Ich spreche jetzt nicht weiter sondern fordere Sie nur dazu auf gemeinsam darüber nachzudenken was zu tun ist

Man kann sicher nicht einerseits damit argumentieren, daß man gegen die Verfassung verstößt, wenn man eine Gnadenentscheidung trifft, und andererseits die staatliche Verantwortung gewissermaßen abgeben und der Kirche die Entscheidung auferlegen. Das wäre verfassungsrechtlich möglicherweise ebenfalls bedenklich.

Ich spreche jetzt nicht weiter, sondern fordere Sie nur dazu auf, gemeinsam darüber nachzudenken, was zu tun ist. Daß es Handlungsbedarf gibt, wissen wir im Petitionsausschuß genau. Es sind nicht Hunderttausende von Fällen, wie immer gerne behauptet wird, sondern in Bayern sind es jährlich lediglich sieben bis zehn Fälle, die kritisch werden könnten und für die man eine andere Entscheidung bräuchte.

Jetzt möchte ich noch etwas zu dem Fall Simsek und zu den Verstrickungen sagen, in denen sich diese Familie befindet. Herr Simsek kam zum Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge mit einem Urteil - Herr Kollege Heike hat es zitiert, es war sogar ein freisprechendes Urteil - des Staatsgerichtshofs kam. Er hat gesagt: Ich befinde mich im Fadenkreuz des Staatsgerichtshofs in der Türkei. Ich lege euch sogar ein Urteil vor, das beweist, dass sie versucht haben, mich einzulochen.

Daneben hatte er noch Foltermerkmale auf dem Körper.

Obwohl dies so war, geriet er auf die Schiene offenkundig unbegründet. Es ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, weshalb das Bundesamt in einem derartigen Fall, in dem jemand mit einem solchen Urteil und mit amtsärztlich nachgewiesenen Foltermerkmalen kommt, zu diesem Ergebnis kommt. Wir wissen, weshalb das so war.

Man hat nämlich gedacht, dieses Urteil sei gefälscht, da tatsächlich viele Urteile aus der Türkei gefälscht sind.

Nachträglich hat die Deutsche Botschaft klargestellt, daß das Urteil tatsächlich ergangen und damit echt ist. Danach hat aber dann keiner mehr gefragt. Herr Simsek befand sich in der Abteilung offenkundig unbegründet und ist deswegen durchgerasselt.

Herr Innenminister, Herr Kollege Beckstein, wenn Sie aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts daraus zitieren, müssen Sie schon genau lesen. Zwischen den Zeilen dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist zu lesen, dass es eigentlich doch noch ein Gericht geben muß, das diesen Fragen im Einzelfall nachgeht. Über die Frage, ob der Anwalt sehr klug gehandelt hat, als er beim ersten Verfahren die Klage zurückgezogen hat, wollen wir nicht reden; das würde ich schlicht als Berufsfehler bezeichnen. Das haben wir aber nicht zu bewerten, da wir nach Herrn Simsek fragen. Herr Simsek hat einen Antrag gestellt und dann im Folgeantrag auf die Folter und das andere hingewiesen. Das Bundesamt sagte, es handle sich um ein verspätetes Vorgehen, und damit sei alles weg; Sie haben die Bescheide wahrscheinlich genauso gelesen wie ich. Herr Simsek hatte also nie eine Chance.

Materiell ist das alles nie richtig geprüft worden. Ich kenne viel läppischere Fälle, in denen Menschen als politische Flüchtlinge anerkannt worden sind.

Jetzt ist die Frage, wie wir damit umgehen. Das Bundesverfassungsgericht hat seine erste Entscheidung ganz euphorisch darauf gestützt, dass - Sie haben es gerade zitiert -, der türkische Innenminister dem deutschen Innenminister zugesagt habe, er werde nicht verfolgt. Auf diesen Schriftwechsel beruft sich das Bundesverfassungsgericht.

Man muss jetzt nur folgendes wissen: Wir waren mit dem Ausschuß in der Türkei und haben mit der Deutschen Botschaft gesprochen. Der Jurist der Deutschen Botschaft hat uns gesagt, die Zusagen im Schriftwechsel zwischen dem Innenminister in Deutschland und dem Innenminister in der Türkei könnten nicht eingehalten werden, ohne gegen die türkische Verfassung und gegen türkisches Recht zu verstoßen. Dieses Recht müsse erst geändert werden.

