Haftpflichtversicherung

Mit dieser Entscheidung wurden die Beschränkung der Feuerwehrdienstpflicht auf Männer und die Erhebung einer Feuerschutzabgabe als grundgesetzwidrig angesehen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftig auch Frauen zum Feuerwehrdienst herangezogen werden können, soweit sich in einer Gemeinde nicht genügend Freiwillige für den Feuerwehrdienst finden.

Die Aufrechterhaltung der Feuerwehrdienstpflicht angesichts der großen Zahl freiwillig Feuerwehrdienst Leistender - derzeit sind es 345 000, davon sind 10 000 Frauen - ist weiterhin erforderlich. In der Vergangenheit kam es immer wieder einmal vor, dass bei Differenzen zwischen Feuerwehr und Gemeinde alle Angehörigen einer Feuerwehr drohten, ihre Funktion niederzulegen.

Eine spätere Wiedereinführung einer einmal abgeschafften Feuerwehrdienstpflicht vor dem Hintergrund der Verfassungsrechtslage wäre problematisch, denn Dienstpflichten sind gemäß Artikel 12 Absatz 2 des Grundgesetzes nur dann zulässig, wenn sie herkömmlicher Art sind.

Für das Bundesverfassungsgericht waren bei der Entscheidung über die Feuerschutzabgabe nicht nur der Gleichbehandlungsgrundsatz, sondern auch das Finanzverfassungsrecht maßgebend. Danach ist die Wiedereinführung einer Feuerschutzabgabe oder ähnlicher Gebühren oder Beiträge nicht möglich. Die Einnahmeausfälle der bayerischen Kommunen in Höhe von bayernweit rund 58 Millionen DM - dies sind etwa 1,1 Promille des gesamten Haushaltsvolumens der bayerischen Städte und Gemeinden - muss deshalb anderweitig kompensiert werden. Die Reaktion vieler Kommunen lag in der Anhebung der Grundsteuerhebesätze. Nach meiner persönlichen Meinung ist es etwas ungerecht, die Kompensation in dieser Form durchzuführen, weil die Anhebung der Grundsteuerhebesätze sowohl die Feuerwehrdienstleistenden als auch diejenigen trifft, die sich nicht dieser Dienstpflicht stellen. Es liegt aber im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung, wie die Kommunen diese Einnahmeausfälle ausgleichen. Derzeit laufen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Feuerwehren Gespräche darüber, wie die Kostenersatztatbestände im Feuerwehrbereich erweitert werden können, um damit einen kleinen Ausgleich für die weggefallene Feuerschutzabgabe zu schaffen.

Zum zweiten Hauptteil dieses Gesetzentwurfes. Mit der Gesetzesänderung sollen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ablösung des Sprechergremiums der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern durch den wiedergegründeten Landesfeuerwehrverband geschaffen werden.

Bislang fand die Interessenvertretung durch die von den Kreis- und Stadtbrandräten gewählten Sprecher der Freiwilligen Feuerwehren Bayerns statt. Das bisherige Sprechergremium, das seinerzeit unter amerikanischer Besatzungshoheit geschaffen wurde, hat sich zwar grundsätzlich bewährt. Wir wollen aber dem Wunsch der Feuerwehren, dass ihre Interessenvertretung bei dem 1993 wiedergegründeten Bayerischen Landesfeuerwehrverband liegt, Rechnung tragen. Dieser Verband vertritt bereits drei Jahre nach seiner Gründung die weit überwiegende Mehrheit der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern. Der Gesetzentwurf sieht die Beteiligung des Verbandes bei Fachfragen des Feuerwehrwesens durch die staatlichen Behörden vor. Er ist damit auch der demokratisch legitimierte Ansprechpartner der Freiwilligen Feuerwehren für die bayerischen Behörden.

Der Bayerische Senat hat in seinem Gutachten angeregt, mit der Formulierung Fachfragen klarzustellen, daß neben der fachlichen Beratung durch den Landesfeuerwehrverband weiterhin die kommunalen Spitzenverbände als Vertreter der Aufwandsträger der Feuerwehren in die Entscheidungsprozesse mit einbezogen werden. Die Staatsregierung hat in dem heute vorgelegten Gesetzentwurf diese Anregung gerne aufgegriffen. Die Feuerwehren mit dem Landesfeuerwehrverband, die kommunalen Spitzenverbände und der Freistaat Bayern ziehen in dieser Frage an einem Strang.

Lassen Sie mich noch einige wenige Bemerkungen zur allgemeinen Bedeutung der Feuerwehren in Bayern machen. So wichtig es ist, das Bayerische Feuerwehrgesetz den rechtlichen und faktischen Entwicklungen und Gegebenheiten anzupassen, so wichtig sind auch die Leistungen des Staates auf dem Sektor des Feuerwehrwesens. Hier tut die Bayerische Staatsregierung - natürlich im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse des Bayerischen Landtages - viel für die bayerischen Feuerwehren.

