Die zweite Gemeinsamkeit ist die hinterfotzige Art mit der nun das Bundesrecht ausgehebelt werden

Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Plenarprotokoll 13/57 v. 29.07.-31.07.963954

Sie können es ferner nicht hinnehmen, dass Sie sich mit Ihren einseitigen Ansichten nicht durchsetzen konnten. Als unfehlbare Rechthaber nehmen Sie diese demokratisch getroffene Entscheidung nicht hin, sondern unterminieren sie in allerchristlichster Demut vor dem Geist des Gerichtsurteils.

Die zweite Gemeinsamkeit ist die hinterfotzige Art, mit der nun das Bundesrecht ausgehebelt werden soll.

(Unruhe bei der CSU - Dr. Weiß (CSU): Es ist eine Unverschämtheit, was Sie da sagen!)

- Das ist nicht unverschämt. Sie verhalten sich unverschämt. Denn Sie handeln nach dem Motto: Mir san mir, wir machen, was wir wollen, und wem das nicht paßt, der kann ja klagen.

(Fortgesetzte Zurufe des Abgeordneten Dr. Weiß (CSU))

Nach diesem Motto schaffen Staatsregierung und Kirche in ihren Wirkungsbereichen Sonderrecht, unter ganz bewußtem Verstoß gegen gültige Gesetze.

(Dr. Weiß (CSU): Kapieren Sie überhaupt, was Sie hier vorlesen?)

Das ist sozusagen bayrisch-katholisches Landrecht. Vielleicht sollten wir künftig in Bundesgesetze folgenden Passus aufnehmen: Diese Vorschriften gelten nicht in Bayern und nicht in katholischen Institutionen.

Diesen Gemeinsamkeiten beim Vorgehen folgt die inhaltliche Übereinstimmung. Die bischöflichen Beratungsrichtlinien und das bayerische Beratungsgesetz hebeln das Verfassungsgerichtsurteil aus, auf dessen Geist sie sich so gerne und zu Unrecht berufen.

(Dr. Weiß (CSU): Warten wir einmal ab, wie entschieden wird!)

Das Gericht hat ganz klar erklärt, es erwarte, dass die Frau die Gründe für einen Abbruch mitteile; dies dürfe aber nicht erzwungen werden.

(Zustimmung beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erst diese Offenheit ermöglicht ein sinnvolles Beratungsgespräch. Es ist eine weitere Gemeinsamkeit zwischen Kirche und Staatsregierung, diese Offenheit nicht ertragen zu können, weil beiden der dafür notwendige Respekt vor und das Verständnis für die Situation der Frau fehlen.

Bei der Frage danach, warum dies so ist, stoßen wir auf die nächste Gemeinsamkeit: Staatsregierung und Kirche sind nicht bereit, zu akzeptieren, dass die Beratung ergebnisoffen ist. Im Gegenteil: Sie wollen ein Ergebnis, nämlich dass die Frau sich bereit erklärt, das Kind auszutragen. Und auf dieses Ergebnis wird massiv hingearbeitet. Nur darauf muss nach Ihrer Auffassung die Beratung ausgerichtet sein. Die Bischöfe bringen dies in ihren Richtlinien ganz offen zum Ausdruck: Die Beratung soll der Frau helfen, ihrer Verpflichtung gegenüber dem ungeborenen Kind gerecht zu werden. Ihr ist bewußt zu machen, dass über das menschliche Leben von Anfang an nicht verfügt werden kann. Aber wenn sich die betroffene Frau auf diese Art der Beratung nicht einläßt, die man als Indoktrination bezeichnen muß, dann bekommt sie keinen Schein. Diese - gesetzeswidrige - Nötigung ist das genaue Gegenteil dessen, was als ergebnisoffen zu bezeichnen wäre.

(Dr. Weiß (CSU): Ein Schmarrn ist es, was Sie erzählen!)

Diese Bestimmung aus den Beratungsrichtlinien verstößt ganz klar gegen das Schwangerschaftskonfliktgesetz.

Denn darin heißt es, dass die Mitwirkungsbereitschaft nicht erzwungen werden dürfe. Aber genau das sollen die katholischen Beratungsstellen in Zukunft tun.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Weiß (CSU))

- Ich habe sehr gescheit gelesen, Herr Weiß. (Dr. Weiß (CSU): Aber nicht kapiert! Das ist das Problem!)

- Kapiert habe ich es sehr wohl. Ich habe ganz im Gegenteil den Eindruck, dass Sie es nicht verstanden haben.

