Sind von diesen Emissionen gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Anwohner zu

Treffen Vermutungen des Landratsamtes Mühldorf zu, wonach die Lackschäden durch die Emission von Metallstaub-Partikeln infolge einer Störung an einer Abluftbehandlungsanlage verursacht worden sind?

2. Sind von diesen Emissionen gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Anwohner zu befürchten?

3. Sind Schäden an Flora und Fauna in der Umgebung zu erwarten?

4. Welcher Betrieb ist für die Emissionen des Metallstaubes verantwortlich?

5. a) Hat dieser Betrieb in der Vergangenheit schon öfter Probleme mit seiner Abluftbehandlungsanlage gehabt?

b) Sind darüber hinaus irgendwelche Betriebsstörungen in der Vergangenheit vorgekommen?

6. a) Welche Emissionen verursacht der Betrieb im störungsfreien Normalbetrieb?

b) Sind für den Betrieb Alarmpläne im Falle einer Betriebsstörung vorhanden?

7. a) Wer kommt für die an den Fahrzeugen entstandenen Schäden auf?

b) Wie hoch sind diese Schäden zu veranschlagen?

Antwort des Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen

Zu 1.: Zuerst am 04.07. und später am 22.08. d.J. wurde das Landratsamt Mühldorf über Rostschäden an zahlreichen Fahrzeugen im Waldkraiburger Industrie- und Gewerbegebiet informiert. Darauf hin wurde zusammen mit den polizeilichen Ermittlungsbehörden versucht, den Verursacher und die Schadensursache festzustellen.

Aufgrund der dort gehandhabten Stoffe und durchgeführten Produktionsverfahren konzentrieren sich die Ermittlungen derzeit auf die EMG-Eisen- und Metallgußwerke deren Anlagen 1992 den Betrieb aufgenommen haben. Allerdings haben bislang weder die zahlreichen von unabhängigen Sachverständigen untersuchten Proben noch eine Betriebsbegehung des Landratsamtes zusammen mit Vertretern des Landesamtes für Umweltschutz Ergebnisse geliefert, die diese Firma eindeutig als Verursacher der Lackschäden ausweisen würden.

Zu 2. und 3.: Weder die von der emittierten Stäube aus der Graugußputzerei noch die von den Schadfahrzeugen isolierten Probenmaterialien sind nach Aussagen der Sachverständigen geeignet, in den vorliegenden Konzentrationen Schäden bei Mensch, Tier und Pflanze in der Umgebung hervorzurufen. Im übrigen wurden solche bislang auch nicht angezeigt.

Zu 4.: Wie bereits in der Antwort zu 1. festgestellt, konnte bislang trotz intensiver und aufwendiger Untersuchungen ein Verursacher der Lackschäden noch nicht eindeutig ermittelt werden. Weitere Überprüfungen sind derzeit noch im Gange.

Zu 5. a) und b):

Bei der wurde im September vergangenen Jahres der Filtereinsatz der Abluftreinigungsanlage nach einer vermuteten Störung ausgetauscht. Sonstige Hinweise auf Betriebsstörungen liegen nicht vor.

Zu 6. a):

Für die hier relevante Graugußputzerei der ist im Genehmigungsbescheid ein Grenzwert für den Gesamtstaubgehalt der Fortluft von 20 mg/m3 festgelegt. Die Abnahmemessungen der Abluftreinigungsanlage vom Juni 1993 durch unabhängige Sachverständige weisen Werte zwischen 3,8 und 5,2 mg/m3 auf, so dass der genehmigte Grenzwert deutlich unterschritten wird.

Zu 6. b): Alarmpläne für den Fall einer Betriebsstörung sind nicht vorhanden, da die Anlage nicht unter die entsprechenden Regelungen der Störfallverordnung fällt. Auf freiwilliger Basis hat jedoch der Anlagenbetreiber ein Rauchgasdichtemeßgerät in den Abluftkanal einbauen lassen, das bei Grenzwertüberschreitung eine Zwangsabschaltung der Luftabsaugung auslöst.

Zu 7. a): Fragen des Schadensersatzes bleiben evtl. zivilrechtlichen Verfahren vorbehalten.

Zu 7. b):

Nach Schätzungen der Kriminalpolizei bzw. der Staatsanwaltschaft beläuft sich der Sachschaden an den Kfz bislang auf rund 850.000 DM.