Wettbewerb

Präsident Böhm: Zusatzfrage: Herr Kollege Schläger.

Schläger (SPD): Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, daß die jetzige Verzögerung im wesentlichen aus Gründen der Wasserwirtschaft erfolgt, obwohl in der landesplanerischen Beurteilung dieses Problem bereits Mitte 1992 abgehandelt worden ist?

Präsident Böhm: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Das Problem der Autobahnentwässerung betrifft Restbestände von Perlmuscheln, die im Perlenbach unterhalb der Bocksbacheinmündung gefunden wurden. Es geht jetzt darum, dass mit hohem intellektuellem Aufwand Wege gefunden werden, um diese Perlmuschelbestände zu sichern. Dadurch sind erhebliche Verzögerungen eingetreten.

(Schläger (SPD): Seit 1992!)

- Es soll durchaus vorkommen, dass man im Laufe einer Maßnahme bestimmte Sachen anders sieht. Die ursprünglichen Überlegungen sind von der Regierung von Oberfranken für nicht richtig gehalten worden. Es wird jetzt nach Wegen gesucht, um die Restbestände der Perimuscheln zu schützen. Das ist mit erheblichen planerischen und finanziellen Schwierigkeiten verbunden.

Daraus ergeben sich die Verzögerungen für den Planfeststellungsbeschluß. Präsident Böhm: Zweite Zusatzfrage: Herr Kollege Müller.

Willi Müller (CSU): Herr Staatsminister, warum hat die Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberfranken die zusätzlichen Forderungen für die Entwässerung der A 93 erst am Ende des Planfeststellungsverfahrens eingebracht und damit eine unverantwortliche Verzögerung für den Ausbau der A 93 verursacht?

Präsident Böhm: Bitte, Herr Minister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Das ursprüngliche Konzept hat eine Versickerung der Abwässer vorgesehen. Es ist einleuchtend, dass dieses Konzept wesentlich billiger ist als eine andere Maßnahme, mit der die Straßenabwässer gezielt weggeführt werden sollen, damit die Perlmuschelbestände geschützt werden.

Die Kosten für diese alternative Entwässerung, mit der die Perlmuschelbestände geschützt würden, belaufen sich allein auf 10 bis 12 Millionen DM. Diese Kosten wollte man ursprünglich nicht aufbringen.

Man hat gemeint, eine Versickerung sei vertretbar, aber die Belange des Naturschutzes sind so hoch gewichtet worden, dass die Regierung von Oberfranken das von den Planern ursprünglich vorgeschlagene Konzept nicht für genehmigungsfähig gehalten, sondern weitere Untersuchungen aufgegeben hat. Diese Untersuchungen laufen im Moment noch. Wie letztendlich das Planfeststel lungsverfahren abgeschlossen wird, kann ich naturgemäß nicht sagen. Das Planfeststellungsverfahren wird von der zuständigen Behörde in verfahrensmäßig korrekter Weise abgehandelt. Ich hoffe, dass in Kürze ein Ergebnis vorliegen wird. Aber man sieht, dass wegen von Außenstehenden aufgeworfenen Fragen manchmal sehr hohe Kosten auflaufen.

Präsident Böhm: Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Schläger.

Schläger (SPD): Herr Staatsminister, nachdem die Bevölkerung sich diese Verzögerung nicht mehr gefallen läßt, hat die Stadt Schönwald unter Führung des dortigen Bürgermeisters morgen nachmittag zu einer Großdemonstration aufgerufen. Nun frage ich Sie, ob Sie es für richtig halten, dass das Straßenbauamt jetzt die Kosten für die Umleitung des Verkehrs in Höhe von 14000 DM der Stadt Schönwald in Rechnung stellt.

Präsident Böhm: Herr Minister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Herr Kollege, ich weiß gar nicht, wofür der Gemeinde Schönwald überhaupt Kosten berechnet werden.

(Schläger (SPD): Umleitungskosten!)

- Für die Demonstration, oder in welchem Zusammenhang?

(Schläger (SPD): Ja, für die Demonstration!)

- Dieser Vorgang ist mir nicht bekannt.

Präsident Böhm: Diese Frage weicht auch sehr weit von der Ausgangsfrage ab.

Staatsminister Dr. Beckstein: Ich bitte um Verständnis, noch einmal darlegen zu dürfen, dass man ursprünglich die Abwässer der Autobahn schlichtweg versickern lassen wollte.