Durch eine Reihe von Deregulierungen und Vereinfachungen wurden die ehrenamtlichen Führungskräfte der Feuerwehren in den letzten Jahren deutlich entlastet. Die Einführung des EDV-Systems Basis, das neben der Katastrophenschutzplanung auch den Feuerwehren unter anderem bei der Alarmierungsplanung zugute kommt, war ein weiterer bedeutsamer Schritt in dieser Hinsicht. Als Nebeneffekt ist dadurch eine deutliche Entlastung bei den Polizeidienststellen eingetreten, die die Alarmierung im Rahmen der Erstalarmierung im Regelfall übernehmen.

Die Ausbildung der Feuerwehr wurde nicht nur im schulischen Bereich, sondern, was ebenso wichtig ist, auch auf der Standortebene durch Erarbeitung und Zurverfügungstellung von sogenannten Ausbilderleitfäden deutlich verbessert. Durch den Erwerb der Katastrophenschutzschule Bayern in Geretsried und die Einrichtung einer dritten bayerischen Landesfeuerwehrschule konnten die Ausbildungsmöglichkeiten für die bayerischen Feuerwehren weiter verbessert werden, so dass die erfreulich große Ausbildungsbereitschaft jetzt mit diesen drei Landesfeuerwehrschulen im wesentlichen abgedeckt werden kann.

Mit einer verbesserten Beratung und Unterstützung der Feuerwehrführungskräfte auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes durch die Brandschutzfachbereiche der Regierungen werden die Kreisbrandräte und -inspektoren entlastet.

Schließlich werden wir noch durch eine vernünftige Förderregelung den Belangen der Feuerwehren und der Kommunen im Rahmen des finanziell Möglichen Rechnung tragen.

Die Feuerwehren, die in unseren Gemeinden mit großer Sachkunde und mit außerordentlichem Engagement den Brandschutz und den technischen Hilfsdienst sicherstel len, bleiben für die Staatsregierung weiterhin ein unverzichtbares ehrenamtliches Potential, das uneingeschränkt den Dank und die Anerkennung auch der Staatsregierung und - davon gehe ich aus - auch des Hohen Hauses findet.

(Beifall bei der CSU) Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit beträgt pro Fraktion fünf Minuten. Die erste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Straßer. Bitte, Herr Kollege.

Straßer (SPD): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Feuerwehrorganisation im Freistaat Bayern hat eine stolze Tradition. Diese Tradition beginnt im Jahre 1868 und reicht bis in die Gegenwart. Sie verkörpert Begriffe, die wir auch heute sehr gern gebrauchen: Solidarität, Verantwortung für den anderen. Die Feuerwehrkameraden sind immer wieder bereit, Verantwortung in dieser Gesellschaft zu übernehmen, weil sich das aus ihrer Tradition ergibt. Hierfür gebührt den Feuerwehrorganisationen ein herzlicher Dank.

(Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, unmittelbarer Anlaß für die geplante Änderung des Feuerwehrgesetzes sind zwei Fakten. Zum einen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Heranziehung von männlichen Einwohnern in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz, der Feuerwehrabgabe usw. nicht mehr möglich ist.

Zum zweiten wird das bisherige Sprechergremium durch den wiedergegründeten Bayerischen Landesfeuerwehrverband abgelöst. Nach dem Kriegsende 1945 haben die Amerikaner für die Feuerwehren in Bayern nur das Sprechersystem zugelassen. Das hat sich bis in die Gegenwart gehalten. Wir halten es für richtig, dass nunmehr ein Bayerischer Landesfeuerwehrverband gegründet wurde. So können die Anliegen der Feuerwehren gebündelt vertreten werden.

Zum Gesetz selbst ein paar Anmerkungen. Sicherlich ist seit 1993 viel Zeit vergangen. Man hätte das Gesetz vielleicht ein bißchen früher vorlegen können. Die Verantwortlichen haben dies wiederholt gefordert. Wir legen bei den Beratungen in den zuständigen Ausschüssen Wert darauf, dass die Formulierungen klar und präzise sind, damit diejenigen, die mit dem Gesetz umgehen müssen, wissen, worauf es ankommt.

Wir halten also nichts von groben Formulierungen. Es sind einige Veränderungen gemacht worden. Ursprünglich hieß es Grundsatzfragen, jetzt heißt es grundsätzliche Fachfragen. Ich glaube, die Verantwortlichen in der Feuerwehr haben Anspruch darauf, genau zu wissen, woran sie sind. Darauf werden wir bei den Beratungen besonders achten. Es geht um klare Definitionen, nicht um schwammige Worte, damit man genau weiß, woran man ist.

Ein zweites Problem wollen wir auch noch ansprechen.

Das ist zwar nicht unmittelbar im Gesetz enthalten, Herr Staatssekretär, aber in der Begründung als eigener Punkt dargestellt. Ich glaube, es gibt auch eine CSU-Initiative, die fordert, in Zukunft jedes Gesetz auch auf seine Kosten hin zu durchleuchten. Es ist auch hier der Begriff Kosten genannt worden, aber allgemein gehalten. Wir meinen, daß man dann, wenn man zu einem Bayerischen Feuerwehrverband ja sagt, die Kosten in der Begründung des Gesetzes konkret ansprechen muß. Die Verantwortlichen müssen wissen, wie es in Detailfragen um die Finanzen aussieht, wieviel Geld sie in den nächsten Jahren bekommen werden. Zum zweiten geht es darum, dass das Gebäude, in dem heute der Bayerische Landesfeuerwehrverband untergebracht ist, bis zum Jahre 1938 dem Verband gehört hat. Jetzt befindet es sich in Staatsbesitz, weil es 1938 enteignet worden ist. Von seiten der Staatsregierung sollte eine Regelung gefunden werden, die dem Feuerwehrverband entgegenkommt. Es geht nicht an, dass dort in Zukunft vielleicht Miete zu bezahlen ist. Auch das sollte im Gesetz klar geregelt werden.

Außerdem möchte ich etwas zur finanziellen Unterstützung der Feuerwehren insgesamt sagen, weil ich soeben eine diesbezügliche Erklärung der Staatsregierung gelesen habe. Mir ist gestern bekannt geworden, dass es in einem Regierungsbezirk zirka 20 Anträge auf Investitionen für Feuerwehrgeräte gibt. Gerade zwei können genehmigt werden. Ich glaube, dazu können wir nicht hurra. schreien. Da gibt es wirklich größere Probleme. Auch diese Probleme müssen wir im Zusammenhang mit der Änderung des Feuerwehrgesetzes lösen. Es sollte überlegt werden, ob wir die Verantwortung ähnlich regeln sollen wie beim Bayerischen Landessportverband, ob also nicht auch die Feuerwehren selbst entscheiden sollten, was absolut dringlich ist und was nicht. Die Zuständigkeit muss klar geregelt werden, und dies soll bei der Gesetzesberatung geschehen.

Zum Schluß, meine sehr geehrten Damen und Herren, wiederhole ich, was ich eingangs schon betont habe. Wir können auf die lange Feuerwehrtradition stolz sein. Sie ist weit über 100 Jahre alt. Ich glaube, es ist immer wieder Hervorragendes geleistet worden. Das ist auch heute noch so. Es ist großartig, wenn Leute bereit sind, an die Spitze des Landesfeuerwehrverbandes zu treten und hier Verantwortung zu übernehmen.

Wir werden unsere Vorstellungen im Rahmen der Beratungen zum Gesetzentwurf einbringen und wünschen vor allem auch eine klare Regelung, was die Finanzen in den verschiedenen Bereichen anbetrifft, also klare Formulierungen, damit die Verantwortlichen wissen, woran sie sind.

Zum Schluß unser Dank an die Feuerwehrkameraden für die hervorragenden Leistungen, die sie Tag für Tag erbringen. Es ist vorbildlich, was hier geleistet wird.

(Beifall bei der SPD)

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Dr. Fleischer das Wort.

Bitte, Herr Kollege.

Dr. Fleischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf - das ist bereits dargestellt worden -ergibt sich aus einschlägigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Es wird jetzt also hierauf reagiert, und der Landesfeuerwehrverband soll in Zukunft mit Hilfe dieses Gesetzentwurfes die entsprechende Rechtsgrundlage erhalten. Dabei ist es aus unserer Sicht außerordentlich notwendig, dass die Belange, die der Landesfeuerwehrverband den Fraktionen mitgeteilt hat, auch Berücksichtigung finden.

Die Formulierung lautet jetzt, dass der Feuerwehrverband als Interessenvertretung an grundsätzlichen Fachfragen beteiligt werden soll. Bei der früheren Regelung mit dem Sprechergremlum war es so, dass dieses Sprechergremium zu allen Grundsatzfragen gehört wurde. Es geht also darum, diesen unbestimmten Rechtsbegriff so zu fassen, dass für die neue Gliederung kein Nachteil entsteht. Wir teilen die Meinung des Landesfeuerwehrverbandes, dass es auch möglich sein sollte, das Benehmen mit dem Landesfeuerwehrverband herzustellen, wenn es zum Beispiel darum geht, den Leiter einer der drei Feuerwehrschulen zu bestellen. Warum soll der Landesfeuerwehrverband hier von der Abgabe einer Stellungnahme ausgeschlossen werden? Ich denke, Herr Staatssekretär, dass hier noch etwas Bewegungsspielraum besteht, und zwar auch im Parlament. Das sage ich in Richtung der CSU-Kollegen.

