Zur Entlastung der Polizeibeamten habe die SPD mehr Stellen für Verwaltungsangestellte beantragt

Zur Entlastung der Polizeibeamten habe die SPD mehr Stellen für Verwaltungsangestellte beantragt. Wenn die Privatisierung beim Rettungsdienst vorangetrieben werde, würde das - so der Mitberichterstatter wörtlich -langfristig Kalamitäten bringen. Die von den GRÜNEN beantragte Auflösung des Landesamts für Verfassungsschutz nannte er nicht zielführend. Frau Kollegin Kellner stellte fest, dass derzeit das Innenressort eines der spannendsten Ressorts sei. Sie nannte in diesem Zusammenhang die Reform des öffentlichen Dienstes, die innere Sicherheit sowie die Flüchtlings-, Einwanderungs- und Ausländerpolitik. Sie forderte grundlegende Reformen im öffentlichen Dienst und für die Naturschutzbehörden an den Landratsämtern je eine zusätzliche Stelle zu Lasten der Bauämter.

Frau Kollegin Kellner sprach sich gegen die Sicherheitswacht und für die Abschaffung des Landesamts für Verfassungsschutz aus und verlangte statt dessen eine gutausgebildete, adäquat bezahlte Polizei mit Sondereinheiten, die mit eigenen Planstellen und Haushaltstiteln ausgestattet sein sollten. Nach Auflösung des Landesamts für Verfassungsschutz sollten die freiwerdenden Stellen in den Polizeidienst integriert werden. Außerdem sei die Polizei von sachfremden und - wie sie es nannte

- politischen Aufgaben, zum Beispiel bei Kundgebungen, freizustellen.

An die Ausführungen von Herrn Staatsminister Dr. Beckstein schloß sich eine ausführliche Aussprache an. Mit den Stimmen der CSU und gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Ausschuß für Staatshaushalt und Finanzfragen dem Einzelplan 03 A zugestimmt. Ich bitte das Hohe Haus um sein Votum.

(Beifall bei der CSU) Präsident Böhm: Herr Kollege Loscher-Frühwald berichtet über die Beratungen im Ausschuß für Staatshaushalt und Finanzfragen zum Einzelplan 03 B (Drucksache 13/738). Das ist Tagesordnungspunkt 12.

Loscher-Frühwald (CSU), Berichterstatter: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Haushaltsausschuß hat den Einzelplan 03 B in seiner Sitzung am 9. März 1995 beraten. Mitberichterstatterin war Frau Kollegin Voget; Berichterstatter war ich.

In der Berichterstattung wies ich darauf hin, dass sich die organisatorischen Veränderungen im Bereich des Einzelplans 03 B 1993 auch im Haushaltsvolumen des Doppelhaushalts 1995/96 bemerkbar machen würden. Die Angelegenheiten der Wasserwirtschaft und des Wasserrechts wurden dem Umweltministerium und die Angelegenheiten des Eisenbahnwesens, der Landeshafenverwaltung und des Verkehrswasserbaus dem Wirtschaftsministerium übertragen. Die Finanzbauverwaltung wurde 1993 dem Innenministerium zugeordnet. In der Folge dieser Umressortierung wurden zwischenzeitlich mehrere Landbauämter und Finanzbauämter zu staatlichen Hochbauämtern zusammengelegt.

In der Berichterstattung trug ich vor, dass der Einzelplan 03 B vor allem ein Investitionshaushalt sei. Die Investitionsquote liege bei 58 %, der Personalkostenanteil bei etwa 22 %. Bei den Haushaltsansätzen sei 1995 ein Rückgang von 1,7 % und 1996 eine Steigerung um 1,2 % zu verzeichnen. Das Haushaltsvolumen betrage nach dem vorliegenden Haushaltsplan im Jahr 1995

2 914 000 000 DM und im Jahr 1996 2 949 000 000 DM.

