Stand und Entwicklung der Lebensmittelüberwachung in Hessen

Die Futtermittel- und Lebensmittelskrisen der letzten Jahre und die dabei zutage getretenen unzureichenden Eigenkontrollen der anbietenden Wirtschaft machen Konsequenzen im Vollzug der Lebensmittelüberwachung durch die Länder erforderlich.

Die Strukturen in der Ernährungswirtschaft sind geprägt durch eine immer stärker werdende Arbeitsteiligkeit sowie durch hochkomplexe Lieferbeziehungen und Produktionsverfahren. Es gilt zu überprüfen, ob die Lebensmittelkontrolle in Hessen noch die notwendige Leistungsfähigkeit besitzt, um größtmögliche Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit für Hessens Verbraucher zu garantieren. Dabei geht es neben einem effizienten Krisenmanagement auch um die kritische Betrachtung der alltäglichen Überwachungsarbeit sowie um die landesweite Umsetzung von veränderten Rahmenbedingungen auf EU- und Bundesebene, deren Ziel es ist, den Verbraucherschutz zu verbessern.

Aktuell sind in Hessen die Zuständigkeiten auf drei Ebenen verteilt, wodurch Reibungsverluste zu erwarten sind. Struktur- und Kooperationsfragen, Arbeitsteilung und Schwerpunktbildung zwischen den Ländern sind von zunehmender Bedeutung, damit eine Bündelung der Kräfte im Bereich Lebensmittelsicherheit stattfinden kann. Bereiche wie moderne Informations- und Kommunikationssysteme und Veröffentlichungspflichten sind für ein effektives Krisenmanagement und eine verbrauchernahe Informationspolitik unverzichtbar. Ebenso stehen die Kapazitätsausstattung und die Qualifikation der Mitwirkenden im Mittelpunkt einer Überprüfung der Überwachungsbehörden.

Die Landesregierung wird ersucht, im Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz über folgenden Gegenstand zu berichten:

1. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung einer funktionierenden Lebensmittelkontrolle für den gesundheitlichen Verbraucherschutz bei?

2. Welche Landesbehörden inklusive aller nachgeordneten Behörden bearbeiten in Hessen Fragen der Lebensmittelsicherheit?

3. Sind nach Auffassung der Landesregierung in den kommenden Jahren durch EU- und/oder Bundesvorschriften zusätzliche Anforderungen im Bereich der Lebensmittelsicherheit zu erwarten und wenn ja, welche und wie stellt sich die Landesregierung darauf ein?

4. Teilt die Landesregierung unsere Auffassung, dass die Umsetzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV Rüb) eine wichtige Vorbereitung auf kommende EU-Vorschriften ab 2006 sein wird?

5. Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der AVV Rüb und wie wird diese Verordnung durch die Landesregierung beurteilt?

Dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz überwiesen

6. Welche Verbesserungen für den Verbraucherschutz und die Lebensmittelkontrolle sind durch die Umsetzung der AVV Rüb für Hessen zu erwarten?

7. Welche personellen, technischen und finanziellen Konsequenzen ergeben sich durch die Umsetzung der AVV Rüb für Hessen?

8. Wie wird die Landesregierung die Umsetzung der AVV Rüb finanzieren?

9. Auf welche in Deutschland bzw. in Europa verbotenen Stoffe, z.B. Pflanzenschutzmittel, hin wird bei der Lebensmittelkontrolle in Hessen standardmäßig untersucht?

Vollzugsbehörden der Lebensmittelüberwachung (Staatliche Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz)

10. Welche Aufgaben haben die Vollzugsbehörden der Lebensmittelüberwachung "vor Ort" im Einzelnen wahrzunehmen?

11. Wie viele Betriebskontrollen bezogen auf die Einwohnerzahl/Anzahl der Betriebe gab es in Hessen (1999, 2000, 2001, 2002, 2003 und im ersten Halbjahr 2004, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)?

12. Wie viele Planstellen gibt es bei den Vollzugsbehörden der Lebensmittelüberwachung und wie viele davon sind besetzt (1999, 2000, 2001, 2002, 2003 und im ersten Halbjahr 2004, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)?

13. Wie werden die fachlichen Anforderungen der Lebensmittelkontrolleur-VO vom 17. August 2001 umgesetzt und wie wird die Verpflichtung zur Fortbildung von nicht wissenschaftlich ausgebildetem Personal sichergestellt?

14. Wie ist die Zahl der Lebensmittelkontrolleurinnen/-kontrolleure pro Einwohner (1999, 2000, 2001, 2002, 2003 und im ersten Halbjahr 2004, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten und im Landesdurchschnitt)?

15. Wie viele Betriebe nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (betrifft nicht nur Lebensmittel, sondern auch Betriebe mit Bedarfsgegenständen) hat eine Kontrolleurin/ein Kontrolleur zu betreuen (1999, 2000, 2001, 2002, 2003 und im ersten Halbjahr 2004, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten und im Landesdurchschnitt)?

16. Wie viele Lebensmittelkontrolleure sind im Jahre 2003 in den Ruhestand gegangen und wie viele werden 2004 gehen?

17. Zu welchem Zeitpunkt wurden bzw. werden die Stellen neu besetzt?

18. Wie und mit welcher finanziellen und personellen Ausstattung werden Produktangebote aus dem Internet überprüft?

19. Ist die Ausstattung mit sonstigen unverzichtbaren Geräten wie z.B. Prüfgeräten oder Fotoapparaten bei allen Vollzugsbehörden erstens auf dem Stand der Technik und zweitens vollständig und in ausreichender Zahl vorhanden (Stand 1999, 2000, 2001, 2002, 2003 und im ersten Halbjahr 2004, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)?