Sicherlich haben Sie auch in der letzten Woche in der Zeitung gelesen, dass die Türkei wieder einmal bei dem Versuch gescheitert ist, die Verfassung und diese Vorschriften zu ändern. Es wurde auch der Triumph der Generalität deutlich, die den Standpunkt vertritt: Weg mit den Menschenrechten, dann werden wir auch mit dem Terrorismus fertig. In eine solche Situation wollen Sie den jungen Herrn Simsek und seine Frau, die fast selber noch ein Kind ist, mit ihren Kindern zurückschicken, obwohl man weiß, dass er gefoltert worden ist, und obwohl in den türkischen Zeitungen steht, der Verbrecher Simsek. Ich frage mich schon, wo wir eigentlich sind.

Wir haben im Petitionsausschuß den Vorschlag gemacht, die Petitionen nicht einfach zu berücksichtigen, sondern den Aufenthalt noch einmal bis zum Jahresende zu dulden. Schließlich laufen noch ein paar Verfahren. Es läuft diese wirklich schlimme Geschichte mit den Kindern.

Die Frau ist ebenfalls nicht gesund. Dort hätten wir einen Ansatzpunkt. Wir hatten gebeten, dass Sie mitgehen, aber Sie wollten nicht. Ich verstehe das nicht, denn wir sollten das bißchen Menschlichkeit, das uns möglich ist, nutzen, wenn wir eine Chance haben, die Geschichte auf einen vernünftigen Maßstab zurückzubringen, Herr Minister Beckstein. Herr Simsek ist kein Held, und er ist auch kein Großverbrecher. Lassen wir doch diese plakativen Bewertungen! Das ist einer, der sich verstrickt hat; er ist auch strafbar geworden. Es ist aber fraglich, ob daran aber die Folgen zu knüpfen sind, die ihn möglicherweise erwarten. Unsere Rechtsordnung sagt klar nein.

Deshalb sollten wir also eine Entscheidung in diesem Einzelfall treffen und nicht die Generallinie verfolgen und lautstark auf Tische klopfen. Ich habe den Eindruck, als wäre uns selbst ein wenig angst vor den Entscheidungen, die aufgrund des Asylkompromisses im Einzelfall möglich sind.

Ich appelliere an Sie: Lassen Sie uns doch einmal bis zum Jahresende warten. Das ist genau der Weg, den uns der Petitionsausschuß vorgezeichnet hat. Wir vergeben uns gar nichts, sondern wir gewinnen alle miteinander an Glaubwürdigkeit, weil diese Entscheidung schließlich eine menschliche Entscheidung ist.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Präsident Böhm: Das Wort hat Herr Kollege Ritter.

Ritter (CSU): Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bin nun im 25. Jahr Mitglied im Petitionsausschuß und habe unter vier verschiedenen Vorsitzenden meine Arbeit gemacht. In diesen 25 Jahren haben wir im Petitionsausschuß eine gute Zusammenarbeit gepflogen. Die Kurdenfrage ist schuld daran, dass das seit einem Jahr nicht mehr der Fall ist, denn in diesem Bereich zerfällt der Petitionsausschuß in zwei verschiedene Gruppierungen.

Es macht in der Tat heute keinen Spaß mehr, in diesem Ausschuß zu arbeiten.

(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von der SPD: Dann geht halt raus!) Herr Kollege Ritzer, Sie haben gesagt, das Petitionsrecht läuft leer. Waren wir zwei denn nicht mit schuld daran, daß es lee rläuft? Wir haben doch vor zwei Jahren zugestimmt, als die Vorsitzenden aller Petitionsausschüsse in Friedrichsrode festgelegt haben, wer in Zukunft bei Asylanten und insbesondere in der Kurdenfrage das Sagen hat. Wir beide, alle Länder, haben einstimmig zugestimmt, dass der Bund das letzte Wort haben soll.

Abgeordnete, die Gesetze machen, müssen zuerst einmal die Gesetze beachten. Wir versuchen nun, in diesen Fällen - insbesondere bei Kurden - verschiedene Wege zu gehen. Herr Simsek - das ist doch klar und eindeutig

- ist ein Mann, der in unserem Land straffällig geworden ist, weil er an einer verbotenen Demonstration teilgenommen hat. Er war meiner Meinung nach kein friedlicher Demonstrant, da er mit einem brennenden Prügel während einer Demonstration herumgelaufen ist.

(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Er ist dort gefilmt worden. Sein Verhalten ist doch nachweisbar. Meine Damen und Herren, deshalb bleibt uns ganz einfach keine andere Möglichkeit, weil wir das selber so wollten, als die Überprüfung, ob eine Familie abgeschoben werden kann, wenn sie reisefähig ist. Es ist von Ärzten festgestellt worden, dass die Familie Simsek reisefähig ist. Wir haben daher keine Möglichkeit, das Verfahren zu beeinflussen.

