Danach werden die Voraussetzungen geschaffen sein um die Bedienung auf der Gräfenbergbahn weiter

Die Bayerische Staatsregierung und die Deutsche Bahn AG haben vereinbart, dass als Sofortmaßnahmen im Hinblick auf die U-Bahneröffnung am 27.01.1996 Bahnsteigerhöhungen und Bahnsteigverlängerungen zur Schaffung einer guten Umsteigebeziehung vorgenommen werden. Die Kosten dieser Maßnahmen belaufen sich auf etwa 800 000 DM.

Die weitergehenden Maßnahmen werden derzeit zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der Deutschen Bahn AG abgestimmt. Es handelt sich um Maßnahmen an Tiefbau, Oberbau, Brücken, Bahnübergängen, Signal- und Telekomanlagen sowie Bahnsteigen zur Steigerung der Streckenkapazität. Insgesamt werden die Kosten nach Aussagen der Deutschen Bahn AG etwa 27 Millionen Mark betragen. Die Deutsche Bahn AG behandelt diese Maßnahmen als dringliches Vorhaben und strebt eine Realisierung bis zum Jahre 1998 an.

Danach werden die Voraussetzungen geschaffen sein, um die Bedienung auf der Gräfenbergbahn weiter zu verbessern.

Frau Lödermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Möglichkeiten und Chancen sieht die Bayerische Staatsregierung, den seit 3 Jahren geschlossenen Bahnhof Griesen (Grenzübergang nach Ehrwald/Tirol Landkreis Garmisch-Partenkirchen), der derzeit lediglich einen Betriebshalt mit dem Vermerk (Fahrzeitenheft 816 der DB), Grenzkontrolle Griesen - Einstieg Grenzbehörde darstellt, wieder für den Personenverkehr zu öffnen, da für die Menschen, die in Griesen wohnen (darunter zirka 20 Asylbe werber) keinerlei öffentlicher Nahverkehr zur Verfügung steht und viele Wanderer und Mountainbiker, welche eine Wanderung oder Radltour über den Plansee nach Heiterwang oder umgekehrt unter-nehmen, den Zug und den Bahnhof Griesen benützen wollen?

Antwort der Staatsregierung: Es trifft zu, dass der Bahnhof Griesen derzeit nur durch die Grenzpolizei im Rahmen eines Betriebshaltes der Züge genutzt werden kann. Die Einrichtung eines fahrplanmäßigen Haltes ist bei den gegenwärtigen Planungen nicht vorgesehen, da nach Mitteilung der DB AG die Wirtschaftlichkeit für die Wiederinbetriebnahme dieses Bahnhofes nicht gegeben ist.

Unbeschadet dessen wird die Bayerische Eisenbahngesellschaft zu gegebener Zeit die Erforderlichkeit eines Regelzughaltes neu zu prüfen haben. Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für die Gestaltung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs beim Landkreis Garmisch-Partenkirchen liegt.

Heike (CSU): Welche Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung zu ergreifen, um den geplanten großfiächigen kiesabbau im Landkreis Sonneberg (Thüringen) in unmittelbarer Nähe des Landkreises Coburg so zu beeinflussen, dass weder das Trinkwasser für die angrenzenden Bayerischen Kommunen gefährdet noch die auf Bayerischem Gebiet befindlichen Straßen durch den Schwerlastverkehr zerstört werden und keine unzumutbare Lärm- und Schmutzbelastungen für die Bürger entstehen?

Antwort der Staatsregierung: Die Regierung von Oberfranken wurde vom zuständigen Oberbergamt Gera in den Verfahren zur Erteilung von Bergbauberechtigungen im Vorjahr ordnungsgemäß beteiligt. Sie hat in ihren Stellungnahmen vom 28.07.1995 und vom 04.12. nach Anhörung der betroffenen Kommunen die beantragten Aufsuchungs- bzw. Gewinnungsvorhaben abgelehnt. Die Ablehnung ist unter anderem mit den zu erwartenden Beeinträchtigungen der Belange Wasserwirtschaft, Immissionsschutz und Verkehr begründet.

