Umweltschutz

Allgemein möchte ich darauf hinweisen, dass die Teilnahme von Staatsbediensteten an Parteiveranstaltungen in den Grundsätzen der Staatsregierung über die Teilnahme der Staatsbediensteten an Veranstaltungen von Landtag Senat, Landtagsfraktionen, Parteien und Verbänden vom 11.05.1976 geregelt ist, die auch dem Ältesten rat des Bayerischen Landtags vorlagen.

Danach kommt eine Teilnahme von Staatsbediensteten nur in Betracht, wenn die Staatsregierung ein Interesse an der Darlegung ihrer Politik hat. Bei allgemeinen Fachthemen erscheint eine Erläuterung der Auffassung der Staatsregierung auf lokaler Ebene nicht veranlaßt, da die Meinung der Staatsregierung dazu in den Medien bereits ausreichend deutlich gemacht wird.

Bei der Entscheidung, ob Bedienstete der Staatsbauverwaltung an Parteiveranstaltungen teilnehmen dürfen, wird nach diesen Grundsätzen verfahren. Dabei wird sehr restriktiv verfahren, nicht zuletzt, um den Vorwurf zu vermeiden, dass Staatsbedienstete für politische Zwecke gewissermaßen mißbraucht würden.

Bezüglich der Teilnahme von Mitgliedern der Staatsregierung an Parteiveranstaltungen sei der Hinweis erlaubt, daß es sich dabei nicht um die Teilnahme von Staatsbediensteten im Sinne der Grundsätze vom 11.05.1976 handelt.

Erster Vizepräsident Hiersemann: Erste Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Frau Rieger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatsminister, woraus schließen Sie, dass meine Behauptungen hier nicht stimmen? Ich kann Ihnen nur versichern, dass ich Herrn Sauter gefragt habe, ob ich einen Fachmann haben könnte, der uns vor Ort darüber informiert, welche Förderungsmöglichkeiten es gibt. Darauf müßte doch jeder Anspruch haben.

Erster Vizepräsident Hiersemann: Frau Kollegin, schon der zweite Satz war keine Frage.

Frau Rieger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, aber er hat behauptet, das stimmt nicht. Ich muss ihn also fragen, wie er zu dieser Aussage kommt.

Erster Vizepräsident Hiersemann: Ich beuge mich dem.

Bitte, Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Ich habe nicht behauptet, dass das nicht stimmt, sondern ich habe nur gesagt, dass ich es deswegen dahingestellt sein lassen muß, weil wir dazu keine Unterlagen haben.

Gerade zum Baurecht gibt es eine außerordentlich hohe Anzahl von Anfragen, und nicht jeder einzelne Fall wird dokumentiert. Kollege Sauter konnte sich auch nicht mehr erinnern und mir deswegen auch keine verbindliche Auskunft geben. Ich wollte nur eine salvatorische Eingangsbemerkung machen und anschließend allgemein antworten.

Gerade die Mitarbeiter im Baurecht sind außerordentlich belastet, ja sogar überlastet. Deswegen habe wir die Zustimmung zur Teilnahme an derartigen Veranstaltungen sehr restriktiv gehandhabt, weil die Mitarbeiter bei den zahlreichen Diskussionen, die in den vergangenen Monaten und Jahren zur Reform des Baurechts und zur Förderung geführt wurden, völlig überfordert worden wären. Da die Verwaltung im Ministerium relativ knapp besetzt ist, halten wir es für geboten, die Mitarbeiter nicht für örtliche Veranstaltungen einzusetzen. Sie geraten allein durch die Beantwortung der Schreiben und Petitionen, die in diesem Zusammenhang eingehen, durch die ausführlichen Diskussionen im Parlament und durch die notwendigen Diskussionen mit den Berufsvertretungen an den Rand ihrer Belastungsfähigkeit.

Erster Vizepräsident Hiersemann: Zweite Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Frau Rieger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatsminister, hätte dann jemand kommen können, wenn ich direkt Herrn Staatssekretär gefragt hätte? Das habe ich nämlich getan. Ich habe gesagt: Auch Sie könnten kommen.

