Das Bayerische Abfallgesetz hat sich ohne Zweifel bewährt

Abfallwirtschaft in Bayern wesentlich ändern müßte. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ermöglicht jedoch, dass die erfolgreiche bayerische Abfallwirtschaftspolitik fortgeführt werden kann. Um weiterhin einen reibungslosen Vollzug des Abfallrechts in Bayern zu gewährleisten, müssen allerdings das Bayerische Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz und das Bayerische Immissionsschutzgesetz an das neue Bundesrecht angepaßt werden, und zwar hauptsächlich im Hinblick auf die Begrifflichkeit und die Regelungsstruktur des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Unsere Änderungen werden auf das unumgänglich Notwendige beschränkt.

Das Bayerische Abfallgesetz hat sich ohne Zweifel bewährt. Die vorausschauende Kreislaufwirtschaft war in den Jahren 1991 und 1992 das Ziel der Staatsregierung.

Vermeidung und Verwertung von Abfällen haben in Bayern gesetzlichen Vorrang vor der Behandlung und Ablagerung. Bayern war damit in gewisser Hinsicht Vorreiter. Nun ziehen der Bund und mit ihm die übrigen Länder mit unterschiedlicher Vorarbeit nach. Dabei können sich die Erfolge der bayerischen Abfallwirtschaft sehen lassen, die vor allem den Leistungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften und der Bürger zuzurechnen sind. In Bayern kontrastieren ein stetiger Rückgang der Restmüllmenge und ein stetiger Anstieg der Menge der erfaßten Wertstoffe mit steigenden Einwohnerzahlen. Mit einer Restmüllmenge von nur 274 Kilogramm je Einwohner - das ist ein Rückgang um 66 % seit 1990 - und einer Abfallverwertungsmenge von 238 Kilogramm je Einwohner im Jahr 1994 - das ist eine Steigerung von über 100% seit 1990 - liegt Bayern im bundesweiten Vergleich in der Spitzengruppe.

Weitere Zahlen bestätigen das eindrucksvoll. Wir haben heute in Bayern mehr als 17000 Containerinseln und rund 1500 Wertstoffhöfe. Hinzu kommen über 100 Sortieranlagen und mehr als 300 Kompostieranlagen. Über die reine Mengenbilanz hinaus machen diese Zahlen deutlich, was in Bayern in den letzten Jahren geleistet worden ist.

Viele von Ihnen haben als Mandatsträger in den Gremien der entsorgungspflichtigen Körperschaften diese Entwicklung beeinflußt und die dafür notwendigen Entscheidungen, die zuweilen zunächst auch unpopulär gewesen sind, aktiv mitgetragen. Dafür gilt es, Dank zu sagen.

Der Staatsregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass bei aller notwendigen Anpassung an Bundesrecht die Grundzüge des im Wege der Volksgesetzgebung zustande gekommenen Bayerischen Abfallgesetzes -eine effiziente Grundlage der bayerischen Abfallwirtschaft in den vergangenen Jahren - erhalten bleiben. Das gilt insbesondere für die lange vor dem Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes vom bayerischen Volk beschlossenen Zielhierarchie Vermeiden - Verwerten Behandeln ­ Ablagern. Sie ist in Bayern seit März 1991 der Grundsatz jeglichen abfallwirtschaftlichen Handelns.

Dabei sind wir uns in Bayern trotz unterschiedlicher Auffassungen in einzelnen Fragen der Abfallentsorgung in den verschiedenen politischen Lagern in der Zustimmung zur Philosophie der Kreislaufwirtschaft einig.

Ebenso soll und wird der Grundsatz erhalten bleiben, daß die Aufgabe der Abfallbeseitigung in Bayern von den Landkreisen und kreisfreien Städten als entsorgungspflichtigen Körperschaften in eigener Verantwortung wahrgenommen wird. Bei der Wahrnehmung der Aufgabe, Entsorgungssicherheit in ihrem jeweiligen Einzugsgebiet zu gewährleisten, werden die entsorgungspflichtigen Körperschaften insbesondere durch Klarstellung des Gesetzentwurfs zur Gebührengestaltung unterstützt.

Zur weiteren Stärkung des Wirtschaftsstandorts Bayern beschränkt der vorliegende Gesetzentwurf die bayerischen Regelungen zum Vollzug des Abfallrechtes auf das unumgänglich Notwendige und faßt sie möglichst einfach, verständlich und vollzugsfreundlich. So sollen insbesondere die Zuständigkeitsregelungen soweit wie möglich vereinfacht und in einer neuen Zuständigkeitsverordnung zusammengefaßt werden. Zu deren Erlaß wird das Umweltministerium wie bisher ermächtigt. Regelungen, deren Entbehrlichkeit sich gezeigt hat, streichen wir.