Insbesondere die Belange der Wasserwirtschaft gehören eindeutig zu den öffentlichen Interessen. Ob berechtigte bayerische Interessen bei den Entscheidungen nach den Vorschriften des Bundesberggesetzes ausreichend berücksichtigt worden sind, kann gerichtlich überprüft werden.

Parallel zu den beim Oberbergamt Gera anhängigen Entscheidungen wurde von bayerischer Seite bereits eine Erweiterung der Wasserschutzgebiete auf Thüringer Gebiet beantragt. Die Verfahren zum umfassenden Schutz der Trinkwasserversorgung der bayerischen Gemeinden werden weiter verfolgt.

Falls aufgrund einer erteilten Bergbauberechtigung ein Tagebau eröffnet werden soll, sind die betroffenen bayerischen Behörden und Kommunen an dem erforderlichen konkreten Genehmigungsverfahren zu beteiligen. Dabei kann die notwendige Vorsorge gegen Straßen-schäden und Immissionsbelastungen getroffen werden.

Walter Knauer (SPD): Nachdem das von einem westdeutschen Unternehmer geplante Kiesabbauunternehmen im Landkreis Sonneberg/Thürin gen, in unmittelbarer Nachbarschaft zur bayerischen Stadt Neustadt bei Coburg, nach dem sogenannten DDR-Bergrecht genehmigt werden soll, das eine Mitwirkung von Betroffenen ausschaltet, frage ich die Staatsregierung, ob sie in Verhandlungen mit der thüringischen Landesregierung zu erreichen versucht, dass die demokratischen Mitwirkungsrechte, wie sie in den alten Bundesländern gewährleistet sind, auch dort zum Zuge kommen.

Antwort der Staatsregierung: Die Frage geht zu Unrecht von einer Fortgeltung des DDR-Bergrechts in Thüringen mit einer Ausschaltung der Mitwirkung von Betroffenen beim Kiesabbau in Thüringen aus. Bei den anhängigen Verfahren handelt es sich um die Erteilung von Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung bzw. zum Abbau von Kies, der nicht zum Grundeigentum gehört.

Anwendbar ist das Bundesberggesetz, das nach dem Einigungsvertrag in den neuen Ländern auch für die bauwirtschaftlich wichtigen Kiese und Sande gilt, um in einer vom Bundesverwaltungsgericht nicht beanstandeten Weise die Rohstoffversorgung in den neuen Ländern nach der Wiedervereinigung sicherzustellen.

Bei der Erteilung von Bergbauberechtigungen sind auch bayerische Behörden zu beteiligen, wenn von ihnen wahrgenommene öffentliche Interessen berührt sind. Der Schutz von Grundwasser zur Sicherung der Trinkwasserversorgung ist sowohl in diesen Verfahren zur Erteilung von Bergbauberechtigungen wie auch in Verfahren zur Genehmigung des konkreten Abbaubetriebs zu berücksichtigen.

Die Regierung von Oberfranken hat die bayerischen Belange bereits in die Verfahren eingebracht.

Dr. Fleischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beabsichtigt die Bayerische Staatsregierung nach der Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs und der damit verbundenen Tarifgenehmigung durch die Länder, der Tegernsee-Bahn aus Haushaltsmitteln des Frei-staats Ausgleichszahlungen für deren Beteiligung am der Deutschen Bahn AG zu gewähren?

Antwort der Staatsregierung: Die Staatsregierung beabsichtigt nicht, der Tegernsee-Bahn bei einer etwaigen Anerkennung der Bahn-Card und der damit gegebenenfalls verbundenen Einnahmenminderung Ausgleichszahlungen zu gewähren.

Im übrigen ist die Tarifgestaltung nach den Bestimmungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes Aufgabe der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Nach Auffassung der Staatsregierung sollen Sondertarife zu einer Steigerung der Attraktivität und zumindest nicht zu einer Verschlechterung der Kostendeckung führen.

