Folgen für Feuchtwangen durch die Schließung der Hochmeister-Kaserne und Möglichkeiten der Kompensation der wirtschaftlichen Folgen (Konversion)

Trotz entsprechender Beschlüsse des Landtags hat die Bundeswehrführung und die Bundesregierung beschlossen, den Standort Feuchtwangen zu schließen und nach Berlin-Gatow zu verlegen.

Für die Stadt Feuchtwangen ist dies ein harter Schlag. Die Bundeswehrbeschäftigten sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in der Stadt und dürften an der Bruttowertschöpfung einen Anteil von 10 bis 15 % haben. Zudem verlieren ca. 150

Zivilbeschäftigte ihren Arbeitsplatz, was etwa 3 bis 5 % der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze in der Stadt sein dürfte.

Die Bundesregierung wollte ja bekanntlich in den Jahren 1991/1992 ein eigenes Konversionsprogramm auflegen um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Truppenabbaues auszugleichen. Dieses Konversionprogramm wurde aber über den Bundesrat aufgegeben zugunsten eines verbesserten Länderfinanzausgleiches.

Einige Bundesländer haben dann mit den Geldern aus dem verbesserten Länderfinanzausgleich eigene Konversionsprogramme aufgelegt.

Bayern hat erklärt, dass Orte, die vom Truppenabzug betroffen sind, im Rahmen der allgemeinen Förderung über das Land Bayern besonders bedient werden.

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. Wie beurteilt die Staatsregierung die wirtschaftlichen Folgen für Feuchtwangen durch die Schließung des Bundeswehrstandortes?

2. Wie will die Staatsregierung einen wirtschaftlichen Einbruch in Feuchtwangen ausgleichen?

3. Sind Verlegungen von Behörden oder Dienststellen des Freistaates Bayern nach Feuchtwangen geplant?

4. Wird die Staatsregierung darauf hinwirken, dass gegebenenfalls andere öffentliche Stellen nach Feuchtwangen verlegt werden?

5. Werden für Feuchtwangen Prioritäten gesetzt in der bayerischen Wirtschaftsförderung und eventuell im Rahmen der Wirtschaftsförderung nach der Gemeinschaftsaufgabe. Ist an Ausweisung eines GA-Sonderprogramm-Gebietes gedacht? Wird gegebenenfalls mit der Neuabgrenzung der Fördergebiete zum 1.1.1997 bei der GA Feuchtwangen zur Wirtschaftsförderung angemeldet?

6. Werden staatliche Förderprogramme z. B. nach der Städtebauförderung, Dorferneuerung oder den drei EG-Strukturfonds nach dem Ziel 5b bevorzugt in Feuchtwangen eingesetzt, z. B. durch kürzere Wartezeiten bei der Mittelzuweisung und höheren Fördersätzen?

7. Welche staatlichen Förderprogramme und auch Programme der EU sind besonders geeignet, die wirtschaftlichen Probleme im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr in Feuchtwangen zu lösen?

8.a) Bestehen von seiten der Staatsregierung Überlegungen mit einem breiten Kreis von Fachleuten aus der Wirtschaft wie IHK, Handwerkskammer und DGB auf der einen Seite und den politisch Verantwortlichen in der Region intensiv die Probleme zu diskutieren und nach Lösungen zu suchen?

b) Wird gegebenenfalls von der Staatsregierung ein Wirtschaftsgutachten in Auftrag gegeben um Lösungsansätze für die Situation in Feuchtwangen zu finden?

c) Könnte gegebenenfalls auf dem ehemaligen Kasernengelände ein Gründerzentrum und/oder ein Zentrum für Technologietransfer errichtet werden und wie könnte dieses über den Freistaat Bayern gefördert werden?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie

Nach der Entscheidung des Bundesministeriums für Verteidigung, den Standort Feuchtwangen aufzulösen und auch keine der von der Bayerischen Staatsregierung zur Diskussion gestellten Ersatzbelegungen vorzunehmen, muss davon ausgegangen werden, dass Feuchtwangen 1997 seitens der Bundeswehr freigegeben wird.

Zu 1.: Am Luftwaffenstandort der Bundeswehr Feuchtwangen sind derzeit 422 Soldaten, darunter 172 Wehrpflichtige und 250

Zeit- und Berufssoldaten stationiert. Die Zahl der dortigen Zivilbeschäftigten beläuft sich auf 135. Eine weitgehend sozialverträgliche Umsetzung der Freisetzung ist gewährleistet, denn nach Freigabe der Kaserne seitens der Bundeswehr können durch zeitliche Streckung und Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen die Auswirkungen auf den lokalen Arbeitsmarkt begrenzt werden. Bei den 58 Arbeitern sind Kündigungen nicht auszuschließen, während bei den 20 Beamten und 57 Angestellten mit Freisetzungen nicht zu rechnen ist. Die 135 Zivilbeschäftigte der Bundeswehr stellen 2,5 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Feuchtwangen dar.

