TU München 400 kg HEU von einem durch die ESA vermittelten Lieferanten erhält

BLieferung von Uran für FRM II (Drucklegung auf Drucksache 13/2598) wird u. a. darauf verwiesen, dass die TU München 400 kg HEU von einem durch die ESA vermittelten Lieferanten erhält. Es wird weder darauf eingegangen, ob es sich um einen autorisierten Lieferanten noch ob es sich um einen außereuropäischen handelt. Außerdem bleibt die Frage offen, wo die 400 kg HEU, die den Brennstoffbedarf für zehn Jahre decken, in der Zwischenzeit gelagert werden. Klar ist die Aussage, dass mit dem Lieferangebot keine Entsorgung verbunden ist. Unklar bleibt jedoch, wo sowohl die abgebrannten Brennelemente des bisherigen Forschungsreaktors München I, als auch des künftigen FRM II bleiben. Der Hinweis auf europäische Wiederaufbereitungsanlagen ist kein Entsorgungsnachweis, ebenso wenig wie die Aufzählung von Möglichkeiten potentieller Wiederaufbereiter oder eine Rückführung in die USA. Daß für die verbleibenden abgebrannten Brennelemente... der zum gegebenen Zeitpunkt günstigste Entsorgungsweg gesucht wird, lässt nur den Schluß zu, dass es diesen derzeit noch nicht gibt.

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. Wenn derzeit nur ein Teil der bisher abgebrannten Brennelemente... der Wiederaufbereitung bei UKAEA in Dounreay zugeführt wird, wo bleiben dann die restlichen abgebrannten Brennelemente des Forschungsreaktors München I im Moment?

2. Seit wann kann nur ein Teil der abgebrannten Brennelemente der Wiederaufbereitung zugeführt werden und wie hoch ist die Menge, die übrig bleibt?

3. Wie hoch ist die Menge der derzeit in Garching lagernden abgebrannten Brennelemente und wie stellt sich diese Menge im Monatsverlauf seit dem 1.1.1994 dar?

4. Wo werden die 400 kg HEU für den FRM II gelagert und ab wann ist diese Lagerung geplant?

5. Von welcher Firma oder Militäranlage kommt das HEU für den FRM II?

6. Wie lange müssen abgebrannte Brennelemente des FRM II in Garching zwischengelagert werden?

7. Wie heißt das nationale Zwischenlager, in dem die abgebrannten Brennelemente des FRM II bis zur Endlagerung zwischengelagert werden und wie heißt die Wiederaufbereitungsanlage in Europa, über die eine Entsorgung der abgebrannten Brennelemente vorgesehen ist?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst

Zu der schriftlichen Anfrage vom 25. September 1995, hier eingegangen am 11.10.1995, möchte ich vorweg folgendes bemerken:

Die Frau Abgeordnete Monica Lochner-Fischer hat am 27. Juni 1995 eine Reihe von Fragen zur Lieferung von Uran für den FRM II gestellt, die mit Schreiben vom 4.9.1995 beantwortet wurden.

Dazu wird zur Klarstellung festgestellt:

1. Die Uran-Versorgung der neuen Forschungs-Hochflußneutronenquelle ist gesichert. Nach Kapitel VI des EURATOM-(EAG-)Vertrags obliegt die Uran-Versorgung EURATOM, die sich zur Erfüllung dieser Aufgabe der Europäischen Versorgungsagentur (European Supply Agency ­ ESA) bedient. Die Technische Universität München hat von einem durch ESA vermittelten Lieferanten ein bis zum 30.9.1997 befristetes bindendes Angebot über die Lieferung von 400 kg HEU erhalten. Der Brennstoff wird aus Beständen geliefert werden, die zum Zeitpunkt der Lieferung der ESA gehören und an denen zu diesem Zeitpunkt keine Nutzungsrechte dritter Staaten bestehen.

