Jugendamt

Dieser Strukturbeirat wird sich auch mit der gesamten Hochschulstruktur der Region befassen müssen, unabhängig davon sind alle Verantwortlichen gefordert, sich Gedanken über die Entwicklungsperspektiven der Fachhochschuleinrichtung in Münchberg zu machen, damit in einem Wettbewerb der Ideen die beste Lösung gefunden wird.

Daxenberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Staatsregierung die über vier Millionen Mark an Fördergeldern für die Amylose KG bei dem voraussichtlich nicht mehr abwendbaren Konkurs der Firma unwiederbringlich in den Sand gesetzt, und wer ist für die risikobehaftete Fördermittelvergabe verantwortlich?

Antwort der Staatsregierung:

1. Die Amylose KG befindet sich in ernsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Lösung der wirtschaftlichen und finanziellen Probleme liegt nicht in der Entscheidungsgewalt des Staatsministeriums. Der Staat kann auch nicht für private Investoren handeln. Dennoch bemüht sich die Staatsregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten zusammen mit Banken und der Amylose KG um eine tragfähige Gesamtfinanzierung.

2. Mit Hilfe staatlicher Zuschüsse wurde von der Amylose KG in Altenmarkt ein neuer Weg beschritten. Es läßt sich heute schon feststellen, dass mit der funktionierenden Anlage Amylose und Eiweiß in der gewünschten Qualität produziert werden können. Die staatlichen Mittel sind demnach sinnvoll und bestimmungsgemäß eingesetzt worden. Wenn sich die erwarteten Preise für Amylose und Eiweiß nachhaltig realisieren lassen, wird die Anlage nach Meinung von Experten wirtschaftlich arbeiten können.

3. Die Staatsregierung hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles zum Gelingen des sehr innovativen Projektes getan. Vor der Entscheidung über die Gewährung einer Förderung in Höhe von 4,08 Mio. DM wurde vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine genaue Prüfung des Projektes vorgenommen. Gleichzeitig hat das Staatsministerium auf einem Eigenfinanzierungsanteil von 55 % bestanden.

Die nach Investitionsbeginn erfolgten Managementfehler waren nicht absehbar und können der Staatsregierung nicht angelastet werden.

4. Die technischen Risiken und Marktrisiken des Projektes waren der Staatsregierung von Anfang an bekannt.

Angesichts der Tatsache, dass es sich um eine hochinteressante Innovation und Weltneuheit handelt, wurden diese Risiken wegen der ursprünglichen soliden finanziellen Basis und der Tatsache, daß Bauern und andere erfolgreiche Unternehmer insgesamt 4,8 Mio. DM Privatkapital - inzwischen rund 11 Mio. DM Privatkapital - einsetzen, von der Staatsregierung als vertretbar angesehen. Auch zum jetzigen Zeitpunkt muß festgestellt werden, dass die Anlaufschwierigkeiten bei der Produktionstechnik und der Vermarktung innerhalb des damals vorausgeschätzten Rahmens geblieben sind. Allerdings sind potentielle Abnehmer der Produkte durch die ungelösten finanziellen Schwierigkeiten in Altenmarkt verunsichert worden.

5. Bei der Herstellung von Naturplastik aus Erbsen handelt es sich um eine Innovation, die bereits jetzt international Aufsehen erregt. Angesichts der Tatsache, daß Bauern und Landhändler letztlich 30 Mio. DM Umlaufkapital und private Investoren bereits jetzt rund 11 Mio. DM Privatkapital einsetzen, hält die Staatsregierung den Kapitaleinsatz des Freistaates Bayern hierfür angemessen.

Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Ich frage die Staatsregierung, ob sie die Ratschläge des Polizeipräsidiums München zum Thema Gewalt in der Familie (bei der zu einer sofortigen Anzeige geraten wird) künftig durch die Justizbehörden unterstützen will oder ob sie davon ausgeht, dass die Staatsanwaltschaft weitere, ihr gezeigte Fälle einfach aus Mangel an öffentlichem Interesse einstellen wird, wie im Fall des Berichtes in der SZ vom 12. April 1996 (Nr. 85, S.37 Maria 5.). Antwort der Staatsregierung: Der Schutz der Opfer von Straftaten ist seit jeher zentrales Anliegen der Bayerischen Staatsregierung. Sehr viel früher als anderswo haben wir uns der Problematik gestellt. Beispielhaft sei die Opferschutzbekanntmachung der Staatsministerien der Justiz und des Innern vom 1982 (JMBI 5. 209) erwähnt, die wegweisend war. Die Regelungen dort haben später zum Teil Eingang in die bundeseinheitlichen Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren gefunden, zum Teil auch in das Opferschutzgesetz.