Das Sprechergremlum hatte auch eine gewisse Finanzausstattung, und es sollte vom Parlament klargemacht werden, dass der Landesfeuerwehrverband mit seinem entsprechenden Gremium die gleiche Finanzausstattung erhält, dass die Finanzausstattung also nicht beschnitten werden soll, wie das möglicherweise aus dem Text des Gesetzentwurfs hervorgeht.

Es ist sehr zu begrüßen, dass wir in der Zwischenzeit in Bayern durch den Vorstoß aus dem Parlament und der Staatsregierung in Geretsried die dritte Feuerwehr-schule haben. Das wird sicherlich dazu beitragen, das Ausbildungsniveau weiter beizubehalten und auch zu verbessern, und es ermöglicht den südbayerischen Feuerwehrleuten die heimatnahe Ausbildung in einer Feuerwehrschule in ihrer Nähe.

Da den Städten und Gemeinden erhebliche Mittel durch die Abschaffung der Feuerschutzabgabe verlorengehen, muß über die auf die Brandversicherung erhobene Versicherungssteuer in Höhe von 8 % - immerhin zwischen 110 und 120 Millionen DM pro Jahr - diskutiert werden; denn diese wird nur zu 70 % an die Feuerwehren weitergereicht, während die übrigen 30 % den Gemeindehaushalten zufließen. Es muss auch überlegt werden, wie der Antragsstau bei der Errichtung von Feuerwehrgerätehäusern mit einem Investitionsvolumen von umgerechnet 150 Millionen DM in den nächsten drei bis fünf Jahren aufgelöst werden kann.

Abschließend möchte auch ich mich im Namen meiner Fraktion bei den Feuerwehrleuten für die hervorragende Arbeit bedanken, die sie für die Bevölkerung des Freistaats Bayern Jahr für Jahr leisten.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kempfler.

Dr. Kempfler (CSU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist erfreulich, feststellen zu können, dass weitgehend Übereinstimmung mit den Zielsetzungen besteht, die von der Staatsregierung im Gesetzentwurf niedergelegt worden sind. Auch wir stehen selbstverständlich hinter diesem Entwurf. Über die Einzelheiten werden wir im Ausschuß für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit eingehend diskutieren.

Sollte es notwendig sein, die eine oder die andere Bestimmung zu präzisieren, werden wir entsprechenden Vorschlägen aufgeschlossen gegenüberstehen.

Der Gesetzentwurf ist notwendig, um die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen.

Ich darf betonen, dass wir mit dem Landesfeuerwehrverband im engen Kontakt stehen und dass es sicherlich in dessen Interesse ist, offene Fragen, die im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf noch nicht geklärt werden können, in der weiteren Diskussion zu erörtern.

Dies kann zum Beispiel die Frage betreffen, inwieweit Feuerwehren verkehrsregelnde Maßnahmen durchführen dürfen; denn für diese Tätigkeit, die von den Feuerwehren bereits ausgeübt wird, muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Andernfalls könnte es bei Haftungsfragen zu Schwierigkeiten kommen. Ein entsprechender Beschluß wurde vom Ausschuß für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit bereits gefaßt, mit dem die Staatsregierung gebeten wird, Vorschläge zu unterbreiten. Wir sind mit dem Landesfeuerwehrverband übereingekommen, zunächst den Gesetzentwurf zu verabschieden; denn er duldet keinen Aufschub mehr.

Eine der offenen Fragen ist, wie der Ausfall, der den Kommunen durch den Wegfall der Feuerschutzabgabe entstanden ist, ersetzt werden kann. Das Problem ist zwar nicht leicht zu lösen; wir wollen uns aber bemühen, eine befriedigende Regelung zu finden.

Ebenfalls mit dem Landesfeuerwehrverband vereinbart wurde, die Kostenersatzmöglichkeiten zu erweitern. Doch auch das ist ein Problem; denn einerseits soll die Feuerwehr Menschen in Not helfen und Brandgefahren abwehren sowie bei Katastrophen einschreiten. Andererseits soll dafür - und das widerspricht dem Selbstverständnis der Feuerwehr - über ein gewisses Maß hinaus Kostenersatz verlangt werden. Allerdings hat das Gespräch mit dem Verband ergeben, dass in vielen Fällen Haftpflichtversicherungen für Schäden eintreten, bei deren Beseitigung die Feuerwehr herangezogen worden ist.