Immobilienerwerb von den öffentlichen Händen

Ich frage die Staatsregierung:

1. Welche Immobilien hat Herr Senator Gratzl von den öffentlichen Händen erwerben können?

a) wann?

b) zu welchen Preisen?

2. Nach welchen Kriterien wurden die Verkaufspreise ermittelt bzw. festgesetzt?

3. Für welche Einrichtungen hat Herr Senator Gratzl vom Freistaat Bayern Zuschüsse erhalten, wann und in welcher Höhe?

4. Treffen frühere Pressemeldungen zu, wonach Herr Senator Gratzl in Zahlungsschwierigkeiten sein soll? Wenn ja, ist dadurch auch der Freistaat Bayern negativ betroffen?

5. Herr Senator Gratzl stand kurz vor der Übernahme des Bundeswehr-Krankenhauses, ist auch jetzt noch daran gedacht, das Bundeswehr-Krankenhaus an ihn zu veräußern? Wenn nein, warum nicht?

6. Welche anderen privaten Träger haben Einrichtungen der öffentlichen Hand bzw. des Freistaates auf dem Gesundheitssektor erwerben können? Wann, wo und zu welchen Preisen?

7 Wurden bei diesen Erwerbungen Nachlässe gewährt?

Wenn ja, nach welchen Kriterien und in welcher Höhe?

8. a) Was ist jetzt mit dem Bundeswehr-Krankenhaus vorgesehen? Auf welche Weise ist der Freistaat eingeschaltet?

b) Da sich Pressemeldungen zufolge kurz vor seinem Tod auch Herr Josef Schörghuber für das Bundeswehr-Krankenhaus interessiert hat, ist diesbezüglich mit dem Freistaat gesprochen bzw. gegebenenfalls verhandelt worden?

c) Stehen z.Zt. weitere Einrichtungen auf dem Gesundheitssektor, die in der Hand des Freistaates oder des Bundes sind, zur Privatisierung an? Wenn ja, um welche handelt es sich?

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit

Die schriftliche Anfrage beantworte ich in Abstimmung mit den Staatsministerien der Finanzen und des Innern wie folgt:

Zu 1.: Den Staatsministerien für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit und der Finanzen ist nur ein Fall eines Grundstückserwerbs vom Freistaat Bayern durch Herrn Senator Gratzl bekannt. Es handelt sich dabei um die Kurklinik. In der Stangaß in Berchtesgaden.

Die Kurklinik. In der Stangaß in Berchtesgaden wurde bis zum 1. Juli 1988 vom Freistaat Bayern als Kurklinik für Kriegsopfer geführt. Infolge des ständigen Rückganges der Zahl der Kriegsopfer war eine wirtschaftliche Auslastung der Klinik seit Mitte der 80er Jahre nicht mehr gewährleistet.

Die Kurklinik wurde deshalb im August 1986 öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben. Dabei wurde zur Auflage gemacht, daß das Objekt als Klinik weiterzuführen und das Personal zu übernehmen ist. Im Juni 1988 wurde das Objekt an Herrn Senator Gratzl als Meistbietenden veräußert. Der erzielte Veräußerungserlös entsprach dem Verkehrswert des Anwesens.

Dem Staatsministerium des Innern ist ein Verkauf einer kommunalen Immobilie an Herrn Senator Gratzl nicht bekannt.

Zu 2.: Der Ausschreibung lag eine staatliche Wertermittlung durch die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern zugrunde.

Der Ausschuß für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtages hat der Veräußerung in seiner Sitzung vom 29.06.1988 zugestimmt.

Zu 3.: An Akutkrankenhäuser aus dem Unternehmensbereich von Herrn Senator Gratzl wurden bis zum 31.12.07.93 - 31.07.

Aus dem Einzelplan 06 und dem Einzelplan 10 wurden keine Zuschüsse an Herrn Senator Gratzl gezahlt. Nach Auskunft der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt ist Herr Senator Gratzl nicht als Zuwendungsempfänger für Mittel des sozialen Wohnungsbaus verzeichnet.

