Der betroffene Beamte hat zwar den Beinamen MüllerRehtod und er ist im Bereich der Jagd qualifiziert

Wir kommen ganz klar zum Ergebnis - ich weise die unqualifizierten Angriffe des Kollegen Schläger und des Kollegen Fleischer eindeutig zurück -, dass genau dieser Grundsatz beachtet wurde.

Der betroffene Beamte hat zwar den Beinamen und er ist im Bereich der Jagd qualifiziert. Aber es gibt genauso viele andere Beamte, die ebenso qualifiziert sind. Forstdirektor Müller ist keine Einzelerscheinung, der innerhalb Bayerns allein diesen Grundsatz verwirklicht, sondern dieser muss eigentlich an jedem Forstamt verwirklicht werden.

Zur Frage der Beurteilung. Ich bezweifle, ob Sie dem Beamten einen Dienst erweisen, Herr Kollege Schläger, wenn Sie hier in aller Breite persönlichste Dinge diskutieren.

(Schläger (SPD): Das habe ich nicht gemacht!)

Mit Ihren Angriffen zwingen Sie dazu, auch die negativen Punkte besonders deutlich herauszustellen. Wenn Sie sagen, Loyalität ist nicht wichtig, (Schläger (SPD): Das habe ich auch nicht gesagt!) dann muss ich Ihnen entgegenhalten, dass in einer Verwaltung eine Ordnung und eine Disziplin herrschen müssen, dass nicht jeder zu jedem beliebigen Zeitpunkt das macht, was ihm gerade einfällt, und sich nicht an die allgemeine Linie der Verwaltung hält.

Sie wollen jetzt eine Beurteilung ändern, aber Sie kennen weder den Beurteilungszeitraum noch den Beamten noch alles, was in diesem Zeitraum zu beurteilen war. Sie müssen auch berücksichtigen, dass Sie eine Prognose für die Zukunft wagen. Ich möchte ein Beispiel aus Ihrer eigenen Fraktion bringen, wie Sie Personalentscheidungen treffen. Ich maße mir nicht an, ein Urteil darüber zu fällen, was bei Ihren Personalentscheidungen eine Rolle spielt, ob Loyalität zur Vorsitzenden oder Leistungsvermögen oder Leistungsbereitschaft oder sonst etwas. Da kann es sehr viele verschiedene Meinungen geben. Wenn man das Abstimmungsverhalten in Ihrer Fraktion sieht, dann sieht man auch, dass jeder bei ehrlichem Wissen und Gewissen bei demselben Menschen zu völlig anderen Ergebnissen kommen kann.

Deshalb halte ich es für verfehlt, in dieser Situation so zu diskutieren, wie Sie das machen. Das wäre genauso falsch wie Ihr Vorwurf, hier würde nicht sachgerecht entschieden.

Wenn der Landtag diesen Einzelfall herausgreifen würde, ohne die Vergleichsmöglichgkeit mit allen anderen Fällen zu haben, und sagen würde. Wir wissen es grundsätzlich besser, wir entscheiden zugusten des Beamten - so naheliegend das aus Ihrer Sicht vielleicht sein mag -, wäre dies nicht sachgerecht, weil keiner der hier Anwesenden den Fall kennt. Sie kennen ihn nicht; ich kenne ihn nicht ausreichend. Wir können nur beurteilen: Handelt die Verwaltung im formalen Bereich sachgerecht? Dazu muß ich sagen, dass bei den Beratungen im Landwirtschaftsausschuß in aller Deutlichkeit klargestellt worden ist, daß die Gründe, die Sie angeben, in dieser Form einfach nicht zutreffen.

Ich darf ein Beispiel aus Ihrer Fraktion erwähnen. Ein Kollege hat sich der Stimme enthalten, nämlich Kollege Gartzke, der dort hinten sitzt. Er kennt den Fall wahrscheinlich besser als alle anderen Anwesenden.

(Schläger (SPD): Es geht allein um den Fall!)

- Nein, es geht nicht allein um den Fall, es geht hier um einen Antrag, der sich konkret auf einen bestimmten Fall bezieht.

(Walter Engelhardt (SPD): Der Fall ist vielleicht der Auslöser!)