Damit blieb für den Petitionsausschuß und bleibt auch für den Landtag keine andere Möglichkeit, als nach § 82 a der Geschäftsordnung zu entscheiden, weil wir uns an die Gesetze halten müssen.

(Beifall bei der CSU) Präsident Böhm: Ich erteile nun das Wort Herrn Staatsminister Dr. Beckstein.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Ich will nur noch ganz kurz einige Punkte ansprechen, auf die ich zu erwidern habe. Herr Kollege Dr. Ritzer, ich möchte es etwas salopp formulieren. Warum ist denn dieser Innenminister so stur und schlägt nicht vor, bis zum Ende des Jahres zu warten? - Herr Simsek ist seit April 1994 ausreisepflichtig, durfte aber nicht ausreisen, weil er, wenn ich mich recht entsinne, in Untersuchungshaft gewesen ist. Ab dem Jahresende war es jedoch eindeutig, dass Herr Simsek ausreisen mußte. Deswegen kann keineswegs behauptet werden, dass man in diesem Fall mit einer Präzision sondersgleichen und in aller Härte vorgegangen sei; vielmehr hat man monatelang zugewartet.

Deshalb sage ich entgegen vielen falschen Informationen, die heute herumgegangen sind, folgendes: Herr Simsek wird weder heute noch morgen abgeschoben.

Selbstverständlich werden erst einmal mit der Kirchengemeinde und mit kirchlichen Einrichtungen Gespräche geführt. Wir kommen aber in dieser Sache nicht voran, wenn wir noch einmal einige Wochen zuwarten. Wir lügen uns aus der Verantwortung heraus. Unserer Verantwortung müssen wir uns stellen.

Ich glaube auch nicht, dass es menschlicher ist, jemandem immer wieder zu sagen, dass er noch ein paar Wochen Chance habe. Dadurch werden Hoffnungen geweckt und Enttäuschungen herbeigeführt. Dies sage ich auch an die Adresse der GRÜNEN. Sie spielen mit dem Lebensschicksal einzelner Menschen Schach und nützen es als politisches Schreckmittel aus, ohne jede Rücksicht auf den Einzelfall.

(Beifall bei der CSU - Kamm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Herr Dr. Beckstein, das ist nicht wahr. Das wissen Sie ganz genau. Wir haben das Kirchenasyl doch nicht gemacht.

Wir sind keine Drahtzieher!)

- Herr Kamm, vielen Menschen geht es hier nicht um den einzelnen, sondern darum, an einem konkreten Fall die Unmenschlichkeit der CSU aufzuzeigen.

(Frau Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer?)

- Ich bin sehr gern bereit, hier einzelne Namen zu nennen, Frau Köhler. Die Tatsache, dass es auch Leute gibt, die mit diesem Fall politische Zwecke verfolgen, werden sie nicht ernsthaft bestreiten. Es gibt zwar Leute, die humanitäre Beweggründe haben, aber auch Leute, die eine Politik betreiben, die mit Humanität überhaupt nichts zu tun hat.

(Beifall bei der CSU)

Wir haben das alles andere als schnell gemacht. Die Aufwendungen für den Steuerzahler, die durch diesen Fall entstanden sind, belaufen sich auf insgesamt etwas über 82 000 DM. Dies möchte ich nicht unerwähnt lassen. Wir haben selbstverständlich gewußt, dass im Falle einer Abschiebung eine erhöhte Suizidgefahr besteht. Deshalb haben wir den Polizeipsychologen und einen Arzt sowie das Generalkonsulat und einen Anwalt verständigt. Die Innenministerkonferenz hat gesagt, dass die Schutzmaßnahmen in Bayern in diesen Fällen vorbildlich seien. Die Innenministerkonferenz hat einstimmig, einschließlich der Stimme des Kollegen Bökel, die

Maßnahmen Bayerns für die anderen Länder empfohlen.

Allerdings hat sich Herr Bökel aus Hessen wegen eines rot-grünen Beschlusses von dieser Regelung wieder entfernt. Wir haben uns wirklich in einem außergewöhnlichen Maße um diese Leute gekümmert.