Zu 2.: Durch die Standortaufgabe ergeben sich primär drei Aufgabenstellungen:

a) die Sicherstellung der zivilen Anschlußnutzung der freigegebenen Liegenschaft

b) die sozial verträgliche Gestaltung beim Abbau der zivilen Dienstposten in Feuchtwangen

c) die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Bundeswehrabzugs auf den Wirtschaftsstandort Feuchtwangen

Bei der Lösung dieser drei Probleme kann die Staatsregierung Hilfestellungen anbieten (vgl. Antworten zu den Fragen

3. bis 6.).

Zu 3. und 4.: Die Gemeinde Feuchtwangen hatte sich als einer von 42 Bewerbern als Standort für eine der neu zu errichtenden Spielbanken in Bayern beworben. Im Anhörungsverfahren des Staatsministeriums der Finanzen und des Bayerischen Staatsministeriums des Innern wurden aus Mittelfranken die Gemeinden Treuchtlingen, Bad Windsheim und Feuchtwangen geprüft. Gemäß Ministerratsbeschluß vom 18.09. erhielt die Gemeinde Feuchtwangen den Zuschlag für den mittelfränkischen Standort. Damit hat die Bayerische Staatsregierung die Bemühungen Feuchtwangens auf diesem Feld honoriert und der besonderen Lage Feuchtwangens durch den Abzug der Bundeswehr Rechnung getragen.

Zu 5. und 6.: Die Gemeinde Feuchtwangen ist Teil der Arbeitsmarktregion Ansbach. Gegenwärtig existieren keinerlei Anzeichen dafür, dass Feuchtwangen bzw. diese Arbeitsmarktregion die Kriterien einer Aufnahme in die Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe erfüllt.

Bei Entscheidungen im Rahmen geltender Programme wird die besondere Entwicklungsbedeutung Feuchtwangens als vom Truppenabbau betroffener Standort entsprechend dem Ministerratsbeschluß vom 25.02.1992 berücksichtigt werden.

Hierbei kommen vordringlich folgende Programme in Betracht:

i) Bayerische Regionalförderungsprogramme ii) Bayerische Technologieförderungsprogramme sowie das Programm Neue Werkstoffe

Zudem ist dieser Aspekt ein relevantes Kriterium für Projekte, die im Rahmen der 2. Tranche der Privatisierungserlöse finanziert werden sollen. Diese Vorhaben können insbesondere aus den Bereichen Kultur, Soziales und Umwelt kommen.

Zu 7.: Ein spezifisch auf von Truppenkonversion betroffenen Standorte gerichtetes Landesprogramm existiert in Bayern nicht. Die Bayerische Staatsregierung hat allerdings beschlossen, in bestimmten Förderprogrammen Belange von Truppen-Standorten als besonderes Kriterium zu berücksichtigen.

Für eine Förderung mit Mitteln der EU-Gemeinschaftsinitiative KONVER erfüllt Feuchtwangen die Voraussetzungen nicht, da Feuchtwangen auch nach der Standortschließung das Zugangskriterium des Abbaus von mindestens 1.

Soldaten bzw. Zivilbeschäftigten nicht erfüllt.

Zu 8.a):

Die Initiative dazu mit konkreten Überlegungen müßte aus der Region kommen.

Zu 8.b):

Die Landesplanung begleitet die Auswirkungen der Truppenreduzierung auf Bayern in einer zweistufig angelegten landesplanerischen Begutachtung.

Die erste Stufe der Begutachtung, die auch den Standort Feuchtwangen beinhaltet, diente einer umfassenden Bestandsaufnahme und Bewertung der Anwesenheit des Militärs für den jeweiligen Standortraum (Fertigstellung 1991). Zweck des landesplanerischen Gutachtens der zweiten Stufe ist, für besonders vom Truppenabbau betroffene Standortgemeinden Vorschläge zum Ausgleich wirtschaftlicher Einbußen und zur Umnutzung freiwerdender Liegenschaften zu erarbeiten. Unter der Voraussetzung, dass die Stadt Feuchtwangen eine Aufnahme wünscht und eine aktive Unterstützung des Gutachters zusagt, kann eine Berücksichtigung Feuchtwangens in der zweiten Stufe der Begutachtung, deren Kosten voll vom Staat getragen werden, erfolgen.

Zu 8.c):

­ Gründerzentrum:

Im Rahmen der Offensive Zukunft Bayern stellte die Staatsregierung 30 Millionen DM für die Förderung von Existenzgründerzentren in Bayern bereit. Feuchtwangen war nicht unter den Bewerbern und kann daher im Rahmen dieses Förderprogramms nicht mehr berücksichtigt werden.

­ Zentrum für Technologietransfer:

Die Konzeption der mit der Gründung der Bayern Innovativ ­ Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer eingeleiteten Neuorganisation des staatlich mitgestalteten Technologietransfers in Bayern sieht nur noch projektspezifische, aber nicht institutionell angelegte Förderungen von Maßnahmen des Technologietransfers vor. Finanzierungshilfen für den Ausbau einer neuen Technologie-Institution in Feuchtwangen können daher nicht in Betracht gezogen werden.