- Nein, Herr Kollege Engelhardt, Sie wollen auf ein falsches Gleis; Sie versuchen, einen Fall zu einem allgemeinen Fall hochzustilisieren. Wenn beispielsweise ein Beamter im Verkehr mit anderen Behörden immer den Weg in die Öffentlichkeit wählt und nicht den Weg, der im Umgang mit anderen Behörden üblich ist, dann ist dies ein Umstand, der unter dem Aspekt Loyalität zu werten ist. Da kann er noch so viele Rehe schießen und noch so viele Waldbauern beraten; wenn in diesem anderen Bereich Probleme auftreten, muss es möglich sein, diesen Beamten auch entsprechend zur Ordnung zu rufen.

Um die Frage zu klären, ob hier gerecht beurteilt wurde, steht der Rechtsweg offen. Warum ereifern Sie sich so, Herr Kollege Schläger? Der Rechtsweg steht offen. Auf dem Rechtsweg wird das Verwaltungsgericht darüber zu befinden haben, ob hier nicht sachgerecht entschieden wurde. Deswegen lehnen wir den Antrag der GRÜNEN ab, und wir bitten auch die SPD und vor allen Dingen auch die GRÜNEN, sich zu überlegen, ob es bei zukünftigen Fällen sinnvoll ist, in öffentlicher Landtagssitzung derartige Dinge zu behandeln, die zu einem Bereich gehören, der eigentlich dem Datenschutz unterliegt. Mit Ihren maßlosen Angriffen provozieren Sie, dass Dinge auf den Tisch des Hauses gelegt werden müssen, in den Ausschüssen und im Plenum, die niemals zum Vorteil des betroffenen Beamten sein können.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Ich bitte Sie, etwas zurückhaltender zu sein und nicht vielleicht Ihre Sucht zur politischen Profilierung in den Vordergrund zu stellen und das, was als Persönlichkeitsrecht des Beamten zu schützen ist, zu mißachten.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Fleischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich sage das in aller Deutlichkeit, weil ich ein sehr langes Gespräch mit dem Beamten geführt habe, weil ich mich auch aufgrund seiner Schriftsätze mit einigen, die ihn näher kennen, unterhalten habe. Ich halte das, was die GRÜNEN hier machen, nicht für den richtigen Weg. Ich bitte die GRÜNEN in aller Freundschaft, zu überlegen, ob wir in diesem Haus in diesem Ton und in diesem Stil so sensible Themen behandeln sollen.

(Beifall bei der CSU) Präsident Böhm: Das Wort hat Frau Staatssekretärin Deml.

Frau Staatssekretärin Deml (Landwirtschaftsministerium): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Erstens.

Herr Abgeordneter Dr. Fleischer, zu Ihrer Frage zur Präsenz von Staatsminister Bocklet. Herr Staatsminister Bocklet ist heute im Bayerischen Wald, um Gespräche zur Erweiterung des Nationalparks zu führen.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Fleischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

- Um Gespräche über das eingeleitete Verfahren zur Erweiterung des Nationalparks Bayerischer Wald zu führen.

Präsident Böhm: Frau Staatssekretärin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Dr. Ritzer?

Frau Staatssekretärin (Landwirtschaftsministerium): Nein, jetzt nicht. Ich möchte zunächst auf die Abgeordneten eingehen; später gerne.

Zweitens. Ich stelle richtig: Die Abordnung eines Beamten erfolgte nicht durch den Minister, sondern durch den Leiter der Staatsforstverwaltung.

Drittens, eine weitere Vorbemerkung, Herr Abgeordneter Dr. Fleischer: Im Gegensatz zu Ihnen nehme ich den Persönlichkeitsschutz und das informationelle Selbstbestimmungsrecht unserer Beamten sehr ernst. Ich werde deshalb heute keine persönlichen Daten unserer Beamten nennen.

(Beifall bei der CSU) Herr Abgeordneter Schläger, Ihre Behauptungen erhalten auch durch Wiederholungen nicht mehr Qualität.

(Beifall bei der CSU) Präsident Böhm: Frau Staatssekretärin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Fleischer oder grundsätzlich überhaupt nicht?

