Bildung

Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Plenarprotokoll 13/5 v. 24.11. antrag erstens dem Ausschuß für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik, zweitens dem Ausschuß für Wirtschaft, Verkehr und Grenzland, drittens dem Ausschuß für Fragen des öffentlichen Dienstes, viertens dem Ausschuß für Bildung, Jugend und Sport und fünftens dem Ausschuß für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Das ist der Fall. So beschlossen.

Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 3 a Wahl der nichtberufsrichterlichen Mitglieder und Stellvertreter des Verfassungsgerichtshofs

Nach den Artikeln 3 Absatz 1 und 4 Absatz 2 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof werden die 15 nichtberufsrichterlichen Mitglieder und Stellvertreter jeweils vom neuen Landtag nach seinem Zusammentritt gemäß den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt. Die Mitglieder müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben und zum Landtag wählbar sein.

Sie können, nicht Mitglieder des Landtags, des Senats, der Staatsregierung oder eines entsprechenden Organs des Bundes oder eines anderen Landes sein. Ich verweise auf Artikel 5 Absätze 1 und 2 des Verfassungsgerichtshofsgesetzes.

Danach sind 9 Mitglieder auf Vorschlag der Fraktion der CSU, 5 Mitglieder auf Vorschlag der Fraktion der SPD und 1 Mitglied auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu wählen. Außerdem haben die Fraktionen das Vorschlagsrecht für die jeweils gleiche Anzahl von Stellvertretern.

Die Fraktion der CSU benannte folgende Mitglieder und Stellvertreter: Als Mitglieder Rudi Daum, Paul Diethei, Edmund Eichler, Dr. Wilhelm Fritz, Dr. Walter Gollwitzer, Dr. Karl Lautenschläger, Dr. Jochen Schultz, Peter Schnell und Wilhelm Wenning, als Stellvertreter Prof. Dr. Herbert Buchner, Prof. Dr. Wilfried Berg, Dr. Ingrid Groß, Dr. Germar Hüttinger, Dr. Peter Lichtenberger, Jörn Löwer, Dr. Sieghard Rost, Peter Widmann und Hermann Zenz.

Von der Fraktion der SPD wurden benannt: Als Mitglieder Dr. Hans-Jochen Vogel, Dr. Helmut Rothemund, Rainer Knäusl, Dr. Reinhard Wieczorek und Edda Schneider, als Stellvertreter Carmen König, Günter Wirth, Eckart Stevens-Bartol, Dr. Manfred Worm und Gerd Zimmer.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat als Mitglied Frau Brigitte. Hörster und als Stellvertreter Herrn Raimund Schuster benannt.

Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das ist der Fall. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Hahnzog.

Dr. Hahnzog (SPD) (vom Redner nicht autorisiert): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die in vielen Bereichen bemerkbar gewordene Auswirkung der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs erfordert bei diesem Tagesordnungspunkt einige Bemerkungen zur Zusammensetzung des Gerichts und zum Wahlmodus für die Richter. Die Hauptaufgabe der Gerichte ist die Friedensstiftung. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, bedürfen Gerichte und insbesondere das oberste Gericht in unserem Freistaat Bayern des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger. Dieses notwendige Vertrauen ist schon immer einmal in Gefahr gewesen. Ich erinnere an spektakuläre Entscheidungen wie zum Beispiel zum Landeswahlrecht, als ein verfassungswidrig zusammengesetzter Landtag noch 3 Jahre weiter agieren durfte. Weitere spektakuläre Entscheidungen betrafen die Zulassung von Doppellisten zur Kommunalwahl und die Zulassung massiver Beeinflussungsversuche bei der Durchführung von Volksentscheiden.

Die kritischen Stimmen haben sich anläßlich der beiden letzten Entscheidungen zu den Volksbegehren sehr verdichtet. Allen Mitgliedern dieses Hohen Hauses muss es eigentlich ein Anliegen sein, dass dieses Gericht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger besitzt, und dass nicht in den Kommentaren seriöser Zeitungen zu lesen ist dieses Gericht hat mit zweierlei Maß gemessen, oder daß das Gericht, das eigentlich ein Bollwerk für die Bürgerinnen und Bürger gegen den Staat sein soll, seine Rechtsprechung umgedreht und sich damit zu einem Bollwerk gegen das Volk entwickelt hat. Das ist etwas, was wir, glaube ich, in unser aller Interesse verhindern müssen.

