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Die Frage des Kollegen Dinglreiter möchte ich wie folgt beantworten: Mit Empfehlung des Wirtschaftsausschusses des Bayerischen Landtags zum Antrag auf Drucksache 12/15249 wurde die Staatsregierung gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass bei den Ausschreibungen für die Errichtung der neuen Messehallen in Riem gleichwertig zu anderen Baustoffen auch eine Konstruktion in Holz vorgegeben wird. Es sollte in jedem Falle darauf hingewirkt werden, dass der Baustoff Holz in größtmöglichem Umfang Verwendung findet. Die Staatsregierung ist dieser Empfehlung nachgekommen. Sie hat veranlaßt, dass die vom Freistaat Bayern und der Landeshauptstadt München zu gleichen Teilen getragene Messebaugesellschaft die Dachtragwerkskonstruktion in Stahl und in Holz ausgeschrieben hat. Holz und Stahl hatten damit jeweils die gleichen Chancen zur Abgabe des unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte annehmbarsten Angebots.

Die Frage des Kollegen Kuchenbauer möchte ich folgt beantworten: Die Staatsregierung hat sich im Interesse einer Verbesserung des Marketings für Holz dafür eingesetzt, dass die Tragwerkskonstruktionen für die Hallendächer alternativ als Holz- und Stahlbaukonstruktionen geplant und ausgeschrieben wurden. Eine Einflußnahme auf die Vergabe, nach der der Zuschlag auf das Angebot einer Holzkonstruktion erteilt worden wäre, war der Staatsregierung nicht möglich, da sich die Holzkonstruktionen nicht als die technisch und wirtschaftlich annehmbarsten Angebote herausgestellt haben.

Ungeachtet dessen hat der Beirat der Münchner Messebaugesellschaft den Auftragnehmer, die Firma Noell aus Würzburg um Prüfung gebeten, ob nicht die Tragkonstruktion der Hochhalle im Rahmen des Auftrags in Holz ausgeführt werden kann. Wir sind hier noch in Verhandlungen. Die Staatsregierung wird sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass bei den noch anstehenden Ausschreibungen dem Baustoff Holz erneut gleiche Chancen eingeräumt werden.

Die Frage des Kollegen Freiherr Eugen von Redwitz in Bezug auf die Feuerwiderstandsfähigkeit darf ich wie folgt beantworten: Die Feuerwiderstandsklasse ist bei der Entscheidung, ob die Tragwerkskonstruktion in Stahl oder Holz ausgeführt wird, aus Sicht des Brandschutzes nicht von Bedeutung. Die Bedenken des Brandschutzes liegen in aller erster Linie bei den holzverdeckten Bereichen, in denen zum Beispiel durch Leitungsführungen Glimmbrände unbeobachtet und nicht beeinflußbar entstehen können. Dementsprechend ist keine Feuerschutzklasse verlangt worden mit Ausnahme der empfindlichen Zugbänder bei beiden Konstruktionsarten.

Unabhängig davon wird bei der Stahlkonstruktion durch die Abmessung der Zugbänder die Widerstandsklasse F 30 ohne Zusatzmaßnahme erreicht.

Zur Frage des Kollegen Eberhard Sinner: Die Tragkonstruktion über den Messehallen wurde europaweit ausgeschrieben, alternativ als Stahl- und als Holzkonstruktion. Im Ergebnis haben 14 Bieter die Stahlkonstruktion angeboten, und zwar durchwegs entsprechend dem sogenannten Amtsvorschlag, in dem die Anforderungen der Messe zum Ausdruck gekommen sind. Zwei Bieter haben ein dem Amtsvorschlag entsprechendes Angebot in Holz und drei Bieter ein Sonderangebot in Holz gemacht.