(Willi Müller (CSU): Nein, über eine Leitung!)

- Ja, aber letztlich wären die Abwässer versickert, während jetzt ein Ableitungskanal erwogen wird. Dieser Ableitungskanal kostet 10 bis 12 Millionen DM. Diese Kosten trägt der Baulastträger, die Bundesrepublik Deutschland. Bei derartigen Kosten werden erhebliche Vorbehalte gemacht. Die Frage nach diesem Ableitungskanal ist zwischen den Fachbehörden und den Kostenträgern momentan noch nicht geklärt.

Ich kann verstehen, dass die Bevölkerung ungeduldig ist.

Ich nehme für die Staats regierung aber in Anspruch, daß sie den beschleunigten Ausbau der A 93 für eine ganz entscheidende Maßnahme gehalten hat. Wenn mein Vorgänger nicht so viel Druck gemacht hätte, wäre die Privatfinanzierung der A 93 nie und nimmer zustandegekommen. Wir haben keine Versäumnisse, aber die Planfeststellung ist noch nicht abgeschlossen, weil erhebliche

Schwierigkeiten aufgetreten sind. Ich bitte Sie deshalb, der Bevölkerung zu sagen, dass sie bei der Staatsregierung in besten Händen ist und dass wir mit größtem Druck darauf drängen, dass diese unbedingt notwendige und von uns als höchst dringlich angesehene Baumaßnahme so schnell wie möglich vollendet wird.

(Schläger (SPD): Die werden nur lachen!) Präsident Böhm: Die nächste Frage stellt Herr Kollege Dr. Magerl. Bitte, Herr Kollege Dr. Magerl.

Dr. Magerl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatsminister, wie steht die Bayerische Staatsregierung vor dem Hintergrund des Artikels 141 der Bayerischen Verfassung, des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes und der TA Siedlungsabfall zur geplanten Deponierung von Erdaushub im ehemaligen Basaltsteinbruch (Krater) am Sodenberg und zum Betrieb einer Bauschuttaufbereitungsanlage?

Präsident Böhm: Herr Minister, bitte.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Herr Präsident! Lieber Kollege Magerl, der Krater auf dem Sodenberg ist durch jahrzehntelangen Basaltabbau entstanden. Mittlerweile ist, da der Krater seit nunmehr 30 Jahren brachliegt, dort ein Biotop entstanden. Das Gebiet dient auch als Erholungsraum. Im Jahr 1993 hat der Eigentümer eine Bauvoranfrage zur Verfüllung des Kraters mit Bauaushub und zur Errichtung einer Bauschuttaufbereitungsanlage beim Landratsamt Bad Kissingen gestellt. Die Stadt Hammelburg hat im Juli 1994 zur Sicherung der Aufstellung eines Bebauungsplanes eine Veränderungssperre beschlossen. Diese Veränderungssperre gilt bis 30. September 1995. Aufgrund dieser Veränderungssperre ist derzeit die Durchführung bau rechtlicher Vorhaben, sowohl die Verfüllung des Kraters wie auch die Errichtung einer Bauschuttaufbereitungsanlage, ausgeschlossen.

Bei der Regierung von Unterfranken läuft parallel dazu gerade das Verfahren, den Bereich, in dem sich der Krater befindet, großflächig unter Naturschutz zu stellen. In den nächsten Tagen wird die einstweilige Sicherstellung nach Artikel 48 Absatz 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes bekanntgemacht werden. Mit Inkrafttreten dieser einstweiligen Sicherstellung ist die Verfüllung des Kraters ebenso wie die Errichtung einer Bauschuttaufbereitungsanlage ausgeschlossen.

Präsident Böhm: Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Magerl.

Dr. Magerl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatsminister, ist aufgrund Ihrer Ausführungen davon auszugehen, dass damit diese Planung nicht mehr realisiert werden kann?

Präsident Böhm: Herr Minister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Die Regierung von Unterfranken wird die Sicherstellung nach den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes vornehmen.

Wenn dieser Verwaltungsakt, der in Kürze ergehen wird, von den Gerichten nicht aufgehoben wird, wird die Sicherung auf Dauer erfolgen. Damit sind die anderen Planungen, also der Aushub, die Ablagerung und eine Aufbereitungsanlage, nicht mehr zu verwirklichen, weil sie gegen das Naturschutzgesetz und darauf gestützte Schutzmaßnahmen verstoßen würden.

