Ist diese Genehmigung befristet und wenn ja bis wann oder mit sonstigen Auflagen

Seit wann wird die Schloßbrauerei Maxlrain aus ihrer eigenen Wasserversorgung versorgt?

2. Seit wann ist diese Wasserversorgung behördlich genehmigt?

3. Ist diese Genehmigung befristet und wenn ja bis wann, oder mit sonstigen Auflagen verbunden?

4. Welche Wassermengen entnimmt die Schloßbrauerei aus ihren eigenen Quellen?

5. Erfolgt darüber hinaus eine Wasserzuführung aus der gemeindlichen Wasserversorgung?

6. Trifft es zu, dass die Wasserversorgung während der Betriebsstillzeiten der Schloßbrauerei nicht abgestellt wird und über einen Überlauf in die Glonn abgeleitet wird?

7.a) Um welche Wassermengen handelt es sich dabei?

7.b) Sieht die Staatsregierung Möglichkeiten, diese Trinkwasserverschwendung abzustellen, zum Beispiel durch den Einsatz von Pumpen zur Wasserförderung, deren Betrieb an die Betriebszeiten der Schloßbrauerei gekoppelt sind?

Antwort des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen

Zu 1.: Nach dem Aktenstand des Landratsamtes Rosenheim wurde die Wasserversorgungsanlage der Schloßbrauerei Maxlrain im Jahre 1889 erbaut und im Jahre 1904 durch den Bau eines Wasserturmes erweitert. Im Jahre 1934 hat die Schloßbrauerei unter Aufsicht des Kulturbauamtes Rosenheim bei Adlfurt zwei Brunnen (Brunnen Adlfurt I und II) errichtet. Hierfür hat die Schloßbrauerei Maxlrain am 13.02.64 eine Grundwassernutzung zur Brauch- und Trinkwasserversorgung in der Brauerei und für Ort Maxlrain nach § 16 Abs. 2 WHG entsprechend der Bekanntmachung vom 06.12.63 als altes Recht angemeldet (Staatsanzeiger Nr. 51/52/1963). Der Brunnen Adlfurt I ist nicht mehr in Betrieb. Die beiden Brunnen sind durch ein wirksames Wasserschutzgebiet nicht schützbar.

Zu 2.: Mit Bescheid des Landratsamtes Rosenheim vom 17.05. erhielt die Schloßbrauerei Maxlrain ­ Leo Graf von Hohenthal und Bergen ­ & Co. KG für den 1986 erstellten Brunnen Adlfurt III die gehobene Erlaubnis nach §§ 2, 7

WHG, Art. 16 zum Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser auf Grundstück Fl. Nr. 2998 der Gemarkung Bruckmühl (Brunnen Adlfurt III). Ein Wasserschutzgebiet ist ebenfalls rechtsverbindlich ausgewiesen.

Die erlaubte Grundwasserbenutzung dient zunächst der Brauchwasserversorgung des Brauereibetriebes (Trinkwassergüte) und zur öffentlichen Trink- und Brauchwasserversorgung der Ortschaften Maxlrain und Aich in der Gemeinde Tuntenhausen.

Zu 3.: Die gehobene Erlaubnis für Brunnen Adlfurt III ist bis 31.12.2007 befristet; sie ist mit Nebenbestimmungen nach Maßgabe der Anlage zu 80.1.1 (Muster 1) in der zum Zeitpunkt der Bescheiderteilung gültigen Fassung verbunden.

Zu 4.: Nach der gehobenen Erlaubnis für Brunnen Adlfurt III dürfen insgesamt bis zu 11 l/s und bis zu 115.00 cbm/Jahr Grundwasser zutagegefördert und abgeleitet werden.

Bisher hat die Schloßbrauerei Maxlrain für die betriebliche Wasserversorgung und die öffentliche Wasserversorgung von Maxlrain (107 Einwohner) den Brunnen Adlfurt II genutzt (5 l/s).

Der Brunnen Adlfurt III wurde in Reserve gehalten.

Die Schloßbrauerei Maxlrain und die Gemeinde Tuntenhausen haben am 28.06./30.06.94 einen Wasserlieferungvertrag abgeschlossen. Die Schloßbrauerei Maxlrain verpflichtet sich in dem Vertrag, an die Gemeinde Tuntenhausen 64.

cbm/a (bzw. 175 cbm/d, oder bis zu 5 l/s) Trink- und Brauchwasser zur öffentlichen Wasserversorgung im Gemeindegebiet Tuntenhausen zu liefern. Die Wasserlieferung soll noch im Herbst 1995 aufgenommen werden. Mit Aufnahme der Wasserlieferung wird der Brunnen Adlfurt II stillgelegt.

Zu 5.: Aus gemeindlichen Wasserversorgungseinrichtungen wird für Betrieb und Ort Maxlrain kein Wasser bezogen.

Zu 6.: Die technische Ausstattung der Brunnenanlage Adlfurt II und der Zustand des Versorgungsnetzes lassen eine Minderung des Pumpenbetriebes in schwächeren Verbrauchszeiten nicht zu. Die Pumpen können nicht verbrauchsabhängig gesteuert werden. Ein automatischer, schwimmergesteuerter Betrieb würde das veraltete Leitungsnetz hydraulisch und durch Druckstöße zu sehr beanspruchen.

Zu 7. a) und 7. b):

Von den zutagegeförderten 5 l/s werden bis zu 2 l/s in den Krebsweiher eingeleitet (Gewässerfolge: Freigraben­Glonn). Sobald die Wasserlieferung an die Gemeinde Tuntenhausen aufgenommen und der Brunnen II stillgelegt wird, kann die Förderung von Überwasser vermieden werden.