Grundschullehrer an Sonderschulen

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Wie viele Grundschullehrer unterrichten derzeit an Sonderschulen (Förderschulen)?

Im Schuljahr 2002/2003 wurden von den insgesamt 4.017 voll- und teilbeschäftigten hauptamtamtlichen und hauptberuflichen Lehrerinnen und Lehrern an Sonderschulen und mit anderen Schulformen verbundenen Sonderschulen (außer Gesamtschulen) 177 Lehrerinnen und Lehrer mit dem Lehramt an Grundschulen geführt.

Frage 2. Ist es zutreffend, dass Grundschullehrer an Förderschulen beurlaubt werden, um unter Fortzahlung des Gehaltes vier Semester Sonderschulpädagogik studieren zu können?

Für ein Aufbau-/Zusatzstudium mit sonderpädagogischer Fachrichtung können hessische Lehrerinnen und Lehrer, die nicht das Lehramt an Sonderschulen besitzen, für einen Zeitraum von zwei Jahren unter Fortzahlung der Bezüge beurlaubt werden. Hauptsächlich soll hier die Möglichkeit zum Studium der Fachrichtungen gegeben werden, die an hessischen Universitäten nicht angeboten werden. Diese sind Blinden-, Sehbehinderten-, Gehörlosen-, Schwerhörigen- und Körperbehindertenpädagogik. Für Beurlaubungen stehen im Landeshaushaltsplan bis zu 25

Stellen für den Bereich der Grund-, Haupt- und Realschulen zur Verfügung.

Frage 3. Um wie viele Lehrer handelt es sich dabei?

Zurzeit sind acht Lehrkräfte für ein Aufbau-/Zusatzstudium mit sonderpädagogischer Fachrichtung beurlaubt (fünf Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundschulen, zwei Lehrkräfte mit dem Lehramt an Haupt- und Realschulen, eine Fachlehrerin).

Frage 4. Wie viele Grundschullehrer an Förderschulen haben eine reduzierte Stundenzahl bei Wahrung der ursprünglichen Gehaltsansprüche, um entsprechende Fortbildungen als Förderschullehrer machen zu können?

Zurzeit absolvieren zwei Grundschullehrerinnen ein berufsbegleitendes Studium der Sonderpädagogik und werden dafür vom Staatlichen Schulamt mit sechs bzw. acht Wochenstunden entlastet.

Frage 5. Welche Schulämter haben jeweils wie viele Anträge genehmigt?

Die in der Antwort zu Frage 3 aufgeführten Beurlaubungen zum Aufbau-/Zusatzstudium mit sonderpädagogischer Fachrichtung wurden von den Staatlichen Schulämtern für die Stadt Frankfurt am Main (2), für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis (2), für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt (1), für den Landkreis Fulda (1), für den Landkreis und für die Stadt Kassel (1) sowie für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden (1) ausgesprochen. Beide der in der Beantwortung zu Frage 4 genannten Grundschullehrerinnen kommen aus dem Bereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Marburg-Biedenkopf.

Frage 6. Welche Kosten sind damit für das Land verbunden?

Für die Beurlaubung der in der Antwort zu Frage 3 angeführten acht Lehrkräfte ergibt sich ein Gesamtbetrag von rund 351.600 jährlich.

Bei der in der Antwort zu Frage 4 angeführten Unterrichtsverpflichtung von 27 Wochenstunden für Lehrkräfte an Sonderschulen ergibt sich für die insgesamt gewährten 14 Anrechnungsstunden ein Betrag von rund 22.089 jährlich.

Frage 7. Wie sieht die Nachwuchssituation für den Förderschulbereich in Hessen perspektivisch aus, d.h. wie viele Studenten studieren welches Förderschullehramt, wie viele sind im Referendariat und wie viele Sonderschullehrer welcher Prägung scheiden in den nächsten fünf Jahren aus dem Schulamt aus?

Die angefragte Nachwuchssituation für das Lehramt an Sonderschulen stellt sich folgendermaßen dar: Studentinnen und Studenten des Lehramtes an Sonderschulen an hessischen Universitäten (Gesamtzahl der Studierenden im grundständigen Studium und im Erweiterungsstudium; Stand WS 02/03; gemäß Abstimmung zwischen den Bundesländern können in Hessen nur die folgenden 4 sonderpädagogischen Fachrichtungen studiert werden.)

Jede Studentin/jeder Student wird in 2 sonderpädagogischen Fachrichtungen ausgebildet und deshalb zweifach gezählt.

Gesamtzahl der Referendarinnen und Referendare des Lehramtes

Jede Referendarin/jeder Referendar belegt 2 Ausbildungsplätze, da die Ausbildung in 2 Fachrichtungen erfolgt.

Aus dem Schuldienst ausscheidende Sonderschullehrkräfte innerhalb der nächsten 5 Jahre (Hauptamtliche Lehrkräfte an Sonderschulen, die die Altersgrenze von 65 Jahren erreichen; Verschiebungen aufgrund vorzeitiger Ruhestandsversetzungen können in der Prognose nicht berücksichtigt werden.)