Staatsregierung

Hartenstein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich frage die Bayerische Staatsregierung, in welchem Umfang (Gesamtsumme?) der Bayerische Freistaat 1994 den Gebietskörperschaften Finanzhilfen nach dem neuen ÖPNV-Gesetz zuteilte, die entweder für Maßnahmen verrechnet wurden, die bereits 1993 getätigt worden waren, oder durch Verlängerung der Verwendungsnachweisfrist erst 1995 realisiert werden können.

Antwort der Staatsregierung: Der Staatsregierung liegen keine Informationen vor, dass ÖPNV-Zuweisungen nach Art. 23 BayÖPNVG von den Aufgabenträgern für Maßnahmen verwendet worden sind, die nicht im Jahr 1994, sondern bereits im Jahr 1993 kostenwirksam geworden sind. Dies betrifft bei insgesamt 125,8 Mio. DM Mittel im Umfang von rund 90 Mio. DM.

Bei der Verteilung der ÖPNV-Zuweisungen im Jahr 1994 ergab sich im übrigen die Situation, dass die erstmalige Erhebung der nach dem Gesetz maßgeblichen Nutzplatzkilometer erhebliche Zeit in Anspruch genommen hat.

Daher ergaben sich Probleme für diejenigen Aufgabenträger, die sich bisher im öffentlichen Personennahverkehr zurückhaltend engagiert haben. Häufig war es diesen Landkreisen nicht möglich, bis zum Jahresende die ÖPNV-Zuweisungen vollständig auszugeben.

Das Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie hat daher den Regierungen die Möglichkeit eingeräumt, den Bewilligungszeitraum für die ÖPNV-Zuweisungen des Jahres 1994 bis zum 30.06.1995 zu verlängern. Damit bestand die Möglichkeit, dass Landkreise, die die ihnen zugedachten Mittel aufgrund der diesjährigen Sonderumstände bis zum 31.12.1994 nicht verwenden können, eine Fristverlängerung erhalten und die ÖPNVZuweisungen entsprechend nutzbringend einsetzen können.

Insgesamt haben die Regierungen bei 39 Aufgabenträgern und im Umfang von rund 35 Mio. DM von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und den Bewilligungszeitraum bis zum 30.06.1995 verlängert.

Christ (CSU): Welche Möglichkeiten hat die Bayerische Staatsregierung von großen Firmen im Falle größerer Entlassungen (jüngste Beispiele: Siemens, SEL und KWU und ähnliche), die innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z. B. 5 Jahre) gewährten Förderungsmaßnahmen für Forschung, Entwicklung, Ansiedlung, Umsiedlung und ähnliches gezahlten Kredite wieder zurückzufordern, bzw kann die Bayerische Staatsregierung Förderungsmaßnahmen wie Zuschüsse für Forschung, Entwicklung, Ansiedlung, Umsiedlung und ähnliches von vornherein unter dieser Voraussetzung gewähren?

Antwort der Staatsregierung: Nach Art. 44a kann ein Zuwendungsbescheid ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit widerrufen werden, wenn Zuwendungen entgegen dem im Zuwendungsbescheid bestimmten Zweck verwendet werden oder wenn mit der Zuwendung verbundene Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer dem Zuwendungsempfänger gesetzten Frist erfüllt werden. Eine nichtzweckentsprechende Verwendung liegt demnach auch vor, wenn Zuwendungen nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck oder nicht alsbald nach der Auszahlung hierfür verwendet werden.

Dieser haushaltsrechtliche Grundsatz gilt generell für alle staatlichen Fördermaßnahmen, also auch für die Bereiche Forschung, Entwicklung, Ansiedlung, Umsiedlung und ähnliches.

Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung werden z. B. Investitionen gewerblicher Unternehmen (dazu können auch Ansiedlung bzw. Umsiedlung ganzer Betriebsstätten zählen) in den Fördergebieten mit staatlichen Finanzierungshilfen (Zuschüsse, Darlehen) unterstützt. Zweck der Förderung ist hierbei insbesondere die Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.

