Basalttagebau Menke im Habichtswald

Dem Steinbruchunternehmen Franz Menke Nachf. GmbH & Co. KG wurde der Weiterbetrieb des Basalttagebaus "Silbersee" im Habichtswald bei Kassel durch Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan Nordhessen ermöglicht. In der landesplanerischen Entscheidung des RP Kassel vom 20. Januar 2004 ist wörtlich festgestellt: "Eine nochmalige Erweiterung des Basalttagebaus wird regionalplanerisch ausgeschlossen." Aus der Begründung ergibt sich unter anderem, dass die Ausnahmegenehmigung erteilt wird, um dem Unternehmen ausreichend Zeit für die Erkundung, Beantragung und Erschließung einer neuen Lagerstätte zu lassen.

Presseberichten der HNA vom 24. August 1973 und vom 3. März 1979 ist zu entnehmen, dass erstmals 1966 - also vor knapp 40 Jahren - eine Genehmigung erteilt worden sein soll, die nach den Aussagen der Fachbehörden als letztmalige Genehmigung gelten sollte, mit der dezidierten Auflage, dass die Firma Menke sich um eine alternative Abbaustätte bemühen sollte.

Vorbemerkung des Ministers für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz:

Der Basalttagebau "Silbersee" wurde als Steinbruch erstmalig mit Bescheid vom 31. Oktober 1980 vom Kreisausschuss des Landkreises Kassel baurechtlich genehmigt. Dieser Bescheid schließt die erforderliche Zustimmung nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung für den Naturpark Habichtswald und die naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung mit ein.

Vorgängertagebaue des Unternehmens Menke waren die ebenfalls im Habichtswald befindlichen ehemaligen Steinbrüche "Ehlener Wand" und der "Brandkopf". Der dort seinerzeit durchgeführte Basaltabbau stand in keinem Zusammenhang mit der jetzigen Gewinnung im Basalttagebau "Silbersee".

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Trifft es zu, dass in Genehmigungen des Basalttagebaus der Firma Menke seit 1966 bereits mehrfach die Auflage enthalten war, dass eine nochmalige Erweiterung nicht mehr in Betracht kommt?

Nein. Keine Genehmigung, die für den Basalttagebau "Silbersee" der Firma Menke erteilt wurde, enthält eine Auflage, die eine Erweiterung dieses Tagebaus ausschließt. Inwiefern in den Genehmigungen für alte Abbaubereiche der Firma Menke an anderen Standorten im Habichtswald derartige Einschränkungen vorgenommen wurden, ist nicht bekannt. Aus den dem Regierungspräsidium Kassel vorliegenden Unterlagen lässt sich eine derartige Auflage nicht entnehmen.

Frage 2. a) Wie viele Genehmigungen für Betrieb oder Erweiterung des Basalttagebaus wurden seit 1966 erteilt?

b) Wann (in welchen Jahren) wurden diese erteilt?

Der Basalttagebau "Silbersee" wurde als Steinbruch erstmalig mit Bescheid vom 31. Oktober 1980 vom Kreisausschuss des Landkreises Kassel baurechtlich genehmigt. Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Bescheid vom 25. August 1980 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt, den Steinbruch "Tagebau Silbersee" unter Verwendung von Sprengstoff zu betreiben.

Der Basalttagebau "Silbersee" der Firma Menke unterliegt seit dem 1. Juli 1986 den Regelungen des Bergrechts. Seit 1986 wurden von der Firma Menke für den technischen Betrieb des Basalttagebaus "Silbersee" und die anderen Betriebsteile (Aufbereitung, Werkstatt, Wiedernutzbarmachung der "Ehlener Wand" und des "Brandkopfs") verschiedene - dem bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan untergeordnete - Hauptbetriebspläne aufgestellt, die die konkrete technische Umsetzung des mit Bescheid vom 31. Oktober 1980 genehmigten Abbauvorhabens beschreiben. Bis heute wurden 13 solcher Hauptbetriebspläne durch die zuständige Behörde zugelassen, ergänzt oder verlängert. Mit Bescheid des Bergamts Kassel vom 21. Juni 1995 wurde der am 2. April 1994 für den Tagebau "Silbersee" zugelassene bergrechtliche Rahmenbetriebsplan dahin gehend ergänzt, dass nun die Verfüllung als neues Wiedernutzbarmachungsziel festgelegt wurde.