Hering (SPD): Ist die Bayerische Staatsregierung bereit, in den Problemgebieten Oberfrankens, der Stadt Hof und den Landkreisen Hof und Wunsiedel, die nach dem Gesetz erlaubte Förderhöhe von 28% auszuschöpfen und bei den Verhandlungen der Neuabgrenzung der CAFördergebiete zum 01.01.1997 zu fordern, diese Gebiete wegen der einmaligen Lage in der Bundesrepublik - auf der einen Seite das Billiglohnland Tschechische Republik, auf der anderen Seite die Fördervorteile von Sachsen und Thüringen - in die A-Förderkulisse aufzunehmen?

Antwort der Staatsregierung: Die Europäische Kommission hat den 24. Rahmenplan, der ihr am 13. März 1995 zur Genehmigung vorgelegt worden ist, noch nicht genehmigt. Damit ist auch der Förderhöchstsatz von 28 Prozent für die westlichen GA-Gebiete, der nur bei Vorliegen besonderer Struktureffekte ausgeschöpft werden könnte, noch nicht genehmigt. Die Kommission ist nur bereit, den Förderhöchstsatz von 28 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen einzuräumen, während für Großunternehmen der Förderhöchstsatz nach dem Vorschlag der Kommission auf 18 Prozent begrenzt werden soll. Es wird davon ausgegangen, dass die Kommission sich mit ihren Vorstellungen hierin durchsetzt.

Die Bayerische Staatsregierung ist sich der schwierigen Lage bewußt, die in den im Antrag genannten Gebieten wie auch in bestimmten anderen Regionen, die von der rückläufigen Beschäftigungsentwicklung in der Industrie stark betroffen sind, entstanden ist. Sie ist bereit, dem im Rahmen ihrer an den Haushalt gebundenen finanziellen Möglichkeiten bei der Förderung Rechnung zu tragen.

Generell bindende Zusagen, die Förderhöchstsätze auszuschöpfen, sind im übrigen unabhängig von der Beurteilung des einzelnen Förderfalles nicht sinnvoll. Keinerlei Chancen bestehen, eine beihilferechtliche Genehmigung für noch höhere Fördersätze zu erlangen. Anträge zur Aufnahme bayerischer Gebiete in das A-Fördergebiet im Rahmen der GA-Neuabgrenzung zum 01.01.1997 wird es nicht geben.

Egleder (SPD): Kann der vorgesehene Termin für die Einführung des Bayern-Taktes eingehalten werden, und welche Fahrplangestaltung ist für den Ein-Stunden-Takt auf der Linie Landshut-Plattling vorgesehen?

Antwort der Staatsregierung: Die Einführung des Integralen Taktfahrplans ist vom Abschluß des Verkehrsdurchführungsvertrages mit der DB AG abhängig. Die entsprechenden Vertragsverhandlungen mit der DB AG konnten noch nicht abgeschlossen werden. Unbeschadet dessen sind die betriebs- und fahrplantechnischen Voraussetzungen geschaffen, dass der sogenannte Bayern-Takt mit dem Fahrplan 1996/97 am 2. Juni 1996 eingeführt werden könnte. Auch in der Relation sehen die Planungen die Einführung des vor.

Frau Dr. Baumann (SPD): Wie wirkt der Freistaat auf die Deutsche Bahn AG ein, bzw. welche vertraglichen Regelungen sind getroffen, um kurzfristig eine Verbesserung der S-Bahn-Qualität in München (Erscheinungsbild der Bahnhöfe, Sicherheit, Fahrgastinformation insbesondere bei Störungen) zu erreichen?

Antwort der Staatsregierung: Die Sicherung von Qualitätsstandards im SPNV und damit auch bei der S-Bahn in München insbesondere hinsichtlich Pünktlichkeit, Sauberkeit, Sicherheit und Service ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen zum Verkehrsdurchführungsvertrag.

Es wird in Zukunft eine Aufgabe der Bayerischen Eisenbahngesellschaft sein, Kriterien für den Qualitätsstandard und die Qualitätssicherung im SPNV zu erarbeiten und fortzuschreiben.

Frau Hirschmann (SPD): Was tut der Freistaat, damit auch bei der S-Bahn in München möglichst bald neue Züge eingesetzt werden?