Erster Vizepräsident Hiersemann: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ob Kollege Sauter oder ein anderes Mitglied der Staatsregierung einer Einladung folgt, entscheiden die betreffenden Mitglieder der Staatsregierung in eigener endgültiger Verantwortung. Sie könnten zwar auch mich einladen, aber es ist meine freie Entscheidung, ob ich die Einladung annehme. Es dürfte wohl eindeutig sein, dass die Teilnahme eines Staatssekretärs oder eines Ministers nicht unter die Grundsätze vom 11. Mai 1976 fällt.

Erster Vizepräsident Hiersemann: Letzte Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Frau Rieger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatsminister, kann ich daraus schließen, dass Staatssekretäre und Staatsminister grundsätzlich nur zu Veranstaltungen der Regierungspartei kommen?

Erster Vizepräsident Hiersemann: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Keinesfalls. Sie können aber daraus schließen, dass Staatssekretäre und Minister nur zu solchen Veranstaltungen gehen, bei denen sie ihre Teilnahme für sinnvoll halten.

(Frau Haas (SPD): Halten Sie Ihre Überzeugungskraft für so gering?) Erster Vizepräsident Hiersemann: Was natürlich auch für die Person des Einladenden gilt.

(Heiterkeit)

- Entschuldigung, das geht mich nichts an. - Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Dr. Scholz.

Dr. Scholz (SPD): Herr Staatsminister! Beabsichtigt die Bayerische Staatsregierung - zusammen mit dem neuen Planfeststellungsvertahren für die B 2 a zwischen Schwabach, A 6 und Nürnberg-Hafen -, aufgrund der sich durch den notwendigen Umweltschutz und Landschaftsschutzmaßnahmen ergebenden neuen Kosten und der relativierten Nutzenüberlegungen eine neue vorzunehmen und aufgrund dieser Nutzen-Kosten-Bewertung auch eine entsprechende Änderung der Prioritäteneinstufung im Bundesverkehrswegeplan vorzuschlagen?

Erster Vizepräsident Hiersemann: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Herr Dr. Scholz, den fortgeschriebenen Vorentwurf für den Weiterbau der Bundesstraße B 2 a zwischen der Anschlußstelle Schwabach/Roth an der Autobahn A 6 und Nürnberg-Hafen mit neuen Gesamtkosten in Höhe von rund 193 Millionen DM haben wir im Juli 1995 dem Bundesministerium für Verkehr vorgelegt. Inzwischen hat das Bundesministerium den Vorentwurf mit seinem Sichtvermerk versehen und an uns zurückgegeben. Es hat damit seine Zustimmung erteilt, dass die Planungen für die B 2 a auf dieser Grundlage weiterbetrieben wer-den

Das Bundesverkehrsministerium hat eine Überprüfung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses vorgenommen. Dabei hat sich gezeigt, dass nach den Grundsätzen für die Beurteilung der Kostenerhöhungen von Maßnahmen des Bedarfsplans eine Nachbewertung des Projekts nicht erforderlich ist. Damit verbleibt die Maßnahme weiterhin in der bisherigen Dringlichkeitsstufe, dem Vordringlichen Bedarf. Aus bayerischer Sicht besteht kein Anlaß, dem Bund eine andere Entscheidung vorzuschlagen.

Erster Vizepräsident Hiersemann: Erste Zusatzfrage: der Fragesteller.

Dr. Scholz (SPD) (vom Redner nicht autorisiert): Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, dass nach den Feststellungen der Interplan durch den Bau der B 2 a eine erhebliche Reduzierung des Verkehrsaufkommens bei der S-Bahn zu erwarten ist und dass das in den jetzigen Kostenüberlegungen gar nicht enthalten ist?

Erster Vizepräsident Hiersemann: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Herr Dr. Scholz, Sie können davon ausgehen, dass mir diese Maßnahme, die in Nürnberg für erhebliches politisches Aufsehen sorgt, im Detail bekannt ist. Die Planung der B 2

a ist mit der S-Bahn-Planung abgestimmt. Ich halte diejenigen, die sich gegen den Bau der B 2 a an dieser Stelle wenden, für kurzsichtig, weil wir mit einer besonderen Verstärkung des Güterverkehrs im Hafen rechnen müssen, da wir dort ein in der Bundesrepublik wichtiges Güterverkehrszentrum bekommen werden, jedenfalls bekommen wollen. Der Lkw-Verkehr wird dadurch so stark zunehmen, dass der Straßenbau im Interesse der Anwohner an den ohnehin schon stark belasteten Straßen dringend erforderlich ist. Es gibt noch keine S-Bahn, die Güte rve rkehr vermeidet.

Erster Vizepräsident Hiersemann: Nächste Zusatzfrage: der Fragesteller.

Dr. Scholz (SPD) (vom Redner nicht autorisiert): Herr Staatsminister, nachdem das alte Planfeststellungsverfahren mehr oder weniger gescheitert ist, wird ein neues eingeleitet. Wird mit dem neuen Planfeststellungsverfahren versucht, die Überlegungen zum Naturschutz und zum Landschaftsschutz einzubeziehen? Bekommen durch die neuen Planfeststellungsüberlegungen die Kosten eine völlig neue Dimension? Denn die genannten 193 Millionen DM sind eine alte Hochrechnung.

Erster Vizepräsident Hiersemann: Herr Staatsminister, wie beurteilen Sie das?

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Ich möchte zur Frage des Herrn Präsidenten und zur Feststellung des Kollegen Dr. Scholz wie folgt Stellung nehmen: Die Kosten wurden nach den üblichen Verfahren hochgerechnet. Wir rechnen nicht damit, dass sich im Planfeststellungsverfahren völlig neue, bisher nicht erwogene Ausgleichsmaßnahmen ergeben werden.

Sollten sich völlig neue Erkenntnisse ergeben, müßte das noch einmal berechnet werden. Damit ist jedoch nicht zu rechnen.

Lassen Sie mich folgendes nachtragen. Ich habe vorhin die Zahlen bezüglich der S-Bahn-Konkurrenz nicht genannt. Ich habe das nachgesehen. Das Verkehrsgutachen von 1993 geht davon aus, dass die S-Bahn nur 5 % des Individualverkehrs in dem fraglichen Straßenbereich reduzieren würde, das Lkw-Aufkommen natürlich überhaupt nicht.

(Dr. Scholz (SPD): Das Interplan-Gutachten sagt etwas anderes!)

Wir gehen davon aus, dass die der Planfeststellung zugrundeliegenden wesentlichen Planungsgrundsätze das Ergebnis sein werden. Das weiß man allerdings erst in dem Augenblick, in dem das jetzige Verfahren abgeschlossen ist. Sollte sich Revolutionäres, völlig Verändertes darstellen, muss das selbstverständlich überprüft werden.

Erster Vizepräsident Hiersemann: Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Dr. Hahnzog. Die Frage wird von Frau Kollegin Haas übernommen. Bitte, Frau Kollegin.

Frau Haas (SPD): Herr Staatsminister, wie hoch ist der jährliche volkswirtschaftliche Schaden durch Kfz-Stauungen auf den in Bayern vorhandenen Autobahnen einerseits und den bayerischen Landstraßen andererseits?

Erster Vizepräsident Hiersemann: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Herr Präsident, Frau Kollegin Haas! Neuere wissenschaftlich fundierte Ermittlungen der durch Stauungen verursachten volkswirtschaftlichen Schäden, die neben den Kraftstoffund Zeitverlusten auch Unfall- und ökologische Folgekosten berücksichtigen, sind uns nicht bekannt.

Teilabschätzungen von Staukosten, die nur Kraftstoff- und Zeitverluste berücksichtigen, nennen Kosten bis zu 250

Milliarden DM im Jahr für das gesamte Bundesgebiet.

Spezielle Zahlen für Bayern liegen nicht vor. Das Bundesministerium für Verkehr hat die Bundesanstalt für das Straßenwesen beauftragt, die Staukosten aktuell und wissenschaftlich exakter zu ermitteln. Die Ergebnisse sollen im Laufe des Jahres 1996 vorliegen.

Erster Vizepräsident Hiersemann: Erste Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Frau Haas (SPD) (von der Rednerin nicht autorisiert): Werden diese Feststellungen nach der Art der Straßen differenziert sein?

