Wann wurde der Chef der Finanzverwaltung München I von diesen gesetzwidrigen Vorgängen erstmals informiert und durch

2. Wann wurde der Chef der Finanzverwaltung München I von diesen gesetzwidrigen Vorgängen erstmals informiert und durch wen?

3. Wer hat gegebenenfalls die Nichteinschaltung der Staatsanwaltschaft verantwortet?

4. Wann wurde der Vorsitzende der Münchner CSU, Herr Dr. Gauweiler, erstmals über die gesetzwidrigen Vorgänge informiert und durch wen?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen

Die Antworten verstoßen gemäß § 30 Abs. 4 Nr. 3 der Abgabenordnung nicht gegen das Steuergeheimnis, da Herr Bletschacher, die Firma Eduard Müller Kartonagen und der Verein Stille Hilfe für Südtirol e.V. die Finanzbehörden am 13. Oktober 1995 umfassend vom Steuergeheimnis entbunden haben.

Zu den Fragen im einzelnen:

Zu 1.: Ja. Herr Bletschacher hat dem Finanzamt München für Körperschaften am 18. Januar 1995 erklärt, er sei nicht in der Lage, die dem Verein Stille Hilfe für Südtirol e.V. entnommenen Geldbeträge zurückzuerstatten. Das für Steuerstrafsachen zuständige Referat der Oberfinanzdirektion München wurde hierüber am 23. Januar 1995 unterrichtet. Die Oberfinanzdirektion München hat nach Prüfung der Sach- und Rechtslage das für die Durchführung des Steuerstrafverfahrens zuständige Finanzamt München I am 24. März 1995 angewiesen, ein steuerstrafrechtliches Verfahren gegen Herrn Bletschacher einzuleiten. Die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts München I hat das Verfahren am 10. April 1995 eingeleitet (§ 397 der Abgabenordnung). Anschließend wurde das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I abgegeben.

Das Steuerstrafverfahren gegen Herrn Bletschacher wurde mit Bescheid der Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I vom 26. September 1995, Geschäftsnummer 307 Js 15232/95, eingestellt, da eine Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung nicht eingetreten sei. Noch nicht abschließend geprüft ist die Frage, inwieweit das Versagen der satzungsgemäßen internen Kontrolle über die Geschäftsführung beim Verein Stille Hilfe für Südtirol e.V. ursächlich war für eine verspätete Festsetzung der Körperschaft- und Vermögensteuer. Der Steuerausfall aufgrund unzutreffender Spendenbescheinigungen wird durch die Haftung gemäß § 10 b Abs. 4 kompensiert.

Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Gegen den Amtsvorsteher des Finanzamts München I haben Herr Abgeordneter Georg Kronawitter, Herr Abgeordneter Dr. Thomas Jung und Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Spörlein am 11. November 1995 gemeinsam Strafanzeige wegen des Verdachts auf Strafvereitelung und Begünstigung nach § 369 Abs. 1 Nr. 4 AO erstattet. Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I hat deshalb am 20. November 1995 ein Ermittlungsverfahren gegen den Beamten eingeleitet, das am 30. November 1995 eingestellt worden ist.

Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Zu 4.: Der Staatsregierung ist nicht bekannt, ob, wann und durch wen Herr Dr. Peter Gauweiler über die Angelegenheit informiert wurde.