Frau Staatssekretärin Deml (Landwirtschaftsministerium): Jetzt nicht; anschließend. Auf der Ebene der Oberforstdirektion handelt es sich nun einmal um wenige Beamte, die beurteilt werden. Wenn wir die Zahlen veröffentlichen würden, könnten Rückschlüsse auf einzelne Beamte gezogen werden. Ich wiederhole: Wir nehmen den Datenschutz für unsere Beamten außerordentlich ernst.

(Schläger (SPD): Wie viele sind es denn? Wie viele wenige?)

Noch etwas zu Ihren vorherigen Äußerungen: In Mittelfranken, Herr Abgeordneter Schläger, gibt es keine Schutzwaldsanierungen.

Nun zu den Beurteilungsaufgaben der Oberforstdirektion.

Die dienstliche Beurteilung ist ein Werturteil des Dienstvorgesetzten, inwieweit der Beamte den zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen seines Amtes und seiner Laufbahn entspricht.

Die Beamten haben eine Loyalitätspflicht, wie sie in den Artikeln 63 und 64 des Bayerischen Beamtengesetzes festgelegt ist. Es steht jedem Beamten frei, sich entsprechend seiner verfassungsgemäßen Rechte in Verbänden und Organisationen politisch zu betätigen. Die Mitgliedschaft oder das Engagement von Beamten in bestimmten Gremien und Verbänden ist in keiner Weise ein beurteilungsrelevantes Kriterium. Das wie auch immer geartete jagdliche Engagement eines Beamten ist lediglich ein einzelner Aspekt bei der Beurteilung seiner dienstlichen Leistungen. Jeder einzelne Aspekt fließt in das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung ein. Die Aspekte sind für sich allein keineswegs ausschlaggebend.

Ich weise die Behauptung zurück, dass Beamte infolge der Einflußnahme aus Jägerkreisen abqualifiert worden sind.

Diese Behauptung unterstellt den für die Beurteilung Verantwortlichen, dass sie sich pflichtwidrig von sachfremden Erwägungen hätten leiten lassen. Diese Unterstellung weise ich mit Entschiedenheit zurück.

(Beifall bei der CSU)

Die Beurteilungspraxis orientiert sich am Leistungsprinzip.

Eine objektive und sachbezogene Beurteilung ist nur möglich, wenn ein Auf, aber auch ein Ab möglich ist.

Zusammenfassend stelle ich fest: Die unterstellte Mißachtung der Direktive Wald vor Wild bei Beurteilungen ist unbegründet. Forstpräsident Seefelder ist ein sehr besonnener und fachkundiger Beamter. Deshalb weise ich die Vorwürfe, die heute gegen ihn erhoben worden sind, mit Entschiedenheit zurück.

(Beifall bei der CSU)

Die Äußerungen der Forstpräsidenten bei der Besprechung am 6. März 1995 wurden von den Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD aus welchen Gründen auch immer mißverstanden. Ich bitte Sie daher, den Antrag abzulehnen.

(Beifall bei der CSU - Dr. Ritzer (SPD): Wann darf ich meine Frage stellen?) Präsident Böhm: Frau Staatssekretärin, gestatten Sie jetzt eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Ritzer.

Dr. Ritzer (SPD): Ist dem Landwirtschaftsministerium der Sitzungskalender des Landtags nicht bekannt? Ich weiß seit langer Zeit, dass heute Plenarsitzung ist. Oder muß man das hohe Präsidium bitten, dem Landwirtschaftsministerium Sitzungskalender des Landtags zur

Verfügung stellen, damit man sich dort terminlich entsprechend einrichten kann?

(Unruhe) Präsident Böhm: Wenn der Kontext von Zwischenfragen nicht mehr gegeben ist, passen sie eigentlich nicht mehr, Herr Kollege. - Frau Staatssekretärin.

Frau Staatssekretärin Deml (Landwirtschaftsministerium): Herr Abgeordneter, das Landwirtschaftsministerium ist durch mich vertreten.

(Beifall und Bravo-Rufe bei der CSU) Präsident Böhm: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat beantragt, die Abstimmung namentlich durchführen zu lassen. Der federführende Ausschuß für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Die Ja-Urne ist auf der Oppositionsseite, die Nein-Urne auf der Seite der CSU-Fraktion, jeweils im Bereich der Eingangstüren aufgestellt. Die Enthaltungs-Urne befindet sich auf dem Stenographentisch. Mit der Stimmabgabe kann nun begonnen werden. Hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 14.54 bis 14.59 Uhr) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt. Ich werde es später bekanntgeben.