Wird dieser Zweck der Förderung während der Bindungsfrist (Darlehenslaufzeit bzw. bei Zuschüssen in der Regel 5 bis 8 Jahre) verfehlt, kann die gewährte Förderung ganz oder teilweise zurückverlangt werden. Rückforderung und gegebenenfalls Verzinsung der zweckwidrig verwendeten Zuwendung richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen der Programm-Richtlinien des Verwaltungsverwahrensrechts und des staatlichen Haushaltsrechts.

Mündliche Anfragen gemäß § 73 Abs. 2 Satz 2 Anlage 1 zur 10. Vollsitzung am 09.02.

Größere Entlassungen (sofern sie innerhalb der haushaltsrechtlichen Bindungsfrist erfolgen) führen deshalb bei geförderten Unternehmen grundsätzlich zu der Prüfung der Rückforderung, da die Schaffung bzw. Sicherung und Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen eine wesentliche Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung darstellt.

Hoderlein (SPD): Wie beurteilt die Staatsregierung insgesamt unter verkehrs- und regionalpolitischen Gesichtspunkten den von der DB AG fortgesetzt betriebenen Abbau von Schieneninfrastruktur in der Fläche und die geplanten Ausdünnungen des Fahrplanangebotes namentlich in Nord- und Ostbayern, und mit welchen Mitteln begegnet die Staatsregierung dieser Entwicklung?

Antwort der Staatsregierung: Die Staatsregierung steht der Ausdünnung des Fahrplanangebotes und den Rückbaumaßnahmen der Deutschen Bahn AG im Infrastrukturbereich kritisch gegenüber und hat dies bei den Verantwortlichen deutlich zum Ausdruck gebracht.

Bezüglich der nachfragebedingten Ausdünnung des Fahrplanangebotes im Fernverkehr hat sich die Staatsregierung, insbesondere in den Fahrplankonferenzen, gegenüber der Deutschen Bahn AG für die Aufrechterhaltung des Angebotes eingesetzt.

Es darf jedoch nicht verkannt werden, dass durch die Bahnstrukturreform die von allen Parteien mit breiter Mehrheit getragen wurde, die Deutsche Bundesbahn in ein privatrechtliches Wirtschaftsunternehmen (Deutsche Bahn AG) umgewandelt worden ist, das wie jedes andere privatwirtschaftliche Unternehmen nach den Gesichtspunkten der Rentabilität zu entscheiden hat. Die mit mangelnder Nachfrage begründete Fahrplanausdünnung im Fernverkehr entzieht sich rechtlicher Einflußmöglichkeiten der Staatsregierung.

Unbeschadet dessen ist die Staatsregierung dort, wo dies möglich und aus verkehrs- bzw. regionalpolitischen Gründen sinnvoll ist, bereit, Ersatz durch Schienenpersonennahverkehr anzubieten; Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG laufen derzeit.

Rückbaumaßnahmen der Deutschen Bahn AG, die mit erforderlichen Rationalisierungsmaßnahmen begründet werden, werden von der Staatsregierung nicht hingenommen, soweit hierdurch das bestehende oder das künftig vorgesehene Fahrplanangebot behindert wird. Die Staatsregierung hat diesbezüglich die Schieneninfrastrukturgarantie des Bundes angemahnt und Gespräche mit der Deutschen Bahn AG geführt.

Daxenberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Staatsregierung Erkenntnisse darüber, ob sich die touristische Entwicklung (vor allem in den Bereichen Übernachtungszahlen, durchschnittliche Verweildauer, Entwicklung der Bettenkapazitäten) in Gemeinden, in denen mittlerweile Schneekanonen installiert sind, positiver darstellt als in Gemeinden, die auf Schneekanonen bewußt verzichten und dies auch werbemäßig darstellen, oder ist geplant, darüber eine Studie erstellen zu lassen?

Antwort der Staatsregierung: Dem Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie liegt keine Untersuchung vor, die die Fremdenverkehrsentwicklung in Gemeinden, in denen Beschneiungsanlagen eingesetzt werden, mit der Entwicklung in Gemeinden vergleicht, in denen keine Beschneiungsanlagen eingesetzt werden.

Allerdings ist davon auszugehen, dass durch Beschneiungsanlagen durchaus positive Effekte für die Fremdenverkehrsentwicklung in Winterurlaubsorten erzielt werden.