Eine Ursache der Kritik besteht darin, dass in der Art der Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofs von vornherein der Anschein der Einseitigkeit besteht. Nach unserem Wahlmodus besteht dieses Gericht aus 37

Richterinnen und Richtern. Davon werden 83,8 % von der CSU-Mehrheit bestimmt. Das ist nach außen hin wahrlich kein Signal der Unabhängigkeit sondern der Einseitigkeit.

Dem müssen wir entgegenwirken.

(Beifall bei der SPD)

Dieses Problem haben wir schon in früheren Legislaturperioden hier diskutiert. Es muss wie auf Bundesebene und in vielen anderen Bundesländern auch bei uns dazu kommen, dass die Richterinnen und Richter dieses Gerichts eine breite Legitimationsgrundlage haben; das heißt, dass sie vom Landtag künftig mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden sollen.

(Beifall bei der SPD)

Wir müssen auch davon abkommen, dass die Wahl der berufsrichterlichen Richter in einer Art Geheimkabinett vorbereitet wird und dann hier ohne Aussprache über die Bühne geht. Auch das ist nicht, demokratisch.

Drittens müssen wir dazu kommen, dass dieses Gericht wirklich aktionsfähig wird. Es arbeitet dort, wo nichtberufsrichterliche Richterinnen und Richter mitwirken, in 13

Spruchgruppen. Kein Mensch weiß, wann sein Verfahren dran ist. Das liegt an der Zufälligkeit des Eingangs.

Deshalb kann sich keine kontinuierliche Spruchpraxis entwickeln Für andere Gerichtszweige ist eine solche Vielzahl von Spruchgruppen vom 13/5 v. 24.11.94 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode 95 gericht immer als verfassungswidrig angesehen worden.

Das ist der dritte zentrale Punkt, der geändert werden muß.

Es wird auch nicht ausreichen, das Verfassungsgerichts-. hofsgesetz nur hinsichtlich der Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs zu ändern. Die berufsrichterlichen Mitglieder werden nämlich schon vorgefiltert., Das sind meistens Spitzenpositionen in den Gerichtsbarkeiten.

Auch hier besteht in Bayern eine vordemokratische Situation, indem über die Beförderung von Richtern in solche Ämter, die dann die Grundlage für die Berufung von Verfassungsrichtern bilden, die jeweiligen Fachminister zwar unter Anhörung der Präsidialräte entscheiden; aber sie haben das letzte Wort.

Wie sich so etwas abspielt, haben wir erst jetzt vor Augen geführt bekommen. Herr Dr. Weiß, Sie haben sich gerade zu Wort gemeldet, der Fall spielt in Ihrer unmittelbaren Umgebung. Wie ist denn die Ernennung des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts in Nürnberg zustande gekommen? Von einer Unparteilichkeit konnte da doch keine Rede mehr sein.

(Zustimmung des Abgeordneten Dr. Albert Schmid (Regensburg) (SPD)) Deswegen müssen wir in diesem Zusammenhang daran denken - und wir werden Initiativen vorlegen, dass auch die Richter der einfachen Gerichte, der Fachgerichtsbarkeiten unter Beteiligung eines Richterwahlausschusses ernannt werden. Auch dies ist im Bundesgebiet so üblich. Da gibt es Vorbilder in anderen Bundesländern.

Nur dann wird es gelingen, das angeschlagene Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Gericht wieder herzustellen. Dann werden die Bürgerinnen und Bürger wieder das Bewußtsein haben, dass es sich nicht um eine Instanz handelt, bei deren vorprogrammierter Einseitigkeit sie von vornherein mit dem Kopf gegen eine Wand rennen. Im Interesse der Demokratie halte ich es für eine wichtige Aufgabe dieser Legislaturperiode, dass die Unabhängigkeit der Gerichte nicht nur in der Verfassung steht sondern in der Praxis in den Einzelfällen gewährleistet ist.

(Beifall bei der SPD) Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Manfred Weiß. Herr Kollege Sie haben das Wort.

Dr. Weiß (CSU): Frau Präsidentin, hohes Haus! Kollege Hahnzog hat die vorgesehene Wahl der nichtberufsrichterlichen Mitglieder zum Anlaß genommen, um die bei Ihnen übliche Kritik am Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu üben. Dabei hat er wieder genau das gezeigt, was wir von ihm schon die ganze Zeit erlebt haben: er ist ein schlechter Verlierer.

