Südumgehung Mörfelden im Zuge der B 486/B 44

Nach Beschluss des Deutschen Bundestags verbleibt die seit vielen Jahren im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes befindliche Straßenbaumaßnahme in dieser Kategorie. Ob damit die konkrete Finanzierung der Maßnahme gesichert ist, bleibt abzuwarten.

Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Ist diese Einstufung Anlass für die Landesregierung, die seit Jahren andauernden Vorplanungen zu beschleunigen und zu einem schnellstmöglichen Abschluss zu bringen?

Im kürzlich gesetzlich festgeschriebenen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist die Ortsumgehung von Mörfelden im Zuge der B 486 - ebenso wie im vorangegangenen Bedarfsplan von 1992 - im Vordringlichen Bedarf enthalten. Insoweit besteht für das Land Hessen ein umfassender Planungsauftrag. Da die Landesregierung die OU Mörfelden ebenfalls als wichtige und vordringliche Maßnahme betrachtet, werden die Planungen durch die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung mit Nachdruck betrieben.

Derzeit erstellt das für die Planung zuständige Amt für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt die technische Straßenplanung, den so genannten Vorentwurf, einschließlich der landschaftspflegerischen Begleitplanung. Am

1. September 2004 wurde die aktuelle Planung im projektbegleitenden Arbeitskreis vorgestellt. Ende 2004/Anfang 2005 soll in einer Bürgerversammlung über die Planung informiert werden. Wenn sich dabei keine besonderen Probleme ergeben, beabsichtigt die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung, noch in 2005 den Vorentwurf fertig zu stellen.

Frage 2. Welche konkrete Zeitplanung legt die Landesregierung dem erforderlichen Planfeststellungsverfahren zugrunde und zu welchem Zeitpunkt erwartet sie die Baureife?

Frage 3. Wie schätzt die Landesregierung die Dauer der Bauzeit und den Termin der Inbetriebnahme ein?

Nach Fertigstellung des Vorentwurfs müssen die Unterlagen dem Bund als Baulastträger der Maßnahme zur Genehmigung übersandt werden und es ist ein zustimmender Stadtverordnetenbeschluss der Stadt Mörfelden zu den Planungsdetails erforderlich. Nach diesen Zustimmungen können die Planfeststellungsunterlagen erstellt und nachfolgend die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt werden.

Nach dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses besteht für die Betroffenen die Möglichkeit der Klage vor Gericht. Erst wenn der Planfeststellungsbeschluss rechtsgültig ist, der Bauentwurf erstellt wurde, die Finanzierung gesichert und die Ausschreibung der Bauarbeiten erfolgt ist, kann mit dem Bau begonnen werden.

Termine für diese Schritte und für die Verkehrsfreigabe der Ortsumgehung Mörfelden können derzeit noch nicht genannt werden.