Vor allem in den Nachbarländern Österreich und Italien werden Beschneiungsanlagen in erheblichem Umfang und mit großem finanziellen Aufwand eingesetzt, um die Wintersaison zu sichern. Der vergleichsweise wesentlich restriktivere Einsatz von Beschneiungsanlagen in Bayern wird von vielen hiesigen Fremdenverkehrsorten als Wettbewerbsnachteil beklagt.

Nach Erkenntnis der Staatsregierung haben die bayerischen Fremdenverkehrsorte bislang davon abgesehen, den Verzicht auf Beschneiungsanlagen in der Werbung herauszustellen. Offenbar wird dies nicht als wirkungsvolle Werbeaussage gesehen. Eine Untersuchung der Wirkung einer solchen Werbung dürfte kaum möglich sein, da die Fremdenverkehrsentwicklung von vielen sich überlagernden Einflußfaktoren abhängt. Eine Studie zu dieser Fragestellung ist nicht geplant.

Dr. Kaiser (SPD): Weshalb ist in der neuen bayerischen Technologieagentur mit Sitz in Nürnberg keine unterfränkische Institution in den Entscheidungsgremien vertreten, was den Innovationsverbund Unterfranken (IVU), gebildet aus den Würzburg und Aschaffenburg, der Handwerkskammer, der Landesgewerbeanstalt und die bei der Fachhochschule angesiedelte Ausbildungspartnerschaft Hochschule-Wirtschaft, der sich als den passenden Baustein für das landesweite Netzwerk betrachtet, nunmehr zu der Feststellung veranlaßte, wir können nicht akzeptieren, dass Unterfranken bei der innovativen Technologie-Transfer-Organisation ganz vorne ist, bei Entscheidungen in einer ähnlich strukturierten landesweiten Einrichtung aber nur in der dritten Reihe sitzen soll (Rolf Biemüller von der IHK Würzburg-Schweinfurt im Main-Echo von 6.2.95)? Antwort der Staatsregierung: Die neu zu gründende Technologie-Transfer-Agentur wird als Bayern Innovativ gegründet und in Nürnberg ihren Sitz haben.

Es liegt ein Entwurf des Gesellschaftervertrages der Bayern Innovativ vor, der mit den Gesellschaftern abgestimmt ist und folgende Gremien vorsieht: Gesellschafterversammlung Aufsichtsrat Kuratorium

Der Innovationsverbund Unterfranken wurde 1994 gegründet. Er wird getragen von Plenarprotokolle 13/10 v. 09.02.95 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode 495 den Industrie- und Handelskammern Würzburg und Aschaffenburg der Handwerkskammer der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt-Aschaffenburg der Landesgewerbeanstalt Bayern und dem Technologie- und Gründerzentrum Würzburg

Dieses vorausgesetzt kann die Frage wie folgt beantwortet werden:

1. Über die Gremienbesetzung der Bayern Innovativ ist noch nicht entschieden worden. Insoweit kann eine Aussage, Unterfranken sei nicht angemessen vertreten, nicht gemacht werden.

2. Die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Fachhochschulen sind Gesellschafter der Bayern Innovativ und als solche sowohl in der Gesellschafterversammlung als auch im Aufsichtsrat der Bayern Innovativ mit Sitz und Stimme vertreten. Sie haben dort das Vorschlagsrecht für die Benennung von Mitgliedern. Es steht diesen Einrichtungen frei, Vertreter aus Unterfranken zu benennen.

3. Im Kuratorium der Bayern Innovativ haben u.a. die Kammern, die Fachhochschulen, die Universitäten, die Innovations- und Gründerzentren Sitz und Stimme.

Auch hier erfolgt die Benennung der Mitglieder auf Vorschlag dieser Institutionen. Es wird also ganz wesentlich von den vorschlagsberechtigten Institutionen wie IHKs und Handwerkskammern abhängen, ob sie Repräsentanten aus Unterfranken benennen werden. Auf deren Vorschläge hat die Staatsregierung aber keinen Einfluß. Dr. Heinz Köhler (SPD): Ich frage die Staatsregierung, welche Maßnahmen sie beabsichtigt, um das für die Wirtschaft und die Kommunen im grenznahen Bereich von Bayern zu Thüringen bestehende Fördergefälle zu beseitigen, das zu erheblichen Verlusten von Arbeitsplätzen wie Wettbewerbsverzerrungen führt.