(Beifall bei der CSU - Hofmann (CSU): So ist es!)

Wenn das Verfassungsgericht eine Entscheidung trifft, die der SPD gefällt, dann ist es ein kluges Gericht, dessen Entscheidung der Weisheit letzter Schluß ist. Ich denke zum Beispiel an die Entscheidung, ob die Sitzverteilung im Landtag im Verfahren nach oder nach ermittelt werden soll. Wenn der SPD die Entscheidung aber nicht in den Kram paßt, dann ist das Gericht auf einmal parteiisch. Ich glaube, wir sollten diese Vorwürfe energisch zurückweisen. Unser Verfassungsgericht hat es nicht verdient, von Ihnen so beschimpft zu werden.

(Beifall bei der CSU) Sie haben auch die Wahl der Berufsrichter angesprochen und kritisiert, dass diese mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Wir haben diese Frage oft diskutiert. Wenn ich aber das Verfahren ansehe, mit dem zum Beispiel die Richter des Bundesverfassungsgerichts bestimmt werden, dann ist dies auch nicht gerade die schönste Lösung. Was gibt es da oft für unwürdiges Tauziehen nach dem Motto nimmst du meinen Schwarzen, nehme ich deinen Roten. Auf dieser Ebene findet das doch statt.

Dann kommt es eben soweit, dass nicht mehr parteipolitisch unabhängige Persönlichkeiten gewählt werden, sondern dass vor allem Leute der Parteien herangezogen werden. Das ist sicher nicht im Sinne des Verfassungsgerichts.

Ich sage sehr deutlich, dass ich darin eine sehr große Schwäche des Bundesverfassungsgerichts sehe. Wenn auch beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof Schwierigkeiten gesehen werden, so haben wir hier doch die bessere Lösung.

Sie sagen, das Gericht müsse das Vertrauen aller Bürger besitzen. Darin stimme ich Ihnen zu. Falsch ist aber auf jeden Fall Ihre Auffassung, dass das Verfassungsgericht das Bollwerk für das Volk sei.

(Dr. Fleischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Das Bollwerk der CSU!)

Ich möchte deutlich sagen, dass das Verfassungsgericht weder ein Bollwerk für noch gegen das Volk ist, weder ein Bollwerk gegen noch für die Staatsregierung und weder ein Bollwerk gegen noch für das Parlament. Das Verfassungsgericht hat vielmehr Entscheidungen zu treffen und Recht zu sprechen. Es ist die unabhängige Gewalt. Deshalb wäre es schlimm, wenn es als Lobby der einen oder anderen Gruppe mißbraucht würde.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof trifft seine Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen. Wir müssen damit leben, dass ab und zu eine Entscheidung ergeht, die uns nicht gefällt. Das ist ganz klar. Ich glaube aber, die SPD sollte sich die Haltung der CSU zu eigen machen, dass auch eine Entscheidung zu akzeptieren ist, die nicht in unserem Sinne getroffen wird. Das Verfassungsgericht sollte jedenfalls nicht so diffamiert werden, wie das Kollege Hahnzog soeben gemacht hat.

(Beifall bei der CSU) Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Plenarprotokoll 13/5 v. 24.11.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Nächste Wortmeldung: Herr Dr. Fleischer. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Dr. Fleischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!

(Zuruf des Abgeordneten Hofmann (CSU))

- Herr Kollege Hofmann kann meinen Redebeitrag nicht abwarten, wie so oft. - Um an das anzuknüpfen, womit Herr Kollege Hahnzog begonnen hat: Herr Kollege Weiß irrt völlig; wenn es in der ganzen Angelegenheit einen Verlierer gibt, dann ist es der Rechtsstaat, ist es die Demokratie.

(Widerspruch bei der CSU)

So etwas gibt es doch in der ganzen Republik nicht, daß eine Partei, die 53 % der Stimmen bekommen hat, 83 bis 86 % der Richter im höchsten Gericht des Freistaats stellen kann. Da stimmt doch etwas nicht, da kann doch etwas nicht in Ordnung sein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dem Wahlverfahren für die berufsrichterlichen Mitglieder ist ein Richterwahlgremium vorgeschaltet, in dem die CSU mit ihrer Mehrheit dominiert. Die CSU bringt mit ihrer Mehrheit die Vorschläge im Parlament ein, und wir haben nicht einmal die Chance, eine Debatte über die Personen zu führen. Dann müssen wir doch feststellen, dass die und der ganze Ablauf der Wahl nichts als eine Farce sind.