Das Haushaltsvolumen liege in beiden Jahren unter dem Soll von 1994 in Höhe von 2 966 000 000 DM. Die Zunahme des Einzelplans 03 B liege deutlich unter der Steigerungsrate des Gesamthaushalts, die 1,3 % für 1995 und 2,2% für 1996 betrage.

Ein besonderer Schwerpunkt im Einzelplan 03 B sei die Wohnungsbauförderung, vor allem die Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Die Landesmittel würden für beide Jahre mit 680 Millionen DM auf dem Stand von 1994 bleiben, was bedeute, dass die Förderung auf einem hohen Stand fortgeführt werden könne. Die Bundesmittel würden aber von 460 Millionen DM 1994 auf 346 Millionen DM 1995 und auf 317 Millionen DM 1996 zurückgehen.

Der Bewilligungsrahmen für die Wohnungsmodernisierung sei von 45 Millionen DM 1994 auf 40 Millionen DM für 1995 und auch für 1996 herabgesetzt worden.

Aufgrund der finanziellen Gesamtsituation sei es leider nicht möglich, die reduzierten Bundesmittel für die Wohnungsbauförderung durch Landesmittel auszugleichen, so daß im Doppelhaushalt 1995/96 insgesamt weniger Geld zur Verfügung stehe.

Der Haushaltsansatz für die Städtebauförderung betrage 1995 und 1996 jeweils 180 Millionen DM und liege damit um 9,9 Millionen DM unter dem Vorjahresansatz. Die Bundesmittel würden auf dem sehr niedrigen Niveau von 13,7 Millionen DM weitergeführt.

Weiter wies ich darauf hin, dass der Haushaltsansatz für das Wohngeld von 330 auf 380 Millionen DM 1995 erhöht werde und im Jahr 1996 370 Millionen DM betrage.

Zum Wohnungsbau gab es eine Reihe von Anträgen der SPD und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Ziel, die Mittel für die Wohnungsbauförderung insgesamt aufzustocken. Ich habe auch erwähnt, dass aus dem Verkauf staatlicher Beteiligungen in den kommenden fünf Jahren 200 Millionen DM für die Verwirklichung neuer Siedlungsmodelle eingesetzt werden sollten.

Ein besonderer Schwerpunkt in der Berichterstattung und der Diskussion im Haushaltsausschuß, an der sich viele Mitglieder beteiligten, waren der Ausbau und die Bestandserhaltung der Staatsstraßen. Ich wies darauf hin, daß der Ausbau der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur für die wirtschaftliche Entwicklung und die Mobilität der Bevölkerung sehr wichtig sei. Mit den vorgesehenen Haushaltsansätzen könne eine Anpassung des Strekkennetzes der Staatsstraßen an dessen Verkehrsbedeutung in absehbarer Zeit nicht erreicht werden.

Plenarprotokoll 13/14 v. 28.03.95 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode 725

In der Diskussion im Haushaltsausschuß war man sich mit Ausnahme von Frau Kollegin Kellner weitgehend einig, dass das wichtige überörtliche Verbindungselement Staatsstraße, zu dessen Ausbau und Unterhaltung der Staat durch Gesetz verpflichtet ist, seine Aufgabe nicht erfüllen kann, wenn die Haushaltsansätze nicht spürbar angehoben werden. Ich wies darauf hin, dass wir 1992 noch einen Ansatz von 424,7 Millionen DM hatten, im Doppelhaushalt 1993/94 eine Kürzung auf 358 Millionen DM erfolgte und im Doppelhaushalt 1995/96, den wir jetzt beraten, nur noch je 330 Millionen DM zur Verfügung stünden.

Nach den von mir im Haushaltsausschuß vorgetragenen Zahlen bleiben für größere Um- und Ausbaumaßnahmen nur noch 131,5 Millionen DM übrig, weil von den 330 Millionen DM noch die Beträge für Unterhaltung und Instandsetzung, 29 Millionen DM, für Entwurfsbearbeitung und Bauleitung, 78 Millionen DM, sowie für die Bestandserhaltung, nochmals 91,5 Millionen DM, abgezogen werden müssen.