Die weiteren Einzelheiten unterliegen nach Maßgabe der im Nuklearbereich geltenden Rechtsvorschriften (insbesondere Artikel 194 EAG-Vertrag sowie ­ je nach Lage des Falls ­ Verordnung Nr. 3/58, Artikel 3 der Verordnung (Euratom) Nr. 354/83 und Artikel XV der Satzung der Euratom-Versorgungsagentur) der Pflicht zur Geheimhaltung, so dass ich um Verständnis bitte, wenn ich auf manche der gewünschten Details nur in allgemeiner Form eingegangen bin und dieses auch bei der vorliegenden neuerlichen Anfrage so halten werde.

2. Der Forschungsreaktor München hat seine abgebrannten Brennelemente im Rahmen der geltenden Betriebsgenehmigung ordnungsgemäß entsorgt und wird dieses auch weiter tun. Es besteht nicht der geringste Anlaß, dieses in Zweifel zu ziehen.

3. Auch die geplante neue Forschungs-Hochflußneutronenquelle (FRM II) wird ihre abgebrannten Brennelemente im Rahmen der um die Jahrtausendwende zu erwartenden Betriebsgenehmigung ordnungsgemäß entsorgen.

Sie wird sich dazu des im Jahr 2003, dem Jahr der frühestnotwendigen Entsorgung, geeignetsten zulässigen Weges bedienen. Diesen Weg bereits heute definitiv festzulegen, ohne die Entwicklung der nächsten Jahre zu kennen, wäre unklug. Es entspricht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit staatlichen Handelns und ist z.Zt. auch rechtlich voll ausreichend, die in der Antwort auf Frage 7 dargelegte Option als Entsorgungsnachweis zu führen und andere zulässige Versorgungsoptionen offenzuhalten.

Die gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu 1.: Die Brennelemente des FRM I, die nicht im Wege der zuletzt stattgefundenen Entsorgungskampagne der Wiederaufbereitung bei UKAEA in Dounreay zugeführt worden sind, werden weiter am FRM I zwischengelagert. Im übrigen wird auf die Vorbemerkung 2 Bezug genommen.

Zu 2.: Alle voll abgebrannten Brennelemente können der Wiederaufbereitung zugeführt werden. Sinnvollerweise werden die Brennelemente jedoch nur in Einheiten von vollen Transportbehältern abgegeben und die restlichen Brennelemente weiter am FRM I gelagert.

Zu 3.: Zur Zeit lagern 33 voll abgebrannte Brennelemente im FRM I. Im Mittel entstehen fünf voll abgebrannte Brennelemente pro Jahr.

Zu 4. und 5.: Hierzu wird auf die Vorbemerkung 1 Bezug genommen.

Zu 6.: Nach ihrer Verwendung im FRM II müssen die Brennelemente zunächst für eine Mindestabklingzeit von ca. einem Jahr im Absetzbecken des FRM II gelagert werden, bis sie transportfähig sind.

Zu 7.: Bis zur Erteilung der Betriebsgenehmigung für den FRM II wird der nach § 9 a Abs. 1 Atomgesetz zu führende Entsorgungsvorsorgenachweis rechtzeitig geführt werden. Bei einer Aufnahme des Betriebs des FRM II etwa im Jahr 2001 steht ­ wie erwähnt ­ eine Entsorgung abgebrannter Brennelemente frühestens im Jahr 2003 an. Derzeit wird in der Bundesrepublik ein nationales Entsorgungskonzept für Forschungsreaktoren aufgebaut. Danach sollen alle Brennelemente der derzeit in Betrieb befindlichen deutschen Forschungsreaktoren im Brennelemente-Zwischenlager Ahaus (BZA) für ca. 30 bis 40 Jahre zwischengelagert und danach der vom Bund nach § 9 a Abs. 3 Atomgesetz zu schaffenden Endlagerung zugeführt werden. Für abgebrannte Brennelemente speziell des FRM II ist dieser Weg der Entsorgung ebenfalls vorgesehen und gesichert. Daneben gilt es, wie in Vorbemerkung 3 dargelegt, zusätzlich weitere Entsorgungsoptionen zu schaffen bzw. offenzuhalten. Hierzu gehört u.a. die Wiederaufarbeitung in Dounreay bzw. bei anderen potentiellen Wiederaufarbeitungsanlagen in Europa.