Durch den Gesetzentwurf entstehen dem Freistaat Bayern und den kommunalen Gebietskörperschaften keine zusätzlichen Kosten. Auch für Bürger und Wirtschaft sind zusätzliche Kosten nicht zu erwarten. Die teilweise klarstellenden Neuregelungen der Vorschriften zur Gebührenerhebung wird keine Gebührenerhöhung in relevanter Größenordnung nach sich ziehen.

Unabhängig davon geht die Staatsregierung davon aus, daß in Bayern die Abfallgebühren, welche die entsorgungspflichtigen Körperschaften im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung festsetzen, auch in Zukunft stabil bleiben können. Das ändert aber nichts daran, daß die eine oder andere Kommune in diesem oder im nächsten Jahr ihre Gebühren erhöhen wird. Das liegt an den internen Abläufen der Kommunen und hat mit der Anpassung des Gesetzes nichts zu tun.

Bayern ist es hier gelungen, sich vom Bundestrend abzukoppeln. Zwar wird eine umweltgerechte Abfallentsorgung, die das Schwergewicht auf Abfallvermeidung und -verwertung legt, in Zukunft nicht zum Nulltarif zu haben sein. Dennoch bin ich zuversichtlich, dass sich durch vorausschauendes und verantwortungsvolles Handeln der entsorgungspflichtigen Körperschaften auf der Grundlage unseres Gesetzes die Abfallgebühren auf einer für Bürger und Wirtschaft zumutbaren Höhe halten lassen werden. Die Staatsregierung wird jedenfalls künftig auch im Rahmen der Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und unserer Novelle ihren Beitrag dazu leisten, dass die Abfallgebühren stabilisiert werden und zumutbar bleiben. Das Umweltministerium wird nach Kräften darauf hinwirken, dass durch sinnvolle kommunale Zusammenarbeit der entsorgungspflichtigen Körperschaften die Auslastung vorhandener Entsorgungsanlagen und damit ein gebührenschonender, wirtschaftlicher und kostengünstiger Betrieb erreicht werden kann.

Dabei wird es unsere Hauptaufgabe sein, sicherzustellen, daß die Angebote auch wahrgenommen werden. Eine Handvoll von Gebietskörperschaften sucht nach einer neuen Deponie. Eine andere Handvoll - einige mehr haben Plätze, auf denen man noch abladen könnte. In einem Fall wurde die Aufnahmefähigkeit der Deponie, was Plenarprotokolle 13/46 v. 09.05.96 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode 3253 wegen der Verbrennungskapazität möglich ist, auf das Jahr 2000 ausgedehnt. Es hat keinen Sinn, die Kapazitäten nach dieser Vorinvestition brachliegen zu lassen. Wir werden uns deshalb in gemeinsamer Diskussion dazu durchringen müssen, dass die eine oder andere Mischkapazität entsteht, so dass heute jemandem geholfen wird, der morgen vielleicht Hilfe gibt.

Der Umfang der von den bayerischen Behörden im Zusammenhang mit einer umweltgerechten Abfallentsorgung und mit der Organisation der Kreislaufwirtschaft künftig wahrzunehmenden Aufgaben wird durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz, also das Bundesrecht, vorgegeben. Was im einzelnen zu leisten sein wird, werden die auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erst noch zu erlassenden Verordnungen des Bundes zeigen. Die Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verlangt noch eine Vielzahl von Verordnungen. Insbesondere geht es dabei um die Produktverantwortung, die ausgestaltet werden muss - dazu gehören die Altautoverordnung und die Elektronikschrottverordnung - und ferner die Verordnungen zur Überwachung der Abtallentsorgung.

Wir werden an der Normsetzung weiter mitwirken und versuchen, im Sinne einer möglichst einfachen und wirtschaftsfreundlichen Vollziehbarkeit darauf Einfluß zu nehmen. Frau Bundesministerin Merkel hat am Montag bei der Eröffnung der IFAT erklärt, dass sie am 15. Mai, also in diesen Tagen, im Kabinett in Bonn in Vorlage tritt.

Wenn alles vernünftig abgewickelt werden kann, sind wir pünktlich zum 07.10. in der Lage, damit zu wirtschaften.

Wir wissen allerdings noch nicht, ob wir mit allen Einzelheiten einverstanden sein werden, die jetzt noch in Bonn abgestimmt werden. Ich bin mir dessen sicher, dass wir im Parlament hier noch so manche Diskussion zu diesem Thema haben werden.

(Walter Engelhardt (SPD): Wir sind auch nicht mit allem einverstanden!)