Das wirtschaftlichste Angebot im Stahlbau endete mit zirka 60 Millionen DM, das wirtschaftlichste dem Amtsvorschlag entsprechende Angebot in Holz mit zirka 76 Millionen DM, denen noch etwas mehr als 10 Millionen DM für Leistungen zuzuschlagen wären, die zusätzlich in Stahl ausgeführt werden müßten. Bei den Sondervorschlägen in Holz hat die Prüfung ergeben, dass die beiden günstigsten Vorschläge, die bei 46 bzw. 47 Millionen DM lagen, erhebliche Zusatzleistungen erforderlich machten, um den für die Messe notwendigen Anforderungen des Amtsvorschlages zu genügen. Unter Berücksichtigung dieser Leistungen endet das günstigste Angebot des Holzbaus bei zirka 67 Millionen DM, wobei noch weitere Beträge hinzukommen dürften, weil die Brandschutzkommission zu einzelnen Details noch Nachträge angekündigt hat.

Das wirtschaftlich günstigste Angebot aus dem Holzbau liegt damit erheblich über dem wirtschaftlich günstigsten Angebot einer Stahlkonstruktion. Bei dieser Sachlage kam eine Vergabe an einen Anbieter einer Holzkonstruktion leider nicht in Betracht.

Dann noch zur Frage des Kollegen Ranner: Bei der Planung der Messehallen wurde darauf Rücksicht genommen, dass eine Tragkonstruktion entsprechend dem Amtsvorschlag aus Holz und Stahl in etwa dieselben Lasten an die Fundamente abgibt. Dies hat sich auch bei der Auswertung der Angebote als richtig herausgestellt.

Aus diesem Grund war eine Vorwegvergabe der Stahlbetonarbeiten möglich, wobei die ersten Bewehrungs- und Betonierungsarbeiten erst gegen Ende Mai zur Ausführung kommen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Erste Zusatzfrage: Herr Kollege Brunner.

Brunner (CSU): Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß man hier eine große Chance vertan hat, glaubhaft und beispielhaft für die Landkreise und Gemeinden den nachwachsenden Rohstoff Holz zu verwenden?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Zeller (Finanzministerium): Herr Kollege Brunner, im Grundsatz würde ich Ihnen beipflichten, wenn Sie diese Frage abstrakt formulieren würden. Nur sind wir gebunden, das wirtschaftlich günstigste Angebot anzunehmen.

Maßgebend sind auch die Vergaberichtlinien und allgemeine rechtliche Grundsätze, die uns verbieten, zu tun und zu lassen, was wir wollen. Andernfalls hätte die Staatsregierung der Messebaugesellschaft, an der auch die Landeshauptstadt München beteiligt ist, von Anfang an die Vorgabe geben müssen, nur in Holz zu bauen.

Werden aber beide Bauausführungsmöglichkeiten ausgeschrieben, muss das wirtschaftlichste Angebot angenommen werden. Deshalb sind uns weitgehend die

Hände gebunden. Ich betone jedoch, dass wir in den Verhandlungen noch alles daransetzen werden, die eine oder andere Konstruktion in Holz hinzubekommen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege von Redwitz.

Freiherr von Redwitz (CSU): Herr Staatssekretär, können Sie uns erklären, weshalb bei dem Angebot, die Tragwerkskonstruktion in Holz auszuführen, erst im nachhinein die teilweise Verkleidung und Bildung geschlossener, begehbarer Räume sowie der Einbau von Sprinkleranlagen gefordert worden sind, während dies bei der Stahlkonstruktion nicht gefordert worden ist?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Zeller (Finanzministerium): Das sind Detailfragen. Ich gehöre dem Beirat der Messebaugesellschaft nicht an, der über entsprechende Vergaben beschließt. Soweit ich informiert bin, sind diese Vergaben einstimmig erfolgt. Details können wir nach Rücksprache mit den zuständigen Sachbearbeitern besprechen. Ich lege Wert darauf, dass die Details transparent dargestellt werden. Wir haben nicht nötig, etwas zu vertuschen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege Dinglreiter.

