Komplementärfinanzierung bei EU- oder Bund-Länder-Programmen

Komplementärfinanzierung bei EU- oder Bund-Länder-Programmen und Antwort des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigten des Landes Hessen beim Bund

Im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport, dem Minister der Finanzen, dem Minister der Justiz, der Kultusministerin, dem Minister für Wissenschaft und Kunst, dem Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, dem Minister für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz und der Sozialministern beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Welche EU-Programme oder Bund-Länder-Programme werden vom Land komplementär finanziert?

Im Ministerium des Innern und für Sport erfolgt die Förderung des Olympiastützpunktes Frankfurt-Rhein-Main im Wege der Mischfinanzierung durch Bund, Land, Kommune und andere.

Im Ministerium der Justiz werden die folgenden Programme kofinanziert:

a) Bund-Länder-Programme Verwaltungskostenerstattung an das Land Baden-Württemberg für die Zentralstelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg

Die aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung der Landesjustizverwaltungen errichtete Zentralstelle in Ludwigsburg hat die Aufgabe, durch umfassende Sammlung und Auswertung noch auffindbarer Materialien die Verfolgung von Verbrechen vorzubereiten, die im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen an Zivilpersonen außerhalb eigentlicher Kriegshandlungen, insbesondere durch so genannte Einsatzkommandos und auch außerhalb des Bundesgebiets in Konzentrationslagern und ähnlichen Einrichtungen begangen wurden.

Verwaltungskostenerstattung an das Land Rheinland-Pfalz für die Richterakademie Trier

Die deutsche Richterakademie ist nach einem Beschluss der Justizministerkonferenz durch das Land Rheinland-Pfalz in Trier errichtet worden. Die Kosten der Errichtung und Erstausstattung wurden vom Land Rheinland-Pfalz und vom Bund aufgebracht. Die Betriebskosten werden vom Bund und den Ländern je zur Hälfte getragen. Hinzu kommen die Betriebskosten für die Weiterbildungsstätte in Wustrau (Brandenburg). Verwaltungskostenerstattung an das Land Berlin zur Bewältigung der Regierungs- und Vereinigungskriminalität und des Justizunrechts

b) EU-Programm Qualifizierung von Strafgefangenen

Das Kultusministerium stellt Kofinanzierungsmittel für das ESF-Programm zur "Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt (EIBE)" zur Verfügung.

Im Bereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst werden die folgenden Programme kofinanziert:

a) EU-Programme

Für das ESF-Programm "Neue praxisorientierte Ausbildungseinheiten an Hochschulen zur Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt" werden entsprechende Mittel bereitgestellt.

b) Bund-Länder-Programme

Im Rahmen der Bund-Länder-Programme werden vom Land das Hochschulund das Wissenschaftsprogramm (HWP), Modellversuche im Bildungswesen und Fernstudienprojekte sowie die übrigen in der Anlage 1 aufgeführten Programme komplementär finanziert.

Im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung werden die folgenden Programme kofinanziert:

a) EU-Programme

Im Bereich des Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE):

Das Ziel-2-Programm für Hessen, das insgesamt auch auf Mittel des Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung zurückgreifen kann.

Die Gemeinschaftsinitiative URBAN II Stadt Kassel wird hinsichtlich einzelner Projekte aus dem Bereich der Städtebauförderung aus dem BundLänder-Programm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" (kurz: Stadtsanierung) und dem Bund-Länder-Programm "Förderung von Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt" (kurz: Soziale Stadt) sowie für einige Bachrenaturierungsprojekte aus dem Bereich der Gewässerrenaturierung (Zuständigkeit HMULV) komplementiert.

b) Bund-Länder-Programme Ausländersozialberatung:

Die Betreuung der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien erfolgt auf der Grundlage des Einvernehmens über die gemeinsame Finanzierung der Ausländersozialberatung in der Trägerschaft von Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege durch gemeinsame Finanzierung Bund/Länder.

Nach Nr. 4.1 des Einvernehmens beteiligt sich der Bund höchstens im gleichen Umfang wie das jeweilige Land an der Finanzierung der Ausländersozialberatung. Die Länder beteiligen sich nach Nr. 4.1 im gleichen Umfang wie der Bund an der Ausländersozialberatung. Mit Entscheidung vom 20. Oktober 2003 hat das Bundesministerium des Innern die Nr. 4.1 (Ziel: gleichgewichtige Finanzierung zwischen Bund und Ländern) ausgesetzt.

Frage 2. Wie hoch ist der Anteil des Landes an diesen Programmen absolut und prozentual?

Bei der Förderung des Olympiastützpunktes Frankfurt-Rhein-Main durch das HMdIuS betrug der Landesanteil im Haushaltsjahr 2003 absolut 140.000 dies sind 8,7 v.H. des Finanzbedarfs insgesamt.

Bei den vom HMdJ kofinanzierten Programmen ergibt sich folgendes Bild:

a) Bund-Länder-Programme Verwaltungskostenerstattung an das Land Baden-Württemberg für die Zentralstelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg

Die Kosten der Zentralstelle werden nach dem Verhältnis der fortgeschriebenen Einwohnerzahl der Länder am 1. April des jeweiligen Jahres auf die Länder umgelegt. Im Haushaltsjahr 2002 wurde ein Betrag in Höhe von 46.558 für den Anteil des Landes Hessen verausgabt. Der prozentuale Anteil des Landes Hessen belief sich im Haushaltsjahr 2002 auf 7,37 v.H. Verwaltungskostenerstattung an das Land Rheinland- Pfalz für die Richterakademie in Trier

Die Betriebskosten werden vom Bund und den Ländern je zur Hälfte getragen. Der Anteil der Länder wird unter ihnen zu zwei Drittel nach dem Verhältnis der Steuereinnahmen und zu einem Drittel nach dem Verhältnis der Bevölkerungszahl aufgeteilt (Königsteiner Schlüssel).

Im Haushaltsjahr 2002 wurde ein Betrag in Höhe von 108.396 für den Anteil des Landes Hessen verausgabt. Der prozentuale Anteil des Landes Hessen belief sich im Haushaltsjahr 2002 auf 7,28 v.H. Verwaltungskostenerstattung an das Land Berlin zur Bewältigung der Regierungs- und Vereinigungskriminalität und des Justizunrechts

Die laufenden Kosten werden vom Bund und den Ländern je zur Hälfte getragen. Der Anteil der Länder wird unter ihnen zu zwei Drittel nach dem Verhältnis der Steuereinnahmen und zu einem Drittel nach dem Verhältnis der Bevölkerungszahl aufgeteilt (Königsteiner Schlüssel).

Im Haushaltsjahr 2002 waren keine Ausgaben zu leisten. Der prozentuale Anteil des Landes Hessen belief sich im Haushaltsjahr 2002 auf 7,28 v.H.

b) EU-Programm

Im Bereich der Qualifizierung von Strafgefangenen werden bei einem Mittelvolumen von insgesamt 1.047.180 Landesmittel in Höhe von 593.100 eingesetzt, das entspricht einem prozentualen Anteil von 56,6 v.H.

Das Ausgabenvolumen für das vom HKM kofinanzierte Programm EIBE für das Jahr 2003 (Stand 30. September 2003) beträgt 5.844.180, davon 1.900.300 ESF-Anteil und 3.943.900 Anteil des Landes. Dies entspricht einem Anteil von 26,9 v.H. ESF-Mitteln und 73,1 v.H. Landesmitteln.