Den Tagesordnungspunkt 44 rufe ich nicht auf; er wird erst am nächsten Dienstag behandelt werden.

Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 45

Antrag der Abgeordneten Lödermann, Dr. Fleischer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einrichtung eines Fonds zum Ausgleich von wirtschaftlichen Einbußen durch geschützte wildlebende Tierarten (Drucksache 13/4485)

Ich eröffne die Aussprache. Jeder Fraktion stehen 15 Minuten zur Verfügung. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Lödermann.

Frau Lödermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Beim vorliegenden Antrag handelt es sich um einen Prüfungsantrag. Wir fordern damit die Staatsregierung auf, die Einrichtung eines Fonds und dabei auch die Höhe und die Vergabekriterien zu prüfen, aus dem landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und fischereiwirtschaftliche Betriebe ent-schädigt werden, bei denen nachweislich wirtschaftliche Einbußen durch gefährdete, wildlebende geschützte Tierarten eintreten, zum Beispiel Luchs, Biber, Kormoran und Graureiher.

Hintergrund des Prüfungsantrags ist das zunehmende Problem, dass der Natur- und Artenschutz in einem dichtbesiedelten Land immer wieder zu Spannungen und Konflikten führt. Wir kennen das nicht nur aus Afrika am Beispiel der Elefanten, sondern mittlerweile auch aus Europa. Wir sind der festen Überzeugung, dass ein friedliches Zusammenleben der betroffenen Bevölkerung mit wildlebenden Tierarten nur dann möglich ist, wenn unsere Gesellschaft bereit ist, Entschädigung zu zahlen, sofern wirtschaftliche Härten auftreten. Auch Bayern wird sich dieser Diskussion, die weltweit geführt wird und in Europa bereits zu Einrichtungen von diversen Fonds geführt hat, auf Dauer nicht verschließen können.

Inzwischen ist der Luchs - Gott sei Dank - in Bayern vermehrt heimisch geworden. Ich erinnere mich noch gut an die Bilder, die 1990 im Fernsehen und der Presse gezeigt wurden, auf denen der damalige Umweltminister Gauweiler mit zwei niedlichen Luchs-Babies auf dem Arm posierte.

(Starzmann (SPD): Das waren Stoffluchse!)

- Ich habe mir das genau angesehen, es waren keine Steiff-Luchse, sondern echte Luchse.

Er sprach sich zusammen mit dem Bund Naturschutz für die Wiedereinbürgerung der Luchse in Bayern aus.

Nachdem die Schafzüchter - vor allen Dingen in meinem Heimatlandkreis Garmisch-Partenkirchen und in Berchtesgaden - auf die Barrikaden gingen und das Bild an die Wand gemalt wurde, dass der Luchs nichts anderes täte, als ständig Schafe zu reißen und eventuell auch Kurgäste von den Parkbänken, (Miller (CSU): Kinder!) ist das vollmundig angekündigte Programm, das mit einem teuren Gutachten der Wildbiologischen Gesellschaft unterlegt war, sehr schnell wieder zu den Akten gelegt worden. Die Staatsregierung hat mit Gauweiler an der Spitze dem massiven Druck nachgegeben. Aber: Luchse wandern zu. Wir haben inzwischen recht gute Populationen. Über die genauen Zahlen schweigen die Experten. Man geht davon aus, dass im Bayerischen Wald mittlerweile wieder 40 bis 50 Luchse heimisch geworden sind.

Ein weiteres kommt hinzu. Der Fall des Eisernen Vorhanges hat nicht nur die Menschen auf beiden Seiten der Grenze wieder zusammengebracht, sondern nach dem Abbau der Sperren und des Eisernen Vorhangs wandern zunehmend Wildtierarten zu, die bei uns ausgerottet waren. Inzwischen gibt es in Brandenburg und in Berlin wieder Wölfe. Erst vor einem Jahr wurde in der Oberpfalz ein Wolf erschossen, weil man ihn für einen Schäferhund hielt.

Eine weitere Tierart hat sich wieder auf den Weg zu uns gemacht; das ist der Alpenbraunbär.