- Ich habe wir ganz bewußt ohne Unterscheidung des Hauses gemeint. Ich wollte nur nachschauen, ob es noch die Frau Vizepräsidentin ist.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Sie ist es noch.

Staatsminister Dr. Goppel (Umweltministerium): Frau Vizepräsidentin, ich wollte nur gucken, damit meine Anrede noch stimmt.

(Zuruf von der SPD)

- Wenn Sie das anzweifeln, Herr Kollege, rate ich Ihnen, sich eine Brille zuzulegen. Ich habe es unzweifelhaft beim Umsehen sofort erkannt.

Nach meiner Überzeugung liegt mit dem ~ntwurf eines Gesetzes zur Änderung abfallrechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Vorschriften ein guter und ausgewogener Gesetzentwurf vor, der in Bayern weiterhin Entsorgungssicherheit gewährleistet und der zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes seinen Beitrag leistet. Deshalb bitte ich Sie, den Gesetzentwurf in die weitere parlamentarische Beratung einzubringen und ihn wohlwollend unter die drei verschiedenen Lupen zu nehmen mit dem Ziel, möglichst wenig daran zu verändern, weil wir ansonsten wieder Zeit verlieren, und Sie wissen, dass die Dinge inzwischen eilen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit pro Fraktion beträgt fünf Minuten. Ich erteile das Wort Frau Kollegin Peters.

Frau Peters (SPD): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister, was lange währt wird noch lange nicht unbedingt besser. Die Vorlage vom Bund haben wir am 27. September 1994 bekommen.

(Zurufe von der SPD: Hört, hört!) Herr Dr. Goppel, Sie haben gesagt, wir sollten jetzt möglichst wenig ändern, weil wir sozusagen in Zeitdruck sind.

Am 7. Oktober müsse das Gesetz in Kraft treten. Daß wir nun keine Zeit mehr haben, haben Sie zu verantworten, und ich denke, dass man nicht hergehen und sagen kann, Änderungen seien nicht mehr möglich.

(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vergoppelt hat er es!) Sie haben die Lobeshymnen auf die Abfallpolitik in Bayern zwar sehr schnell vorgelesen, aber den Lorbeer-kranz das möchte ich ausdrücklich feststellen -, dürfen Sie sich nicht auf Ihr Haupt setzen, sondern man muss sehr deutlich sagen, er gebührt dem Volksbegehren Besseres Müllkonzept. Wir sind auch ganz glücklich darüber.

Wir begrüßen, dass der Bund die Zielhierarchie Vermeiden, verwerten und beseitigen übernommen hat. Das klingt in Bayern ebensogut wie in Bonn. Aber, in Bayern wie in Bonn fehlen die Voraussetzungen, um tatsächlich vermeiden zu können. Wie sonst, Herr Dr. Goppel, ist es zu erklären, dass das Gesamtmüllaufkommen wieder im Steigen begriffen ist; 5,8 Millionen Tonnen oder - wie Sie so schön sagen - 4 kg mehr pro Einwohner im Vergleich zum Vorjahr. Dabei ist in Bayern das Vermeiden in der Zielhierarchie doch nicht von gestern.

Ein Beispiel dafür, dass das duale System nicht dem Kreislaufwirtschaftsgesetz entspricht ist nach meiner Meinung auch, dass die Verwertungsquoten von 64 % bzw. 72 % bei Aluminium und Kunststoff nicht eingehalten werden können. Im Gegenteil. Bei der Verpackungsverordnung heißt es: frei für Verpackungsflut; die Öfen haben Hunger.

Ich verweise darüber hinaus auf die Dosendiskussion; man könnte auch sagen Flaschendiskussion, wie Sie wollen. Das Glasrecycling ist, wie Sie wissen, zurückgegangen, und dafür streicht die Staatsregierung bei der Verwertung das Adjektiv stofflich. Stoffliche Verwertung ist nicht angesagt, sondern thermische Verwertung. Das heißt, eigene, neue Technologien haben in Bayern keinen Platz. Da denke ich durchaus nicht nur an die biologisch mechanischen Anlagen, wobei ich sagen muß, in der

Diskussion wird die TA Siedlungsabfall als Naturgesetz hingestellt, was sie aber keineswegs ist.

Sie wissen genausogut wie ich, dass es mittlerweile Anlagen gibt, die sortenrein trennen, und dass es auch eine Kältetechnik gibt, die durchaus ernst zu nehmen ist. Aber all das will man in Bayern nicht haben.