Die Mitglieder des Haushaltsausschusses waren sich in der Beurteilung einig, dass mit dem jetzigen Haushaltsansatz nur begonnene Maßnahmen fortgeführt, aber kaum neue Maßnahmen begonnen werden können. Mit Ausnahme von Frau Kollegin Kellner war man sich auch weitgehend darin einig, dass spätestens beim Nachtragshaushalt eine Korrektur erfolgen sollte. Der Einzelplan 03

B wurde mit den Stimmen der CSU gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Ich bitte das Hohe Haus um sein Votum.

(Beifall bei der CSU) Präsident Böhm: Vielen Dank für die Berichterstattung zu den Haushalten. Die Beschlußempfehlung zum Antrag auf Drucksache 13/685 wurde einstimmig gefaßt. Damit entfällt dazu die Berichterstattung. Mit diesem Antrag soll erreicht werden, dass die im Stellenplan 1995 bei Kapitel 03 20 Titel 422 01 ausgebrachten Hebungen von 1531

Stellen für Polizeivollzugsbeamte in Ausbildung bereits ab Beschlußfassung des Landtags über den Einzelplan 03 A für Beförderungen von Polizeivollzugsbeamten in Anspruch genommen werden dürfen.

Das Wort zum Haushalt hat nun der Herr Staatsminister des Innern.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Ich möchte die Haushaltsrede unter das Motto stellen: Erneuerung auf festem Grund, Gefahren abwehren, Eigenverantwortung stärken, das Gemeinwesen erhalten.

Der letzte Sonntag, der 26. März 1995, ist für Europa ein historisches Datum. Mit dem Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens beginnt der Traum vieler Europäer der ersten Stunde wahr zu werden: Europa ohne Grenzen. Winston Churchill, Robert Schuman, Alcide de Gaspen und Konrad Adenauer fanden in den Jahren nach der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs für ihre kühnen Visionen von einem künftigen Europa euphorische Zustimmung bei vielen Menschen. Jetzt, nahezu fünfzig Jahre danach, wagen wir die Reise- und Bewegungsfreiheit von Hamburg bis zur Algarve ohne Grenzkontrollen von Personen und Waren. In einigem Abstand werden weitere Länder folgen; dann ist die Fahrt von Sizilien bis zum Nordkap, vom Atlantik bis zur Oder ohne jede Grenzkontrolle möglich.

Die Freude über den Abbau der Grenzschranken darf aber den Blick für die Ambivalenz dieses Ereignisses nicht verstellen. Denn das Europa ohne Grenzen wie auch die weltweit durchlässigen Grenzen weiß leider auch das internationale Verbrechen intensiv zu nutzen.

Mit den Grenzkontrollen entfällt auch ihre Filterfunktion.

Deren Bedeutung zeigt ein Blick auf die Statistik der Bayerischen Grenzpolizei für 1994. An der Grenze zu Osterreich mit zirka 270 Millionen Grenzübertritten entdeckte die Grenzpolizei über 40 000 Straftaten und klärte 92% davon auf, stellte fast 1300 gestohlene Kfz im Wert von 35 Millionen DM sicher, nahm 4700 mit Haftbefehl gesuchte Personen fest und wies 26 000 Schwerlastfahrzeuge wegen gefährlicher Mängel zurück.

Das Schengen-Durchführungsabkommen sieht freilich eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen vor, damit ein Sicherheitsdefizit in Folge offener Grenzen gar nicht erst entsteht. Dazu gehören insbesondere verstärkte Kontrollen an den Außengrenzen nach einheitlichen Verfahrensgrundsätzen und das eigens geschaffene Fahndungssystem SIS. Ausgleichsmaßnahmen brauchen wir aber auch bei uns.

Deshalb führen wir nach dem ergänzten Polizeiaufgabengesetz verdachtsunabhängige Personenkontrollen in der 30-Kilometer-Zone entlang der Grenze durch, an Durchgangsstraßen und auf Bahnhöfen und Flughäfen.