Die zum Basalttagebau zugehörige Aufbereitungsanlage wird auf der Grundlage einer BImSchG-Genehmigung des Regierungspräsidiums Kassel vom 20. Februar 1998 betrieben. Parallel zu diesen Genehmigungen wurden die jeweils erforderlichen naturschutzrechtlichen Eingriffsgenehmigungen in Verbindung mit den Genehmigungen nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung für den Naturpark Habichtswald erteilt. Des Weiteren wurden vom Regierungspräsidium Kassel Obere Forstbehörde - die jeweils notwendigen Rodungsgenehmigungen erteilt, die im Rahmen des mit Bescheid vom 31. Oktober 1980 genehmigten Tagebaus erforderlich wurden.

Frage 3. Finden sich in diesen Genehmigungen ähnliche Auflagen wie im Bescheid vom 20. Januar 2004?

Wenn ja, in welchen Genehmigungen und mit welchem Wortlaut?

Nein. In keiner der bisher erteilten Genehmigungen oder Zulassungen für den Betrieb des Basalttagebaus "Silbersee" findet sich eine Auflage, mit der eine Erweiterung des Basalttagebaus "Silbersee" für die Zukunft ausgeschlossen wird.

Frage 4. Falls sich in den Genehmigungen solche Auflagen befanden: Welche Gründe waren ausschlaggebend für die fortwährende Weitergenehmigung des Basalttagebaus, wenn dieser bereits seit 1966 nur noch für kurze Zeit vorübergehend bestehen bleiben sollte?

Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 3.

Frage 5. Stimmen die in den Antragsunterlagen jeweils angegebenen Abbauzeiträume mit den dann erfolgten tatsächlichen Abbauzeiträumen überein?

Im 1994 zugelassenen Rahmenbetriebsplan wurde von einem Vorrat an gewinnbarem Basalt von ca. 1,5 Mio. t ausgegangen. Die für den Tagebau derzeit angenommene restliche Zeit für die Gewinnung liegt bei ca. zwei Jahren. Bei Berücksichtigung der marktbedingten Schwankungen im Absatz von 140.000 bis 150.000 t/Jahr war der im Rahmenbetriebsplan angenommene Abbauzeitraum realistisch prognostiziert.

Frage 6. An welchen Orten laufen derzeit Erkundungen für Alternativstandorte des Basaltabbaus bzw. wo sind derartige Erkundungen geplant?

Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob bzw. wo das Unternehmen Menke derzeit nach weiteren Lagerstätten sucht.

Frage 7. Wurden dem Unternehmen in der Vergangenheit oder Gegenwart alternative Standorte angeboten?

Nein. Das Land Hessen konnte und kann dem Unternehmen Menke keine alternativen Lagerstätten anbieten. Zur Lagerstättensuche ist das Unternehmen auf allgemein zugängliche Informationen wie den Raumordnungsplan (Bereiche oberflächennaher Lagerstätten), die geologischen Karten des HLUG und vergleichbare Unterlagen angewiesen oder muss selber interessant erscheinende Bereiche mit geeigneten Untersuchungsmethoden erkunden.

Frage 8. Trifft es aus Sicht der Landesregierung zu, dass eine ökonomisch wie ökologisch sinnvolle Nutzung der Potenziale von Recycling-Basalt durch die Genehmigung permanenter Neuerschließungen unterlaufen wird?

Nein. Der Landesregierung ist keine Konkurrenzsituation bekannt, in der Neuaufschlüsse von Basalttagebauen zu einer Benachteiligung des Recyclings von Basalt führen.