Antwort der Staatsregierung: In den laufenden Vertragsverhandlungen mit der DB AG über den Abschluß des Verkehrsdurchführungsvertrages ist die Staatsregierung darum bemüht, dass die DB AG in den nächsten Jahren in großem Umfang neue Fahrzeuge, insbesondere auch bei der S-Bahn in München, beschafft. Grundlage für die laufenden Verhandlungen ist das Fahrzeugbeschaffungsprogramm der DB AG, wie es von deren Aufsichtsrat am 06.12.1995 beschlossen wurde. Für den Freistaat Bayern wird über Fahrzeugbeschaffung im Volumen von rund 1,25 Milliarden DM verhandelt.

Memmel (SPD): Hat der Freistaat bisher versucht, die Finanzierung der Südumfahrung München und anderer SBahn-Maßnahmen in München durch den Bund bzw. die Bahn im Rahmen deren Verpflichtungen zur weiteren Investition in das Nahverkehrsnetz zu erreichen?

Antwort der Staatsregierung: Bei der S-Bahn-Südumfahrung steht ein Standardisiertes Bewertungsverfahren noch aus. Die Maßnahme soll nach den mit der DB AG und der MVV abgestimmten Ausbauplanungen für den weiteren S-Bahn-Ausbau in München erst mittel- bzw. langfristig realisiert werden. Vorrangig ist der Ausbau der S-Bahn-Stammstrecke, der wichtigsten (drei östliche, vier westliche) und der Schienenanbindung des Flughafens München über die Neufahrner Spange. Die Finanzierung der Ausbaumaßnahme Zorneding-Grafing-Bahnhof konnte mit Abschluß des Finanzierungsvertrages am 06.09.1995 sichergestellt werden. Ein weiterer Finanzierungsvertrag über den Neubau der Neufahrner Spange wurde am 21.12.1995 mit der DB AG abgeschlossen. Zur Sicherstellung der Finanzierung für die weiteren Maßnahmen steht der Freistaat Bayern mit der DB AG und dem Bund in laufenden Verhandlungen.

Frau Lochner-Fischer (SPD): Warum sieht der Freistaat keine Möglichkeit; die Südumfahrung schnellstmöglich voranzutreiben, obwohl die Landeshauptstadt München umfangreiche Planungsarbeiten geleistet hat und die Notwendigkeit der Südumfahrung zur Herstellung eines vollständigen 10-Minuten-Taktes und als Bypass in Störfällen völlig unbestritten ist?

Antwort der Staatsregierung: Der Freistaat Bayern betrachtet die S-Bahn-Südumfahrung als eine verkehrlich wichtige Maßnahme für den mittel- bis langfristigen S-Bahn-Ausbau in München. Vorrangig sind jedoch die Ertüchtigung der S-Bahn-Stammstrecke, der Ausbau der wichtigsten S-Bahn-Außenäste (drei östliche, vier westliche) und die weitere Schienenanbindung des Flughafens München über die Neufahmer Spange. Diese Maßnahmen binden auf absehbare Zeit die für S-Bahn-lnfrastrukturinvestitionen für die Region München zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Bundes und des Landes. Die S-Bahn-Südumfahrung kann erst nach Realisierung dieser vorrangigen Maßnahmen in Angriff genommen werden.

Maget (SPD): Wann wird endlich mit der Ertüchtigung der S-Bahn-Stammstrecke in München begonnen, um wenigstens auf Teilstrecken einen Zehn-Minuten-Takt zu ermöglichen?

Antwort der Staatsregierung: Die Deutsche Bahn AG strebt für die Ertüchtigung der S-Bahn-Stammstrecke den Baubeginn für 1997 an. Die Planungen bei der DB AG sind weitgehend abgeschlossen; die Ausschreibungsunterlagen werden vorbereitet. Die Finanzierung der Maßnahme ist nur teilweise über das ÖPNV-Landesprogramm gemäß § 6 Abs. 2 GVFG abgesichert. Der Freistaat Bayern verhandelt derzeit intensiv mit der DB AG und dem Bund über die Sicherstellung der Finanzierung.

Die Finanzierung kann grundsätzlich auch aus Mitteln für die Regionalisierung für den SPNV erfolgen.