Präsident Böhm: Die nächste Frage stellt Herr Kollege Mehrlich. Bitte Herr Kollege Mehrlich.

Mehrlich (SPD): Herr Staatsminister, aus welchen Gründen haben sich der zuletzt für 1992 zugesagte Baubeginn und das Planfeststellungsverfahren für die seit zwanzig Jahren geplante Ortsumgehung - Staatsstraße 2315, Autobahnzubringer - der Stadt Rothenfels, verzögert, und wann ist jetzt mit dem Planfeststellungsbeschluß zu rechnen?

Präsident Böhm: Herr Minister, bitte.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Herr Kollege Mehrlich, meine Damen und Herren Kollegen! Die Straßenbauverwaltung ist bereits seit Jahren mit Nachdruck darum bemüht, den Bau einer Ortsumgehung für Rothenfels zu realisieren. In die Planung wurden jedoch im Interesse einer verkehrlich sinnvollen und gestalterisch ansprechenden Lösung für die Stadt Rothenfels immer wieder neue Gesichtspunkte eingebracht, die naturgemäß zu Verzögerungen führten.

Erst Anfang 1992 stand fest, dass die Nebenbahnstrecke Lohr - Trennfurt stillgelegt wird und der Bahndamm in die Umgehungsstraße einbezogen werden kann. Im gleichen Jahr hat die Stadt Rothenfels einen städtebaulichen Wettbewerb ausgeschrieben, um die neue Straßentrasse in das historische Stadtbild einzubinden. Zudem waren die Hochwassersicherheit der Straße und die Hochwasserfreilegung der Stadt Rothenfels zu berücksichtigen. Diese Gesichtspunkte erforderten umfassende Abstimmungsgespräche und eine mehrfache Überarbeitung der Planung.

Mit den nunmehr vorliegenden, verbesserten Plänen wurde vor einigen Tagen, am 31.05.1995, nun die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Verlegung der Staatsstraße 2315 bei Rothenfels bei der Regierung von Unterfranken beantragt. Das Verfahren soll in Kürze eingeleitet werden. Ein konkreter Zeitpunkt für das Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses, also das Ende des Verfahrens, kann naturgemäß noch nicht genannt werden.

Präsident Böhm: Herr Mehrlich, Zusatzfrage.

Mehrlich (SPD): Herr Staatsminister, Ihr Vorgänger als Staatssekretär im Innenministerium, Herr Gauweiler, hat im Rahmen eines Besuches unmittelbar vor den Landtagswahlen 1990 davon gesprochen, dass spätestens 1992

- dies ist belegbar - mit dem Spatenstich für die Ortsumgehung Rothenfeis begonnen werden soll. Waren Ihrem Hause damals die Schwierigkeiten, von denen Sie jetzt sprachen, nicht bekannt?

Präsident Böhm: Herr Minister, bitte.

Staatsminister Dr Beckstein (Innenministerium): Herr Kollege, die Aussage des Kollegen Gauweiler vom 09.08.1990 in Rothenfels ist aus dem seinerzeitigen Informationsstand berechtigt und richtig gewesen. Er ging vom damaligen Planungsstand aus, und dieser konnte damals noch nicht berücksichtigen, dass die Bahnlinie stillgelegt wird und die städtebaulichen Gestaltungswünsche der Stadt Rothenfels noch Änderungen verlangt haben. Die städtebaulichen Maßnahmen der Stadt Rothenfels sind anschließend auch durchgeführt worden.

Ich erlebe es immer wieder, dass man Druck zu machen versucht, wenn man eine Maßnahme für dringlich hält.

Man versucht dann auch, die Behörden dazu zu veranlassen, verbindliche Termine festzusetzen. Die Mitarbeiter in den Behörden sträuben sich in aller Regel, weil sie wissen, dass immer wieder etwas Unvorhergesehenes eintreten kann. Wenn derartige Aussagen gemacht werden, erfolgt das regelmäßig in dem Bemühen, die dringlichen Anliegen zu beschleunigen. Es erfolgt nicht etwa in trickreicher Bösartigkeit, sondern in dem Bemühen, den Belangen vor Ort mehr Nachdruck zu verleihen, ohne daß damit eine hundertprozentige Gewähr gegeben werden kann, dass es letztlich auch durchgeführt wird. Es kommt letztlich darauf an, dass man den Wünschen einer Stadt wie Rothenfels nachkommt und optimale Lösungen schafft. Das ist wichtiger, als derartige Erwartungen zu erfüllen.

