und deren Herkunft, durchgeführt. Zwei geologische Fachbüros sind eingeschaltet. Ein mathematisches Grundwasserströmungsmodell wurde erarbeitet. Die Nachforschungen mündeten bisher in einem Untersuchungs- und Sanierungsbescheid vom 20.03.95 gegen den verdächtigen Betrieb.

Rechtsgrundlage für den Bescheid ist Art. 68 a Die angeordneten Untersuchungen sollen die Grundlagen liefern für das zu erarbeitende Sanierungskonzept.

Für den Bescheid vom 20.03.95 wurde der Sofortvollzug angeordnet. Am 10.04.95 stellte die Firma beim Verwaltungsgericht München Antrag auf Aussetzung des Sofortvollzugs und legte im übrigen Widerspruch gegen den Bescheid ein.

Nach Auskunft der Landesanwaltschaft soll die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht voraussichtlich im Sommer 1995 stattfinden.

Zu 4.: Die Stadt Mühldorf verbraucht im Mittel pro Tag 3.000 cbm, in der Spitze bis zu 5.000 cbm Trinkwasser.

Zu 5.: Die Stadt Mühldorf betreibt z.Zt. keine eigene Wassergewinnung, sie bezieht ihr gesamtes Wasser vom Zweckverband Mettenheimer Gruppe.

Zu 6.: In der Wasserversorgung der Stadt Mühldorf ist weder jetzt noch in naher Zukunft ein Engpaß zu befürchten.

Die Mettenheimer Gruppe verfügt über drei Brunnen. Der Brunnen III wurde lange vor Auftreten des Grenzwertes für Chrom außer Betrieb genommen. Der Brunnen II ist z.Zt. überwiegend nicht am Netz, um die Chromfahne im Grundwasser nicht zum Brunnen zu ziehen. Er wird nur bei Spitzenverbrauch vorübergehend eingesetzt. Der Brunnen I ist weitgehend in der Lage, den Gesamtverbrauch der Mettenheimer Gruppe und der Stadt Mühldorf zu decken.

Zu 7.: Die Wasserversorgung des Bereiches Mühldorf verfügt mittel- und langfristig über erhebliche Reserven. Bei außergewöhnlichem Spitzenverbrauch oder mittelfristig bei Wirksamwerden der Entwicklungsabsichten in Mühldorf kann eine ausreichende Versorgungssicherheit durch die Mettenheimer Gruppe und damit für die Stadt Mühldorf durch mehrere Maßnahmen sichergestellt werden:

­ Einmal können in absehbarer Zeit Brunnen der Stadt Mühldorf bei Mößling wieder in Betrieb genommen werden, nachdem die Sanierung wegen erhöhter Nitrat- und Pflanzenschutzmittelwerte bereits erste Erfolge zeigt,

­ aus dem gleichen Grund wäre die Wiederinbetriebnahme der alten Mettenheimer Brunnen denkbar. Das Gesundheitsamt beabsichtigt deren erneute Beprobung;

­ zusätzlich bestehen Planungen für die Bohrung eines weiteren Brunnens IV durch die Mettenheimer Gruppe.