Zu 4.: Am 20. Juli 1994 hat Herr Senator Gratzl Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses über sein Vermögen gestellt. Die Riefler-Klinik KG hat einen Tag später ebenfalls Vergleichsantrag gestellt. Über das Vermögen von Herrn Senator Gratzl sowie über das Vermögen der Riefler-Klinik KG wurde am 1. September 1994 das Anschlußkonkursverfahren eröffnet.

Beide Konkursverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Ein Vergleichsverfahren über das Vermögen der Olympiapark Klinik konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden; negative Auswirkungen auf den Freistaat Bayern hieraus haben sich nicht ergeben. Durch die Konkursverfahren könnte der Freistaat Bayern insoweit negativ betroffen werden, als nicht dinglich gesicherte Krankenhausfinanzierungsmittel noch nicht wertmäßig verbraucht sind und der Betrieb des Akutkrankenhauses eingestellt wird. Eingestellt wurde der Krankenhausbetrieb nur im Fall der Klinik Dr. Haas. Der Ausgang des Konkursverfahrens bleibt abzuwarten. Bei der Klinik Dr. von Weidenbach hat der Erwerber sämtliche Förderbescheide anerkannt und alle vergangenen und zukünftigen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Förderung nach dem Bayerischen Krankenhausgesetz übernommen. Die übrigen noch konkursbetroffenen Krankenhäuser dienen ebenfalls nach wie vor der Akutversorgung. Rückforderungen sind derzeit nicht möglich.

Zu 5.: Mit Schreiben vom 25.07.1995 teilte die Oberfinanzdirektion München mit, dass eine Veräußerung des Bundeswehrkrankenhauses zum Zwecke einer künftigen Nutzung als Krankenhaus oder krankenhausähnliche Einrichtung nicht mehr in Betracht kommt.

Zu 6. und 7.: Zur Privatisierung von Kliniken wurde bereits zum Beschluß des Bayerischen Landtags (LT-Drs. 12/15417) betreffend die Privatisierung von Kliniken in Bayern vom 26.04.1994 sowie zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Scheel, DIE GRÜNEN, betreffend die Privatisierung von Kliniken vom 24.11.1993 (LT-Drs. 12/14933) Stellung genommen. Darüber hinaus sind den beteiligten Ministerien keine weiteren Veräußerungen des Freistaates auf dem Gesundheitssektor bekannt. Veräußerungen der Kommunen sind nicht auszuschließen, da die Kommunen gemäß Art. 75 Abs. 1 GO, Art. 69 Abs. 1 und Art. 67 Abs. 1 Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht brauchen, veräußern können. Die Kommunen handeln hierbei im eigenen Wirkungskreis und entscheiden aufgrund ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen. Die Veräußerungen sind nicht genehmigungs- oder anzeigepflichtig. Die Rechtsaufsichtsbehörden haben deshalb in der Regel keine Kenntnis über die Vermögensveräußerungen der Kommunen.

Zu 8. a):

Der Bayerischen Staatsregierung ist nicht bekannt, wie das Bundeswehrkrankenhaus künftig verwendet werden soll (vgl. Antwort zu Frage 5). Im Hinblick auf die bis vor kurzem in Frage stehende künftige Nutzung als Akutkrankenhaus waren die Staatsministerien für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit und der Finanzen nur insoweit befaßt, als krankenhausplanerische oder KHG-förderrechtliche Fragen berührt waren.

Zu 8. b):

Den beteiligten Ministerien liegen keine Informationen über Gespräche oder Verhandlungen mit dem kürzlich verstorbenen Herrn Josef Schörghuber bezüglich des Bundeswehrkrankenhauses vor.

Zu 8. c):

Mit Ministerratsbeschluß vom 17. Juli 1995 wurde Herr Staatsminister Hans Zehetmair beauftragt, hinsichtlich der Zukunft der Staatlichen Orthopädischen Klinik, die im Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses aufgezeigten Lösungsansätze, insbesondere die Möglichkeit eines Verkaufs oder einer Verpachtung der Klinik, zu prüfen. Das Prüfungsergebnis bleibt abzuwarten.

Weitere Informationen über anstehende Privatisierungen von staatlichen Einrichtungen auf dem Gesundheitssektor liegen nicht vor.