Dinglreiter (CSU): Herr Staatssekretär, wie hoch wären die Kosten für die Stahlkonstruktion bei Brandschutzklasse F 30 bei Einbau einer Sprinkleranlage oder mit Brandschutzanstrich gewesen? Trifft es zu, dass in Räumen mit so viel Publikumsverkehr Brandschutzklasse F 30 notwendig ist? Wie wäre unter den genannten Voraussetzungen die Reihenfolge der Bieter gewesen?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Zeller (Finanzministerium): Wie schon zur vorangegangenen Frage kann ich auch hier nur antworten: Das sind Details. Zunächst muss geklärt werden, ob diese Dinge, wie ich annehme, bei den Ausschreibungen im Detail geprüft worden sind. Im übrigen darf nicht der Eindruck entstehen, als habe der Landtag beschlossen, dass die Messehallen unbedingt in Holzbauweise auszuführen seien. Es hat nur geheißen, dass man versuchen sollte, Holz zu berücksichtigen, (Dinglreiter (CSU): Wir haben größtmögliche Bemühungen gefordert!) wenn es wirtschaftlich sei. Insofern müssen wir nach den Grundsätzen der Vergaberichtlinien verfahren. Die Detailfragen lasse ich sehr gerne prüfen. Sie werden die entsprechende Auskunft bekommen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege Sinner.

Sinner (CSU): Herr Staatssekretär, da die Holzangebote ursprünglich 30 Millionen DM günstiger als die Stahlangebote waren, frage ich: Welche Kosten wurden für die Holzbauweise aufgerechnet, um sie mit den Kosten für Stahlbauweise vergleichbar zu machen, und wie hoch war der Anteil dieser Kosten im Verhältnis zu den submissionierten Kosten?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Zeller (Finanzministerium): Die Angebote für Holzkonstruktion waren nicht billiger. Es gab drei sogenannte Sondervorschläge, in die alles hineingepackt werden kann. Wenn Sie heute privat ein Haus bauen, kommt es bei der Ausschreibung auch darauf an, welche Vorgaben Sie setzen. Dann ergibt sich möglicherweise ein höherer Preis, als wenn Ihnen ein Bauunternehmer einen Sondervorschlag macht und sagt: Das können wir alles billiger machen, und trotzdem haben Sie keine Nachteile. Auch diese Frage ist bei den Sondervorschlägen geprüft worden. Es hat sich herausgestellt, dass die ursprünglich für Holzkonstruktion angegebenen Preise von 46 Millionen DM bzw. 47 Millionen DM wegen der Vielzahl von Nacharbeiten nicht zu halten wären. Aber, wie gesagt: Ich bin kein Techniker, sondern Kaufmann und jetzt Politiker, (Heiterkeit der Frau Abgeordneten Haas (SPD)) wenn Sie so wollen. Wir haben aber Fachleute vor Ort und in den zuständigen Gremien, was ich zu berücksichtigen bitte.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege Sinner.

Sinner (CSU): Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Staatsregierung unter ökologischen Gesichtspunkten, die bei der Ausschreibung eine wesentliche Rolle gespielt haben, dass für die Stahlkonstruktion im Gegensatz zur Holzkonstruktion die zehnfache Energiemenge eingesetzt werden muß? Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Zeller (Finanzministerium): Ich verweise noch einmal auf den Antrag des Bayerischen Landtags, in dem es hieß, man solle unter anderem nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten verfahren. Im übrigen sind die Bewerbungsbedingungen bzw. Vorgaben der Verdingungsordnung klar. Wenn seinerzeit anderes gewollt gewesen sein sollte, hätte man einen anderen Beschluß fassen müssen. Stahl gilt heute nicht als umweltschädigend, sondern gehört im Gegensatz zu Kunststoff zu den ökologisch vertretbaren Baustoffen.

Alles weitere muss unter Wettbewerbsgesichtspunkten beurteilt werden.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege von Redwitz.