Mit den österreichischen Sicherheitskräften streben wir eine enge Zusammenarbeit im grenznahen Raum an.

Erste Erfolge unserer Fahndungs- und Kontrolltrupps in den anderen Bereichen der Landespolizei sind eindrucksvoll. Zum Beispiel stellten am 17. Februar Beamte der Verkehrspolizei Aschaffenburg in einem österreichischen Pkw ein Kilogramm Speed, vier Kilogramm Haschisch und 100 Gramm Marihuana sicher und nahmen die Täter fest. Ich fordere alle Länder auf, unserem Beispiel zu folgen - so kürzlich auch Bundesinnenminister Kanther; ich zitiere:

Nach dem Vorbild Bayerns sollten sich alle Länder an der Verdichtung des Sicherheitsnetzes beteiligen. Kein Verbrecher darf sich in Sicherheit wiegen, wenn er einmal die Schengener Außengrenze überschritten hat und vor allem Deutschland illegal erreicht hat.

Ein erfolgreicher Kampf gegen das internationale Verbrechen muss künftig auch auf EUROPOL setzen können, als Europäisches Kriminalamt mit zentralen Unterstützungs- und Koordinierungsaufgaben, aber ohne exekutive Befugnisse. Wir begrüßen die Ausweitung der Tätigkeitsfelder von EUROPOL auf Schleuser und Menschenhändler, Kfz-Schieber und Nuklearschmuggler und die damit zusammenhängende Geldwäsche. Wir fordern den baldigen Abschluß der EUROPOL-Konvention.

Und noch mehr Schritte müssen folgen, auch in Deutschland. Es darf kein Sicherheitsgefälle in Europa geben. Nach dem Maß ihrer Sicherheit vor der internationalen Kriminalität bewerten die Bürger Europa.

Unverzichtbar ist für uns zudem, mit den Polizeien anderer Staaten ohne erschwerende zentralistische Umwege unmittelbar zusammenzuarbeiten. Die organisierte Kriminalität bedroht heute jeden Staat. Sie hat sich in bestimmten einträglichen Deliktsbereichen international fest etabliert. Sie ist in der Lage, riesige Summen schmutzigen Geldes einzuführen und mit ausgeklügelten Geldwäschemechanismen den freien Markt zu manipulieren. Ihr Gewinn 1994 allein in Bayern wird auf über 80 Millionen DM geschätzt.

Seit dem 1. August 1994 kann der Verfassungsschutz in Bayern im Vorfeld der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen Aktivitäten organisierter Kriminalität beobachten. In den vergangenen Monaten konnten wir bereits deutliche Erfolge verbuchen: 70 Verdachtsfälle mit mehreren hundert Personen werden derzeit bearbeitet; in etwa 20 Fällen erhielt die Polizei Hinweise, die in Verbindung mit weiteren Ermittlungen zu Festnahmen und Sicherstellungen führten. Angesichts dieser positiven Erfahrungen fordere ich die anderen Länder und den Bund dringend auf, überall den Verfassungsschutz mit der Beobachtung der organisierten Kriminalität zu beauftragen.

Bayern ist und bleibt das sicherste Land in Deutschland.

Die Kriminalität stagniert, wenngleich auf hohem Niveau.

Straftäter in Bayern müssen die Entdeckung eher fürchten als anderswo. Unsere Aufklärungsquote von 62,6 % liegt wie seit Jahren mit weitem Abstand an der Spitze aller Länder.

Dieser Sicherheitsstandard ist das Ergebnis unserer klaren und energischen Politik, die konsequent gegen jede Art Kriminalität vorgeht. Wir fahren Kriminalität nicht dadurch künstlich zurück, dass wir Straftaten bagatellisieren und rechtsfreie Räume dulden. Zum anderen ist dieser Erfolg unserer gut ausgebildeten und hochmotivierten Polizei zu danken. Den Angehörigen der bayerischen Polizei spreche ich meine ausdrückliche Anerkennung aus.

