Versicherungsschutz

2. Wie teuer waren die Reparaturmaßnahmen?

3. Welche Anlagenteile mußten ersetzt bzw. saniert werden?

4. Wieviel Tonnen Restmüll mußten auf die Deponie Medbach bei Höchstadt, in die MVA Schweinfurt und in welche anderen Anlagen umgeleitet werden?

5. Wie lange war die MVA Bamberg außer Betrieb?

6. Stand der Brand im Müllbunker der MVA Bamberg mit der Anlieferung von Ölfiltern aus Kfz-Betrieben von der GSB ursächlich in Zusammenhang?

7. Dürfen Ölfilter in der MVA Bamberg verbrannt werden, obwohl eine Entsorgung als Sondermüll bei der GSB Vorschrift ist?

8. An wen ­ MVA Bamberg oder GSB ­ müssen die Entsorgungsgebühren für Ölfilter aus Kfz-Betrieben bezahlt werden und in welcher Höhe?

Antwort des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen

Zu 1.: Nach den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen steht die Brandursache nicht fest.

Soweit überhaupt eine vorsätzliche oder fahrlässige Brandstiftung in Betracht kommt, kann eine Täterschaft einer bestimmten Person nicht zugeordnet werden. Wenn sich weitere Erkenntnisse ergeben, wird das Verfahren wieder aufgenommen.

Zu 2.: Die Reparaturarbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Nach einer Kostenschätzung ist gegenwärtig mit insgesamt 4,9 Mio. DM zu rechnen. Die Reparaturkosten werden dem Zweckverband im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes ersetzt.

Zu 3.: An wesentlichen technischen Einrichtungen wurden die beiden Müllkräne, die Krankabine, die Mülltore sowie die dazugehörigen elektrischen Sicherheitseinrichtungen zerstört.

Die Betonwände des Müllbunkers haben durch hohe Oberflächentemperaturen gelitten. Im direkten Brandbereich waren Abplatzungen an den Wänden des Müllbunkers und an den Stützen, Trägern, Unterzügen und Bindern im Entladebereich zu erkennen. Trapezblechverkleidungen als Dach des Müllbunkers waren zu erneuern.

Zu 4.: Technische Aushilfe leisteten die thermischen Behandlungsanlagen

­ Coburg (ca. 850 t)

­ Nürnberg (ca. 150 t)

­ Schwandorf (ca. 1.350 t)

­ Schweinfurt (ca. 2.250 t)

­ Würzburg (ca. 2.900 t) mit zusammen ca. 7.500 t. Auf der Deponie Medbach wurden ca. 7.340 t abgelagert.

Zu 5.: Die Anlage war vom Nachmittag des 07.07.95 bis zum 05.10.95 außer Betrieb.

Zu 6. und 7.: Nein, Ölfilter sind grundsätzlich getrennt zu erfassen und zu verwerten. Entsprechende Anlagen stehen in Bayern zur Verfügung. Darauf weisen die Abfallbehörden und die Sonderabfall-Entsorgungsorganisationen ausdrücklich hin. Ergänzend verweise ich auf meine Antwort vom 23. August 1994 auf die schriftliche Landtagsanfrage des Abgeordneten Franz Brosch. Es ist aber nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass nicht unter Verstoß gegen die Verwertungspflicht vereinzelt Ölfilter mit den Abfällen in die Anlage gelangen; davon würde jedoch keine eigenständige Brandgefahr geschaffen.

Zu 8.: Entfällt, vgl. Antwort zu Nrn. 6 und 7.