Freiherr von Redwitz (CSU): Herr Staatssekretär, sind die beiden Ausschreibungen mit Blick auf die für die Sonderangebote erforderlichen Nachrüstungen überhaupt noch vergleichbar?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Zeller (Finanzministerium): Davon gehe ich aus. Sie wissen, dass die Baumaßnahme kein kleines Einfamilienhäuschen ist, sondern eine erhebliche Größenordnung hat. Die Ausschreibungen wurden entsprechend vorgenommen. Entscheidend waren die Dachkonstruktion und die für den Messebetreiber notwendigen Vorgaben. Diese dürften wohl einheitlich gewesen sein, wobei Kubatur und Höhe von besonderer Bedeutung sind.

Offenbar ist die Holzkonstruktion mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Trotzdem rennen Sie mit Holz bei mir offene Türen ein, (Frau Lödermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Offene Holztüren!) denn ich komme aus einer holzreichen Region Bayerns.

Die Vergabe ist aber nicht aus Jux und Tollerei einstimmig erfolgt. Grundlage für die Entscheidung waren die gegebenen Bedingungen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege Dinglreiter.

Dinglreiter (CSU): Herr Staatssekretär, welche Chancen sieht die Staatsregierung, beim Innenausbau der Hallen die Verwendung von Holz in besonderer Weise zu berücksichtigen?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Zeller (Finanzministerium): Ich habe schon gesagt, dass wir zunächst mit der Firma verhandeln, die den Auftrag bekommen hat. Fraglich ist, inwieweit für die Dachkonstruktion trotzdem noch Holz verwendet werden kann. Wir legen aber größten Wert darauf, daß bei den übrigen Arbeiten, zum Beispiel im Eingangsbereich und in den Hallen, im größtmöglichen Ausmaß der Baustoff Holz Anwendung findet. Ich gebe zu, daß dies nicht zuletzt von den in der Ausschreibung gesetzten Vorgaben abhängt.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege Sinner.

Sinner (CSU): Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Staatsregierung angesichts der Umweltvorgaben in der Ausschreibung den Einsatz vieler Tonnen umweltschädlicher Antikorrosionsfarbe zum Schutz der Stahlteile?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Zeller (Finanzministerium): Da müßten wir die Verdingungsordnung ändern, denn bisher steht dort etwas anderes, und wir sind daran gebunden. Die Verdingungsordnung zu ändern wäre Aufgabe des Parlaments.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege von Redwitz.

Freiherr von Redwitz (CSU): Herr Staatssekretär ist bei der Vergabe berücksichtigt worden, dass bei Ausführung in Holzbauweise an allen Stellen der Feuerschutzwert F 30 erfüllt wird, während die Stahlkonstruktion diese Anforderung nur bei Zugbauteilen, zum Beispiel im Eingangsbereich, erfüllt, weshalb für die Dachkonstruktion in diesem Fall nur der Feuerschutzwert F 0, also Null Standzeit, besteht?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Das war eine lange Zusatzfrage. Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Zeller (Finanzministerium): Ich gehe davon aus, dass im Vergabebeirat der diese Dinge gewürdigt und berücksichtigt worden sind.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Gibt es weitere Zusatzfragen? - Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich den nächsten Fragesteller auf: Herrn Kollegen Dr. Jung. - Er wird vertreten. Frau Kollegin, bitte.

Frau Lück (SPD): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ist der Staatsregierung bekannt, dass der Erhalt des Zollamtes Neustadt an der Aisch infolge einer bundesweiten Anpassung der Organisationsstruktur der Zollverwaltungen konkret gefährdet ist: welche geeignete Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um den Erhalt des Zollamtes zu sichern, da dies dringend erforderlich ist, um die vorhandene schwache Wirtschaftsstruktur im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim zu fördern?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Zeller (Finanzministerium): Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen! Die Zollverwaltung fällt in die alleinige Zuständigkeit des Bundes. Für Organisationsentscheidungen wie die Schließung eines Zollamtes ist damit ausschließlich die Bundesfinanzverwaltung zuständig. Die Landesfinanzverwaltung ist in etwaige Überlegungen nicht eingeschaltet.