(Beifall bei der CSU)

Es ist mir seit jeher ein besonderes Anliegen, die soziale Situation der Polizei zu verbessern. Diesem Ziel dient das mehrjährige, schon mit dem letzten Doppelhaushalt begonnene Stellenhebungsprogramm. Mit dem neuen Haushalt werden etwa 11 000 Beförderungsmöglichkeiten für die Polizei neu geschaffen. Davon entfallen 9200 auf den mittleren, etwa 1700 auf den gehobenen und rund 80 auf den höheren Dienst. Den Obermeisterbauch können wir durch 3200 Beförderungen einer radikalen Abmagerungskur unterziehen. Erfreulich ist auch, daß jetzt jeder Polizeimeister nach der formellen Wartezeit befördert werden kann.

Der neue Haushalt bringt des weiteren eine Anhebung des Stellenanteils im höheren Dienst auf 1,2 %. Erstmals können Polizeivollzugsbeamte prüfungsfrei in die Besoldungsgruppe A 14 aufsteigen. Das ist einmalig in Deutschland.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU) All das zeigt, dass die von uns angestrebte Sonderlaufbahn P die richtige Perspektive für die bayerische Polizei ist.

Als einen besonderen Gewinn sehe ich die zusätzlichen 100 Planstellen für eine mobile Reserve an. Damit können wir schwangerschaftsbedingte Ausfallzeiten von Polizeivollzugsbeamtinnen ausgleichen.

Das Gesamtvolumen der Stellenhebungen und Beförderungsmöglichkeiten beläuft sich auf 41 Millionen DM. Zusammen mit den 15 Millionen DM im Sachhaushalt der Polizei zur Umsetzung des 15-Punkte-Programms machen wir so den außerordentlichen Schwerpunkt deutlich, den wir bei diesem Doppelhaushalt im Bereich innere Sicherheit setzen wollen.

Den Mitgliedern des Haushaltsausschusses danke ich ganz besonders für die Offenheit der Beratungen und noch viel mehr für die zusätzlichen Verbesserungen. In diesen Dank schließe ich ausdrücklich auch die Mitglieder der beiden anderen mit betroffenen Ausschüsse ein, des Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit und des Rechtsausschusses. Das Parlament hat hier noch weitere deutliche Akzente gesetzt. Ich bemerke das mit Dankbarkeit. Es wird auch draußen ankommen, dass in einem vorher sowieso schon ordentlich vorbereiteten Haushaltsentwurf noch zusätzlich besondere Schwerpunkte gesetzt werden konnten. Ein herzliches Dankeschön an das Parlament!

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Meine Damen und Herren Kollegen, abgesehen von der genannten mobilen Reserve kommt es im kommenden Jahr bei der Polizei zu keiner Personalmehrung.

Wir haben im Vergleich mit den anderen Flächenländern zwar eine erfreulich hohe Polizeidichte. Dennoch müssen wir die Polizei stärker auf ihre zentrale Aufgabe, nämlich die Verbrechensbekämpfung, konzentrieren. Deshalb ist es unverzichtbar, Arbeit und Organisation der Polizei zu straffen und die Polizei von Aufgaben zu entlasten, die auch andere erfüllen können. Ich nenne hier nur das Kurz-Anzeige-Verfahren, die Geschwindigkeitskontrolle und die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Kommunen. Durch die Umstrukturierung der Bereitschaftspolizei können mehr als 150 Beamte für mehr Präsenz und zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden.

Ein Gewinn für die Sicherheit der Bürger ist auch die Sicherheitswacht. Ich danke ihren Mitgliedern für ihr Engagement und anerkenne ausdrücklich ihre Bereitschaft, Verantwortung für andere zu übernehmen. Wir werden in diesem und im nächsten Jahr den Modellversuch mit jeweils 85 neuen Mitgliedern auf weitere Städte in allen Regierungsbezirken ausdehnen.