Präsident Böhm: Zusatzfrage: Herr Kollege Mehrlich.

Mehrlich (SPD): Herr Staatsminister, wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund Ihrer Aussage zum zeitlichen Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die Aussage des Leiters des Straßenbauamtes Würzburg in der Ausgabe der Heimatzeitung vom 04.05.1995, dass das Planfeststellungsverfahren nicht nur bereits begonnen habe, sondern man sich schon im Endspurt befinde? Wann ist mit dem Abschluß des Planfeststellungsverfahrens und mit dem Baubeginn tatsächlich zu rechnen?

Präsident Böhm: Nachdem Sie gleich zwei Zusatzfragen gestellt haben, ist das Kontingent jetzt erschöpft, Herr Mehrlich.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist am 31. Mai dieses Jahres gestellt worden. Der Einleitungsbeschluß wird also in Kürze ergehen. Die Verfahren sollen mit großer Beschleunigung durchgeführt werden.

Aus der von Ihnen zitierten Bemerkung des Leiters des Straßenbauamtes wird deutlich, dass die Behörden vor Ort dieses Vorhaben auch sehr wichtig nehmen. Allerdings kann niemand sicher vorhersagen, Einwendungen erhoben werden. Die Dauer von Planfeststellungsverfahren beträgt in der Regel nur selten weniger als ein Jahr. Etwaige zusätzliche Einwendungen sind derzeit noch nicht vorhersehbar.

Anschließend wird der Planfeststellungsbeschluß ergehen. Die Frage etwaiger Klageverfahren kann momentan noch nicht mit Sicherheit beantwortet werden. Ich kann Ihnen deshalb weder einen Zeitpunkt für den Planfeststellungsbeschluß noch für den Baubeginn nennen.

Ich möchte mich nicht den von Ihnen unter der Hand erhobenen Vorwürfen aussetzen wie Kollege Gauweiler, der etwas zu optimistisch Daten für den Baubeginn genannt hat. Gerade vor dem Parlament möchte ich lieber vorsichtiger sein und deshalb nur sagen, dass das Verfahren beschleunigt durchgeführt wird. Die Dauer läßt sich allerdings nicht prognostizieren, weil das von den Einwendungen der Bürger abhängt.

Präsident Böhm: Herr Minister, ich bedanke mich. Ich danke auch den Fragestellern. Die uns heute zur Verfügung stehenden 45 Minuten sind abgelaufen. Die Fragestunde ist damit beendet.

Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 2

Aktuelle Stunde Ozon über Bayern

Für die heutige Sitzung war die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorschlagsberechtigt. Sie hat mit Schreiben vom 1. Juni 1995 eine Aktuelle Stunde zum Thema Ozon über Bayern beantragt.

Die Dauer der Redezeit ist wie immer auf eine Stunde begrenzt. Die einzelnen Redner dürfen grundsätzlich nicht länger als fünf Minuten sprechen. Auf Wunsch einer Fraktion kann einer ihrer Redner zehn Minuten sprechen.

Dies wird auf die Gesamtredezeit der jeweiligen Fraktion angerechnet. Wenn ein Mitglied der Staatsregierung kraft seines Amtes das Wort nimmt, wird die Zeit seiner Rede nicht mitgerechnet. Ergreift ein Mitglied der Staatsregierung das Wort für mehr als zehn Minuten, erhält auf Antrag einer Fraktion einer ihrer Redner Gelegenheit, fünf Minuten ohne Anrechnung auf die Zeit der Dauer der Aussprache zu sprechen.

In unmittelbarem Zusammenhang mit der Aktuellen Stunde steht der von der CSU-Fraktion zum Plenum eingereichte Dringlichkeitsantrag Sommersmog wirksam bekämpfen auf Drucksache 13/1963. Es ist beabsichtigt, diesen Dringlichkeitsantrag sofort nach der Aktuellen Stunde aufzurufen.

Beim Ablauf der Aktuellen Stunde bitte ich Sie, jeweils auf mein Signal zu achten. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Lödermann.

Frau Lödermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eine Aktuelle Stunde mit dem Thema Ozon über Bayern, freie Fahrt in den Sommersmog beantragt.