Nach Nr. 233 der eben erwähnten Richtlinien ist das öffentliche Interesse an der Verfolgung von Körperverletzungen vor allem dann zu bejahen, wenn eine rohe Tat, eine erhebliche Mißhandlung oder eine erhebliche Verletzung vorliegen; dies gilt auch, wenn die Körperverletzung in einer engen Lebensgemeinschaft begangen worden ist. Nach Nr.235 der Richtlinien geht die Staatsanwaltschaft in Fällen der Kindesmißhandlung auch namenlosen und vertraulichen Hinweisen nach; bei diesen Fallkonstellationen wird das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung grundsätzlich bejaht.

Der konkrete Fall wurde vom anwaltlichen Vertreter der Ehefrau des Beschuldigten am 23. Februar 1996 bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München 1 angezeigt. Diese hat daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen dreier Vorfälle eingeleitet.

Nachdem die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit Verfügung vom 27. Februar 1996 zunächst auf den Privatklageweg verwiesen hatte, nahm sie die Ermittlungen am 12. April 1996 wieder auf.

Derzeit dauern die Ermittlungen noch an.

Mit Rücksicht auf die noch laufenden Ermittlungen können keine näheren Angaben zu den zur Anzeige gebrachten Sachverhalten gemacht werden. Es darf hierfür um Verständnis gebeten werden.

Wie der Leiter der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München 1 versichert hat, wird er auf eine weitere Sensibilisierung seiner Staatsanwälte im Bereich der Straftaten im sozialen Nahraum hinwirken.

Straßer (SPD): Ich frage die Bayerische Staatsregierung:

Wie hoch sind die Anforderungen der einzelnen Bezirksregierungen für Zuwendungen zum Kindergartenneubau für das Jahr 1996, mit welchen Beträgen können die Bezirksregierungen tatsächlich rechnen, und wie viele Jahre müssen die Kommunen in etwa rechnen, bis die letzten Zuschüsse eingegangen sind?

Antwort der Staatsregierung: Die Regierungen haben für Kindergartenbaumaßnahmen für 1996 insgesamt 240,3 Mio. DM angefordert. Hiervon werden 33,3 Mio. DM für neu anzufinanzierende Maßnahmen benötigt.

Im bayerischen Staatshaushalt stehen auch 1996 - wie seit 1992 ­ 100 Mio. DM an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Eine Aufteilung dieser Mittel auf die Regierungen wird demnächst erfolgen.

Kindergartenbaumaßnahmen werden meist innerhalb von zwei Jahren durchgeführt und seitens des Staates in der Regel innerhalb von vier Jahren abfinanziert. Durch den rasanten Ausbau des Kindergartenwesens in Bayern um fast 82 000 Plätze in 6 Jahren ist zwangsläufig ein Ungleichgewicht bei der Abfinanzierung entstanden.

Obwohl in den Jahren 1989 bis 1995 bayernweit über 472 Mio. DM für die Baukostenförderung aufgewendet wurden, übersteigt der Finanzierungsbedarf für bereits laufende Baumaßnahmen und für im Haushaltsjahr 1996 erstmals anzufinanzierende Maßnahmen weit die regulären Mittel in Höhe von 100 Mio. DM.

Neben den regulären Mitteln wurden im Haushaltsjahr 1995 noch Mittel in Höhe von 75,0 Mio. DM aus dem Sonderprogramm Offensive Zukunft Bayern bereitgestellt. Mit diesen Mitteln konnten über 9 100 Kindergartenplätze zusätzlich neu anfinanziert werden.

Auf Grund der finanziellen Vorbelastungen ist es nicht möglich, Kindergartenbauten entsprechend dem Baufortschritt zu bezuschussen. Dies ist im übrigen darauf zurückzuführen, dass seit 1990 in allen Fällen, in denen es die Kommunen wünschen, dem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt wird.

Mit der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn wird den Kommunen mitgeteilt, dass damit eine endgültige Entscheidung über die Höhe und den Zeitpunkt der Bewilligungen nicht verbunden ist. Die Kommunen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hieraus kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden kann und der Maßnahmeträger das volle Finanzierungsrisiko trägt.

Frau Peters (SPD): Ich frage die Staatsregierung: Hält sie die Behauptung aufrecht, dass bei Betriebsprüfungen von Mittel- und Kleinbetrieben, die im Durchschnitt 12 Jahre nicht mehr geprüft wurden, 10 Jahre zurück geprüft wird (siehe Plenarprotokoll vom 05. Juli 95 und Veröffentlichung in der bfg S. 153 Aus dem Landtag Betriebsprüfung - Märchenstunden im Landtag), und wenn ja, ist sie sich bewußt, dass diese Vorgehensweise nur dann möglich ist, wenn es sich um nachgewiesene Steuerhinterziehung handelt?