Antwort der Staatsregierung: Trotz noch bestehender wirtschaftlicher Defizite der neuen Länder ist die Staatsregierung der Auffassung, dass der Umfang der Förderung in den neuen Ländern schrittweise vermindert und das Fördergefälle zwischen alten und neuen Ländern schrittweise, doch fühlbar eingeebnet werden sollte.

Zum schrittweisen Abbau des Fördergefälles trägt die Staatsregierung durch folgende Aktionen bei:

- Die Staatsregierung wird im Planungsausschuß für regionale Wirtschaftsstruktur dafür eintreten, dass die Höchstfördersätze in den neuen Ländern zumindest mittelfristig maßvoll abgesenkt werden.

- Bei den Vorbereitungen der GA Neuabgrenzung 1996, die gerade anlaufen, wird sich die Staatsregierung dafür einsetzen, dass die Fördermöglichkeiten in den neuen Ländern nach dem Grad des der jeweiligen Arbeitsmarktregion differenziert werden.

- Die bisherigen Möglichkeiten zum kleinräumigen Fördergebietsaustausch (1993 zugunsten des nördlichen Teils des Landkreises Kronach genutzt) sollen offengehalten werden.

- Schon bisher hat die Staatsregierung erreicht, daß Thüringen im unmittelbaren Grenzbereich zu Bayern von den maximal möglichen Fördereinsätzen nicht Gebrauch macht.

- Bei der Mittelstandsförderung hält Bayern bisher an dem sog. Zonenrandbonus von 1%-Punkt bei der Gewährung von Investitionsdarlehen für bestehende Betriebe im Mittelstandskreditprogramm fest.

- Bei der Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur erhält das ehemalige Zonenrandgebiet einen Zuschlag auf den Regelfördersatz.

Schindler (SPD): Wie will die Staatsregierung sicherstellen, dass die nach der Aufgabe der Pläne, in Wakkersdorf eine atomare Wiederaufarbeitungsanlage zu errichten, angekündigten 3200 Ersatzarbeitsplätze auch tatsächlich entstehen, und gibt es Ansiedlungsverträge, die eine entsprechende Verpflichtung und ggf. Rückfallklauseln beinhalten?

Antwort der Staatsregierung: Die Verträge mit den auf dem Gelände angesiedelten Firmen hat die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen - DKW - geschlossen.

Der Staatsminister für Wirtschaft, Verkehr und Technologie war letzte Woche in Wackersdorf und hat u. a. das ehemalige WAA-Gelände besichtigt. Es ist nicht zu bestreiten, dass noch nicht alles geschaffen wurde, was verabredet ist. So sind erst rund 900 Arbeitsplätze auf dem ehemaligen Gelände entstanden. Die dort angesiedelten Firmen haben aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seit 1989 nicht in dem erhofften Umfang investiert. Der Staatsminister für Wirtschaft, Verkehr und Technologie wird mit den Firmen über ihre weiteren Ausbaupläne sprechen und klären, ob sie zu den seinerzeit abgegebenen Arbeitsplatzzusagen weiterhin stehen, damit das Gelände möglichst bald ganz genutzt wird. In diesem Zusammenhang darf noch darauf hingewiesen werden, dass BMW seine bislang geschaffenen 600 Arbeitsplätze um weitere 1000 Arbeitsplätze aufstocken wird, um seine Zusage, in Wackersdorf insgesamt 1600 Arbeitsplätze zu schaffen, zu erfüllen.

Irlinger (SPD): Nachdem die Bahnlinie Nürnberg - Gräfenberg im Zuge der Regionalisierung als Modellprojekt eines künftigen schienengebundenen Personennahverkehrsmittels beabsichtigt ist, frage ich die Staatsregierung, welche Vorbereitungen schon getroffen sind und welche Maßnahmen (rechtlich, infrastrukturell, Einbindung der Kommunen und des Verkehrsverbundes) noch getätigt werden müssen, damit die Strecke 1996 ihren Taktbetrieb aufnehmen kann.

Antwort der Staatsregierung: Mit der Regionalisierung geht ab 1. Januar 1996 die Aufgaben- und Finanzverantwortung für den Schienenpersonennahverkehr vom Bund auf die Länder über.