Herr Kollege Weiß, es geht nicht darum, dass wir das Verfassungsgericht als Instanz angreifen. Wir respektieren es und die Urteile, die ergehen; das ist klar. Aber es muß erlaubt sein, in die politische Debatte über die Urteilsfindung einzutreten. Wenn 83 % der Richterinnen und Richter von CSU-Gnaden und von CSU-Wünschen dominiert und bestellt werden, dann muss die Debatte über die Urteile allerdings sehr viel intensiver sein, weil es diese unglaubliche Verzerrung gibt. Es ist wichtig, daß schon der Anschein der Einseitigkeit - wie es das Bundesverfassungsgericht in einschlägigen Urteilen ausgeführt hat - vermieden wird. Wir haben tatsächlich den Eindruck - und ich greife Ihre Formulierung auf, daß der Bayerische Verfassungsgerichtshof nicht im wesentlichen ein Bollwerk für die Rechte der Bevölkerung ist, die um ihre verfassungsgemäßen Rechte kämpft, sondern ein Bollwerk und ein verlängerter Arm des jeweiligen Innenministeriums ist.

(Zustimmung beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hieran muss sich etwas ändern, und daher sollten Sie uns Gelegenheit geben, dass wir in die Diskussion darüber eintreten, wie das Berufungsverfahren beim höchsten bayerischen Gerichtshof verbessert werden kann. Das gilt bereits für die Vorentscheidung in der und es gilt letztlich für den Ablauf, wie er sich insgesamt darstellt. Es wäre angezeigt, dem Verfassungsgerichtshof eine Struktur zu geben, die seine Arbeitsfähigkeit verstärkt. An dieser Stelle sollten Sie sich bewegen, wenn Sie nicht wollen, dass Bayern weiterhin in der Abstiegszone bleibt, was die Frage angeht, das Gericht so zu besetzen, dass nicht von vornherein die beschriebene Einseitigkeit angenommen werden muß. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen mir, nicht vor. Ich lasse abstimmen.

Wer den Vorschlägen der Fraktionen seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 3 b Wahl der Mitglieder und Stellvertreter der Vorweg stelle ich klar, dass die Mitglieder und Stellvertreter der Richter-Wahl-Kommission nicht gewählt, sondern gemäß § 45 a unserer Geschäftsordnung nur von den Fraktionen benannt werden. Nach dieser Bestimmung besteht die Richter-Wähl-Kommission aus dem Vorsitzenden und neun Vertretern der Fraktionen, für die jeweils zwei Stellvertreter zu benennen sind. Die Aufteilung der Mitglieder auf die Fraktionen erfolgt mit Ausnahme des Vorsitzenden gemäß dem Verfahren nach

Fraktionen, auf die danach kein Sitz entfällt, erhalten einen zusätzlichen Sitz. Die Fraktion der CSU kann sechs Mitglieder, die Fraktion der SPD drei Mitglieder und die Fraktion BÜNDNIS 9Ö/DIE GRÜNEN ein Mitglied benennen. Außerdem sind von den Fraktionen für jedes Mitglied jeweils zwei Stellvertreter zu benennen.

Die Fraktion der CSU hat als Mitglieder benannt: Dr. Manfred Weiß, Peter Welnhofer, Dr. Herbert Kempfler, Dr. Gustav Matschl, Franz Brosch, Dr. Albert Meyer, als 1.

Stellvertreter: Markus Söder, Stefan Jetz, Manfred Hölzl, Dr. Helmut Müller, Georg Schmid, Eberhard Rotter, als 2.

Stellvertreter: Joachim Herrmann, Engelbert Kupka, Markus Sackmann, Dr. Otmar Bernhard, Jürgen Heike, Dr. Ingrid Fickler.

Die Fraktion der SPD hat als Mitglieder benannt: Hilmar Schmitt, Dr. Thomas Jung, Dr. Klaus Hahnzog, als 1.

Stellvertreter: Franz Schindler, Marianne Schieder, Heiko Schultz, als 2. Stellvertreter: Gerda-Maria Haas, Bärbel Narnhammer, Harald Güller.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat als Mitglied benannt: Sophie Rieger, als 1. Stellvertreter: Dr. Manfred Fleischer, als 2. Stellvertreter: Dr. Christian Magerl.

Das Hohe Haus nimmt davon Kennis.