(Dr. Weiß (CSU): Ich würde gerne wissen, wer den Mist aufgeschrieben hat!)

- Im Gegensatz zu dem, was die Abgeordneten der CSUFraktion tun, schreibe ich meine Reden immer noch selbst.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD - Zuruf des Abgeordneten Dr. Weiß (CSU))

Die katholischen Beratungsstellen dürfen all das tun, und zwar mit dem Segen der Staatsregierung, die sehr wohl weiß, dass diese bischöfliche Nötigung gesetzeswidrig ist, daß diese religiös motivierte Indoktrination vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich nicht gewünscht wird.

Aber all das duldet die Staatsregierung mit klammheimlicher Freude.

Aber damit nicht genug. Die Beratungsstellen haben nach Bundesrecht zwar einen umfassenden Informationsauftrag. Doch wenn die Bischöfe diesen beschneiden, hat die Staatsregierung natürlich nichts dagegen. Die bischöflichen Richtlinien untersagen es den katholischen Beraterinnen, die Adressen von Kliniken bzw. Arz-ten weiterzugeben, die Abbrüche vornehmen. Wenn also eine Frau trotz intensiver Indoktrination zu dem Ergebnis kommt, dass sie die Schwangerschaft doch abbrechen möchte, darf ihr die Beraterin nicht mehr weiterhelfen, dann ist Schluß. So geht der Hürdenlauf der betroffenen Frau weiter: Sie muss eine weitere Beratungsstelle aufsuchen, die ihr die notwendigen Informationen gibt. So habe ich mir christliche Nächstenliebe allerdings nicht vorgestellt.

Plenarprotokoll 13/57 v. 29.07.-31.07.96 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode 3955

(Zurufe von der CSU) Man muss es sich einmal vorstellen: Eine Frau lässt sich in einer katholischen Beratungsstelle beraten, will die Schwangerschaft abbrechen, erhält aber nicht die Information darüber, wo sie einen Arzt finden kann, der bereit ist, den Abbruch vorzunehmen. Jetzt muss sie eine zweite Beratungsstelle aufsuchen, wieder einen Termin ausmachen, wieder mit ihrem Anliegen vorstellig werden. Wenn das keine zusätzliche Schikane ist! Aber all das duldet die Staatsregierung. So sorgt sie für ihre Bürgerinnen!

Eine weitere Gemeinsamkeit von Staatsregierung und Katholischer Kirche ist das tiefgründige Mißtrauen all denen gegenüber, die sich mit Abbrüchen befassen, gleichgültig, ob dies vorab in der Beratung geschieht oder im Zuge des eigentlichen Eingriffs. Symptom dieses Mißtrauens ist das Bestreben, Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen. In den bischöflichen Richtlinien kommt dies bei der schriftlichen Verpflichtung zum Ausdruck, die die Beraterinnen unterschreiben müssen und die arbeitsrechtlich relevant ist. Bei der Staatsregierung ist es das Schwangerenhilfeergänzungsgesetz, mit dem man die Ärzte und Ärztinnen nicht nur an die Kandare nimmt, sondern auch kriminalisiert. Ziel ist der behördliche Zugriff, der Unbehagen und Angst erzeugen soll. Es ist die Beschwörung des Geistes von Memmingen.

(Zustimmungen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es ist der Versuch, fehlende Argumente durch Demonstration der Stärke zu ersetzen. Wer nicht brav ist, kommt in die Hölle. Ich hatte gedacht, dass diese katholischen Erziehungsmethoden inzwischen aus der Mode seien.

(Kobler (CSU): Märchenstunde!) Aber nein, da hat sich doch wenig geändert. - Soviel zu dieser Aktionseinheit von Staatsregierung und Katholischer Kirche.

Dieses Trutzbündnis von Thron und Altar fand den Höhepunkt seiner Verbundenheit in der letzten Woche, als der Kardinal der angegriffenen und in der öffentlichen Meinung arg gebeutelten CSU zu Hilfe kam.

(Zu rufe von der CSU)

Da wurde die Opposition abgekanzelt. Da wurde gewettert wie in alten Zeiten, als sich die CSU den Wahlkampf sparen konnte, weil statt dessen am Sonntag vor der Wahl die bischöflichen Hirtenbriefe verlesen wurden.

(Hausmann (CSU): Gott sei Dank!)

Der alte Alois Hundhammer hätte seine helle Freude an dieser Philippika gehabt. Und genauso hätte er sich über den kirchentreuen Oberministranten, der leider nicht mehr anwesend ist, in der Staatskanzlei gefreut.

Meine Damen und Herren, beide Gesetze, das Schwangerenberatungsgesetz und das Schwangerenhilfeergänzungsgesetz, benachteiligen die bayerischen Frauen massiv. Nur die bayerischen Frauen sind diesen Sondergesetzen, diesen Schikanegesetzen ausgeliefert. Sie argumentieren immer gerne mit dem Grundgesetz. Ich möchte Ihr Augenmerk auf Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes lenken, der lautet: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

(Dr. Weiß (CSU): Trotzdem ist die Redezeit um!)

Dieses Grundrecht verweigert die ach so heimatliebende CSU den in Bayern lebenden Frauen. Wir werden es nicht akzeptieren, dass mit diesen Gesetzen demokratische Entscheidungen unterlaufen werden; wir werden es nicht akzeptieren, dass den betroffenen Frauen, den Beraterinnen und den Ärzten und Ärztinnen Daumenschrauben angelegt werden; (Dr. Weiß (CSU): Es ist uns Wurst, was ihr wollt!) wir werden nicht akzeptieren, dass bayerische Frauen schlechter behandelt werden als die Frauen in anderen Bundesländern, auch wenn dies mit bischöflichem Segen geschieht.

(Zuruf von der CSU: Kompletter Unsinn!)

Wir werden unseren Kampf gegen diese Sondergesetze weiterführen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. Weiß (CSU): Jetzt haben Sie Ihr Feindbild Kirche schön ausgebreitet!) Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Ich unterbreche die Sitzung um eine Stunde für die Mittagspause. Um 16.00 Uhr nehmen wir die Sitzung wieder auf.

(Unterbrechung von 15.02 bis 16.06 Uhr) Präsident Böhm: Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir nehmen die Sitzung wieder auf. Wir befinden uns noch in der allgemeinen Aussprache. Im Rahmen dieser Aussprache hat als nächster Redner Herr Kollege Dr. Hahnzog das Wort.

Dr. Hahnzog (SPD): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Soweit in dieser Diskussion Rechtsfragen eine Rolle spielen, sind dies keine Fragen herkömmlicher Art. Nein, es geht um Situationen, bei denen Grundrechte in Konflikt treten, wenn man auch in den Gesetz-entwürfen vergeblich nach dem sucht, was das Bundesverfassungsgericht etwa im Leitsatz 5 zum Ausdruck gebracht hat, dass nämlich auch die Grundrechtspositionen der Frau, wie Menschenwürde, Persönlichkeitsrecht, körperliche Unversehrtheit zu bedenken sind.

Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Plenarprotokoll 13/57 v. 29.07.-31.07.963956

Nein, es geht darum, dass das Recht als Mittel der Einschüchterung mißbraucht wird. Das Schwangerenhilfeergänzungsgesetz zeigt, dass es ein einziges Kompendium ist, Zwang auszuüben, Hürden aufzustellen und im Hintergrund mit Gefängnis oder mit Geldbußen zu drohen.

Es gibt die aberwitzige Vorschrift, dass ein Arzt, der nicht rechtzeitig den Nachweis über die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen vorlegt, mit Geldbuße bis zu 20 000 DM bestraft werden kann. Das wird sich natürlich jemand überlegen, ob er sich auf dieses gefährliche Pflaster begibt und ob dies bei aller Hilfsbereitschaft tragbar ist.

(Hofmann (CSU): Er legt Widerspruch ein!) Nein, es geht darum, dass das gerade in Bayern sonst so hochgehaltene Prinzip des Föderalismus von der Staatsregierung und der CSU-Landtagsfraktion mit Füßen getreten wird.

(Zuruf des Abgeordneten Sinner (CSU))

- Ich hoffe, dass sie vorher gewaschen waren.

Bevor noch die Gesetzentwürfe der Staatsregierung die Abgeordneten des Bayerischen Landtags erreichten und damit der Startschuß der Staatsregierung für den Versuch einer einmaligen Nacht- und Nebelaktion gefallen war, hat dieselbe Staatsregierung den Bonner Gesetzgeber in einzigartig unqualifizierter Form attackiert. Herr Staatsminister Leeb - so habe ich ihn sonst noch nie kennengelernt - formulierte das in seinem Schreiben vom 23. Mai 1996 an Bundesjustizminister Dr. Schmidt-Jortzig unter anderem wie folgt - ich zitiere:

Es ist allgemein bekannt, dass das Schwangerschaftskonfliktgesetz insoweit das Ergebnis eines parteiübergreifenden Kompromisses war

- und jetzt kommts und dass die Unklarheiten gewollt waren, um die Verabschiedung des Gesetzes nicht zu gefährden.

Gewollte Unklarheiten in einem Gesetz, das strafrechtliche Folgen haben kann. Das ist für unsere Gesetzgebung in der Bundesrepublik - und nicht erst seit der Nachkriegszeit

- eigentlich etwas völlig Neues. Niemand hat seitens der CSU die Mitglieder der Landesgruppe dieser Partei in Bonn, die seit 1995 nach langen Beratungen mit Ja stimmten, gegen solche unqualifizierten Angriffe in Schutz genommen. Immerhin waren dies -diese Namen muss man immer wieder mal nennen - der Parteivorsitzende Herr Waigel, Frau Eichhorn, die Vorsitzende der Frauenunion der CSU, das war Herr Seehofer, der auch mit Gesundheitspolitik zu tun hat; (Zuruf des Abgeordneten Christian Knauer (CSU)) Glos und Protzner will ich gar nicht erwähnen. Es war aber auch Bundeskanzler Kohl und der für Verfassungsfragen zuständige Bundesinnenminister Kanther. Sie alle haben ein Gesetz gemacht, das nach Ansicht des bayerischen Justizministers bewußt Unklarheiten enthalten hat. Und auch der jetzige Staatsminister Faltlhauser, der damals Bundestagsabgeordneter war - er ist leider nicht anwesend -, hat das Bundesgesetz mit all seinen Unklarheiten beschlossen, und er müßte sich jetzt selbst in Schutz nehmen vor dem Ministerkollegen Leeb. Auch da ist nichts erfolgt.

(Dr. Weiß (CSU): Ach, machen Sie sich Sorgen!)

Die Attacken von Herrn Leeb wurden im selben Brief gesteigert. Dort heißt es: Der Wortlaut des Bundesgesetzes sei in hohem Maße indifferent. Ich finde das ein tolles Lob an den Gesetzgeber Herrn Waigel und all die Genannten, dass er in hohem Maße indifferente Vorschriften schaffe. Am Schluß setzt er noch eins drauf und schreibt: Es erweise sich als eindrucksvoll, wie wenig ernst es Teilen des Bundestags mit dem Auftrag des Grundgesetzes und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist. Das blieb alles ohne Resonanz.

Wir von der SPD sind dagegen mit den denjenigen einig, die 1995 in Bonn parteiübergreifend das Schwangerschaftskonfliktgesetz beschlossen haben und die von der Auffassung ausgingen, dass die Bonner Entscheidungen den Schutz des ungeborenen Lebens am besten gewährleisten. Das können Sie in Erklärungen der Beteiligten in Bonn nachlesen.

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz des Bundes trägt am stärksten den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, wenn es etwa formuliert, dass von vorneherein jede Chance vertan würde, wenn nicht durch verständnisvolle, sachkundige Beratung versucht werde, mit der Frau deren Konflikt zu ergründen, ihr bei der Bewältigung zu helfen, so dass sie sich nicht gegen das Gesetz entscheidet; wenn eine Situation geschaffen würde, die es der Frau nahelegt, andere Gründe vorzuschieben oder in die Illegalität auszuweichen. Das war die Zielrichtung des Bonner Kompromisses. Diese Zielrichtung teilen wir.

Sie haben jeweils - das wird bei der Beratung der einzelnen Gesetzentwürfe darzustellen sein - den falschen Ausgangspunkt gewählt. Das zeigt sich beim Schwangerenberatungsgesetz darin, dass Sie in der Zielvorstellung schreiben, das Gesetz diene dem Schutz des ungeborenen Lebens - völlig daccord - und weiterführen: und der Sorge für die Schwangere. Die Frau wird nicht als Trägerin eigener Grundrechte akzeptiert, sondern als Objekt einer Sorge, wie man sie sonst unmündigen Kindern angedeihen läßt. Das ist Ihre Vorstellung, die sich durch das gesamte Schwangerenberatungsgesetz hindurchzieht.

Ähnlich ist es beim Schwangerenhilfeergänzungsgesetz.

Hier fehlt durchgängig der Sicherstellungsauftrag, der dazu beitragen soll, daß, wenn die Frau durch den Konflikt zu einer eigenverantwortlichen Entscheidung gekommen ist, dann - wie dies das Bundesverfassungsgericht sagt der Staat das tut, was das Bundesverfas-sungsgericht erwartet, nämlich zur Verwirklichung des Schutzkonzepts für das Bereitstehen der ärztlichen Hilfe zum Abbruch der Schwangerschaft in einer Entfernung zu sorgen.