Neugestaltung der Bahnübergänge im Bereich der Stadt Gelnhausen

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Welche Planungen liegen für die Neugestaltung der schienengleichen Bahnübergänge im Bereich der Stadt Gelnhausen (Hailer-Meerholz, LinsengerichtAltenhaßlau) vor?

Die Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge in Gelnhausen/HailerMeerholz im Zuge der K 904 und in Gelnhausen im Zuge der L 2306 Richtung Linsengericht/Altenhaßlau steht im Zusammenhang mit dem Ausbau der ICE-Strecke Frankfurt-Fulda.

Die Planungen werden in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG, dem Main-Kinzig-Kreis und der Stadt Gelnhausen verfolgt.

K 904, Beseitigung des Bahnübergangs in Gelnhausen/Hailer-Meerholz

Das vom Main-Kinzig-Kreis mit der Planung beauftragte Amt für Straßenund Verkehrswesen Gelnhausen hat im Rahmen der Entwurfsbearbeitung die vorhandene Verkehrsuntersuchung aktualisiert. Anhand der erst seit kurzem vorliegenden überarbeiteten Verkehrsuntersuchung wird zurzeit geprüft, ob für den Bereich der K 904 Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind. Das Ergebnis ist im Vorentwurf der Planung zu berücksichtigen. Angestrebt wird eine Fertigstellung der Entwurfsbearbeitung bis Mitte 2004. Danach wird der Vorentwurf sowohl dem Main-Kinzig-Kreis als auch der Stadt Gelnhausen vorgestellt.

Nach deren Zustimmung werden anschließend die Planfeststellungsunterlagen erarbeitet, damit noch in diesem Jahr beim Regierungspräsidium Darmstadt die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens beantragt werden kann.

L 2306, Beseitigung des Bahnübergangs in Gelnhausen Richtung Linsengericht/Altenhaßlau

Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat die Planung zur Beseitigung dieses Bahnübergangs am Bahnhof von Gelnhausen abgeschlossen und strebt an, Mitte dieses Jahres den Planfeststellungsbeschluss durch das Eisenbahnbundesamt erlassen zu können.

Zurzeit wird von der DB AG mit den Beteiligten die Vereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz erarbeitet und abgestimmt. Mitte dieses Jahres soll ein Entwurf der Kreuzungsvereinbarung von der DB AG vorliegen, der der Zustimmung der Stadt Gelnhausen und der Straßen- und Verkehrsverwaltung bedarf. Danach ist die Vereinbarung dem Bundesverkehrsministerium zur Genehmigung vorzulegen, da in diesem Fall die Kostengrenze von 3 Mio. für das vom Bund zu leistende Staatsdrittel überschritten wird.

Frage 2. Welches Investitionsvolumen ist für die jeweiligen Maßnahmen veranschlagt?

Das Investitionsvolumen für die Beseitigung des Bahnübergangs K 904 in Gelnhausen/Hailer-Meerholz beträgt (gemäß einer Kostenberechnung vom November 2002) 5,9 Mio. und wird zu je einem Drittel von den Beteiligten DB AG, Main-Kinzig-Kreis und dem Bund getragen.

Kosten für eventuelle Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der K 904 (siehe Antwort zu Frage 1) sind darin nicht enthalten.

Das Investitionsvolumen für die Beseitigung des Bahnübergangs L 2306 in Gelnhausen beträgt (gemäß einem Entwurf der Kreuzungsvereinbarung vom Juli 2003) 22,8 Mio.. Die Beteiligten tragen je ein Drittel der Kosten:

Frage 3. Welche zeitlichen Vorstellungen gibt es für die Realisierung der Projekte?

Voraussetzung für einen Baubeginn ist unter anderem das Vorliegen von bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlüssen.

Bei den derzeitigen Planungsständen und dem noch offenen Ausgang der Planfeststellungsverfahren kann ein konkreter Zeitpunkt für die Realisierung der beiden Projekte noch nicht genannt werden.