Dr. Heinz Köhler (SPD): Was hat die Staatsregierung bisher getan, und welche konkreten Maßnahmen gedenkt sie zu unternehmen, um die beabsichtigte Stilllegung des Werkes 4 der Empe-Werke in Nordhalben abzuwenden, und welche öffentlichen Zuwendungen wurden der Firma Empe für das Werk Nordhalben seit 1976 gewährt?

Frau Steiger (SPD): Welche Maßnahmen unternimmt die Bayerische Staatsregierung, um dem Arbeitsplatzabbau (Fa. ewt) aufzufangen und dem drohenden Arbeitsplatzabbau bei der Firma Empe in der Gemeinde Nordhalben entgegenzuwirken?

Antwort der Staatsregierung: Die Anfragen der Abgeordneten Dr. Köhler und Steiger betreffen beide die Betriebsstätte der Firma Empe in Nordhalben. Sie wurden deshalb zusammengefaßt.

Die den Fragen zugrunde liegenden Stillegungspläne für das Werk 4 der Empe-Werke in Nordhalben sind an das bisher von der Firma nicht herangetragen worden. Eine telefonische Rückfrage am 29.01.1996 bei der Firma Empe hat folgenden Sachverhalt ergeben:

Die Firma Empe liefert der Automobilindustrie Innenausstattungen aus Holz und Kunststoff zu. Die Stillegung der Betriebsstätte in Nordhalben ist im Planungsstadium. Eine Entscheidung hat das Unternehmen noch nicht getroffen.

Die Zustimmung der Gesellschafter steht noch aus.

Ursächlich für die geplante Stillegung sind erhebliche Überkapazitäten der Firma Empe.

Staatsminister Dr. Wiesheu hat sich bereits in einem Schreiben an die Geschäftsleitung der Firma gewandt und die Bitte ausgesprochen, die Stillegungsabsicht aufzugeben und Fortführungsmöglichkeiten zu erwägen.

Dabei hat er auch ein Gespräch im Ministerium angeboten, in dem die Sachlage und gegebenenfalls staatliche Hilfsmöglichkeiten erörtert werden können.

Angaben zur Förderung privater Unternehmen unterliegen dem Geschäfts- und Betriebsgeheimnis und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Bei der Firma etw ist der Sachstand seit November 1995 unverändert. Es wird deshalb auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Heinz Köhler im Landtag und die Antwort vom 29.11.1995 verwiesen. Schon damals wurde auf die staatlichen Hilfsmöglichkeiten hingewiesen. Um sie noch einmal zu wiederholen:

Die Staatsregierung wird alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um Ersatzarbeitsplätze zu schaffen bzw. bei deren Schaffung zu helfen, indem sie unternehmerische Investitionen unterstützt. Dabei kommen folgende Förderinstrumente in Betracht:

- Nordhalben gehört nach der zunächst bis 31.12. gültigen Fördergebietsabgrenzung zum Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA), so dass entsprechende gewerbliche und fremdenverkehrsgewerbliche Investitionen mit GA-Zuschüssen gefördert werden können. Alternativ können hier auch bayerische Regionalfördermittel in Form von Darlehen oder Zuschüssen eingesetzt werden.

- Bayerische Fördermaßnahmen können durch EUStrukturfondsmittel mitfinanziert werden, da der gesamte Landkreis Kronach europäisches Regionalfördergebiet nach Ziel Sb (Entwicklung des ländlichen Raumes) ist. Prinzipiell sind auch Mittel aus den EUGemeinschaftsinitiativen LEADER und KMU einsetzbar.

- Darüber hinaus stehen auch alle nicht regional gebundenen mittelständischen Förderprogramme zur Investitionsförderung zur Verfügung, z. B. das bayerische Mittelstandskreditprogramm zur Gründung und Sicherung mittelständischer Existenzen (MKP) sowie die bayerischen Technologie-Förderprogramme, d.h. u. a. das bayerische Innovationsförderungsprogramm und das bayerische Technologie-Einführungsprogramm.

- Im Rahmen der bayerischen Ansiedlungspolitik wird die Standortberatung meines Hauses den Ort jeweils geeigneten Investoren vorschlagen, wenn sich die Standortgegebenheiten im Landkreis Kronach mit den Standortanforderungen ansiedlungswilliger Unternehmen decken.