Wie viele Lebensmittel erzeugende, verarbeitende und verteilende Betriebe gibt es und wie wird deren jeweiliges Risikopotenzial erfasst und berücksichtigt (Stand Ende 2003 und im ersten Halbjahr 2004, aufgeschlüsselt nach Landkreisen, kreisfreien Städten und im Landesdurchschnitt)?

21. Wurde bei allen Vollzugsbehörden im Land nach einem Probenplan gearbeitet, der die verschiedenen Risikopotenziale von Betrieben berücksichtigt?

Wenn nein, warum nicht?

22. Wie groß sind die tatsächliche Zahl und die Frequenz der jährlich genommenen Routineproben (1999 bis Ende 2003 und im ersten Halbjahr 2004, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten und im Landesdurchschnitt)? 23. Wie, in welchem Umfang und mit welchen Methoden werden kennzeichnungspflichtige gentechnisch veränderte Lebensmittel, Zusatzstoffe und andere kennzeichnungspflichtige Bestandteile überprüft, vor und nach dem 18. April 2004?

24. Wie stellt die Landesregierung den einheitlichen Vollzug und die Qualitätssicherung der Lebensmittelüberwachung in den staatlichen Ämtern für Veterinärwesen und Verbraucherschutz sicher und wie soll sie im Falle der Kommunalisierung der Lebensmittelkontrolle sichergestellt werden?

25. Wie viele Beanstandungen gab es in den Jahren 2001, 2002, 2003 und im ersten Halbjahr 2004 bei planmäßigen Proben und bei Verdachtsproben?

26. Wie viele Bußgeld- und Strafverfahren wurden in den Jahren 2001, 2002, 2003 und im ersten Halbjahr 2004 insgesamt und wo wegen welcher Sachverhalte und Vergehen eingeleitet?

27. Wie viele Bußgeldbescheide und Strafbefehle wurden in den Jahren 2001, 2002, 2003 und im ersten Halbjahr 2004 wegen welcher Ordnungswidrigkeiten bzw. wegen welcher Vergehen erlassen und wie wurden diese geahndet (Höhe der Geldbuße, Anzahl und Höhe der Tagessätze)?

Wie viele sind bestandskräftig bzw. rechtskräftig geworden?

Informations- und Kommunikationssysteme 28. Gibt es eine landesweit einheitliche Ausstattung mit EDV­Hardware der Vollzugsbehörden?

29. In welchem Umfang kommen moderne Techniken und gemeinsame Datenbanken zur Anwendung?

30. Wie sind die datentechnische Vernetzung und Aufbereitung zwischen den Behörden sichergestellt?

31. Wird landesweit eine einheitliche Software benutzt?

Wenn nein, wie wird der Datenaustausch zwischen den Vollzugsbehörden und allen anderen beteiligten Behörden abgewickelt?

Vernetzung mit übergeordneten Behörden, Ministerien und der Bundesebene 32. Gibt es einen regelmäßigen Datenaustausch mit Bundesbehörden (z.B. dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin BGVV, der Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL) und Bundesministerien?

33. Welche Informationspflichten und -rechte hat das Land gegenüber Bundesbehörden (z.B. dem BGVV, der BVL) und Bundesministerien?

34. Welche Absprachen zur Spezialisierung und arbeitsteiligen Nutzung teurer Gerätschaften gibt es mit Behörden anderer Bundesländer?

35. Wie ist die europaweite und länderübergreifende Zusammenarbeit bei der Kontrolle zulassungspflichtiger Stoffe aus anderen Ländern (Einfuhrkontrollen) und bei der Verhängung von grenzüberschreitenden Maßnahmen zu beurteilen?

36. Welche Bereiche bzw. Lebensmittelgruppen waren bei Importkontrollen (in den Jahren 2001, 2002, 2003 und im ersten Halbjahr 2004) auffällig?

37. Welche personellen und organisatorischen Verbesserungen hat die Landesregierung seit März 2004 bei der tierärztlichen Grenzkontrollstelle am Frankfurter Flughafen vorgenommen?

Krisenmanagement in der Lebensmittelüberwachung

Wie groß ist die Zahl der Proben aus besonderem Anlass, bezogen auf die Einwohnerzahl (1999 bis 2001, 2003 und im ersten Halbjahr 2004, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten und im Landesdurchschnitt) und welche Anlässe waren jeweils die Auslöser?

39. Wie wird der unverzügliche Datenaustausch zwischen Vollzugsbehörden und übergeordneten Behörden sowie Bundes- und EUBehörden sichergestellt?

40. Wie wird sichergestellt, dass im Krisenfall personelle Reserven zur Verfügung stehen bzw. Kräfte verschiedener Vollzugsbehörden gebündelt werden können?

41. Wie wird bei Lebensmittelskandalen die schnelle Handlungsfähigkeit gewährleistet und wie wird die Handlungsweise abgestimmt?

Ist ein detaillierter Maßnahmenkatalog entwickelt?

42. Wie gehen die Behörden in Hessen mit ungelösten Fragen zu Stoffen in Lebensmitteln um, die möglicherweise eine schwere Beeinträchtigung der Gesundheit verursachen, wie z. B. Acrylamid?