Sehr deutlich wird der Vorrang der Verbrennung in Artikel 4 Absatz 2. Dort heißt es:

Die entsorgungspflichtigen Körperschaften haben Anlagen zu errichten und zu betreiben, dass die verbleibenden Abfälle so behandelt werden, dass sie verwertet oder nach Maßgabe der Zuordnungswerte für Deponien weitgehend mineralisiert und stabilisiert abgelagert werden.

Dann geht es noch weiter:

Wenn auch eine Verwertung nicht möglich ist, sollen Abfälle umweltverträglich beseitigt werden können. Der grundsätzliche Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung kann jedoch entfallen, wenn die Beseitigung im Einzelfall die umweltverträglichere Lösung darstellt.

Herr Staatsminister, ich frage Sie: Wer entscheidet, was umweltverträglich ist, wenn Kapazitäten in den thermischen Anlagen frei sind?

Ich muss noch deutlicher werden. Sie sagen in der

Begründung:

Die bayerische Zielhierarchie schließt die energetische Nutzung von Abfällen nicht aus, wenn entsprechend den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ökobilanzielle Erkenntnisse dies rechtfertigen.

Mir ist sehr wohl bewußt, dass es sich da nicht nur um die dezentralen Biogasanlagen handeln soll, sondern es geht meiner Meinung nach auch um den Einstieg der Energieversorger in die der Verbrennungsanlagen

Ich komme in diesem Zusammenhang auch zu einer Anfrage von Hans Kolo, wobei ich mich immer wundern muß, Herr Staatsminister, wie Sie es nur schaffen, stets Leute zu finden, die mit so vielen Worten so wenig aussagen. Ich meine die Frage des Kollegen Hans Kolo, die da lautet:

Welche Gefahren ergeben sich durch einige Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für kommunale und mittelständische Entsorgungsstrukturen?

Diese Frage ist noch nicht beantwortet worden. Aber ich sehe, das Licht blinkt schon eine ganze Weile. Ich möchte damit schließen. Ich habe immer noch das Prinzip Hoffnung, dass es auch in Bayern durch entsprechende Verordnungen, die Sie angekündigt haben, möglich ist, das Prinzip Vermeiden, Verwerten und Beseitigen umzusetzen.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Das Prinzip Hoffnung ist berechtigt. In der zweiten Lesung gibt es mehr Zeit zur Aussprache. - Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Lödermann.

Frau Lödermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, Herr Minister Goppel, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns hat der vorliegende Gesetzentwurf zwei Aspekte. Zum ersten geht es darum, das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz an das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes anzupassen, und zum zweiten geht es darum, die Erfahrungen, die mit dem durch Volksentscheid am 17. Februar 1992 verabschiedeten Abfallwirtschaftsgesetz gemacht wurden, zu diskutieren und umzusetzen.

Nachdem wir in den Fachausschüssen, speziell im Ausschuß für Landesentwicklung und Umweltfragen, noch sehr viel Zeit haben werden, diesen Gesetzentwurf punktuell und ausführlich zu diskutieren, will ich mich bei der ersten Lesung kurz fassen. Ich will deshalb nur die für uns besonders wichtigen Punkte hervorheben.

Ich komme zum ersten Aspekt, der Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes.

Punkt 1: Das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes ist von uns GRÜNEN immer sehr stark kritisiert worden, weil es zur Abfallvermeidung nichts beiträgt.

Der zweite Punkte unserer Kritik am Kreislaufwirtschaftsgesetz war immer, dass es mit seiner Gleichsetzung der stofflichen und thermischen Verwertung der Vernichtung von Rohstoffen und Energie Vorschub leistet.

Die Diskussion zum Thema Müllverbrennungsanlagen sprich: Kosten, Müllsog usw. - brauche ich jetzt hier bei der ersten Lesung nicht zu führen; das haben wir schon häufig ausgiebig getan.

Der dritte Punkt, den wir am Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes, das nun auf Länderebene übertragen werden soll, kritisieren, ist, dass die demokratischen Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger massiv beschnitten und ausgehebelt werden sollen, wie es mit einer ganzen Reihe von neuen Gesetzen, den sogenannten Beschleunigungsgesetzen - ich sage immer: Bürgermitwirkungs- und Demokratievernichtungsgesetzen

- lawinenartig geschieht. Das findet sich auch hier wieder.

Diese Schwachpunkte aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sollen nun von Bonn auf die bayerische Ebene nach München übertragen werden, und sie finden sich in Ihrem Gesetzentwurf völlig kritiklos wieder. Man hört zum Beispiel von der Bayerischen Staatsregierung kein Wort zur Forderung der kommunalen Spitzenverbände Bayerns

- da habe ich auch heute von Ihnen, Herr Minister Goppel, wieder nichts gehört -, das Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes so lange zu verschieben, bis die dazugehörigen Rechtsverordnungen endlich erlassen werden.