Antwort der Staatsregierung: Es ist richtig, dass der Betriebsprüfer nur in Fällen der Sfeuerhinterziehung bis zu 10 Jahre zurück prüft. I.d.R. beträgt der Prüfungszeitraum bei Mittel- und Kleinbetrieben 3 Jahre.

Es wurde aber - wie Sie in dem Plenarprotokoll vom 05. Juli 1995 nachlesen können - auch betont, dass die Finanzämter die Betriebe in den nicht von der Betriebsprüfung geprüften Jahren keinesfalls aus den Augen verlieren. Falls bei der Bearbeitung der Steuererklärung Fragen auftreten, wird diesen - wie bei allen anderen Steuerpflichtigen - durch den Innendienst nachgegangen

Zudem finden in den Betrieben regelmäßig und bei Bedarf auch statt.

Frau Schweder (CSU): Ich frage die Staatsregierung, wie die Beschlüsse des Bayerischen Landtags gemäß Drucksachen Nrn. 12/2119 und 12/10345 umgesetzt werden.

Antwort der Staatsregierung: Der Beschluß vom 13.6.1991, Drs. Nr.12/2119 wurde im März 1992 durch Einfügung einer Genehmigungspflicht für Errichtung und Betrieb von Beschneiungsanlagen in das bayerische Wassergesetz, Art. 59a und durch Bekanntmachung des über Grundsätze für die Genehmigung von Beschneiungsanlagen vom 18.10.1993 umgesetzt.

Die Grundsätze werden von den Genehmigungsbehörden in den jeweiligen Verfahren im Einzelfall angewendet.

Der Beschluß vom 3.3.1993, Drs. Nr.12/10345 wurde in der Vergangenheit strikt beachtet. In den letzten 10 Jahren wurden für die Einrichtung von Beschneiungsanlagen keine staatlichen Fördermittel ausgereicht. Davon zu unterscheiden ist die Förderung des Hochleistungssports, in deren Rahmen auch Fördermittel für die Errichtung und den Ausbau von Stützpunkten gewährt wurden, welche die Einrichtung von Beschneiungsanlagen mit umfassen, z.B. in Garmisch-Partenkirchen.

Kolo (SPD): Inwieweit sieht die Staatsregierung in den Gesprächen über eine Liste von Stoffen für die Einlagerung in die Deponie Wiedenzhausen mit der in Bayern unbekannten GALA nicht nur eine vorzeitige Festlegung der Regierung von Oberbayern - der Firma GALA die Rechte des bisherigen Deponiebetreibers zu übertragen -, sondern auch eine Brüskierung der Interessengemeinschaft Wiedenzhausen, zumal beide zu den Gehiemgesprächen zwischen GALA und Umweltministenum nicht geladen waren.

Antwort der Staatsregierung:

1. Die Firma GALA, die im März die Gesellschaftsanteile der Fa. KARL an der Deponie Wiedenzhausen erworben hat, hat in zwei Gesprächen auf eigenen Wunsch sich zunächst dem Umweltministerium als neue Eigentümerin vorgestellt und dann ihre Vorstellungen zur Restverfüllung und Rekultivierung der Deponie Wiedenzhausen mitgeteilt. Das ist angesichts der Vorgeschichte sachgerecht. Von Geheimgesprächen kann dabei keine Rede sein.

2. Im zweiten Gespräch das sie im übrigen in entsprechender Weise auch mit der Regierung von Oberbayern geführt hat - hat die Fa. GALA angekündigt, daß sie bei der Regierung einen neuen Stoffkatalog beantragen wird. Der Stoffkatalog ist noch nicht eingereicht.

Sobald der Antrag vorliegt, wird die Regierung auf der Grundlage der bisher dazu abgegebenen Erklärungen festzulegen haben, in welchem Verfahren Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfah ren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach Art. 16 darüber zu entscheiden ist. Der Eigentümer-wechsel hat somit insbesondere auch keinen Einfluß auf die bisherige - und nach wie vor geltende - der Staatsregierung, wonach zur endgültigen Verfüllung der Deponie mit Sonderabfällen ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen wäre, wenn für die Restverfüllung die bislang vorgesehenen oder vergleichbare Stoffe beantragt werden.

3. Vom Inhalt dieses Gesprächs hat Staatsminister Dr. Goppel am 20.03. auf seinen Wunsch den Bürgermeister von Sulzemoos unterrichtet und die ihm und der Interessengemeinschaft bereits im Herbst letzten Jahres gegebene Zusage erneuert, dass der Stoffkatalog, sobald er vorliegt, unabhängig vom abfallrechtlichen Verfahren der Gemeinde und der Interessengemeinschaft Wiedenzhausen zur Meinungsbildung zur Verfügung gestellt wird. Von der Interessengemeinschaft liegt ein solcher Gesprächswunsch nicht vor; ihm würde selbstverständlich entsprochen.