Herr Kollege Kamm, jetzt möchte ich noch den Polizeieinsatz vom 19. März 1994 ansprechen. Ich will hier keine Legende entstehen lassen. Richtig ist, dass dort zu wenig Polizei gewesen ist, und zwar auch deswegen, weil zum ersten Mal Kurden und Türken, nachdem ihnen von der Polizei mitgeteilt wurde, dass die geplante Veranstaltung verboten ist, nicht wieder gefahren sind, sondern sich in die Innenstadt und auf die Autobahn begeben haben, weshalb es dort zu Straßenblockaden gekommen ist. An der einen Stelle gab es 12, und an der anderen Stelle 36 verletzte Polizeibeamte.

Abschließend möchte ich ein Erlebnis schildern, das mich sehr betroffen gemacht hat. Ich habe mit einem schwerverletzten Polizeibeamten gesprochen, der über ein Jahr dienstunfähig gewesen ist. Dieser hat mir gesagt:

Ich bin schon etwas am Zweifeln; all die vielen Menschen haben sich um die Leute gekümmert, die bei den Straftaten und dem Landfriedensbruch dabei waren, um mein Schicksal hat sich jedoch noch niemand von dieser Gemeinde gekümmert.

(Beifall bei der CSU) Mich hat das sehr bewegt, weil ich als Innenminister dafür verantwortlich bin, dass wir in Bayern keine Gewalttätigkeiten und Brandstiftungen haben, wie sie von der PKK praktiziert werden. Herr Simsek war dabei zwar nicht beteiligt. Es ist aber eine schwerwiegende Straftat, wenn man sich an einer verbotenen Demonstration beteiligt und der Aufforderung des Staates, sich zu entfernen, nicht Folge leistet.

Herr Kamm, ich glaube nicht, dass es genauso harmlos wie beim Osterfeuer ist, wenn man nach Augsburg in die Dampfbläserhalle mit einem mannshohen Knüppel fährt, den man dann ins Feuer werfen kann. Das sollte man nicht ernsthaft einem Parlament erzählen.

(Beifall bei der CSU)

Wir machen uns das nicht leicht. Wenn mich das nicht beschäftigen würde, hätte ich nicht den Vorschlag des Kirchenkontingentes gemacht, der mir manche Kritik, auch aus den eigenen Reihen, eingebracht hat. Sie können sich vorstellen, wer mir alles geschrieben und mich angesprochen hat. Wir müssen klar sagen: Wenn jemand nicht gefährdet ist, kein Asyl bekommt, diese Entscheidung von den Gerichten und vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet ist und sich diese Person darüber hinaus noch an Straftaten beteiligt, Flugblätter der PKK verteilt, einen Hausmeister mit Du deutsches Arschloch! tituliert, ist die Abschiebung dann gerechtfertigt. Deshalb bitte ich, dem Antrag der Kollegin Dodell und des Kollegen Ritter zuzustimmen.

Präsident Böhm: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Es gibt unter anderem, wie schon angekündigt, eine namentliche Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 13/2322 abstimmen. Wer dem Dringlichkeitsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der SPD und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Nun lasse ich über den Tagesordnungspunkt36a, die Eingaben in Sachen Familie Simsek, abstimmen. Der Ausschuß für Eingaben und Beschwerden hat die Eingaben aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt erklärt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der SPD haben beantragt, entgegen dem Ausschußvotum darüber abstimmen zu lassen, dass die Eingaben der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen werden mit der Maßgabe, zumindest bis zum Jahresende eine Duldung auszusprechen. Gleichzeitig wurde beantragt, die Abstimmung namentlich durchzuführen. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt.

Wer für Berücksichtigung stimmen möchte, möge die benutzen. Diese befindet sich auf der Oppositionsseite. Wer gegen dieses Votum ist, möge die Nein-Urne verwenden. Diese befindet sich auf der Seite der CSUFraktion. Die Enthaltungs-Urne befindet sich auf dem Stenografentisch. Für die Stimmabgabe unterbreche ich jetzt die Sitzung für fünf Minuten.

(Namentliche Abstimmung von 17.48 bis 17.50 Uhr)

Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung, ohne das die Abstimmung über Tagesordnungspunkt 36 nicht möglich ist, unterbreche ich die Sitzung erneut.

(Unterbrechung von 17.51 bis 17.54 Uhr) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sitzung wird wieder aufgenommen. Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über Tagesordnungspunkt 36 a bekannt. Mit Ja stimmten 62 Mitglieder des Hohen Hauses, mit Nein 85. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 6)

Ich lasse jetzt über das Votum des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden, der die Eingaben aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt erklärt hat, abstimmen. Wer dem Votum des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? - Keine. Dann so beschlossen.

Ich rufe auf: