Interessengemeinschaft

Schultz (SPD): Wie ist der aktuelle Sachstand der Planungen für die mit der Verlegung der Staatsstraße 2245 geplanten Ortsumgehungen von Wintersdorf, Ammerndorf und Großhabersdorf (Landkreis Fürth), und kann die Staatsregierung die insbesondere von der Interessengemeinschaft Ortsumgehung Wintersdorf jüngst geäußerten Sorgen ausräumen, dass die vom Straßenbauamt zugesagte Priorität für dieses Bauvorhaben keine Gültigkeit mehr haben; wenn ja, mit welchen zeitlichen Zielvorstellungen?

Antwort der Staatsregierung: In der Anfrage werden drei verschiedene Maßnahmen, die unabhängig voneinander geplant und durchgeführt werden, angesprochen.

Für die Ortsumgehung Wintersdorf läuft das Planfeststehungsverfahren. Der Erörterungstermin ist für das Frühjahr 1996 vorgesehen.

Für die Ortsumgehung Ammerndorf wurde im November 1994 ein Raumordnungsverfahren mit einer positiven landespianerischen Beurteilung abgeschlossen.

Für die Ortsumgehung Großhabersdorf mußten die Planfeststellungsunterlagen überarbeitet werden. Ein ergänzendes Anhörungsverfahren ist am 18.01. eingeleitet worden.

Die Umgehungen von Wintersdorf und Großhabersdorf sind in 1. Dringlichkeit, die Umgehung von Ammerndorf in

2. Dringlichkeit des Ausbauplanes für die Staatsstraßen eingeordnet. Änderungen in der Dringlichkeitseinstufung sind aus heutiger Sicht nicht vorgesehen.

Sobald Baurecht für die einzelnen Maßnahmen vorliegt, werden wir uns um eine zeitnahe Finanzierung bemühen.

Franzke (SPD): Im Hinblick auf die, auch bayernweit gesehen, hohen Arbeitsiosenzahlen im Baugewerbe des Landshuter Bereichs frage ich die Staatsregierung, wie sie die Situation, dass die ausschließlich mit öffentlichen Geldern finanzierte Tunnelbaumaßnahme in Landshut vorwiegend von einer österreichischen Firma abgewikkelt wird die ihrerseits wieder Subunternehmer beauftragt hat, welche insbesondere mit Arbeitnehmern mit Dumpinglöhnen aus Ungarn und Polen arbeiten, beurteilt und auf welche Weise daraus nach Meinung der Staatsregierung positive Arbeitsmarkteffekte für den Arbeitsmarkt im Raum Landshut und überhaupt in Bayern entstehen sollen.

Antwort der Staatsregierung: Das Bauvorhaben wird von der Stadt Landshut im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung durchgeführt. Die Stadt Landshut vergibt daher die Aufträge in eigener Zuständigkeit und Verantwortung.

Bei der Vergabe ist die Stadt Landshut verpflichtet, die Bestimmungen der VOB einzuhalten. Nach den Angaben der Stadt Landshut wurde das Vorhaben entsprechend den Bestimmungen der VOB EU-weit ausgeschrieben.

Den Zuschlag erhielt nach Auskunft der Stadt Landshut eine Arbeitsgemeinschaft aus deutschen und österreichischen Firmen mit dem annehmbarsten Angebot. Die Vergabeentscheidung der Stadt ist diesbezüglich nicht zu beanstanden.

Die Arbeitsgemeinschaft führt die Arbeiten mit eigenem Personal durch. Derzeit sind nach Auskunft der Stadt Landshut ausländische Firmen nicht als Subunternehmer tätig. Für die zur Zeit beim Tunnelvortrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer liegen nach Mitteilung der Stadt Landshut die notwendigen Erlaubnisse auf der Baustelle zur Einsicht vor Frau Sturm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welcher Rechtsgrundlage kann eine Gemeinde, wie im Fall der Stadt Schwandorf geschehen, von Bewerbern für ein Stadtratsmandat eine persönliche Erklärung über ihren Gesundheitszustand und die Ernsthaftigkeit ihrer Bewerbung verlangen?

Antwort der Staatsregierung: Die gemäß Art. 23 Abs. 4 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes für eine Bewerbung erforderliche Zustimmung der sich bewerbenden Person zur Aufstellung in einem Wahlvorschlag kann nur dann als wirksam angesehen werden, wenn die sich bewerbende Person den ernstlichen Willen hat, das Mandat im Falle der Wahl auch tatsächlich Mündliche Anfragen gemäß § 73 Abs. 2 Satz 2 Anlage zur 39. Vollsitzung am 31.01. anzutreten. Damit soll verhindert werden, dass der Wähler bei seiner Stimmabgabe getäuscht wird und Personen gleichsam als Wahlwerbeträger benutzt werden, die nicht den ernsthaften Willen haben, das Amt hinterher auch anzunehmen. Bei einer Scheinkandidatur würde nämlich die vom Wähler abgegebene Stimme keine Wirkkraft entfalten, also ins Leere gehen. Diese Rechtsauffassung ist Ausdruck des allgemeinen Rechtsgedankens, daß Scheingeschäfte unzulässig sind.

Grundsätzlich kann jeder Bewerbung unterstellt werden, daß sie ernsthaft betrieben wird. Im konkreten Fall bestanden Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Kandidatur, weil eine Bewerberin in der vorausgegangenen Wahlperiode ihr Mandat aus beruflichen, eine andere aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt hatte. Es war daher gerechtfertigt, die Zweifel durch Rückfragen bei den Bewerberinnen zu klären.

Sackmann (CSU): Ich frage die Bayerische Staatsregierung: Inwieweit ist ihr bekannt, ob sich sogenannte pseudoreligiöse und sektenähnliche Gruppierungen bei den Kommunalwahlen am 10.03.1996 beteiligen und, wenn ja, unter welchem Namen diese Listen auftreten?

Antwort der Staatsregierung: Da es keine Berichtspflicht über eingereichte Wahlvorschläge gibt, liegen uns derartige Informationen nicht vor. Unabhängig davon haben wir hierüber auch keine sonstigen Erkenntnisse.

Frau Rieger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nachdem bei einer Veranstaltung der Evangelischen Akademie Tutzing im Sommer 1994 in Fürth Herr Minister Dr Beckstein eine Überprüfung der Residenzpflicht für Asylbewerber zwischen Nürnberg und Fürth und eine baldige Antwort versprach, mir aber keine Antwort bekannt ist, frage ich die Staatsregierung hiermit, zu welchem Ergebnis die versprochene Überprüfung geführt hat.

Antwort der Staatsregierung: Die Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber ist nach den Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt. Die Ausländerbehörde kann jedoch einem Ausländer erlauben, den Geltungsbereich der Aufenthaltsgestattung vorübergehend zu verlassen oder sich allgemein in dem angrenzenden Bezirk einer Ausländerbehörde aufzuhalten, wenn hieran ein dringendes öffentliches Interesse besteht, zwingende Gründe es erfordern oder die Versagung der Erlaubnis eine unbillige Härte bedeuten würde. Benachbarte Ausländerbehörden, also kreisfreie Städte und Landratsämter, können deshalb im Einvernehmen die örtliche Beschränkung in der Weise lockern, dass vorübergehende Aufenthalte im jeweils anderen Bezirk erlaubt sind.

Die von Herrn Staatsminister Dr. Beckstein veranlaßte Überprüfung des Anliegens hat ergeben, dass zwischen den Städten Nürnberg und Fürth im letztgenannten Sinne verfahren wird, das heißt, dass sich die Asylbewerber in dem jeweils anderen Bezirk vorübergehend aufhalten dürfen. Die Städte Fürth und Nürnberg haben es allerdings abgelehnt, den im Landkreis Fürth wohnhaften Asylbewerbern dies ebenfalls zu ermöglichen. Die Städte befürchten Sicherheitsstörungen. Ich bedauere zwar diese Haltung. Dennoch möchte ich nicht gegen den Willen der Kommunen, sozusagen von oben, den Aufenthalt der Asylbewerber regeln.

Frau Haas (SPD): Wurden in den Übergangswohnheimen für Aussiedler in Bayern in der Vergangenheit zur Insekten vernichtung - ähnlich wie bei den Asylbewerben ebenfalls lindanhaltige Mittel verwendet?

Antwort der Staatsregierung: In den Übergangswohnheimen für Aussiedler mußten in der Vergangenheit in Einzelfällen zur Schädlingsbekämpfung Insektizide eingesetzt werden. Inwieweit dabei auch lindanhaltige Mittel verwendet wurden, ist nicht bekannt. Mit den entsprechenden Maßnahmen wurden ausschließlich Fachtirmen beauftragt.

Entsprechend dem Ministe rratsbeschluß vom 17.10. 1995 wurde am 19.10.95 der sofortige und uneingeschränkte Verzicht auf den Einsatz lindanhaltiger Schädlingsbekämpfungsmittel auch für den Bereich der Übergangsheime angeordnet.

Frau Naaß (SPD): Ich frage die Staatsregierung, ob geplant ist, auf Grund der Eingliederung der staatlichen Gesundheitsämter in die Landratsämter Dienststellen zu schließen und welche Dienststellen davon betroffen sind.

Antwort der Staatsregierung: Mit der Integration der staatlichen Gesundheitsämter in die Landratsämter ist die Organisationshoheit für die Gesundheitsämter auf die Landräte übergegangen. Die Organisation der Aufgabenwahmehmung liegt damit im Zuständigkeitsbereich des Landrats. Dazu gehört auch die Frage der Beibehaltung von Außenstellen.

Der Staatsregierung sind keine Schließungsvorhaben bekannt.

Max von Heckel (SPD): Trifft eine Meldung in Zeitung vom 23.01.1996 zu, nach der die Bayerische Staatsregierung plant, den Ausbau von Tunnels am Mittleren Ring aus Privatisierungserlösen zu bezuschussen?

Antwort der Staatsregierung: Aus den Mitteln der sogenannten 1. Tranche der Privatisierungserlöse ist eine Bezuschussung der Münchner Tunnelprojekte nicht möglich, da für derartige Maßnahmen in Kap. 13 07 keine Mittel veranschlagt sind.

Über die sogenannte 2. Tranche (Erlöse aus dem Verkauf der Bayerischen Versicherungskammer) ist noch nicht entschieden. Die Arbeiten der Staatsregierung am Entwurf für einen 2. Nachtragshaushalt 1996 sind noch nicht abgeschlossen.

Frau Schopper (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Staatsregierung aus den im 2. Nachtragshaushalt 1996 veranschlagten Priva tisierungserlösen größere Straßenbauprojekte z. B. Tunnelbauten der Stadt München zu bezuschussen?

Antwort der Staatsregierung: Zur Verwendung der Erlöse aus dem Verkauf der Bayerischen Versicherungskammer soll noch vor der Sommerpause ein 2. Nachtragshaushalt 1996 verabschiedet werden. Die Staatsregierung wird dazu rechtzeitig einen Entwurf vorlegen.

Kamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist es zutreffend, daß sich der Bayerische Ministerpräsident in der zweiten Hälfte des Jahres 95 zu politischen Gesprächen mit Bayerns größtem Bauunternehmer Professor Dr. h. c.

lgnaz Walter, getroffen hat, gegen dessen Firmen Heilit + Wörner Bau AG, Dyckerhoff & Widmann Bau AG und Walter Bau AG laut Polizeiangaben staatsanwaltschaftliche Ermittlungen mit Hausdurchsuchungen und Festnahmen laufen, da sie seit 1985 Mitglied eines Kartells seien, das zu Lasten auch der Steuerzahler Aufträge durch Preisabsprachen und Bestechungszuwendungen erhalten und aufgeteilt habe und wenn ja, wieviele solche Gespräche haben wo stattgefunden?

Antwort der Staatsregierung: Prof. Dr. Walter war bekanntermaßen Mitglied der 20-köpfigen Wirtschaftsdelegation, die an der Asien-Reise des Bayerischen Ministerpräsidenten im April 1995 teilgenommen hat.

Zur Erörterung erster Ergebnisse der Asien-Reise hat Prof. Dr. Walter alle Teilnehmer an der Reise, darunter auch Ministerpräsident Dr. Stoiber, Staatssekretär Spitzner sowie die Vertreter der Presse, am 28. Juli 1995 zu sich nach Augsburg eingeladen.

Frau Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich frage die Staatsregierung: Mit welcher Begründung begnadigte der damalige bayerische Ministerpräsident Dr. h.c. Alfons Goppel Ende der siebziger Jahre Alois Dörr, ehemaliger Lagerleiter des KZ-Außenlagers Flossenbürg in Helmbrechts, der am 31. Juli 1969 vom Landgericht Hof zu lebenslanger Zuchthausstrafe verurteilt wurde?

Antwort der Staatsregierung: Mit Entschließung vom 26. Juli 1977 hat der damalige bayerische Ministerpräsident die weitere Vollstreckung der gegen Alois Dörr verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe im Gnadenwege zur Bewährung ausgesetzt. Eine Begründung ist, wie dies ständiger verfassungsgerichtlich gebilligter Praxis entspricht, nicht beigefügt.

Daß Gnadenentschließungen keiner Begründung bedürfen, folgt aus ihrer besonderen Natur. Auf einen Gnadenerweis besteht kein Rechtsanspruch. Der Träger des Gnadenrechts ist in seiner Entscheidung grundsätzlich frei und weder an durch den Gesetzgeber festgelegte Voraussetzungen noch an Richtlinien gebunden.

Schindler (SPD): Ist beim Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die später verurteilten Täter der illegalen Plutonium-Einfuhr vom 10.08.94 in München ein Antrag auf Erteilung einer Einfuhrgenehmigung für Kernbrennstoffe eingegangen, und, wenn ja, welche Behörde hat den entsprechenden Antrag gestellt?

Antwort der Staatsregierung: Genehmigungsbehörde für die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Kernbrennstoffe ist das Bundesausfuhramt. Das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen hat auf die dortige Entscheidungsfindung keine Einflußmöglichkeit. Die Antwort auf ihre Anfrage lautet demnach nein.

Im übrigen verweise ich auf den ersten Bericht der Bayerischen Staatsregierung zum Untersuchungsauftrag des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Tätigkeit bayerischer Behörden in Fällen von Nuklearkriminalität.

Dieser Bericht liegt dem Untersuchungsausschuß seit Ende November 1995 vor und enthält (S.85, Beantwortung der Frage IV.5) eine umfassende Darstellung zum Thema Einfuhr- und Beförderungsgenehmigungen in dem hier angesprochenen Fall.

Donhauser (CSU): Wird der Rückforderungsanspruch der EU an die Neue Maxhütte vollzogen, und mit welchen Konsequenzen hätten die Maxhütte und der Wirtschaftsstandort Sulzbach-Rosenberg zu rechnen?

Antwort der Staatsregierung: Gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 18.Oktober 1995, dass die an die Neue Maxhütte (NMH) gewährten Darlehen in Höhe von 49,895 Millionen Mark nach dem Stahlbeihilfenkodex unzulässig seien und deshalb zurückgefordert werden müßten, hat die Bundesregierung Klage beim Europäischen Gerichtshof erhoben.

Auf der Grundlage dieser Anfechtungsklage, die keine aufschiebende Wirkung hat, beabsichtigt die Bundesregierung, beim zu beantragen, die Entscheidung der Kommission im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung des Gerichtshofes in der Hauptsache in ihrer Durchführung auszusetzen. Zum weiteren Vorgehen bleibt die Entscheidung des abzuwarten.

Irlinger (SPD): Nach der Verbesserung des Angebots auf der Bahnlinie Nürnberg-Gräfenberg frage ich die Staatsregierung, welche weiteren Schritte notwendig werden, um die Einführung eines 20/30-Minuten-Takts zu sichern, welche Geldmittel dafür zur Verfügung stehen und wie die zeitliche Vorgabe aussieht Antwort der Staatsregierung: Im Rahmen der schrittweisen Einführung des bayernweiten Integralen Taktfahrplans sind auf der Gräfenbergbahn von nach Gräfenberg mit der Eröffnung der U-Bahn am 27.01.1996 die Zugfahrtenzahlen von derzeit 10 auf 25 (bis Eschenau 27) Zugfahrten an Werktagen außer Samstag erhöht worden. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der Wochenendbetrieb mit 24 Zugfahrten (bisher 0) wieder aufgenommen worden

Wegen des schlechten Zustands der Strecke sind umfassende, kostenintensive Maßnahmen im Bereich des Oberbaus und der Signalanlagen erforderlich. Nach § 8 Abs. 2 Bundesschienenwegeausbaugesetz stehen 20 Prozent der Mittel für den Schienenwegeausbau der Eisenbahnen des Bundes für Nahverkehrsinvestitionen zur Verfügung. Die Deutsche Bahn AG hat diese Maßnahmen mit dem jeweiligen Land abzustimmen.