4. Die Gespräche können folglich keine vorzeitige Festlegung der Regierung von Oberbayern und keine Brüskierung der Interessengemeinschaft darstellen.

Hausmann (CSU): Nachdem in Bayern seit 1993 kein Ausbildungslehrgang mit anschließender Prüfung für Fleischkontrolleure mehr stattfand und das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit verpflichtet ist, die Ausbildungsvorschriften zu erstellen, frage ich, bis wann mit dem neuen Ausbildungsvorschriften gerechnet werden kann, damit die Ausbildung von Fleischkontrolleuren wieder möglich ist?

Antwort der Staatsregierung: Mit der Durchführung der Ausbildung und Prüfung für Fleischkontrolleure ist die Regierung von Mittelfranken beauftragt worden. Gestern, am 17.04.1996, fand im Ministerium unter Leitung von Herrn Staatssekretär Dr. Gerhard Merkl ein seit längerem geplantes, abschließendes Gespräch mit der Regierung statt, in der auch Einzelheiten des Ausbildungs- und Prüfungsverfahrens diskutiert worden sind.

Aufgrund dieses Gespräches kann davon ausgegangen werden, dass die neuen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften bis Juni in Kraft treten und noch im Herbst ein erster Ausbildungslehrgang durchgeführt werden kann.

Irlinger (SPD): Nachdem beim Prozeß vor dem Landgericht Bayreuth gegen Heike und Carlos Nhalungo wegen Tötung des dreijährigen Kindes Maximilian deutlich wurde, daß dieser schon lange Zeit vorher schweren Mißhandlungen ausgesetzt war und das zuständige Jugendamt trotz Hinweisen nicht konsequent und zuverlässig eingeschritten ist, so dass unter Umständen das Kind noch am Leben sein könnte, frage ich die Staatsregierung, ob Konsequenzen in Betracht gezogen werden, die die entsprechende Betreuungsarbeit der Jugendämter künftig mit Formen von Controlling, externer Beratung, Supervision begleiten könnte und somit der Schutz künftig betroffener Kinder besser gewährleistet wäre.

Antwort der Staatsregierung: Nach Informationen von Staatssekretär Dr. Merkl wird derzeit von der Staatsanwaltschaft geprüft, ob wegen des Todes des Kindes Maximilian gegen Mitarbeiter des Jugendamtes ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Das Ergebnis dieser Ermittlungen ist abzuwarten. Vorwegverurteilungen, wie sie zum Teil in der Öffentlichkeit vorgenommen wurden, kann sich die Staatsregierung jedenfalls nicht anschließen.

Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz werden in den Jugendämtern grundsätzlich nur qualifizierte Fachkräfte beschäftigt. Dies haben die Landkreise und kreisfreien Städte im eigenen Wirkungskreis ebenso sicherzustellen wie die Fortbildung und Praxisberatung der Jugendamtsmitarbeiter einschließlich der Supervision.

Um den Jugendämtern die Erfüllung dieses Fortbildungsauftrags zu ermöglichen, bietet das Landesjugendamt alljährlich ein umfangreiches Fortbildungsangebot - auch unter Einbeziehung externer Berater - an, das neben Kursen zu wichtigen Themen und Fachtagungen auch Leitungsberatung und Praxisberatung mit Supervision enthält. Besonderer Wert wird im Forthildungsprogramm immer auf den Bereich Mißhandlungen von Kindern gelegt. Die nötigen Angebote sind also vorhanden und werden von den Jugendämtern auch angenommen. So haben im letzten Jahr 515 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe einen der Fortbildungskurse des Landesjugendamts besucht. Die Staatsregierung wird auch künftig dafür Sorge tragen, dass ein ausreichendes Fortbildungsangebot zur Verfügung steht.

Entscheidend für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in ungünstigen Lebensverhältnissen ist, dass die Jugendämter die nötigen Informationen erhalten, um qualifizierte Hilfsangebote machen und ggf. Schutzmaßnahmen einleiten zu können. Hierbei sind sie auf die Mithilfe anderer öffentlicher Stellen, der Ärzteschaft und der gesamten Bevölkerung angewiesen. Neben qualifizierten Fachkräften in ausreichender Zahl ist dies die grundlegende Voraussetzung für einen Schutz von Kindern, deren Eltern diesen Schutz nicht gewährleisten, sondern selbst eine Gefahr darstellen.

Frau Sturm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann ist in Bayern mit der Einführung eines Krebsregisters zu rechnen, welche Ausnahmen gibt es und nach welchen Kriterien erfolgt die Einführung?