Erster Vizepräsident Hiersemann: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Ich muß wieder sagen: Davon gehe ich aus. Es ist ein wissenschaftlicher Auftrag. Die Aufgabe heißt, zu versuchen, eine entsprechende Quantifizierung nach möglichst großen Unterscheidungen vorzunehmen. Man muss davon ausgehen, dass enorme praktische Schwierigkeiten entstehen, zumal die Ursachen von Staus sehr unterschiedlich sind. Sie reichen von der Überlastung der Straßen bis hin zu Unfällen. Ob es einigermaßen sinnvoll ist zu quantifizieren, und ob eine einigermaßen sinnvolle Methodik entwickelt werden kann, das herauszufinden, ist die Aufgabe der Bundesanstalt für das Straßenwesen.

Erst wenn die Studie im Entwurf vorliegt, wird man sehen können, welche Differenzierungen und Fragestellungen nach den verschiedenen Straßen inner- und außerorts und nach den Straßenarten noch vorzunehmen sind.

Insbesondere könnten vielleicht auch noch die einzelnen Quantifikationen Umwelt, Treibstoff, Zeit, Unfälle einbezogen werden. Das muss man abwarten.

Erster Vizepräsident Hiersemann: Nächste Zusatzfrage: Frau Kollegin Lochner-Fischer.

Frau Lochner-Fischer (SPD): Herr Staatsminister, ich entnehme Ihrer Antwort und frage Sie, ob Sie meine Meinung teilen, dass wissenschaftliche Erkenntnisse über Staus nicht vorliegen. Das bedeutet, dass Aussagen, wie hoch der Verlust durch Staus angeblich - speziell an einer bestimmten Straße in München - ist, völlig aus der Luft gegriffen sind, es sich um Kaffesatzlesen handelt und die Aussagen wissenschaftlich nicht haltbar und lediglich auf Demagogie und Stimmungsmache aus sind.

Erster Vizepräsident Hiersemann: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Ich dachte schon, ich werde um die schöne Frage zu München gebracht. Ich bedanke mich ausdrücklich für diese Zusatzfrage; denn ich hatte sie erhofft.

Für den Bereich München ist eine Untersuchung der Firma BMW bekannt. Diese Firma kann man nicht nur als Automobilwerk abtun. Sie wissen, dass sich BMW als besonders großes und wichtiges bayerisches Automobilwerk um sehr wichtige Fragen der Zukunftsgestaltung und der Arbeitsteilung zwischen dem öffentlichen Personennahverkehr und dem Individualverkehr kümmert. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um dem Auto auf Dauer eine angemessene Zukunft zu gewährleisten. Für die Stadt München allein hat BMW volkswirtschaftliche Schäden von zweieinhalb Milliarden DM jährlich angesetzt. Das ist außerordentlich viel. Gerade für München haben wir Zahlen. Ich empfehle Ihnen, die Studie der Firma BMW zu lesen und sich dann Bestrebungen anzuschließen, den Stau in München drastisch zu reduzieren.

Erster Vizepräsident Hiersemann: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Lochner-Fischer.

Frau Lochner-Fischer (SPD): Herr Staatsminister, welche Entlastung für den Mittleren Ring in München würde der Bau eines Autobahnsüdrings bringen?

Erster Vizepräsident Hiersemann: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Herr Präsident, Frau Kollegin Lochner-Fischer! Im derzeit gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 1993 ist ein Südabschnitt des Autobahn rings von München nicht enthalten. Bereits bei der Fortschreibung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen wurde das Projekt aufgegeben, weil damit sehr starke Eingriffe in Natur und Landschaft notwendig gewesen wären. Auch wenn die Verkehrsentwicklung eine Autobahnverbindung im Süden und Südwesten der Stadt München wünschenswert erscheinen läßt, ist ein Südring wegen der Durchschneidung der dort gelegenen Wälder und schützenswerten Naherholungsgebiete aus heutiger Sicht nicht zu rechtfertigen.

Neuere Verkehrsuntersuchungen unter Einbeziehung eines Autobahnsüdringes existieren nicht.